Überörtliche Prüfung der Stadt Hamminkeln durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW) gemäß § 105 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GO NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/0030.1 befasst sich mit der überörtlichen Prüfung der Stadt Hamminkeln durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW). Im Rahmen dieser Prüfung, die der allgemeinen Aufsicht des Landes über die Gemeinden dient, wurde ein spezifisches Förderprogramm untersucht. Gegenstand der Prüfung waren die Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich. Die Untersuchung durch die GPA NRW zielte darauf ab, festzustellen, ob die Betreuungsträger die Landesmittel zweckgemäß verwendet haben und ob sowohl die Stadt als auch die Betreuungsträger die Bewilligungsbedingungen sowie die zuwendungsrechtlichen Vorgaben eingehalten haben.
Der Bürgermeister hat den Prüfungsbericht der GPA NRW vom 16. Dezember 2021 zusammen mit der Stellungnahme der Verwaltung dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beratung vorgelegt. Die Stellungnahme der Verwaltung wurde durch die zuständigen Fachdienste erarbeitet und vom Verwaltungsvorstand beschlossen. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung NRW ist der Rechnungsprüfungsausschuss dazu verpflichtet, den Rat über den wesentlichen Inhalt des Berichts und das Ergebnis der Beratungen zu unterrichten.
Der Rat wird gebeten, die vorgelegte Stellungnahme zu beschließen und die Verwaltung damit zu beauftragen, diese an die GPA NRW sowie die Aufsichtsbehörde weiterzuleiten. Die GPA NRW hat um eine Entscheidung des Rates bis zum 17. Juni 2022 gebeten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15. Februar 2022 ein einstimmiges Ergebnis erzielt, in dem der Bericht sowie die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis genommen wurden.
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Beratungsfolge
- 16.02.2022kein Ergebnis hinterlegt