Bebauungsplan Nr. 31 "Gewerbegebiet Daßhorst Ost" im Ortsteil Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse Beteiligung der Behörden - Beschluss zur öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2022/0021 befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 31 „Gewerbegebiet Daßhorst Ost“ im Ortsteil Hamminkeln. Ziel der Planung ist die Sicherung der gewerblichen Entwicklung sowie der Schutz des zentralen Versorgungsbereichs im Ortsteil durch die Vermeidung von Einzelhandelsansiedlungen. Die Vorlage umfasst die Abwägung der Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung sowie den Beschluss zur öffentlichen Auslegung.
Die Bezirksregierung Düsseldorf empfahl die Beteiligung der Denkmalbehörden sowie die Berücksichtigung von Immissionsschutzaspekten, insbesondere zur Vermeidung von Auswirkungen durch Störfallbetriebe. Die Verwaltung schließt die Zulässigkeit solcher Anlagen im Bebauungsplan aus, um benachbarte Wohngebiete zu schützen. Zudem werden Hinweise zu Hochwasserrisiken und zur Wasserschutzverordnung integriert.
Vom Kreis Wesel wurden Anmerkungen zur Eingriffsregelung, zum Artenschutz und zur Wasserwirtschaft eingereicht. Die Verwaltung hat daraufhin den Umweltbericht sowie den artenschutzrechtlichen Fachbeitrag angepasst, unter anderem durch die Festlegung konkreter Zeiträume für Gehölzbeseitigungen. Bezüglich der Wasserwirtschaft wird auf die Einhaltung der Versickerungsvorgaben verwiesen.
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW forderte die Darstellung von Sichtdreiecken sowie die Kennzeichnung von Bereichen ohne neue Zufahrten entlang der B473 und L602. Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Erschließung über bestehende Wege erfolgt und entsprechende Kennzeichnungen im Plan ergänzt werden. Der Ausschuss für Planung, Umwelt und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, die Anregungen gemäß den vorliegenden Abwägungen zu beachten.
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