Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Grundlagen der baulichen Entwicklung der Schulen der Stadt Hamminkeln, hier: Antrag der CDU Fraktion vom 13.01.2022Zur Vorlage · 2022/0023 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 befasst sich mit einer Änderung des Ratsbeschlusses vom 7. Oktober 2021 bezüglich der baulichen Entwicklung der Schulen in Hamminkeln. Grundlage der Vorlage ist ein Antrag der CDU-Fraktion vom 13. Januar 2022.
Die CDU-Fraktion schlägt vor, den bestehenden Beschluss in den Punkten zwei und drei um den Begriff „grundsätzlich“ zu ergänzen. Zudem soll die Planung auf Basis der Vorgaben der Montags-Stiftung im dritten Punkt explizit auf Neubauten beschränkt werden. Die Verwaltung befürwortet diesen Antrag, da dadurch die Nutzung vorhandener Gebäude ermöglicht und Ressourcen geschont werden können. Ziel der Verwaltung ist eine Standortanalyse, die bei der Schulbauplanung die jeweiligen Gegebenheiten berücksichtigt.
Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport hat eine Empfehlung abgegeben, den alten Beschluss aufzuheben und neu zu fassen. In der Empfehlung des Ausschusses wird vorgeschlagen, dass die Flächenvorgaben der Montags-Stiftung grundsätzlich die Grundlage für Schulneubauten bilden sollen. Bei Um- und Anbauten bestehender Schulen soll sich die Umsetzung möglichst nah an den Kriterien der Stiftung orientieren. Die weiteren Punkte des Antrags, die ein attraktives Bildungsangebot für junge Familien, den wohnortnahen Ausbau von Grundschulen sowie die Bereitstellung von Sportflächen umfassen, wurden im Ausschuss einstimmig unterstützt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.02.2022 · Rat (11. Sitzung)
- 27.01.2022 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (7. Sitzung)
- 3Temporäre Erweiterung der Kindertageseinrichtung der evangelischen Kirchengemeinden an der Issel im Ortsteil Hamminkeln hier: Aufbau eines Containers auf städtischen GrundstückZur Vorlage · 2022/0006 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/0006 der Fachdienste 40 befasst sich mit der temporären Erweiterung der evangelischen Kindertageseinrichtung an der Mehrhooger Straße im Ortsteil Hamminkeln. Hintergrund ist eine prognostizierte Unterdeckung der Betreuungsplätze für Kinder über drei Jahre im Sommer 2022 für Familien aus dem Ortsteil Mehrhoog. Da der Erweiterungsanbau der katholischen Kindertageseinrichtung in Mehrhoog erst im Sommer 2023 fertiggestellt wird, soll eine kurzfristige Lösung geschaffen werden.
Der Entwurf sieht vor, für die Dauer von drei Jahren eine Teilfläche des städtischen Spielplatzes an der Mehrhooger Straße für die Errichtung eines Containers zur Verfügung zu stellen. Die Kosten für die Herrichtung dieser Containerlösung werden vom Kreis Wesel getragen. Sowohl der evangelische Träger als auch das Landesjugendamt unterstützen diesen Vorschlag.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Nutzung der Spielfläche mit laufenden politischen Planungen zur Erweiterung oder zum Neubau der Grundschule Hamminkeln in Verbindung steht. Zudem besteht seitens der evangelischen Kirchengemeinde das Interesse an einem Neubau durch einen Investor, wofür jedoch derzeit keine Fläche verfügbar ist. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport hat bereits einstimmig empfohlen, die Teilfläche des Spielplatzes für die befristete Containerlösung zu überlassen, damit der Rat der Stadt Hamminkeln eine Entscheidung treffen kann.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.02.2022 · Rat (11. Sitzung)
- 27.01.2022 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (7. Sitzung)
- 4Antrag zur Problematik der Schotter- und Steingärten - Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 12.12.2021Zur Vorlage · 2022/0017 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/0017 befasst sich mit einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Problematik von Schotter- und Steingärten. Der Antrag sieht vor, in Bebauungsplänen verstärkt auf die Begrünungspflicht gemäß Landesbauordnung NRW hinzuweisen, Schotterflächen bei der Ermittlung der Grundflächenzahl (GRZ) einzurechnen und die Erstellung naturnaher Mustergärten auf städtischen Flächen durch lokale Fachfirmen zu prüfen.
Die Verwaltung nimmt zu den einzelnen Punkten Stellung. Bezüglich der Bebauungspläne wird angemerkt, dass konkrete Festsetzungen zur Gestaltung unversiegelter Flächen gegenüber bloßen Verweisen auf die Landesbauordnung bevorzugt werden. Zur Frage der Grundflächenzahl weist die Verwaltung darauf hin, dass die rechtliche Einordnung von Kiesbeeten als Nebenanlagen zwar durch Gerichtsurteile gestützt wird, jedoch eine zusätzliche juristische Expertise für eine eindeutige Regelung empfohlen wird. Zudem wird auf die Schwierigkeit der Kontrolle der baulichen Vorgaben durch begrenzte Personalressourcen hingewiesen.
Hinsichtlich der Schaffung von Mustergärten befürwortet die zuständige Fachabteilung ein niedrigschwelliges Vorgehen zur Überzeugung der Bürger. Es wird vorgeschlagen, öffentliche Führungen zu bereits bestehenden naturnahen Flächen oder privaten Vorgärten zu organisieren. Die Fachabteilung Liegenschaften zeigt keine Bedenken gegen die Nutzung städtischer Flächen vor, sofern vertragliche Regelungen mit Fachfirmen getroffen werden. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, die Verwaltung mit der Prüfung der drei Antragspunkte zu beauftragen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.02.2022 · Rat (11. Sitzung)
- 02.02.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (7. Sitzung)
- 5Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO 21 "Dingden-Süd" im Ortsteil DingdenZur Vorlage · 2022/0018 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 behandelt den Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO 21 „Dingden-Süd“ im Ortsteil Dingden. Hintergrund des Vorhabens ist die Absicht der Firma Norma, den bestehenden Lebensmittelmarkt an der Nordbrocker Straße abzubrechen und durch einen Neubau zu ersetzen. Ein zuvor eingereichter Antrag wurde im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung im September 2021 abgelehnt, da die geplante Verkaufsfläche von 1100 Quadratmetern sowie die damit verbundene Inanspruchnahme von Grünflächen und die daraus resultierenden Anforderungen an Ausgleichsmaßnahmen Kritik hervorriefen.
Der Antragsteller hat daraufhin eine überarbeitete Planung vorgelegt. Diese sieht nun eine Verkaufsfläche von 1000 Quadratmetern vor. Durch eine veränderte Platzierung des Gebäudes und die Nutzung des vorhandenen Parkplatzes für die Anlieferungszufahrt soll ein wesentlicher Teil der Grünfläche erhalten bleiben. Zudem wurde die Anzahl der Kundenparkplätze reduziert. Die Verwaltung bewertet den neuen Vorentwurf als städtebaulich tragfähig.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes auf Grundlage der modifizierten Planung zuzustimmen. Die Empfehlung erfolgte mit 12 Ja-Stimmen gegen 5 Nein-Stimmen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, die Empfehlungen des Klimabeirates mit dem Vorhabenträger zu klären. Bei einer grundsätzlichen Zustimmung durch den Rat müsste der Vorhabenträger die Planung sowie die Ausgleichsmaßnahmen weiter konkretisieren, bevor ein Aufstellungsbeschluss gefasst werden kann.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.02.2022 · Rat (11. Sitzung)
- 02.02.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (7. Sitzung)
- 61. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Gewerbegebiet am Uhlandsweg" im Ortsteil Dingden - erneuter AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2022/0019 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/0019 der Fachdienste 61 betrifft den erneuten Aufstellungsbeschluss zur ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Gewerbegebiet am Uhlandsweg“ im Ortsteil Dingden. Die Planung umfasst zwei wesentliche Anpassungen.
Zum einen sieht der Entwurf die Ausweisung einer Verkehrsfläche vor, die als direkte Zufahrts- und Verbindungsstraße von der Straße Schwanenschlatt zum Parkplatz des Sportgeländes dienen soll. Damit wird die ursprüngliche Trassenführung wieder aufgenommen, nachdem in einer vorangegangenen Beratung der Entfall dieser Straße in Erwägung gezogen worden war. Die Verwaltung gibt an, dass die Trassenführung und -breite so gewählt sind, dass eine Baumreihe zwischen dem Naturrasenplatz und dem Trainingsplatz erhalten bleiben kann. Eine Zerschneidungswirkung des Sportplatzgeländes durch die Straße wird dabei als unvermeidbar eingestuft, wobei die Nutzbarkeit der verbleibenden Teilflächen erhalten bleiben soll.
Zum anderen ist die Erweiterung der gewerblichen Baufläche südlich des Schwanenschlatts vorgesehen. Dabei wird der Bereich, der im Jahr 2016 als Standort für eine Flüchtlingsunterkunft ausgewiesen worden war, nun für eine gewerbliche Nutzung umgeplant. Die Verwaltung begründet diesen Schritt damit, dass aufgrund der aktuellen Kapazitäten im Bereich der Unterbringung kein Bedarf für diesen Standort mehr besteht und die gewerbliche Nutzung das Angebot an kleinteiligen Flächen erhöht.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat empfohlen, den Aufstellungsbeschluss zu fassen. Die Empfehlung erfolgte mit 15 Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und einer Enthaltung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.02.2022 · Rat (11. Sitzung)
- 02.02.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (7. Sitzung)
- 7Abfallentsorgungssystem hier: Sachstand zur Ausschreibung und Neuregelung zur WindelentsorgungZur Vorlage · 2022/0004 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Hamminkeln bereitet derzeit eine Ausschreibung für das Abfallentsorgungssystem vor, deren Veröffentlichung für März 2022 geplant ist. Der Entwurf der Ausschreibung berücksichtigt dabei Beschlüsse des Rates vom Juli 2021 sowie Anmerkungen aus der Politik.
Ein zentraler Bestandteil der Neuregelung ist die Windelentsorgung. Es ist vorgesehen, ein Holsystem einzuführen und das bisherige Bringsystem einzustellen. Durch die Nutzung einer bestehenden Abfallmanagementsoftware soll eine digitale Lösung realisiert werden, die es Eigentümern ermöglicht, zeitlich befristete Freikilogramm-Mengen bei Neugeburten oder Inkontinenz zu beantragen. Die entsprechenden Freikilogramm-Regelungen sollen im Rahmen der Anpassung der Abfallgebührensatzung 2023 festgelegt werden. Die Verwaltung geht davon aus, dass sich die jährliche Windelmenge durch das Holsystem verdoppeln könnte, was mit zusätzlichen Kosten aus Steuermitteln in Höhe von etwa 270.000 Euro einhergehen könnte.
Zudem soll die Bioabfallsammlung in den Ortsteilen Mehrhoog, Loikum/Wertherbruch sowie Dingden und Brünen/Marienthal durch eine zusätzliche 14-tägige Sammlung ergänzt werden. Hierfür sollen abschließbare Mulden eingesetzt werden.
Hinsichtlich der Gefäßbereitstellung wurde die Option für den Erwerb von Behältern durch das bestehende Entsorgungsunternehmen bis zum 30. September 2022 verlängert. Dies soll der Verwaltung ermöglichen, nach Sichtung der neuen Angebote über die wirtschaftlichste Variante zwischen Gefäßmiete und Gefäßkauf zu entscheiden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.02.2022 · Rat (11. Sitzung)
- 03.02.2022 · Bauausschuss (7. Sitzung)
- 811. Satzung zur Änderung des Tarifs zur Kostenersatz- und Gebührensatzung der Feuerwehr der Stadt Hamminkeln vom 14.04.2011Zur Vorlage · 2022/0011 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat mit der Beschlussvorlage 2022/0011 eine Änderung der Kostenersatz- und Gebührensatzung der Feuerwehr beantragt. Gegenstand der 11. Satzung ist die Anpassung der Tarife, die auf einer abgeschlossenen Gebührenbedarfsrechnung basieren.
Die Neugestaltung der Gebühren umfasst sowohl die Kosten für Feuerwehr-Dienstkräfte als auch die Gebühren für verschiedene Einsatzfahrzeuge. Die Berechnung der Fahrzeugkosten berücksichtigt dabei die Vorhaltekosten, welche Abschreibungen auf Basis der bereinigten Beschaffungskosten, die Verzinsung des Eigenanteils am Anschaffungswert sowie die Kosten der Gebäudenutzung beinhalten. Die Kosten für die Gebäudenutzung wurden auf Basis der Angaben für das Jahr 2021 mit insgesamt 157.933,28 Euro ermittelt.
Zusätzlich werden die Unterhaltskosten, bestehend aus Wartung, Reparatur und Kraftstoff, auf Basis der Mittelwerte der Jahre 2020 und 2021 berechnet. Die resultierenden Stundensätze wurden für gleichartige Fahrzeuge zu einheitlichen Gebührensätzen zusammengefasst.
Der Feuerschutzausschuss hat die Vorlage in der Sitzung vom 26. Januar 2022 einstimmig mit der Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss beraten, die Änderung zu beschließen. Auch der Haupt- und Finanzausschuss empfahl in seiner Sitzung am 9. Februar 2022 einstimmig die Verabschiedung der Satzung durch den Rat.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.02.2022 · Rat (11. Sitzung)
- 09.02.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (9. Sitzung)
- 26.01.2022 · Feuerschutzausschuss (3. Sitzung)
- 9Stellenplan für das Jahr 2022Zur Vorlage · 2022/0002 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/0002 der Fachdienste 10 legt den Entwurf für den Stellenplan der Stadt Hamminkeln für das Jahr 2022 vor. Der Plan sieht im Bereich der Beamten einen Netto-Abbau von 2,78 Stellen im Vergleich zum Vorjahr vor. Diese Entwicklung resultiert aus dem Ende einer Altersteilzeitphase, der Umwandlung von Stellen in den Entgeltgruppen 9c und der Umwandlung einer Beamtenstelle in eine tarifliche Position.
Im Bereich der Tarifbeschäftigten ist ein Zuwachs von 4,50 Stellen vorgesehen. Wesentliche Gründe hierfür sind der Ausbau des IT-Supports an Schulen aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung sowie die Einrichtung einer Vertretungsstelle zur Unterstützung der Digitalisierung in der Verwaltung. Zudem werden Stellen zur Bearbeitung des zentralen Posteingangs und des Dokumentenmanagement-systems sowie zur Nachbesetzung im Bereich der Gefahrenabwehr und Abfallentsorgung neu strukturiert oder geschaffen.
Der Stellenplan enthält zudem verschiedene Künftige-Verpflichtungs-Vermerke (KW-Vermerke), die durch die Neudatierung von Stellen für Kindertagesstätten oder aufgrund von Pensionierungswünschen angepasst wurden. Im Bereich der Vertretungsstellen ist ein leichter Zuwachs von 0,10 Stellen verzeichnet. Darüber hinaus sieht der Entwurf mehrere Stellenanhebungen im Beamtenbereich vor, unter anderem die Umwandlung einer Stelle der Besoldungsgruppe A13 in eine A14 für die Leitung der Fachdienste 10.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.02.2022 · Rat (11. Sitzung)
- 09.02.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (9. Sitzung)
- 10Haushaltssatzung und Haushaltsplan einschließlich Anlagen für das Haushaltsjahr 2022Zur Vorlage · 2022/0013 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2022/0013 befasst sich mit der Haushaltssatzung sowie dem Haushaltsplan einschließlich der dazugehörigen Anlagen für das Haushaltsjahr 2022 der Stadt Hamminkeln. Der Entwurf des Haushaltsplans wurde bereits in der Ratssitzung vom 9. Dezember 2021 eingebracht. Nach der Vorlage durch den Kämmerer und der Feststellung durch den Bürgermeister hatten die Fraktionen die Möglichkeit, den Entwurf zu beraten.
Im Rahmen des Beratungsprozesses wurden durch die Fachausschüsse sowie die Verwaltung Änderungsvorschläge erarbeitet, die in der vorliegenden Sitzungsvorlage zusammengefasst sind. Die Beratung der Änderungen erfolgt im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 9. Februar 2022 eine Empfehlung an den Rat ausgesprochen. Bei einer einstimmigen Entscheidung mit vier Enthaltungen empfahl das Gremium, den Haushaltsplan 2022 unter Berücksichtigung der vorgenommenen Änderungen zu beschließen und die entsprechend geänderte Haushaltssatzung zu erlassen. Die zuständige Vorlage wurde im Vorstandsbereich II erstellt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.02.2022 · Rat (11. Sitzung)
- 09.02.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (9. Sitzung)
- 11Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Hamminkeln zum 31.12.2020 und des Lageberichts für das Haushaltsjahr 2020Zur Vorlage · 2022/0028.1 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2022/0028.1 der Rechnungsprüfung befasst sich mit der Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Hamminkeln zum 31.12.2020 sowie des Lageberichts für das Haushaltsjahr 2020. Der Entwurf des Jahresabschlusses wurde vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15.02.2022 über den Abschluss beraten und empfiehlt dem Rat, die in der Sitzung des Ausschusses gebilligte Fassung festzustellen.
Die Ergebnisrechnung weist für das Jahr 2020 einen Jahresüberschuss in Höhe von 3.933.716,80 € aus. Es wird vorgeschlagen, diesen Betrag auf die Allgemeine Rücklage in Höhe von 2.831.477,59 € und auf die Ausgleichsrücklage in Höhe von 1.102.239,21 € zu verteilen. Mit dem Beschluss soll zudem dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2020 die Entlastung erteilt werden.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist der Verzicht auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2020. Aufgrund fehlender vollkonsolidierungspflichtiger Aufgabenbereiche besteht nach Abstimmung mit der Kommunalaufsicht keine Pflicht zur Erstellung eines Gesamtabschlusses oder eines Beteiligungsberichtes. Der Anhang zum Jahresabschluss wurde entsprechend um eine Übersicht der verselbstständigten Aufgabenbereiche ergänzt. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Bilanzierungshilfe nach dem NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz dazu führt, dass Belastungen aus der Pandemie in Höhe von 3.154.909,23 € in Folgeperioden verschoben wurden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.02.2022 · Rat (11. Sitzung)
- 12Überörtliche Prüfung der Stadt Hamminkeln durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW) gemäß § 105 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GO NRWZur Vorlage · 2022/0030.1 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/0030.1 befasst sich mit der überörtlichen Prüfung der Stadt Hamminkeln durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW). Im Rahmen dieser Prüfung, die der allgemeinen Aufsicht des Landes über die Gemeinden dient, wurde ein spezifisches Förderprogramm untersucht. Gegenstand der Prüfung waren die Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich. Die Untersuchung durch die GPA NRW zielte darauf ab, festzustellen, ob die Betreuungsträger die Landesmittel zweckgemäß verwendet haben und ob sowohl die Stadt als auch die Betreuungsträger die Bewilligungsbedingungen sowie die zuwendungsrechtlichen Vorgaben eingehalten haben.
Der Bürgermeister hat den Prüfungsbericht der GPA NRW vom 16. Dezember 2021 zusammen mit der Stellungnahme der Verwaltung dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beratung vorgelegt. Die Stellungnahme der Verwaltung wurde durch die zuständigen Fachdienste erarbeitet und vom Verwaltungsvorstand beschlossen. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung NRW ist der Rechnungsprüfungsausschuss dazu verpflichtet, den Rat über den wesentlichen Inhalt des Berichts und das Ergebnis der Beratungen zu unterrichten.
Der Rat wird gebeten, die vorgelegte Stellungnahme zu beschließen und die Verwaltung damit zu beauftragen, diese an die GPA NRW sowie die Aufsichtsbehörde weiterzuleiten. Die GPA NRW hat um eine Entscheidung des Rates bis zum 17. Juni 2022 gebeten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15. Februar 2022 ein einstimmiges Ergebnis erzielt, in dem der Bericht sowie die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis genommen wurden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.02.2022 · Rat (11. Sitzung)
- 138. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2022/0014 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der vorliegenden Beschlussvorlage 2022/0014 wird dem Rat der Stadt Hamminkeln die 8. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung zur Beratung und Entscheidung vorgelegt. Die vorgeschlagenen Anpassungen umfassen zwei wesentliche Bereiche.
Erstens soll § 5 Abs. 1 der Hauptsatzung an die geänderte Gemeindeordnung angepasst werden. Aufgrund einer Änderung der Gemeindeordnung ist das Recht, sich mit Anregungen und Beschwerden an den Rat zu wenden, nun an eine dreimonatige Wohnungsdauer geknüpft. Zudem müssen solche Anliegen künftig in Textform gemäß den Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches eingereicht werden.
Zweitens sieht die Vorlage eine Korrektur in § 15 Abs. 2 der Hauptsatzung vor. Im Zuge einer früheren Änderung im Jahr 2020 wurde durch einen Verweis die Regelung zur Probezeit von Führungsfunktionen fälschlicherweise auf Vorstandsbereichsleitungen beschränkt. Die neue Fassung soll diesen Verweis aufheben, sodass die Regelungen zur Probezeit wieder alle Führungsfunktionen gemäß der Gemeindeordnung und des Landesbeamtengesetzes umfassen.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Vorlage bereits einstimmig mit einer Empfehlung zur Annahme an den Rat beraten. Die Entscheidung über die Änderung der Hauptsatzung erfordert eine Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Ratsmitglieder.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.02.2022 · Rat (11. Sitzung)
- 09.02.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (9. Sitzung)
- 14Erste Änderung der Vergabeordnung für die Stadt Hamminkeln vom 10.09.2020 hier: Änderung der Wertgrenze für DirektkäufeZur Vorlage · 2022/0001 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2022/0001 wird die erste Änderung der Vergabeordnung der Stadt Hamminkeln zur Anpassung der Wertgrenzen für Direktkäufe vorgelegt. Grundlage für die Änderung ist die Aktualisierung des Runderlasses „Kommunale Vergabegrundsätze“ durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung.
Die Verwaltung schlägt vor, die Netto-Wertgrenze für Direktaufträge bei Bauleistungen sowie bei Liefer- und Dienstleistungen von bisher 15.000 Euro auf 25.000 Euro anzuheben. Ziel dieser Anpassung ist es, das Verhältnis zwischen Auftragswert und formalen Vorgaben auszugleichen und die Abwicklung der Aufträge für Auftraggeber sowie Auftragnehmer zu vereinfachen. Eine weitere Anhebung der übrigen Wertgrenzen, etwa für freihändige Vergaben oder beschränkte Ausschreibungen nach VOB oder UVgO, wird von der Verwaltung nicht beantragt, da die bestehenden Grenzen als ausreichend erachtet werden.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Änderung in der vorliegenden Fassung mit 15 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen geprüft und empfiehlt dem Rat, den Beschluss anzunehmen. Seitens der örtlichen Rechnungsprüfung bestehen keine Einwände gegen die Erhöhung der Grenze für Direktkäufe, da diese die praxisgerechte Umsetzung von Maßnahmen erleichtert. Die Vorlage wurde zur Beratung im Rechnungsprüfungsausschuss am 15. Februar 2022 sowie im Rat am 16. Februar 2022 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.02.2022 · Rat (11. Sitzung)
- 15.02.2022 · Rechnungsprüfungsausschuss (3. Sitzung)
- 15Neuwahl des Aufsichtsrates der Evangelischen Krankenhaus GmbHZur Vorlage · 2022/0024 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Amtszeit des Aufsichtsrates der Evangelischen Krankenhaus GmbH endet im Herbst des laufenden Jahres. Gemäß den Bestimmungen des Gesellschaftervertrages steht den Kommunen Schermbeck, Hünxe und Hamminkeln gemeinsam das Recht zu, einen Vertreter für die Wahl in das Aufsichtsgremium vorzuschlagen. In der Vergangenheit wurde dieses Recht wechselseitig von den jeweiligen Hauptverwaltungsbeamten der beteiligten Kommunen wahrgenommen.
Nachdem in der aktuellen Amtszeit die Stadt Hamminkeln vertreten war und in der vorangegangenen Periode die Gemeinde Hünxe im Aufsichtsrat saß, liegt das Vorschlagsrecht für die nächste Wahlperiode bei der Gemeinde Schermbeck. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen obliegt dem Rat die Aufgabe, die Vertreter der Gemeinde für die Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten in Organen juristischer Personen zu bestellen oder vorzuschlagen. Die Abstimmung über diesen Vorgang erfolgt im Rat durch Mehrheitswahl.
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 sieht vor, dass der Rat festlegt, dass das Vorschlagsrecht für die kommende Amtszeit des Aufsichtsrates der Evangelischen Krankenhaus GmbH bei der Gemeinde Schermbeck liegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.02.2022 · Rat (11. Sitzung)
- 16Nachbesetzung des Ausschusses für Umwelt, Planung und StadtentwicklungZur Vorlage · 2022/0026 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2022/0026 befasst sich mit der Nachbesetzung des Ausschusses für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung in Hamminkeln. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden eines sachkundigen Bürgers aus dem Ausschuss, welches mit Wirkung zum 12. Oktober 2021 erfolgte.
Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist in einem solchen Fall vorgesehen, dass die Ratsmitglieder auf Vorschlag der entsprechenden Fraktion eine Nachfolge wählen. Die CDU-Fraktion hat für die Neubesetzung der vakanten Positionen einen Vorschlag unterbreitet. Dieser sieht vor, dass der bisherige Stellvertreter den ordentlichen Sitz im Ausschuss übernimmt. Gleichzeitig soll der bisherige Stellvertreter-Posten mit einem weiteren sachkundigen Bürger neu besetzt werden.
Für die Durchführung der Nachwahl ist ein Mehrheitsbeschluss des Rates erforderlich. In diesem Verfahren steht dem Bürgermeister gemäß der geltenden Rechtslage kein Stimmrecht zu. Die Vorlage wurde von der zuständigen Fachdiensteleiterin und dem Bürgermeister zur Beratung im Rat für die Sitzung am 16. Februar 2022 vorgelegt. Federführend für das Dokument sind die Fachdienste 10.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.02.2022 · Rat (11. Sitzung)
- 17Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 18Mitteilungen und Anfragen