Antrag zur Problematik der Schotter- und Steingärten - Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 12.12.2021
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/0017 befasst sich mit einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Problematik von Schotter- und Steingärten. Der Antrag sieht vor, in Bebauungsplänen verstärkt auf die Begrünungspflicht gemäß Landesbauordnung NRW hinzuweisen, Schotterflächen bei der Ermittlung der Grundflächenzahl (GRZ) einzurechnen und die Erstellung naturnaher Mustergärten auf städtischen Flächen durch lokale Fachfirmen zu prüfen.
Die Verwaltung nimmt zu den einzelnen Punkten Stellung. Bezüglich der Bebauungspläne wird angemerkt, dass konkrete Festsetzungen zur Gestaltung unversiegelter Flächen gegenüber bloßen Verweisen auf die Landesbauordnung bevorzugt werden. Zur Frage der Grundflächenzahl weist die Verwaltung darauf hin, dass die rechtliche Einordnung von Kiesbeeten als Nebenanlagen zwar durch Gerichtsurteile gestützt wird, jedoch eine zusätzliche juristische Expertise für eine eindeutige Regelung empfohlen wird. Zudem wird auf die Schwierigkeit der Kontrolle der baulichen Vorgaben durch begrenzte Personalressourcen hingewiesen.
Hinsichtlich der Schaffung von Mustergärten befürwortet die zuständige Fachabteilung ein niedrigschwelliges Vorgehen zur Überzeugung der Bürger. Es wird vorgeschlagen, öffentliche Führungen zu bereits bestehenden naturnahen Flächen oder privaten Vorgärten zu organisieren. Die Fachabteilung Liegenschaften zeigt keine Bedenken gegen die Nutzung städtischer Flächen vor, sofern vertragliche Regelungen mit Fachfirmen getroffen werden. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, die Verwaltung mit der Prüfung der drei Antragspunkte zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 16.02.2022kein Ergebnis hinterlegt
- 02.02.2022kein Ergebnis hinterlegt