Neubewerbung für die kommende Leader-Förderperiode 2023-2029
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der Neubewerbung für die kommende LEADER-Förderperiode 2023–2029. Aufgrund geänderter Vorgaben auf EU-Ebene hat sich der erforderliche öffentliche Mindestbeitrag pro Kommune für den regionalen Bewirtschaftungsrahmen von zuvor 60.000 Euro auf nun 70.000 Euro erhöht. Gleichzeitig wurde die allgemeine Fördersumme leicht angehoben.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Stadt Hamminkeln die lokale Entwicklungsstrategie gemeinsam mit den Kommunen Hünxe, Schermbeck, Voerde und Wesel als LEADER-Region Lippe-Issel-Niederrhein mitträgt. Dies erfolgt unter dem Vorbehalt der positiven Beschlüsse der beteiligten Nachbarkommunen sowie der Bewilligung des Förderantrags.
Für die finanzielle Umsetzung ist vorgesehen, in den Haushaltsjahren 2023 bis 2029 jeweils 10.000 Euro für den regionalen Bewirtschaftungsrahmen einzuplanen. Für das Haushaltsjahr 2022 ist ein einmaliger Betrag von 5.000 Euro für die externe Erstellung der regionalen Entwicklungsstrategie vorgesehen. Zudem stimmt die Stadt der Einrichtung eines Regionalmanagements mit einem Umfang von mindestens 1,5 Vollzeitarbeitskräften zu, welches bis zum 31. Dezember 2029 aufrechterhalten werden soll. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat die Vorlage mit einer Einstimmungsempfehlung an den Rat der Stadt Hamminkeln übermittelt.
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Beratungsfolge
- 09.12.2021kein Ergebnis hinterlegt
- 25.11.2021kein Ergebnis hinterlegt