Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (6. Sitzung)
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für den Bereich nördlich der Autobahnanschlussstelle zum Zwecke der Ansiedlung eines gewerblichen UnternehmensZur Vorlage · 2021/0174 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für ein Gebiet nördlich der Autobahn-Anschlussstelle in Hamminkeln. Hintergrund der Vorlage ist die Planung des Regionalverbandes Ruhr (RVR), der im Rahmen des sachlichen Teilplanes „Regionale Kooperationsstandorte“ ein Areal im Stadtgebiet Hamminkeln als Standort für Betriebe mit einer Flächengröße ab 5 Hektar ausgewiesen hat.
Ein Unternehmen aus dem Bereich des Online-Handels mit Damenoberbekleidung hat Interesse bekundet, an diesem Standort ein zentrales Logistiklager zu errichten. Die geplante Entwicklung soll durch einen Projektentwickler realisiert werden, der den Standort planerisch und baulich vorbereitet. Als geeigneter Bereich für dieses Vorhaben wird die Fläche nördlich der Autobahn-Anschlussstelle in Betracht gezogen, wobei das Unternehmen eine Fläche von etwa 10 Hektar beansprucht und die Entwicklung in zwei Bauabschnitten vorsieht.
Da sich das betreffende Gebiet derzeit im Außenbereich befindet, ist für die Ansiedlung die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie eine gleichzeitige Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Die Vorlage sieht vor, zunächst einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 21 zu fassen, um die weiteren Planungen zu konkretisieren. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, diesen Aufstellungsbeschluss zu verabschieden.
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Beratungsfolge
- 25.11.2021 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (6. Sitzung)
- 362. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln zur Ausweisung einer gewerblichen Baufläche nördlich der AutobahnanschlussstelleZur Vorlage · 2021/0175 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/0175 der Fachdienste 61 befasst sich mit der 62. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln. Ziel der Änderung ist die Ausweisung einer gewerblichen Baufläche im Bereich nördlich der Autobahnanschlussstelle.
Hintergrund der Vorlage ist die Planung des Regionalverbandes Ruhr (RVR), der im Rahmen des sachlichen Teilplanes „Regionale Kooperationsstandorte“ ein Gebiet im Stadtgebiet Hamminkeln mit einer Bruttofläche von 45 Hektar als Standort ausgewiesen hat. Die Vorgaben des RVR sehen für diese Standorte die Ansiedlung von Betrieben mit einer Flächengröße ab 5 Hektar vor.
Ein Unternehmen aus dem Bereich des Online-Handels für Damenoberbekleidung hat Interesse bekundet, an diesem Standort ein zentrales Logistiklager zu errichten. Die geplante Entwicklung soll durch einen Projektentwickler realisiert werden. Für das Vorhaben wird eine Fläche von etwa 10 Hektar im Bereich nördlich der Autobahnanschlussstelle in Betracht gezogen. Da der Betrieb bereits für Juni 2023 vorgesehen ist, sollen die Planverfahren zeitnah eingeleitet werden.
Da sich das betreffende Areal derzeit im Außenbereich befindet, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes von landwirtschaftlicher Fläche zu gewerblicher Baufläche notwendig. Die Vorlage empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung, dem Rat der Stadt Hamminkeln den Aufstellungsbeschluss für diese Änderung vorzulegen.
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Beratungsfolge
- 25.11.2021 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (6. Sitzung)
- 41. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Gewerbegebiet am Uhlandsweg" im Ortsteil Dingden - erneuter AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2021/0176 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/0176 der Fachdienste 61 sieht einen erneuten Aufstellungsbeschluss für die erste Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Gewerbegebiet am Uhlandsweg“ im Ortsteil Dingden vor. Hintergrund der Neuausrichtung ist die Veränderung der Ausgangslage beim Sportgelände. Da der Tennisverein aufgelöst wurde, entfällt die Planung für eine neue Tennisanlage sowie die damit verbundene Umgestaltung der Zufahrtsstraße.
Der neue Planungsansatz sieht vor, die geplante Zufahrtsstraße wieder in die ursprüngliche Trasse zurückzuführen. Damit soll eine räumliche Trennung des Sportgeländes vermieden werden, was auch dem Wunsch des Fußballvereins Blau-Weiß Dingden entspricht. Die bestehende Zufahrt über den Höingsweg soll erhalten bleiben, wobei ein zusätzlicher Parkplatz zur Entlastung bei Veranstaltungen vorgesehen ist. Die ehemaligen Tennisplatzflächen sollen teilweise der Sportplatznutzung zugeordnet werden, während andere Bereiche als private Grünflächen ohne Sportnutzung festgesetzt werden sollen.
Zusätzlich umfasst die Änderung die Festsetzung einer kleinen Gewerbegebietsfläche auf städtischen Flächen südlich der Straße Schwanenschlatt für nicht störende Betriebe. Zudem soll eine Grünfläche südlich der Straße als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbindung für den Hochwasserschutz des Mumbecker Bachs ausgewiesen werden, um als Retentionsraum zur Rückhaltung von Hochwasser zu dienen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, den Aufstellungsbeschluss zu fassen.
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- 25.11.2021 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (6. Sitzung)
- 51. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO14 "Ringstraße" als vorhabenbezogener Bebauungsplan im Ortsteil Dingden - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2021/0177 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/0177 der Fachdienste 61 befasst sich mit der ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO14 „Ringstraße“ als vorhabenbezogener Bebauungsplan im Ortsteil Dingden. Ziel der Vorlage ist die Fassung eines Aufstellungsbeschlusses durch den Rat der Stadt Hamminkeln.
Nachdem ein früherer Bebauungsvorschlag des Antragstellers in der Sitzung am 16. September 2021 nicht gebilligt worden war, wurde der Entwurf zwischenzeitlich überarbeitet. Der neue Vorschlag sieht eine Reduzierung der geplanten Bebauung von drei auf zwei Geschoss-ebenen vor. Durch diese Anpassung der Gebäudehöhen wurde auf die Kritik des Ausschusses für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung reagiert.
Die Verwaltung bewertet den aktualisierten Vorschlag dahingehend, dass die Höhenentwicklung nun besser in das bestehende Umfeld passt und somit eine Grundlage für das Aufstellungsverfahren besteht. In Bezug auf die Auswirkungen auf den Klimawandel wird ein Verlust von innerörtlicher Freifläche aufgeführt.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 25. November 2021 die einstimmige Empfehlung ausgesprochen, dem Rat den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes BO14 „Ringstraße“ zu fassen. Die Beratung im Rat ist für den 9. Dezember 2021 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 09.12.2021 · Rat (9. Sitzung)
- 25.11.2021 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (6. Sitzung)
- 6Aufstellung von Eckparametern für nach § 34 BauGB zu beurteilende BaugebieteZur Vorlage · 2021/0178 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/0178 der Fachdienste 61 befasst sich mit der Festlegung von planungsrechtlichen Eckparametern für Bauvorhaben in unbeplanten Innenbereichen gemäß § 34 BauGB. Hintergrund ist ein Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung vom 16. September 2021, wonach für den Geltungsbereich des ehemaligen Bebauungsplanes Nr. BO2 „Am Friedhof“ sowie für ein Gebiet im Ortsteil Dingden zwischen der Bocholter Straße, Sachsenstraße, Berkenhegge, Kondringsstraße und Paßter Weg keine neuen Bebauungspläne aufgestellt werden sollen. Stattdessen sollen verbindliche Parameter zur Beurteilung von Bauvorhaben dienen.
Für den Bereich des ehemaligen Bebauungsplanes „Am Friedhof“ sieht die Verwaltung die Nutzung als Wohngebäude, die Bauweise als Einzel-, Doppel- oder Reihenhäuser sowie eine Geschossigkeit von einem Vollgeschoss vor. Die Grundflächenzahl für Hauptgebäude wird auf 0,3 festgelegt, wobei eine Wohneinheit pro vollen 200 Quadratmeter Grundstücksfläche vorgesehen ist. Die überbaubare Fläche soll straßenrandbegleitend erfolgen, wobei keine freistehenden Wohnhäuser in zweiter Reihe zulässig sind.
Für das Gebiet im Ortsteil Dingden werden eine Nutzung als Wohngebäude, die Bauweise als Einzel- und Doppelhäuser sowie eine Geschossigkeit von einem Vollgeschoss festgelegt. Die Grundflächenzahl beträgt ebenfalls 0,3 bei einer Wohneinheit pro vollen 200 Quadratmeter Grundstücksfläche. Im Bereich nördlich des Paßter Weges sind zudem freistehende Wohnhäuser in zweiter Reihe möglich. Die Verwaltung empfiehlt die Übernahme dieser Parameter, um die bestehende Nutzungsstruktur zu wahren und gleichzeitig Möglichkeiten zur Nachverdichtung im Rahmen des Einfügungsgebotes zu schaffen. Der Ausschuss hat diese Empfehlung mit einer Stimme dafür und zwei Enthaltungen abgegeben.
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- 09.12.2021 · Rat (9. Sitzung)
- 25.11.2021 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (6. Sitzung)
- 7Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 18 "Lebensmitteldiscounter Bahnhofstraße" im Ortsteil Mehrhoog Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)Zur Vorlage · 2021/0179 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2021/0179 der Fachdienste 61 befasst sich mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 18 „Lebensmitteldiscounter Bahnhofstraße“ im Ortsteil Mehrhoog. Ziel der Planung ist die Schaffung der rechtlichen Grundlage für die Ansiedlung eines Lebensmitteldiscount-Marktes mit einer Verkaufsfläche von 935 m².
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, die im Sommer 2021 durch Offenlage der Unterlagen erfolgte, wurde eine Stellungnahme eingereicht. Darin werden verschiedene Bedenken geäußert, darunter der Zeitpunkt der Beteiligung während der Sommerferien sowie die Vollständigkeit der Entscheidungsgrundlagen, insbesondere im Hinblick auf Gutachten zu Verkehr und Schall sowie den Nachweis der Verfügungsberechtigung des Vorhabenträgers. Zudem werden Fragen zur Vereinbarkeit mit der Landesplanung, zur Eignung der Anlieferungswege für Schwerlastverkehr sowie mögliche Auswirkungen auf den lokalen Einzelhandel und die Wettbewerbssituation angeführt. Auch die Berücksichtigung weiterer Bauvorhaben in der Verkehrsplanung wird hinterfragt.
Die Verwaltung nimmt zu den Einwendungen Stellung. Die Beteiligungsfrist wurde aufgrund der Ferienzeit von zwei auf drei Wochen verlängert, um die Erreichbarkeit der Öffentlichkeit zu gewährleisten. Der Aufstellungsbeschluss des Rates wurde am 31.05.2021 ordnungsgemäß gefasst. Hinsichtlich der Entscheidungsgrundlagen wird darauf verwiesen, dass der Rat bereits im September 2020 über den Einleitungsantrag entschieden hat und die Verfügungsberechtigung des Investors gegenüber der Stadt nachgewiesen wurde.
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Beratungsfolge
- 09.12.2021 · Rat (9. Sitzung)
- 25.11.2021 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (6. Sitzung)
- 81. vorhabenbezogene Änderung der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 "Kuckuck" im Ortsteil Mehrhoog Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)Zur Vorlage · 2021/0180 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2021/0180 befasst sich mit der vorhabenbezogenen Änderung der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Kuckuck“ im Ortsteil Mehrhoog. Ziel der Planung ist die Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern im Bereich der Ampelkreuzung Bahnhofstraße/Duisburger Straße. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung, die im Zeitraum vom 1. Oktober bis 2. November 2021 stattfand, gingen verschiedene Stellungnahmen ein, die im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (UPlA) beraten wurden.
Die Bezirksregierung Düsseldorf forderte eine Korrektur der Begründung bezüglich der Annahme von Überströmungen bei Hochwasserereignissen, was die Verwaltung entsprechend umsetzt. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW äußerte keine grundsätzlichen Bedenken, sofern die Verkehrssicherheit gewahrt bleibt und keine Ansprüche auf Lärmschutz gegen die Straßenbauverwaltung geltend gemacht werden; die Verwaltung sieht den Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an den Gebäuden sichergestellt. Die Deutsche Telekom Technik GmbH wies auf die Notwendigkeit von Neuverlegungen von Hausanschlüssen hin, was im Zuge der Ausführungsplanung durch den Vorhabenträger erfolgen soll.
Hinsichtlich der Belange der Handwerkskammer Düsseldorf sowie der Niederrheinischen Industrie- und Handelskammer wurden Maßnahmen zur Vermeidung von Konflikten mit einem angrenzenden Dachdeckerbetrieb vorgesehen, darunter eine Lärmschutzwand und die Beschränkung öffnungsfähiger Fenster an der Südfassade. Stellungnahmen der Gelsenwasser Energienetze GmbH, der Westnetz GmbH sowie der Thyssengas GmbH, die auf bestehende Leitungen hinweisen, wurden als für die Bebauungsplanungsstufe nicht unmittelbar abwägungsrelevant eingestuft, da die Abstimmung im Rahmen der Bauausführung erfolgen soll. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die entsprechenden Empfehlungen zu den Stellungnahmen umzusetzen.
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- 09.12.2021 · Rat (9. Sitzung)
- 25.11.2021 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (6. Sitzung)
- 9Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen; hier: E-FahrzeugeZur Vorlage · 2021/0170 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel für die Leasingzahlungen von E-Fahrzeugen, die im Rahmen des e-Carsharings eingesetzt werden. Laut der Verwaltung wurden bei der Planung der Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2021 die entsprechenden Mittel für die Leasingkosten im Produkt Klimaschutz nicht veranschlagt. Während andere Aufwendungen auf Basis früherer Ansätze im Produkt Zentrale Dienste eingestellt wurden, fehlen für die Leasingaufwendungen in Höhe von etwa 28.500 Euro die entsprechenden Mittel im aktuellen Haushalt.
Um die vertraglichen Verpflichtungen aus den bestehenden Leasingverträgen zu erfüllen, wird die Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln in Höhe von rund 29.000 Euro beantragt. Die Finanzierung soll durch Minderaufwendungen in Höhe von 28.000 Euro im Produkt Klimaschutz sowie durch Gewerbesteuermehreinnahmen in Höhe von 1.000 Euro erfolgen. Da die Summe der überplanmäßigen Aufwendungen den Schwellenwert von 25.000 Euro überschreitet, ist gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen und der Haushaltssatzung die Zustimmung des Rates erforderlich.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat die Vorlage bereits beraten und empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die überplanmäßige Bereitstellung der Mittel wie vorgeschlagen zu beschließen. Die Entscheidung des Ausschusses fiel mit 16 Ja-Stimmen gegen eine Gegenstimme aus.
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Beratungsfolge
- 09.12.2021 · Rat (9. Sitzung)
- 25.11.2021 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (6. Sitzung)
- 10Neubewerbung für die kommende Leader-Förderperiode 2023-2029Zur Vorlage · 2021/0193 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der Neubewerbung für die kommende LEADER-Förderperiode 2023–2029. Aufgrund geänderter Vorgaben auf EU-Ebene hat sich der erforderliche öffentliche Mindestbeitrag pro Kommune für den regionalen Bewirtschaftungsrahmen von zuvor 60.000 Euro auf nun 70.000 Euro erhöht. Gleichzeitig wurde die allgemeine Fördersumme leicht angehoben.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Stadt Hamminkeln die lokale Entwicklungsstrategie gemeinsam mit den Kommunen Hünxe, Schermbeck, Voerde und Wesel als LEADER-Region Lippe-Issel-Niederrhein mitträgt. Dies erfolgt unter dem Vorbehalt der positiven Beschlüsse der beteiligten Nachbarkommunen sowie der Bewilligung des Förderantrags.
Für die finanzielle Umsetzung ist vorgesehen, in den Haushaltsjahren 2023 bis 2029 jeweils 10.000 Euro für den regionalen Bewirtschaftungsrahmen einzuplanen. Für das Haushaltsjahr 2022 ist ein einmaliger Betrag von 5.000 Euro für die externe Erstellung der regionalen Entwicklungsstrategie vorgesehen. Zudem stimmt die Stadt der Einrichtung eines Regionalmanagements mit einem Umfang von mindestens 1,5 Vollzeitarbeitskräften zu, welches bis zum 31. Dezember 2029 aufrechterhalten werden soll. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat die Vorlage mit einer Einstimmungsempfehlung an den Rat der Stadt Hamminkeln übermittelt.
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Beratungsfolge
- 09.12.2021 · Rat (9. Sitzung)
- 25.11.2021 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (6. Sitzung)
- 11Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 12Mitteilungen und Anfragen