17. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/0167 befasst sich mit der 17. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in Hamminkeln. Ziel der Vorlage ist die Festlegung der Gebührensätze für das Jahr 2022.
Die Kalkulation sieht für die Entsorgung von Kleinkläranlagen eine Senkung des Gebührensatzes von 36,34 Euro im Jahr 2021 auf 32,98 Euro im Jahr 2022 vor. Bei den abflusslosen Gruben steigt der Satz von 21,10 Euro auf 25,41 Euro an. Als Ursache für die Veränderung wird eine Neuausschreibung der Entsorgungsleistungen angeführt, durch die die Unternehmervergütung für den Transport zur Zentralkläranlage gestiegen ist. Der Anstieg bei den abflusslosen Gruben wird durch die sinkende Vergütung bei den Kleinkläranlagen teilweise kompensiert, da die anteiligen Kosten der Zentralkläranlage nach einer Neubewertung durch die Kommunal Agentur NRW gesunken sind.
Zudem wird ein Rückgang der zu entsorgenden Mengen bei abflusslosen Gruben auf voraussichtlich 4.300 m³ verzeichnet, während die Mengen bei Kleinkläranlagen auf einem gleichmäßigen Niveau bleiben. Ein Überschuss aus dem Jahresabschluss 2020 in Höhe von 2.458,78 Euro wurde in die Kalkulation einbezogen. Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Vorlage einstimmig mit der Empfehlung an den Rat beschlossen, die Änderung der Gebührensatzung in der vorgelegten Fassung anzunehmen.
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