14. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant mit der vorliegenden Beschlussvorlage die 14. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung. Gegenstand der Änderung ist die Anpassung der Voraussetzungen für eine Beitragspflicht. Aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichts Düsseldorf soll die Regelung zur Entstehung der Beitragspflicht für Grundstücke, die nicht für eine bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt sind, präzisiert werden. Konkret ist die Streichung der Formulierung vorgesehen, dass solche Grundstücke zur Beitragspflicht unterliegen, sofern sie bebaut sind oder nach Verkehrsauffassung Bauland darstellen. Zukünftig soll die Beitragspflicht für Grundstücke im Außenbereich erst mit dem tatsächlichen Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage entstehen.
Parallel zur Satzungsänderung wird die Gebührenkalkulation für das Jahr 2022 vorgelegt. Die Schmutzwassergebühr steigt von 2,71 Euro auf 2,73 Euro pro Kubikmeter, während die Niederschlagswassergebühr von 0,90 Euro auf 0,96 Euro pro Quadratmeter ansteigt. Dieser Anstieg resultiert aus einem gestiegenen umlagefähigen Aufwand, der durch höhere Stromkosten sowie gestiegene Personalkosten infolge von Stellennachbesetzungen und tariflichen Erhöhungen verursacht wird. Zudem führt eine Überprüfung der Kostenschlüssel durch die Kommunale Agentur NRW zu einer Verschiebung der Kostenverteilung zugunsten der Schmutzwasserentsorgung. Ein Überschuss aus dem Jahresabschluss 2020 wurde in die Kalkulation einbezogen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderung der Satzung in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
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