62. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln zur Ausweisung einer gewerblichen Baufläche nördlich der Autobahnanschlussstelle
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/0175 der Fachdienste 61 befasst sich mit der 62. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln. Ziel der Änderung ist die Ausweisung einer gewerblichen Baufläche im Bereich nördlich der Autobahnanschlussstelle.
Hintergrund der Vorlage ist die Planung des Regionalverbandes Ruhr (RVR), der im Rahmen des sachlichen Teilplanes „Regionale Kooperationsstandorte“ ein Gebiet im Stadtgebiet Hamminkeln mit einer Bruttofläche von 45 Hektar als Standort ausgewiesen hat. Die Vorgaben des RVR sehen für diese Standorte die Ansiedlung von Betrieben mit einer Flächengröße ab 5 Hektar vor.
Ein Unternehmen aus dem Bereich des Online-Handels für Damenoberbekleidung hat Interesse bekundet, an diesem Standort ein zentrales Logistiklager zu errichten. Die geplante Entwicklung soll durch einen Projektentwickler realisiert werden. Für das Vorhaben wird eine Fläche von etwa 10 Hektar im Bereich nördlich der Autobahnanschlussstelle in Betracht gezogen. Da der Betrieb bereits für Juni 2023 vorgesehen ist, sollen die Planverfahren zeitnah eingeleitet werden.
Da sich das betreffende Areal derzeit im Außenbereich befindet, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes von landwirtschaftlicher Fläche zu gewerblicher Baufläche notwendig. Die Vorlage empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung, dem Rat der Stadt Hamminkeln den Aufstellungsbeschluss für diese Änderung vorzulegen.
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