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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Fortführung der Richtlinie für die Geldanlagen der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2021/0161 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/0161 befasst sich mit der Fortführung und Aktualisierung der Richtlinie für die Geldanlagen der Stadt Hamminkeln. Die bestehende Richtlinie, die seit dem 1. Januar 2019 in Kraft ist, ermöglicht es der Stadt, Geldmittelbestände über die üblichen Tagesgeldanlagen hinaus ertragswirksam anzulegen. Hintergrund der Einführung dieser Regelung war die Erhebung von Verwahrgebühren durch Kreditinstitute auf kommunale Geldmittelbestände.
Gemäß der bestehenden Vorgaben sieht die Richtlinie eine regelmäßige Überprüfung durch den Haupt- und Finanzausschuss in einem Turnus von mindestens drei Jahren vor, um die Anlageformen an die aktuellen Marktbedingungen anzupassen. Die geplante Aktualisierung ist zum 1. Januar 2022 vorgesehen. Der Entwurf der überarbeiteten Richtlinie liegt der Vorlage bei.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 2. Dezember 2021 die Einstimmigkeit für die Annahme des Entwurfs empfohlen. Der Rat wird gebeten, die beigefügte Richtlinie für die Geldanlagen der Stadt Hamminkeln zu beschließen. Die Zuständigkeit für die Vorlage liegt beim Vorstandsbereich II.
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Beratungsfolge
- 09.12.2021 · Rat (9. Sitzung)
- 02.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (8. Sitzung)
- 35. Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende GewässerZur Vorlage · 2021/0162 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/0162 sieht die 5. Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer der Stadt Hamminkeln vor. Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung ist die terminologische Anpassung an das geänderte Landeswassergesetz NRW. Dabei wird der Begriff der versiegelten Flächen durch den Begriff der befestigten Flächen ersetzt.
Zusätzlich zur Satzungsänderung umfasst die Vorlage die Festlegung der Gebührensätze für das Jahr 2022. Die Gebühren für die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes werden für verschiedene Wasser- und Bodenverbände neu berechnet. Während die Sätze für befestigte Flächen beim Wasser- und Bodenverband Obere Issel, beim Untere Issel Nord sowie beim Untere Issel Süd geringfügig sinken, ist beim Raesfelder Isselverband und beim Mittleren Issel ein Anstieg der Gebühren für befestigte Flächen zu verzeichnen. Letzterer Anstieg ist auf angekündigte Erhöhungen der Verbandsbeiträge zurückzuführen. Bei den Gebühren für übrige Flächen ergeben sich bei den Verbänden Mittlere Issel und Raesfelder Issel ebenfalls leichte Veränderungen. Bei den übrigen Verbänden sind die Anpassungen auf Flächenveränderungen und geringfügige Kostenänderungen zurückzuführen.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Vorlage bereits einstimmig beraten und empfiehlt dem Rat, die Änderung der Satzung in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 09.12.2021 · Rat (9. Sitzung)
- 02.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (8. Sitzung)
- 412. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur StraßenreinigungssatzungZur Vorlage · 2021/0163 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant eine Anpassung der Gebühren für die Straßenreinigung. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage Nummer 2021/0163 wird die 12. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung vorgelegt. Hintergrund der Neukalkulation ist eine Neuausschreibung der Straßenreinigung, durch die sich die Vergütung für das ausführende Unternehmen verringert hat.
In der Kalkulation für das Jahr 2022 wird eine Reduzierung des Gebührensatzes von bisher 1,00 Euro pro Meter auf 0,78 Euro pro Meter vorgesehen. In die Berechnung der Gebühren wurde zudem ein Fehlbetrag aus dem Jahresabschluss 2020 in Höhe von 914,90 Euro einbezogen.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Vorlage in der Sitzung vom 2. Dezember 2021 einstimmig beraten und empfiehlt dem Rat, die Änderung der Satzung in der vorgelegten Fassung zu beschließen. Die Entscheidung über die Vorlage steht auf der Tagesordnung der Ratssitzung am 9. Dezember 2021. Auswirkungen auf den Klimawandel werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 09.12.2021 · Rat (9. Sitzung)
- 02.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (8. Sitzung)
- 517. Änderung der Gebührensatzung für die AbfallentsorgungZur Vorlage · 2021/0165 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/0165 sieht die 17. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in Hamminkeln vor. Die Kalkulation für das Jahr 2022 beinhaltet Anpassungen der Gebührensätze für Restabfall und Altpapier.
Bei der Restabfallentsorgung steigen die Gebühren für verschiedene Gefäßgrößen. So erhöht sich der Satz für ein 120-Liter-Gefäß von 107,86 Euro auf 122,99 Euro, während die Gebühr für ein 240-Liter-Gefäß von 131,38 Euro auf 148,91 Euro ansteigt. Auch die Gebühr für ein 1.100-Liter-Gefäß steigt von 301,90 Euro auf 336,83 Euro. Die Gewichtsgebühr pro Kilogramm Restabfall erhöht sich von 0,49 Euro auf 0,54 Euro. Bei der Altpapierentsorgung steigt die Gebühr für ein 240-Liter-Gefäß von 4,89 Euro auf 5,79 Euro und für ein 1.100-Liter-Gefäß von 22,42 Euro auf 26,56 Euro.
Als Gründe für die Kostenentwicklung werden steigende Entsorgungsmengen sowie die Einführung der Sammlung in den Ortsteilen angeführt. Die kalkulierten Kosten für die Grünschnitt- und Bioabfallentsorgung steigen von 601.659 Euro auf 691.284 Euro. Zudem wird ein Fehlbetrag aus dem Jahr 2020 in Höhe von 122.742,09 Euro in die Kalkulation einbezogen. Die Erstattung durch den Kreis Wesel sinkt von 120.971 Euro auf 89.708 Euro. Bei der Altpapierentsorgung steigt der umlagefähige Aufwand aufgrund des Fehlbetrags aus dem Vorjahr von 55.444 Euro auf 67.582 Euro. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderung der Satzung in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 09.12.2021 · Rat (9. Sitzung)
- 02.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (8. Sitzung)
- 614. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur EntwässerungssatzungZur Vorlage · 2021/0166 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant mit der vorliegenden Beschlussvorlage die 14. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung. Gegenstand der Änderung ist die Anpassung der Voraussetzungen für eine Beitragspflicht. Aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichts Düsseldorf soll die Regelung zur Entstehung der Beitragspflicht für Grundstücke, die nicht für eine bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt sind, präzisiert werden. Konkret ist die Streichung der Formulierung vorgesehen, dass solche Grundstücke zur Beitragspflicht unterliegen, sofern sie bebaut sind oder nach Verkehrsauffassung Bauland darstellen. Zukünftig soll die Beitragspflicht für Grundstücke im Außenbereich erst mit dem tatsächlichen Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage entstehen.
Parallel zur Satzungsänderung wird die Gebührenkalkulation für das Jahr 2022 vorgelegt. Die Schmutzwassergebühr steigt von 2,71 Euro auf 2,73 Euro pro Kubikmeter, während die Niederschlagswassergebühr von 0,90 Euro auf 0,96 Euro pro Quadratmeter ansteigt. Dieser Anstieg resultiert aus einem gestiegenen umlagefähigen Aufwand, der durch höhere Stromkosten sowie gestiegene Personalkosten infolge von Stellennachbesetzungen und tariflichen Erhöhungen verursacht wird. Zudem führt eine Überprüfung der Kostenschlüssel durch die Kommunale Agentur NRW zu einer Verschiebung der Kostenverteilung zugunsten der Schmutzwasserentsorgung. Ein Überschuss aus dem Jahresabschluss 2020 wurde in die Kalkulation einbezogen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderung der Satzung in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
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- 09.12.2021 · Rat (9. Sitzung)
- 02.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (8. Sitzung)
- 717. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von GrundstücksentwässerungsanlagenZur Vorlage · 2021/0167 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/0167 befasst sich mit der 17. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in Hamminkeln. Ziel der Vorlage ist die Festlegung der Gebührensätze für das Jahr 2022.
Die Kalkulation sieht für die Entsorgung von Kleinkläranlagen eine Senkung des Gebührensatzes von 36,34 Euro im Jahr 2021 auf 32,98 Euro im Jahr 2022 vor. Bei den abflusslosen Gruben steigt der Satz von 21,10 Euro auf 25,41 Euro an. Als Ursache für die Veränderung wird eine Neuausschreibung der Entsorgungsleistungen angeführt, durch die die Unternehmervergütung für den Transport zur Zentralkläranlage gestiegen ist. Der Anstieg bei den abflusslosen Gruben wird durch die sinkende Vergütung bei den Kleinkläranlagen teilweise kompensiert, da die anteiligen Kosten der Zentralkläranlage nach einer Neubewertung durch die Kommunal Agentur NRW gesunken sind.
Zudem wird ein Rückgang der zu entsorgenden Mengen bei abflusslosen Gruben auf voraussichtlich 4.300 m³ verzeichnet, während die Mengen bei Kleinkläranlagen auf einem gleichmäßigen Niveau bleiben. Ein Überschuss aus dem Jahresabschluss 2020 in Höhe von 2.458,78 Euro wurde in die Kalkulation einbezogen. Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Vorlage einstimmig mit der Empfehlung an den Rat beschlossen, die Änderung der Gebührensatzung in der vorgelegten Fassung anzunehmen.
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Beratungsfolge
- 09.12.2021 · Rat (9. Sitzung)
- 02.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (8. Sitzung)
- 8Erneuerung der Satzung über die Nutzung von Räumen und Anlagen des Kunst- und Kulturortes Schloss RingenbergZur Vorlage · 2021/0194 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/0194 der Fachdienste 40 befasst sich mit der ersten Änderungssatzung zur Nutzung von Räumen und Anlagen des Kunst- und Kulturortes Schloss Ringenberg. Die ursprüngliche Satzung wurde am 1. Juli 2021 verabschiedet.
Die Verwaltung begründet den Änderungsbedarf mit Rückmeldungen von Interessenten, die private Feierlichkeiten in den Räumlichkeiten planen wollten. Bisherige Anfragen führten aufgrund der geltenden Kostenstruktur nicht zu Mietverträgen, da die Gebühren im Vergleich zu etablierten Einrichtungen mit Gastronomieangeboten als zu hoch eingestuft wurden. Um die Nutzung der Anlagen während der aktuellen Projektentwicklungsphase zu fördern, schlägt die Verwaltung vor, die festgelegten Sätze um die Hälfte zu reduzieren.
Nach der Umsetzung der Reduzierung ist vorgesehen, das Nutzungsverhalten zum 31. Dezember 2023 zu evaluieren. Die Verwaltung beabsichtigt, die politischen Gremien über den Erfolg der geänderten Satzung hinsichtlich neuer Vermietungen zu informieren. Der Haupt- und Finanzausschuss hat bereits eine einstimmige Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt Hamminkeln abgegeben, die beigefügte erste Änderungssatzung zu verabschieden.
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- 09.12.2021 · Rat (9. Sitzung)
- 02.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (8. Sitzung)
- 9Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 10Mitteilungen und Anfragen