5. Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/0162 sieht die 5. Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer der Stadt Hamminkeln vor. Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung ist die terminologische Anpassung an das geänderte Landeswassergesetz NRW. Dabei wird der Begriff der versiegelten Flächen durch den Begriff der befestigten Flächen ersetzt.
Zusätzlich zur Satzungsänderung umfasst die Vorlage die Festlegung der Gebührensätze für das Jahr 2022. Die Gebühren für die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes werden für verschiedene Wasser- und Bodenverbände neu berechnet. Während die Sätze für befestigte Flächen beim Wasser- und Bodenverband Obere Issel, beim Untere Issel Nord sowie beim Untere Issel Süd geringfügig sinken, ist beim Raesfelder Isselverband und beim Mittleren Issel ein Anstieg der Gebühren für befestigte Flächen zu verzeichnen. Letzterer Anstieg ist auf angekündigte Erhöhungen der Verbandsbeiträge zurückzuführen. Bei den Gebühren für übrige Flächen ergeben sich bei den Verbänden Mittlere Issel und Raesfelder Issel ebenfalls leichte Veränderungen. Bei den übrigen Verbänden sind die Anpassungen auf Flächenveränderungen und geringfügige Kostenänderungen zurückzuführen.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Vorlage bereits einstimmig beraten und empfiehlt dem Rat, die Änderung der Satzung in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 09.12.2021kein Ergebnis hinterlegt
- 02.12.2021kein Ergebnis hinterlegt