Vertretung des Kämmerers bei der Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2021/0164 des Vorstandsbereichs II befasst sich mit der Regelung zur Vertretung des Kämmerers bei der Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen, Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen liegt die Entscheidung über diese Leistungen beim Kämmerer, sofern der Rat keine abweichende Regelung trifft. Die Haushaltssatzung der Stadt Hamminkeln definiert dabei bestimmte Wertgrenzen, bis zu denen Aufwendungen und Auszahlungen als nicht erheblich eingestuft werden.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass der Bürgermeister nicht befugt ist, den Kämmerer in diesen spezifischen Zuständigkeiten zu vertreten. Dies führt dazu, dass bei einer Verhinderung des Kämmerers die Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Leistungen sowie der Eingang von Verpflichtungsermächtigungen nicht erfolgen kann.
Um die Handlungsfähigkeit der Verwaltung sicherzustellen, wird vorgeschlagen, die Entscheidungsbefugnis für den Fall einer mehrtägigen Verhinderung des Kämmerers auf die Kämmereileitung zu übertragen. Der entsprechende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Vertretung bei der Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen im Falle einer mehrtägigen Abwesenheit des Kämmerers der Kämmereileitung überträgt.
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- 09.12.2021kein Ergebnis hinterlegt