Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (7. Sitzung)
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Beratung über den Haushalt für das Jahr 2022Zur Vorlage · 2022/0016 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2022/0016 der Fachdienste 61 befasst sich mit der Beratung des Haushaltsplans 2022 für den Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung. Im Fokus stehen dabei die Produktbereiche 9, 12 und 14.
Im Bereich der räumlichen Planung und Entwicklung (Produktbereich 9) sind 60.000 € für planerische Dienstleistungen sowie 50.000 € für mögliche Rechtsverfahren im Rahmen der Planfeststellung zur Betuwe-Linie vorgesehen. Zudem sind Mittel für den Wettbewerb Thingstraße/Stockkamp sowie eine Machbarkeitsstudie für das ehemalige Lidl-Gelände eingeplant.
Für den öffentlichen Personennahverkehr (Produktbereich 12) sind Ausgaben in Höhe von 60.000 € veranschlagt. Dieser Betrag deckt das Betriebskostendefizit der drei Bürgerbusse ab und beinhaltet die Weiterleitung der Organisationspauschalen der Bürgerbusvereine.
Der Produktbereich 14 umfasst verschiedene Klimaschutzmaßnahmen. Geplant sind unter anderem die Errichtung von Mobilstationen, eine Photovoltaikanlage an der Zentralkläranlage, der Erwerb von Ökopunkten sowie der Bau von Bürgerradwegen. Weitere Posten betreffen den barrierefreien Umbau von Bushaltestellen, die Leasing-Kosten für Elektrofahrzeuge der Verwaltung sowie Zuschüsse für energieeffizientes Bauen und die Ansaat von Wildblumenwiesen. Zudem sind Mittel für die Fortschreibung des integrierten Klimaschutzkonzepts sowie für die Erstellung von Mobilitäts- und Radverkehrskonzepten vorgesehen.
Zusätzlich liegt ein Antrag einer Fraktion vor, Haushaltsmittel für die Erstellung von Mustergärten durch Fachfirmen auf städtischen Flächen bereitzustellen. Der Ausschuss soll den Entwurf des Haushaltsplans in den genannten Bereichen zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 02.02.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (7. Sitzung)
- 3Vorstellung eines stadtweiten GutscheinsystemsZur Vorlage · 2022/0015 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2022/0015 der Verwaltung informiert über den aktuellen Projektstand zur Einführung eines einheitlichen, stadtweiten Gutscheinsystems in Hamminkeln. Hintergrund der Initiative ist der Zusammenschluss der Hamminkelner Werbegemeinschaft e.V. und der Dingdener Interessen und Werbegemeinschaft e.V. zur Arbeitsgemeinschaft Stadtgutschein Hamminkeln.
Im Rahmen dieses Vorhabens wurde bereits durch einen Beschluss des Hauptausschusses am 24. Juni 2021 eine Anschubfinanzierung in Höhe von insgesamt 10.000 Euro genehmigt. Zur Vorstellung der aktuellen Entwicklungen und des Projektfortschritts werden Vertreter der Arbeitsgemeinschaft Stadtgutschein Hamminkeln an der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung am 2. Februar 2022 teilnehmen. Die im Rahmen der Präsentation erbrachten Informationen werden der Niederschrift der Sitzung beigefügt. Federführend für die Vorlage ist der Fachdienst 61.
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Beratungsfolge
- 02.02.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (7. Sitzung)
- 4Antrag zur Problematik der Schotter- und Steingärten - Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 12.12.2021Zur Vorlage · 2022/0017 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/0017 befasst sich mit einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Problematik von Schotter- und Steingärten. Der Antrag sieht vor, in Bebauungsplänen verstärkt auf die Begrünungspflicht gemäß Landesbauordnung NRW hinzuweisen, Schotterflächen bei der Ermittlung der Grundflächenzahl (GRZ) einzurechnen und die Erstellung naturnaher Mustergärten auf städtischen Flächen durch lokale Fachfirmen zu prüfen.
Die Verwaltung nimmt zu den einzelnen Punkten Stellung. Bezüglich der Bebauungspläne wird angemerkt, dass konkrete Festsetzungen zur Gestaltung unversiegelter Flächen gegenüber bloßen Verweisen auf die Landesbauordnung bevorzugt werden. Zur Frage der Grundflächenzahl weist die Verwaltung darauf hin, dass die rechtliche Einordnung von Kiesbeeten als Nebenanlagen zwar durch Gerichtsurteile gestützt wird, jedoch eine zusätzliche juristische Expertise für eine eindeutige Regelung empfohlen wird. Zudem wird auf die Schwierigkeit der Kontrolle der baulichen Vorgaben durch begrenzte Personalressourcen hingewiesen.
Hinsichtlich der Schaffung von Mustergärten befürwortet die zuständige Fachabteilung ein niedrigschwelliges Vorgehen zur Überzeugung der Bürger. Es wird vorgeschlagen, öffentliche Führungen zu bereits bestehenden naturnahen Flächen oder privaten Vorgärten zu organisieren. Die Fachabteilung Liegenschaften zeigt keine Bedenken gegen die Nutzung städtischer Flächen vor, sofern vertragliche Regelungen mit Fachfirmen getroffen werden. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, die Verwaltung mit der Prüfung der drei Antragspunkte zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 16.02.2022 · Rat (11. Sitzung)
- 02.02.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (7. Sitzung)
- 5Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO 21 "Dingden-Süd" im Ortsteil DingdenZur Vorlage · 2022/0018 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 behandelt den Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO 21 „Dingden-Süd“ im Ortsteil Dingden. Hintergrund des Vorhabens ist die Absicht der Firma Norma, den bestehenden Lebensmittelmarkt an der Nordbrocker Straße abzubrechen und durch einen Neubau zu ersetzen. Ein zuvor eingereichter Antrag wurde im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung im September 2021 abgelehnt, da die geplante Verkaufsfläche von 1100 Quadratmetern sowie die damit verbundene Inanspruchnahme von Grünflächen und die daraus resultierenden Anforderungen an Ausgleichsmaßnahmen Kritik hervorriefen.
Der Antragsteller hat daraufhin eine überarbeitete Planung vorgelegt. Diese sieht nun eine Verkaufsfläche von 1000 Quadratmetern vor. Durch eine veränderte Platzierung des Gebäudes und die Nutzung des vorhandenen Parkplatzes für die Anlieferungszufahrt soll ein wesentlicher Teil der Grünfläche erhalten bleiben. Zudem wurde die Anzahl der Kundenparkplätze reduziert. Die Verwaltung bewertet den neuen Vorentwurf als städtebaulich tragfähig.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes auf Grundlage der modifizierten Planung zuzustimmen. Die Empfehlung erfolgte mit 12 Ja-Stimmen gegen 5 Nein-Stimmen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, die Empfehlungen des Klimabeirates mit dem Vorhabenträger zu klären. Bei einer grundsätzlichen Zustimmung durch den Rat müsste der Vorhabenträger die Planung sowie die Ausgleichsmaßnahmen weiter konkretisieren, bevor ein Aufstellungsbeschluss gefasst werden kann.
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Beratungsfolge
- 16.02.2022 · Rat (11. Sitzung)
- 02.02.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (7. Sitzung)
- 61. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Gewerbegebiet am Uhlandsweg" im Ortsteil Dingden - erneuter AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2022/0019 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/0019 der Fachdienste 61 betrifft den erneuten Aufstellungsbeschluss zur ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Gewerbegebiet am Uhlandsweg“ im Ortsteil Dingden. Die Planung umfasst zwei wesentliche Anpassungen.
Zum einen sieht der Entwurf die Ausweisung einer Verkehrsfläche vor, die als direkte Zufahrts- und Verbindungsstraße von der Straße Schwanenschlatt zum Parkplatz des Sportgeländes dienen soll. Damit wird die ursprüngliche Trassenführung wieder aufgenommen, nachdem in einer vorangegangenen Beratung der Entfall dieser Straße in Erwägung gezogen worden war. Die Verwaltung gibt an, dass die Trassenführung und -breite so gewählt sind, dass eine Baumreihe zwischen dem Naturrasenplatz und dem Trainingsplatz erhalten bleiben kann. Eine Zerschneidungswirkung des Sportplatzgeländes durch die Straße wird dabei als unvermeidbar eingestuft, wobei die Nutzbarkeit der verbleibenden Teilflächen erhalten bleiben soll.
Zum anderen ist die Erweiterung der gewerblichen Baufläche südlich des Schwanenschlatts vorgesehen. Dabei wird der Bereich, der im Jahr 2016 als Standort für eine Flüchtlingsunterkunft ausgewiesen worden war, nun für eine gewerbliche Nutzung umgeplant. Die Verwaltung begründet diesen Schritt damit, dass aufgrund der aktuellen Kapazitäten im Bereich der Unterbringung kein Bedarf für diesen Standort mehr besteht und die gewerbliche Nutzung das Angebot an kleinteiligen Flächen erhöht.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat empfohlen, den Aufstellungsbeschluss zu fassen. Die Empfehlung erfolgte mit 15 Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und einer Enthaltung.
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Beratungsfolge
- 16.02.2022 · Rat (11. Sitzung)
- 02.02.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (7. Sitzung)
- 76. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Halfmannsfeld II" im Ortsteil Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 2022/0020 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Halfmannsfeld II“ im Ortsteil Hamminkeln. Gegenstand der Änderung ist eine angepasste Straßenführung im südlichen Einfahrtsbereich des Baugebiets, konkret im Bereich der Brüner Straße und Am Rott. Hintergrund der Neugestaltung ist die Tatsache, dass die erforderlichen Straßenflächen auf absehbare Zeit nicht zur Verfügung stehen.
Die Planänderung sieht den Entfall eines ursprünglich vorgesehenen Lärmschutzwalles sowie den Wegfall einer geplanten Erschließungsstraße mit Anbindung an die Brüner Straße vor. Damit einher geht die Aufhebung der durch diese Planstraße erschlossenen Bauflächen. Zudem soll die geplante Abbindung der Straße Am Rott von der Bundesstraße sowie der dort vorgesehene Wendehammer entfallen. Dadurch bleibt die bestehende Zufahrt von der Brüner Straße in die Straße Am Rott und das nördlich anschließende Baugebiet erhalten.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurde der Wunsch geäußert, Durchgangsverkehr in die nördlichen Bauabschnitte des Halfmannsfeldes zu verhindern. Die Verwaltung schlägt vor, dies durch eine Versetzung der Poller im Bereich der Feldblumen-/Dohlenstraße zu erreichen. Eine Verschiebung der Poller nach Süden soll den Teilbereich Schöne Flur/Vogelrute von der Zufahrt über die Straße Am Rott abschneiden. Die Fachdienste empfehlen dem Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung, dieser Anregung zu folgen. Der Planinhalt selbst ändert sich durch die Bürgerbeteiligung nicht.
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- 02.02.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (7. Sitzung)
- 8Bebauungsplan Nr. 31 "Gewerbegebiet Daßhorst Ost" im Ortsteil Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse Beteiligung der Behörden - Beschluss zur öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)Zur Vorlage · 2022/0021 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2022/0021 befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 31 „Gewerbegebiet Daßhorst Ost“ im Ortsteil Hamminkeln. Ziel der Planung ist die Sicherung der gewerblichen Entwicklung sowie der Schutz des zentralen Versorgungsbereichs im Ortsteil durch die Vermeidung von Einzelhandelsansiedlungen. Die Vorlage umfasst die Abwägung der Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung sowie den Beschluss zur öffentlichen Auslegung.
Die Bezirksregierung Düsseldorf empfahl die Beteiligung der Denkmalbehörden sowie die Berücksichtigung von Immissionsschutzaspekten, insbesondere zur Vermeidung von Auswirkungen durch Störfallbetriebe. Die Verwaltung schließt die Zulässigkeit solcher Anlagen im Bebauungsplan aus, um benachbarte Wohngebiete zu schützen. Zudem werden Hinweise zu Hochwasserrisiken und zur Wasserschutzverordnung integriert.
Vom Kreis Wesel wurden Anmerkungen zur Eingriffsregelung, zum Artenschutz und zur Wasserwirtschaft eingereicht. Die Verwaltung hat daraufhin den Umweltbericht sowie den artenschutzrechtlichen Fachbeitrag angepasst, unter anderem durch die Festlegung konkreter Zeiträume für Gehölzbeseitigungen. Bezüglich der Wasserwirtschaft wird auf die Einhaltung der Versickerungsvorgaben verwiesen.
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW forderte die Darstellung von Sichtdreiecken sowie die Kennzeichnung von Bereichen ohne neue Zufahrten entlang der B473 und L602. Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Erschließung über bestehende Wege erfolgt und entsprechende Kennzeichnungen im Plan ergänzt werden. Der Ausschuss für Planung, Umwelt und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, die Anregungen gemäß den vorliegenden Abwägungen zu beachten.
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Beratungsfolge
- 02.02.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (7. Sitzung)
- 9Temporäre Erweiterung der Kindertageseinrichtung der evanglischen Kirchengemeinden An der Issel im Ortsteil Hamminkeln - Container auf städtischem GrundstückZur Vorlage · 2022/0022 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 2022/0022 der Fachdienste 61 befasst sich mit der geplanten temporären Erweiterung der evangelischen Kindertageseinrichtung der Kirchengemeinden An der Issel im Ortsteil Hamminkeln. Hintergrund ist eine Mitteilung des Kreises Wesel vom 4. Januar 2022, wonach für das Kindergartenjahr 2022/2023 im Ortsteil Mehrhoog eine Unterdeckung der Plätze besteht. Grund hierfür ist die Fertigstellung eines Erweiterungsanbaus der katholischen Kindertageseinrichtung in Mehrhoog erst zum Sommer 2023.
Um diese Unterdeckung aufzufangen, schlägt der Kreis Wesel eine Containerlösung am Standort der evangelischen Kindertagesstätte an der Mehrhooger Straße vor. Für die Umsetzung ist die Inanspruchnahme einer Teilfläche des angrenzenden städtischen Spielplatzes erforderlich. Die geplante Nutzung der Fläche ist auf einen Zeitraum von drei Jahren befristet.
Der Standort liegt innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 25 „Roßmühle“, welcher die betreffende Fläche als öffentliche Grünfläche mit einer spezifischen Zweckbindung ausweist. Da der geplante Container in diesen Bereich ragt, ist die Genehmigungsfähigkeit nicht unmittelbar gegeben. Da jedoch lediglich ein Randbereich ohne Spielgeräte beansprucht wird und die Fläche im Verhältnis zur Gesamtgröße des Spielplatzes gering ist, hat die Verwaltung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens eine Befreiung für die Dauer von drei Jahren in Aussicht gestellt. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung soll die vorliegende Information zur Kenntnis nehmen.
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- 02.02.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (7. Sitzung)
- 10Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 11Mitteilungen und Anfragen