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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Kommunale Klassenrichtzahl der Grundschulen für das Schuljahr 2022/2023 und Vorstellung der SchulentwicklungsdatenZur Vorlage · 2021/0171 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 befasst sich mit der Festlegung der kommunalen Klassenrichtzahl für die Grundschulen in Hamminkeln für das Schuljahr 2022/2023 sowie der Vorstellung aktueller Schulentwicklungsdaten. Auf Basis der Schüleranmeldungen und der Erfahrungswerte der vergangenen Jahre beabsichtigt die Verwaltung, dem Land Nordrhein-Westfalen zum Stichtag 15. Januar 2022 eine kommunale Klassenrichtzahl von 12 Eingangsklassen zu melden. Die Verteilung der Klassen sieht für die Grundschule Brünen zwei, für Dingden drei, für die Grundschule Hamminkeln drei sowie für die Grundschule Mehrhoog vier Eingangsklassen vor, wobei eine Klasse am Teilstandort Wertherbruch unterrichtet wird.
Die Vorlage führt zudem Daten zur Schulentwicklung aus. In Hamminkeln wurde für den Zeitraum Januar bis Juli ein Anstieg der Geburtenzahlen um etwa 2 % im Vergleich zum Vorjahr verzeichnet. Während die Prognosen für die Grundschulen eine stabile Entwicklung ausweisen, zeigt die Gesamtschule eine Zunahme der Schülerzahlen im fünften Schuljahr sowie in der Oberstufe. Für die offene Ganztagsschule wird eine Steigerung der Teilnahmequote von derzeit etwa 36 % auf bis zu 75 % erwartet, wobei die Planung für den zusätzlichen Raumbedarf von maximal 50 % ausgeht. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport empfiehlt dem Rat, die Klassenrichtzahl von 12 festzusetzen und die vorgesehene Verteilung der Eingangsklassen zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 09.12.2021 · Rat (9. Sitzung)
- 24.11.2021 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (6. Sitzung)
- 3Errichtung einer Kindertageseinrichtung im Ortsteil Dingden hier: Antrag auf Übernahme des Trägeranteils für die ErstausstattungZur Vorlage · 2021/0169 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 befasst sich mit der Finanzierung der Erstausstattung für die neue Kindertageseinrichtung „Am Schienenberg“ im Ortsteil Dingden. Im Rahmen eines Trägerauswahlverfahrens durch den Kreis Wesel wurde der DRK Kreisverband Wesel als Träger für die Einrichtung ausgewählt.
Der Rat der Stadt Hamminkeln hatte bereits im Mai 2021 die Übernahme der Trägeranteile für die laufenden Betriebskosten der Einrichtung beschlossen. Nun stellt der neue Träger den Antrag, dass die Stadt Hamminkeln auch den Trägeranteil für die Erstausstattung übernimmt. Basierend auf einem Fördersatz von 3.500 Euro pro Kind und einer geplanten Kapazität von 82 Kindern beläuft sich die Gesamtsumme der Erstausstattung auf 287.000 Euro.
Die Verwaltung schlägt vor, einen Anteil von 10 Prozent dieser Kosten, was einem Betrag von 28.700 Euro entspricht, im Haushalt 2022 bereitzustellen. Als Begründung führt die Verwaltung an, dass die Übernahme der Betriebskosten durch einen externen Träger kostengünstiger sei als eine eigene Trägerschaft durch die Stadt. In der Vergangenheit wurden entsprechende Kosten für die Erstausstattung ebenfalls übernommen. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport empfiehlt dem Rat, dem Antrag auf Übernahme des Trägeranteils zuzustimmen und die entsprechenden Mittel im Haushaltsplan 2022 einzustellen.
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Beratungsfolge
- 09.12.2021 · Rat (9. Sitzung)
- 24.11.2021 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (6. Sitzung)
- 4Schulsozialarbeit an den Schulen der Stadt Hamminkeln und Neuausrichtung der Förderung der Sozialen Arbeit an Schulen ab dem Jahr 2022Zur Vorlage · 2021/0168 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 befasst sich mit der Neuausrichtung der Förderung der Schulsozialarbeit in Hamminkeln ab dem Jahr 2022. Aktuell werden im Stadtgebiet 1016 Schüler an Grundschulen und 1019 Schüler an der Gesamtschule unterrichtet. Die personelle Struktur der Schulsozialarbeit setzt sich derzeit aus zwei städtischen Vollzeitstellen sowie zwei vom Land Nordrhein-Westfalen finanzierten Stellen zusammen.
Mit dem Erlass neuer Richtlinien zum 22. September 2021 endet die bisherige Förderung aus dem Programm „Bildung und Teilhabe“. Die neuen Regelungen zielen nicht mehr ausschließlich auf Kinder mit Anspruch auf Bildung und Teilhabe ab, sondern fördern Maßnahmen zur Stärkung des Sozialverhaltens, der Persönlichkeitsentwicklung sowie die Netzwerkarbeit. Für das Jahr 2022 stehen der Stadt Hamminkeln hierfür 35.756 Euro zur Verfügung, während die Kosten für eine Stelle auf etwa 60.000 Euro geschätzt werden.
Da die Landesmittel keine Erweiterung des Stellenangebots ermöglichen, schlägt die Verwaltung vor, die bestehende Stelle für die Grundschulen Hamminkeln und Dingden über die Befristung zum 31. Juli 2022 hinaus fortzuführen. Die unbefristete Stelle an der Gesamtschule bleibt unverändert bestehen. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport empfiehlt dem Rat, die unbefristete Weiterführung der Stelle für die Grundschulen im Stellenplan 2022 festzulegen und die Verwaltung mit der Beantragung der Förderung beim Kreis Wesel zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 09.12.2021 · Rat (9. Sitzung)
- 24.11.2021 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (6. Sitzung)
- 5Erneuerung der Satzung über die Nutzung von Räumen und Anlagen des Kunst- und Kulturortes Schloss RingenbergZur Vorlage · 2021/0194 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/0194 der Fachdienste 40 befasst sich mit der ersten Änderungssatzung zur Nutzung von Räumen und Anlagen des Kunst- und Kulturortes Schloss Ringenberg. Die ursprüngliche Satzung wurde am 1. Juli 2021 verabschiedet.
Die Verwaltung begründet den Änderungsbedarf mit Rückmeldungen von Interessenten, die private Feierlichkeiten in den Räumlichkeiten planen wollten. Bisherige Anfragen führten aufgrund der geltenden Kostenstruktur nicht zu Mietverträgen, da die Gebühren im Vergleich zu etablierten Einrichtungen mit Gastronomieangeboten als zu hoch eingestuft wurden. Um die Nutzung der Anlagen während der aktuellen Projektentwicklungsphase zu fördern, schlägt die Verwaltung vor, die festgelegten Sätze um die Hälfte zu reduzieren.
Nach der Umsetzung der Reduzierung ist vorgesehen, das Nutzungsverhalten zum 31. Dezember 2023 zu evaluieren. Die Verwaltung beabsichtigt, die politischen Gremien über den Erfolg der geänderten Satzung hinsichtlich neuer Vermietungen zu informieren. Der Haupt- und Finanzausschuss hat bereits eine einstimmige Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt Hamminkeln abgegeben, die beigefügte erste Änderungssatzung zu verabschieden.
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Beratungsfolge
- 09.12.2021 · Rat (9. Sitzung)
- 02.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (8. Sitzung)
- 65. Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende GewässerZur Vorlage · 2021/0162 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/0162 sieht die 5. Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer der Stadt Hamminkeln vor. Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung ist die terminologische Anpassung an das geänderte Landeswassergesetz NRW. Dabei wird der Begriff der versiegelten Flächen durch den Begriff der befestigten Flächen ersetzt.
Zusätzlich zur Satzungsänderung umfasst die Vorlage die Festlegung der Gebührensätze für das Jahr 2022. Die Gebühren für die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes werden für verschiedene Wasser- und Bodenverbände neu berechnet. Während die Sätze für befestigte Flächen beim Wasser- und Bodenverband Obere Issel, beim Untere Issel Nord sowie beim Untere Issel Süd geringfügig sinken, ist beim Raesfelder Isselverband und beim Mittleren Issel ein Anstieg der Gebühren für befestigte Flächen zu verzeichnen. Letzterer Anstieg ist auf angekündigte Erhöhungen der Verbandsbeiträge zurückzuführen. Bei den Gebühren für übrige Flächen ergeben sich bei den Verbänden Mittlere Issel und Raesfelder Issel ebenfalls leichte Veränderungen. Bei den übrigen Verbänden sind die Anpassungen auf Flächenveränderungen und geringfügige Kostenänderungen zurückzuführen.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Vorlage bereits einstimmig beraten und empfiehlt dem Rat, die Änderung der Satzung in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 09.12.2021 · Rat (9. Sitzung)
- 02.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (8. Sitzung)
- 712. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur StraßenreinigungssatzungZur Vorlage · 2021/0163 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant eine Anpassung der Gebühren für die Straßenreinigung. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage Nummer 2021/0163 wird die 12. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung vorgelegt. Hintergrund der Neukalkulation ist eine Neuausschreibung der Straßenreinigung, durch die sich die Vergütung für das ausführende Unternehmen verringert hat.
In der Kalkulation für das Jahr 2022 wird eine Reduzierung des Gebührensatzes von bisher 1,00 Euro pro Meter auf 0,78 Euro pro Meter vorgesehen. In die Berechnung der Gebühren wurde zudem ein Fehlbetrag aus dem Jahresabschluss 2020 in Höhe von 914,90 Euro einbezogen.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Vorlage in der Sitzung vom 2. Dezember 2021 einstimmig beraten und empfiehlt dem Rat, die Änderung der Satzung in der vorgelegten Fassung zu beschließen. Die Entscheidung über die Vorlage steht auf der Tagesordnung der Ratssitzung am 9. Dezember 2021. Auswirkungen auf den Klimawandel werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 09.12.2021 · Rat (9. Sitzung)
- 02.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (8. Sitzung)
- 817. Änderung der Gebührensatzung für die AbfallentsorgungZur Vorlage · 2021/0165 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/0165 sieht die 17. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in Hamminkeln vor. Die Kalkulation für das Jahr 2022 beinhaltet Anpassungen der Gebührensätze für Restabfall und Altpapier.
Bei der Restabfallentsorgung steigen die Gebühren für verschiedene Gefäßgrößen. So erhöht sich der Satz für ein 120-Liter-Gefäß von 107,86 Euro auf 122,99 Euro, während die Gebühr für ein 240-Liter-Gefäß von 131,38 Euro auf 148,91 Euro ansteigt. Auch die Gebühr für ein 1.100-Liter-Gefäß steigt von 301,90 Euro auf 336,83 Euro. Die Gewichtsgebühr pro Kilogramm Restabfall erhöht sich von 0,49 Euro auf 0,54 Euro. Bei der Altpapierentsorgung steigt die Gebühr für ein 240-Liter-Gefäß von 4,89 Euro auf 5,79 Euro und für ein 1.100-Liter-Gefäß von 22,42 Euro auf 26,56 Euro.
Als Gründe für die Kostenentwicklung werden steigende Entsorgungsmengen sowie die Einführung der Sammlung in den Ortsteilen angeführt. Die kalkulierten Kosten für die Grünschnitt- und Bioabfallentsorgung steigen von 601.659 Euro auf 691.284 Euro. Zudem wird ein Fehlbetrag aus dem Jahr 2020 in Höhe von 122.742,09 Euro in die Kalkulation einbezogen. Die Erstattung durch den Kreis Wesel sinkt von 120.971 Euro auf 89.708 Euro. Bei der Altpapierentsorgung steigt der umlagefähige Aufwand aufgrund des Fehlbetrags aus dem Vorjahr von 55.444 Euro auf 67.582 Euro. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderung der Satzung in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 09.12.2021 · Rat (9. Sitzung)
- 02.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (8. Sitzung)
- 914. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur EntwässerungssatzungZur Vorlage · 2021/0166 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant mit der vorliegenden Beschlussvorlage die 14. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung. Gegenstand der Änderung ist die Anpassung der Voraussetzungen für eine Beitragspflicht. Aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichts Düsseldorf soll die Regelung zur Entstehung der Beitragspflicht für Grundstücke, die nicht für eine bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt sind, präzisiert werden. Konkret ist die Streichung der Formulierung vorgesehen, dass solche Grundstücke zur Beitragspflicht unterliegen, sofern sie bebaut sind oder nach Verkehrsauffassung Bauland darstellen. Zukünftig soll die Beitragspflicht für Grundstücke im Außenbereich erst mit dem tatsächlichen Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage entstehen.
Parallel zur Satzungsänderung wird die Gebührenkalkulation für das Jahr 2022 vorgelegt. Die Schmutzwassergebühr steigt von 2,71 Euro auf 2,73 Euro pro Kubikmeter, während die Niederschlagswassergebühr von 0,90 Euro auf 0,96 Euro pro Quadratmeter ansteigt. Dieser Anstieg resultiert aus einem gestiegenen umlagefähigen Aufwand, der durch höhere Stromkosten sowie gestiegene Personalkosten infolge von Stellennachbesetzungen und tariflichen Erhöhungen verursacht wird. Zudem führt eine Überprüfung der Kostenschlüssel durch die Kommunale Agentur NRW zu einer Verschiebung der Kostenverteilung zugunsten der Schmutzwasserentsorgung. Ein Überschuss aus dem Jahresabschluss 2020 wurde in die Kalkulation einbezogen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderung der Satzung in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 09.12.2021 · Rat (9. Sitzung)
- 02.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (8. Sitzung)
- 1017. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von GrundstücksentwässerungsanlagenZur Vorlage · 2021/0167 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/0167 befasst sich mit der 17. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in Hamminkeln. Ziel der Vorlage ist die Festlegung der Gebührensätze für das Jahr 2022.
Die Kalkulation sieht für die Entsorgung von Kleinkläranlagen eine Senkung des Gebührensatzes von 36,34 Euro im Jahr 2021 auf 32,98 Euro im Jahr 2022 vor. Bei den abflusslosen Gruben steigt der Satz von 21,10 Euro auf 25,41 Euro an. Als Ursache für die Veränderung wird eine Neuausschreibung der Entsorgungsleistungen angeführt, durch die die Unternehmervergütung für den Transport zur Zentralkläranlage gestiegen ist. Der Anstieg bei den abflusslosen Gruben wird durch die sinkende Vergütung bei den Kleinkläranlagen teilweise kompensiert, da die anteiligen Kosten der Zentralkläranlage nach einer Neubewertung durch die Kommunal Agentur NRW gesunken sind.
Zudem wird ein Rückgang der zu entsorgenden Mengen bei abflusslosen Gruben auf voraussichtlich 4.300 m³ verzeichnet, während die Mengen bei Kleinkläranlagen auf einem gleichmäßigen Niveau bleiben. Ein Überschuss aus dem Jahresabschluss 2020 in Höhe von 2.458,78 Euro wurde in die Kalkulation einbezogen. Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Vorlage einstimmig mit der Empfehlung an den Rat beschlossen, die Änderung der Gebührensatzung in der vorgelegten Fassung anzunehmen.
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Beratungsfolge
- 09.12.2021 · Rat (9. Sitzung)
- 02.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (8. Sitzung)
- 111. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO14 "Ringstraße" als vorhabenbezogener Bebauungsplan im Ortsteil Dingden - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2021/0177 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/0177 der Fachdienste 61 befasst sich mit der ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO14 „Ringstraße“ als vorhabenbezogener Bebauungsplan im Ortsteil Dingden. Ziel der Vorlage ist die Fassung eines Aufstellungsbeschlusses durch den Rat der Stadt Hamminkeln.
Nachdem ein früherer Bebauungsvorschlag des Antragstellers in der Sitzung am 16. September 2021 nicht gebilligt worden war, wurde der Entwurf zwischenzeitlich überarbeitet. Der neue Vorschlag sieht eine Reduzierung der geplanten Bebauung von drei auf zwei Geschoss-ebenen vor. Durch diese Anpassung der Gebäudehöhen wurde auf die Kritik des Ausschusses für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung reagiert.
Die Verwaltung bewertet den aktualisierten Vorschlag dahingehend, dass die Höhenentwicklung nun besser in das bestehende Umfeld passt und somit eine Grundlage für das Aufstellungsverfahren besteht. In Bezug auf die Auswirkungen auf den Klimawandel wird ein Verlust von innerörtlicher Freifläche aufgeführt.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 25. November 2021 die einstimmige Empfehlung ausgesprochen, dem Rat den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes BO14 „Ringstraße“ zu fassen. Die Beratung im Rat ist für den 9. Dezember 2021 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 09.12.2021 · Rat (9. Sitzung)
- 25.11.2021 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (6. Sitzung)
- 12Aufstellung von Eckparametern für nach § 34 BauGB zu beurteilende BaugebieteZur Vorlage · 2021/0178 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/0178 der Fachdienste 61 befasst sich mit der Festlegung von planungsrechtlichen Eckparametern für Bauvorhaben in unbeplanten Innenbereichen gemäß § 34 BauGB. Hintergrund ist ein Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung vom 16. September 2021, wonach für den Geltungsbereich des ehemaligen Bebauungsplanes Nr. BO2 „Am Friedhof“ sowie für ein Gebiet im Ortsteil Dingden zwischen der Bocholter Straße, Sachsenstraße, Berkenhegge, Kondringsstraße und Paßter Weg keine neuen Bebauungspläne aufgestellt werden sollen. Stattdessen sollen verbindliche Parameter zur Beurteilung von Bauvorhaben dienen.
Für den Bereich des ehemaligen Bebauungsplanes „Am Friedhof“ sieht die Verwaltung die Nutzung als Wohngebäude, die Bauweise als Einzel-, Doppel- oder Reihenhäuser sowie eine Geschossigkeit von einem Vollgeschoss vor. Die Grundflächenzahl für Hauptgebäude wird auf 0,3 festgelegt, wobei eine Wohneinheit pro vollen 200 Quadratmeter Grundstücksfläche vorgesehen ist. Die überbaubare Fläche soll straßenrandbegleitend erfolgen, wobei keine freistehenden Wohnhäuser in zweiter Reihe zulässig sind.
Für das Gebiet im Ortsteil Dingden werden eine Nutzung als Wohngebäude, die Bauweise als Einzel- und Doppelhäuser sowie eine Geschossigkeit von einem Vollgeschoss festgelegt. Die Grundflächenzahl beträgt ebenfalls 0,3 bei einer Wohneinheit pro vollen 200 Quadratmeter Grundstücksfläche. Im Bereich nördlich des Paßter Weges sind zudem freistehende Wohnhäuser in zweiter Reihe möglich. Die Verwaltung empfiehlt die Übernahme dieser Parameter, um die bestehende Nutzungsstruktur zu wahren und gleichzeitig Möglichkeiten zur Nachverdichtung im Rahmen des Einfügungsgebotes zu schaffen. Der Ausschuss hat diese Empfehlung mit einer Stimme dafür und zwei Enthaltungen abgegeben.
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- 09.12.2021 · Rat (9. Sitzung)
- 25.11.2021 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (6. Sitzung)
- 13Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 18 "Lebensmitteldiscounter Bahnhofstraße" im Ortsteil Mehrhoog Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)Zur Vorlage · 2021/0179 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2021/0179 der Fachdienste 61 befasst sich mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 18 „Lebensmitteldiscounter Bahnhofstraße“ im Ortsteil Mehrhoog. Ziel der Planung ist die Schaffung der rechtlichen Grundlage für die Ansiedlung eines Lebensmitteldiscount-Marktes mit einer Verkaufsfläche von 935 m².
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, die im Sommer 2021 durch Offenlage der Unterlagen erfolgte, wurde eine Stellungnahme eingereicht. Darin werden verschiedene Bedenken geäußert, darunter der Zeitpunkt der Beteiligung während der Sommerferien sowie die Vollständigkeit der Entscheidungsgrundlagen, insbesondere im Hinblick auf Gutachten zu Verkehr und Schall sowie den Nachweis der Verfügungsberechtigung des Vorhabenträgers. Zudem werden Fragen zur Vereinbarkeit mit der Landesplanung, zur Eignung der Anlieferungswege für Schwerlastverkehr sowie mögliche Auswirkungen auf den lokalen Einzelhandel und die Wettbewerbssituation angeführt. Auch die Berücksichtigung weiterer Bauvorhaben in der Verkehrsplanung wird hinterfragt.
Die Verwaltung nimmt zu den Einwendungen Stellung. Die Beteiligungsfrist wurde aufgrund der Ferienzeit von zwei auf drei Wochen verlängert, um die Erreichbarkeit der Öffentlichkeit zu gewährleisten. Der Aufstellungsbeschluss des Rates wurde am 31.05.2021 ordnungsgemäß gefasst. Hinsichtlich der Entscheidungsgrundlagen wird darauf verwiesen, dass der Rat bereits im September 2020 über den Einleitungsantrag entschieden hat und die Verfügungsberechtigung des Investors gegenüber der Stadt nachgewiesen wurde.
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Beratungsfolge
- 09.12.2021 · Rat (9. Sitzung)
- 25.11.2021 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (6. Sitzung)
- 141. vorhabenbezogene Änderung der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 "Kuckuck" im Ortsteil Mehrhoog Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)Zur Vorlage · 2021/0180 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2021/0180 befasst sich mit der vorhabenbezogenen Änderung der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Kuckuck“ im Ortsteil Mehrhoog. Ziel der Planung ist die Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern im Bereich der Ampelkreuzung Bahnhofstraße/Duisburger Straße. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung, die im Zeitraum vom 1. Oktober bis 2. November 2021 stattfand, gingen verschiedene Stellungnahmen ein, die im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (UPlA) beraten wurden.
Die Bezirksregierung Düsseldorf forderte eine Korrektur der Begründung bezüglich der Annahme von Überströmungen bei Hochwasserereignissen, was die Verwaltung entsprechend umsetzt. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW äußerte keine grundsätzlichen Bedenken, sofern die Verkehrssicherheit gewahrt bleibt und keine Ansprüche auf Lärmschutz gegen die Straßenbauverwaltung geltend gemacht werden; die Verwaltung sieht den Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an den Gebäuden sichergestellt. Die Deutsche Telekom Technik GmbH wies auf die Notwendigkeit von Neuverlegungen von Hausanschlüssen hin, was im Zuge der Ausführungsplanung durch den Vorhabenträger erfolgen soll.
Hinsichtlich der Belange der Handwerkskammer Düsseldorf sowie der Niederrheinischen Industrie- und Handelskammer wurden Maßnahmen zur Vermeidung von Konflikten mit einem angrenzenden Dachdeckerbetrieb vorgesehen, darunter eine Lärmschutzwand und die Beschränkung öffnungsfähiger Fenster an der Südfassade. Stellungnahmen der Gelsenwasser Energienetze GmbH, der Westnetz GmbH sowie der Thyssengas GmbH, die auf bestehende Leitungen hinweisen, wurden als für die Bebauungsplanungsstufe nicht unmittelbar abwägungsrelevant eingestuft, da die Abstimmung im Rahmen der Bauausführung erfolgen soll. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die entsprechenden Empfehlungen zu den Stellungnahmen umzusetzen.
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- 09.12.2021 · Rat (9. Sitzung)
- 25.11.2021 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (6. Sitzung)
- 15Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen; hier: E-FahrzeugeZur Vorlage · 2021/0170 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel für die Leasingzahlungen von E-Fahrzeugen, die im Rahmen des e-Carsharings eingesetzt werden. Laut der Verwaltung wurden bei der Planung der Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2021 die entsprechenden Mittel für die Leasingkosten im Produkt Klimaschutz nicht veranschlagt. Während andere Aufwendungen auf Basis früherer Ansätze im Produkt Zentrale Dienste eingestellt wurden, fehlen für die Leasingaufwendungen in Höhe von etwa 28.500 Euro die entsprechenden Mittel im aktuellen Haushalt.
Um die vertraglichen Verpflichtungen aus den bestehenden Leasingverträgen zu erfüllen, wird die Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln in Höhe von rund 29.000 Euro beantragt. Die Finanzierung soll durch Minderaufwendungen in Höhe von 28.000 Euro im Produkt Klimaschutz sowie durch Gewerbesteuermehreinnahmen in Höhe von 1.000 Euro erfolgen. Da die Summe der überplanmäßigen Aufwendungen den Schwellenwert von 25.000 Euro überschreitet, ist gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen und der Haushaltssatzung die Zustimmung des Rates erforderlich.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat die Vorlage bereits beraten und empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die überplanmäßige Bereitstellung der Mittel wie vorgeschlagen zu beschließen. Die Entscheidung des Ausschusses fiel mit 16 Ja-Stimmen gegen eine Gegenstimme aus.
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- 25.11.2021 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (6. Sitzung)
- 16Neubewerbung für die kommende Leader-Förderperiode 2023-2029Zur Vorlage · 2021/0193 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der Neubewerbung für die kommende LEADER-Förderperiode 2023–2029. Aufgrund geänderter Vorgaben auf EU-Ebene hat sich der erforderliche öffentliche Mindestbeitrag pro Kommune für den regionalen Bewirtschaftungsrahmen von zuvor 60.000 Euro auf nun 70.000 Euro erhöht. Gleichzeitig wurde die allgemeine Fördersumme leicht angehoben.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Stadt Hamminkeln die lokale Entwicklungsstrategie gemeinsam mit den Kommunen Hünxe, Schermbeck, Voerde und Wesel als LEADER-Region Lippe-Issel-Niederrhein mitträgt. Dies erfolgt unter dem Vorbehalt der positiven Beschlüsse der beteiligten Nachbarkommunen sowie der Bewilligung des Förderantrags.
Für die finanzielle Umsetzung ist vorgesehen, in den Haushaltsjahren 2023 bis 2029 jeweils 10.000 Euro für den regionalen Bewirtschaftungsrahmen einzuplanen. Für das Haushaltsjahr 2022 ist ein einmaliger Betrag von 5.000 Euro für die externe Erstellung der regionalen Entwicklungsstrategie vorgesehen. Zudem stimmt die Stadt der Einrichtung eines Regionalmanagements mit einem Umfang von mindestens 1,5 Vollzeitarbeitskräften zu, welches bis zum 31. Dezember 2029 aufrechterhalten werden soll. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat die Vorlage mit einer Einstimmungsempfehlung an den Rat der Stadt Hamminkeln übermittelt.
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- 09.12.2021 · Rat (9. Sitzung)
- 25.11.2021 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (6. Sitzung)
- 17Grundschule Hamminkeln hier: weitere Untersuchung der Variante C "Neubau an der Diersfordter Straße"Zur Vorlage · 2021/0189 · Beschlussvorlage
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Die Verwaltung von Hamminkeln hat eine Beschlussvorlage zur weiteren Untersuchung der Variante C für den Neubau der Grundschule vorgelegt. Diese Variante sieht einen Neubau an der Diersfordter Straße vor und erzielte in einer Machbarkeitsmatrix die höchste Punktzahl, insbesondere aufgrund der Umsetzbarkeit der Schulkonzeption, der städtebaulichen Synergien und der barrierefreien Erschließung.
Im Rahmen der Untersuchung wurden angrenzende private Grundstücke auf Veräußerungsinteresse geprüft. Während im Osten Verkaufsbereitschaft besteht, zeigt sich im Norden kein Interesse. Ein Grundstück eines Kindergartens ist verhandelbar, was jedoch zeitliche Verzögerungen in der Schulentwicklungsplanung nach sich ziehen könnte. Eine Neubewertung der Alternativen A und B unter Berücksichtigung möglicher Zukäufe nördlicher Flurstücke zeigt, dass sich die Varianten in der Bewertung an die Variante C annähern, diese jedoch als favorisiertes Konzept bestehen bleibt.
Für die Variante C wurde eine Konkretisierung der Entwurfsgrundlagen vorgenommen. Auf einer Fläche von etwa 11.000 m² sollen das Schulgebäude, die Turnhalle und Hofflächen entstehen, wodurch eine Fläche von circa 3.000 m² für eine potenzielle zukünftige Wohnbebauung frei wird. Die Erschließung soll über eine eigene Straße erfolgen, um die Verkehrsbelastung der Diersfordter Straße zu minimieren. Baurechtlich ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Als Finanzierungsmöglichkeit wurde die Bundesförderung für effiziente Gebäude identifiziert, die bei Einhaltung bestimmter Standards bis zu 20 Prozent der anrechenbaren Kosten decken kann.
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Beratungsfolge
- 09.12.2021 · Rat (9. Sitzung)
- 01.12.2021 · Bauausschuss (6. Sitzung)
- 18Ehem. Hauptschule Dingden hier: weiterer Betrieb des GebäudesZur Vorlage · 2021/0190 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2021/0190 befasst sich mit der künftigen Nutzung des ehemaligen Schulgebäudes der Hauptschule Dingden sowie der dazugehörigen Turnhalle. Seit dem Schuljahr 2021/2022 ist der Teilstandort der Gesamtschule Hamminkeln aufgelöst worden, wodurch die ursprüngliche Zweckbestimmung des Gebäudes entfallen ist. Aktuell werden die Räumlichkeiten sowie die Turnhalle regelmäßig von Vereinen und für Kursangebote genutzt.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass für die Strom-, Wärme- und Wasserversorgung jährliche Kosten von etwa 10.000 Euro anfallen, wobei ein Teil dieser Kosten für den Erhalt der Gebäudesubstanz auch ohne Nutzung anfallen würde. Zudem fielen im Jahr 2020 Wartungskosten in Höhe von circa 3.000 Euro an. Während für die Turnhalle seit 2012 ein Entgelt von 3,60 Euro pro Stunde erhoben wird, erfolgt die Nutzung des Schulgebäudes bislang ohne Gebühren.
Ein Ausweichen der Nutzungen auf andere Hallen im Stadtgebiet oder in Dingden ist laut der zuständigen Fachabteilung aufgrund fehlender Kapazitäten derzeit nicht möglich. Eine Verlegung von Kursen in Bürgerhallen oder private Betriebe wird aufgrund der hohen Auslastung, insbesondere in den Abendstunden, als schwierig eingeschätzt. Vor dem Hintergrund der Haushaltssituation empfahl die Verwaltung ursprünglich, die Vereinsnutzung bis zur Klärung der Folgenutzung abzulehnen. Der Bauausschuss hat jedoch eine abweichende Beschlussempfehlung abgegeben, die eine Fortführung der Nutzung des Schulgebäudes und der Turnhalle bis zur endgültigen Entscheidung über die Folgenutzung vorsieht.
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Beratungsfolge
- 09.12.2021 · Rat (9. Sitzung)
- 01.12.2021 · Bauausschuss (6. Sitzung)
- 19Haushaltssatzung und Haushaltsplan nebst Anlagen für das Haushaltsjahr 2021Zur Vorlage · 2021/0195 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/0195 betrifft die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan inklusive der dazugehörigen Anlagen für das Haushaltsjahr 2022 der Stadt Hamminkeln. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen wird der Entwurf der Haushaltssatzung durch den Kämmerer aufgestellt und durch den Bürgermeister festgestellt, um ihn anschließend dem Rat zuzuleiten.
Der Entwurf sieht vor, dass nach der erfolgten Vorberatung in den Fraktionen die zuständigen Fachausschüsse den Haushaltsentwurf prüfen. Der Prozess ist so angelegt, dass die endgültige Beschlussfassung der Haushaltssatzung in der Ratssitzung im Februar 2022 erfolgen soll. Mit der vorliegenden Vorlage wird der Rat dazu aufgerufen, den Entwurf der Haushaltssatzung 2022 zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse sowie an den Haupt- und Finanzausschuss weiterzuleiten. Federführend für dieses Vorhaben ist der Vorstandsbereich II.
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Beratungsfolge
- 09.12.2021 · Rat (9. Sitzung)
- 20Vorlage des 3. Quartalsberichtes der Stadt Hamminkeln 2021Zur Vorlage · 2021/0160 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln hat mit der Mitteilungsvorlage 2021/0160 den Quartalsbericht für das dritte Quartal 2021 vorgelegt. Die Vorlage umfasst die Ergebnis- und Finanzrechnung sowie eine Übersicht über die Abwicklung investiver Maßnahmen für die Monate Januar bis September 2021.
Im Bereich der Gesamterträge wurden bis zum Ende des dritten Quartals 50 % der für das Jahr 202verkehr geplanten Beträge realisiert. Bei den Steuern und ähnlichen Abgaben sind 80 % des Planansatzes verbucht worden. Während die Gewerbesteuerveranlagung aufgrund von Nachzahlungen aus den Vorjahren 2018 bis 2020 um 6,2 Millionen Euro über dem Plan lag, sind Ertragseinbußen durch die Covid-19-Pandemie verzeichnet worden. Es wird erwartet, dass die Erträge aus der Grundsteuer B und der Einkommensteuer die Planansätze zum Jahresende überschreiten werden.
Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen erreichten im Berichtszeitraum 26 % des Planwertes. Die Zuwendungen für den Breitbandausbau im Außenbereich wurden noch nicht verbucht, da die Abrechnung durch die Bietergemeinschaft erst in den Folgejahren erfolgt. Bei den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten wurden 76 % der Planansätze erzielt, wobei Ertragsverluste durch den Erlass von Gebühren für die Offene Ganztagsschule entstanden sind. Die privatrechtlichen Leistungsentgelte liegen mit 93 % nahe am Planwert, wobei bei den Sportstätten aufgrund von Schließungen mit Mindererträgen zu rechnen ist. Die Kostenerstattungen und Umlagen übertrafen mit 103 % den Planansatz.
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- 09.12.2021 · Rat (9. Sitzung)
- 21Fortführung der Richtlinie für die Geldanlagen der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2021/0161 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/0161 befasst sich mit der Fortführung und Aktualisierung der Richtlinie für die Geldanlagen der Stadt Hamminkeln. Die bestehende Richtlinie, die seit dem 1. Januar 2019 in Kraft ist, ermöglicht es der Stadt, Geldmittelbestände über die üblichen Tagesgeldanlagen hinaus ertragswirksam anzulegen. Hintergrund der Einführung dieser Regelung war die Erhebung von Verwahrgebühren durch Kreditinstitute auf kommunale Geldmittelbestände.
Gemäß der bestehenden Vorgaben sieht die Richtlinie eine regelmäßige Überprüfung durch den Haupt- und Finanzausschuss in einem Turnus von mindestens drei Jahren vor, um die Anlageformen an die aktuellen Marktbedingungen anzupassen. Die geplante Aktualisierung ist zum 1. Januar 2022 vorgesehen. Der Entwurf der überarbeiteten Richtlinie liegt der Vorlage bei.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 2. Dezember 2021 die Einstimmigkeit für die Annahme des Entwurfs empfohlen. Der Rat wird gebeten, die beigefügte Richtlinie für die Geldanlagen der Stadt Hamminkeln zu beschließen. Die Zuständigkeit für die Vorlage liegt beim Vorstandsbereich II.
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- 09.12.2021 · Rat (9. Sitzung)
- 02.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (8. Sitzung)
- 22Vertretung des Kämmerers bei der Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sowie VerpflichtungsermächtigungenZur Vorlage · 2021/0164 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2021/0164 des Vorstandsbereichs II befasst sich mit der Regelung zur Vertretung des Kämmerers bei der Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen, Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen liegt die Entscheidung über diese Leistungen beim Kämmerer, sofern der Rat keine abweichende Regelung trifft. Die Haushaltssatzung der Stadt Hamminkeln definiert dabei bestimmte Wertgrenzen, bis zu denen Aufwendungen und Auszahlungen als nicht erheblich eingestuft werden.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass der Bürgermeister nicht befugt ist, den Kämmerer in diesen spezifischen Zuständigkeiten zu vertreten. Dies führt dazu, dass bei einer Verhinderung des Kämmerers die Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Leistungen sowie der Eingang von Verpflichtungsermächtigungen nicht erfolgen kann.
Um die Handlungsfähigkeit der Verwaltung sicherzustellen, wird vorgeschlagen, die Entscheidungsbefugnis für den Fall einer mehrtägigen Verhinderung des Kämmerers auf die Kämmereileitung zu übertragen. Der entsprechende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Vertretung bei der Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen im Falle einer mehrtägigen Abwesenheit des Kämmerers der Kämmereileitung überträgt.
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- 09.12.2021 · Rat (9. Sitzung)
- 23Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 24Mitteilungen und Anfragen