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Beschlussvorlage

Überplanung und Nachverdichtung älterer Wohngebiete - Planungsparameter für die Aufstellung eines Bebauungsplanes

2021/0114 07.10.2021 Fachdienste 61

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2021/0114 der Fachdienste 61 befasst sich mit der Frage der Überplanung und Nachverdichtung älterer Wohngebiete in Hamminkeln. Im Zentrum stehen die Bereiche des ehemaligen Bebauungsplanes Nr. BO 2 „Am Friedhof“ sowie das Wohngebiet, das die Bocholter Straße, Sachsenstraße, Berkenhegge, Kondringstraße und den Paßter Weg umfasst.

Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass eine Aufstellung neuer Bebauungspläne in diesen Gebieten nicht erforderlich ist. Die Verwaltung begründet dies damit, dass ein städtebaulich verträglicher Wandel in den überwiegend bebauten Wohngebieten über die Regelungen des § 34 BauGB, welcher die Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile regelt, realisiert werden kann. Der durch den Bestand vorgegebene Rahmen sei für die Beurteilung von Bauvorhaben ausreichend. Ergänzend schlägt die Verwaltung vor, diesen Rahmen durch die Definition von Eckparametern, wie etwa Höchstgrenzen für die Grundflächenzahl, die Geschossigkeit oder die Anzahl der Wohneinheiten, zu konkretisieren.

Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 16. September 2021 über die Vorlage beraten. Mit 8 Ja-Stimmen gegen 9 Gegenstimmen empfiehlt der Ausschuss dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Verwaltung damit zu beauftragen, den Aufstellungsbeschluss für das Plangebiet des ehemaligen Bebauungsplanes Nr. BO 2 „Am Friedhof“ sowie für das Gebiet der Bocholter Straße, Sachsenstraße, Berkenhegge, Kondringstraße und des Paßter Weg nicht vorzubereiten.

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