Hamminkeln Transparent

← Alle Vorlagen

Beschlussvorlage

17. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung

2021/0165 09.12.2021

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/0165 sieht die 17. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in Hamminkeln vor. Die Kalkulation für das Jahr 2022 beinhaltet Anpassungen der Gebührensätze für Restabfall und Altpapier.

Bei der Restabfallentsorgung steigen die Gebühren für verschiedene Gefäßgrößen. So erhöht sich der Satz für ein 120-Liter-Gefäß von 107,86 Euro auf 122,99 Euro, während die Gebühr für ein 240-Liter-Gefäß von 131,38 Euro auf 148,91 Euro ansteigt. Auch die Gebühr für ein 1.100-Liter-Gefäß steigt von 301,90 Euro auf 336,83 Euro. Die Gewichtsgebühr pro Kilogramm Restabfall erhöht sich von 0,49 Euro auf 0,54 Euro. Bei der Altpapierentsorgung steigt die Gebühr für ein 240-Liter-Gefäß von 4,89 Euro auf 5,79 Euro und für ein 1.100-Liter-Gefäß von 22,42 Euro auf 26,56 Euro.

Als Gründe für die Kostenentwicklung werden steigende Entsorgungsmengen sowie die Einführung der Sammlung in den Ortsteilen angeführt. Die kalkulierten Kosten für die Grünschnitt- und Bioabfallentsorgung steigen von 601.659 Euro auf 691.284 Euro. Zudem wird ein Fehlbetrag aus dem Jahr 2020 in Höhe von 122.742,09 Euro in die Kalkulation einbezogen. Die Erstattung durch den Kreis Wesel sinkt von 120.971 Euro auf 89.708 Euro. Bei der Altpapierentsorgung steigt der umlagefähige Aufwand aufgrund des Fehlbetrags aus dem Vorjahr von 55.444 Euro auf 67.582 Euro. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderung der Satzung in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 215 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge