6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Minkelsches Feld" im Ortsteil Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/0122 der Fachdienste 61 befasst sich mit der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Minkelsches Feld“ im Ortsteil Hamminkeln. Ziel der Änderung ist die Erweiterung und Neuordnung der baulichen Nutzung auf dem betreffenden Grundstück. Im Rahmen des vereinfachten Verfahrens wurden im Zeitraum vom 7. Juni bis 7. Juli 2021 Stellungnahmen verschiedener Stellen ausgewertet.
Der Kreis Wesel wies darauf hin, dass sich das Gebiet in der Wasserschutzzone IIIb befindet, und empfahl die Berücksichtigung der ortsnahen Regenwasserversickerung. Die Verwaltung plant, diesen Hinweis in den Entwurf aufzunehmen. Von der Gelsenwasser Energienetze GmbH sowie der Innogy Netze Deutschland GmbH wurden Hinweise zu bestehenden Gasleitungen und Stromversorgungsleitungen im Planbereich eingereicht. Die Verwaltung bewertet diese Aspekte als nicht abwägungsrelevant für die Bebauungsplanebene, da sie die spätere Bauausführung betreffen.
Die Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst, empfahl eine Überprüfung der Flächen auf Kampfmittel. Da ein entsprechender Hinweis bereits im Bebauungsplan enthalten ist, empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung, diesen Punkt lediglich zur Kenntnis zu nehmen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln einstimmig, den Satzungsbeschluss für die 6. Änderung des Bebauungsplanes zu fassen und die Entwurfsbegründung als Entscheidungsbegründung zu übernehmen.
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Beratungsfolge
- 07.10.2021kein Ergebnis hinterlegt
- 16.09.2021kein Ergebnis hinterlegt