Fortführung der Richtlinie für die Geldanlagen der Stadt Hamminkeln
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/0161 befasst sich mit der Fortführung und Aktualisierung der Richtlinie für die Geldanlagen der Stadt Hamminkeln. Die bestehende Richtlinie, die seit dem 1. Januar 2019 in Kraft ist, ermöglicht es der Stadt, Geldmittelbestände über die üblichen Tagesgeldanlagen hinaus ertragswirksam anzulegen. Hintergrund der Einführung dieser Regelung war die Erhebung von Verwahrgebühren durch Kreditinstitute auf kommunale Geldmittelbestände.
Gemäß der bestehenden Vorgaben sieht die Richtlinie eine regelmäßige Überprüfung durch den Haupt- und Finanzausschuss in einem Turnus von mindestens drei Jahren vor, um die Anlageformen an die aktuellen Marktbedingungen anzupassen. Die geplante Aktualisierung ist zum 1. Januar 2022 vorgesehen. Der Entwurf der überarbeiteten Richtlinie liegt der Vorlage bei.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 2. Dezember 2021 die Einstimmigkeit für die Annahme des Entwurfs empfohlen. Der Rat wird gebeten, die beigefügte Richtlinie für die Geldanlagen der Stadt Hamminkeln zu beschließen. Die Zuständigkeit für die Vorlage liegt beim Vorstandsbereich II.
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Beratungsfolge
- 09.12.2021kein Ergebnis hinterlegt
- 02.12.2021kein Ergebnis hinterlegt