Erste Änderung der Vergabeordnung für die Stadt Hamminkeln vom 10.09.2020 hier: Änderung der Wertgrenze für Direktkäufe
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2022/0001 wird die erste Änderung der Vergabeordnung der Stadt Hamminkeln zur Anpassung der Wertgrenzen für Direktkäufe vorgelegt. Grundlage für die Änderung ist die Aktualisierung des Runderlasses „Kommunale Vergabegrundsätze“ durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung.
Die Verwaltung schlägt vor, die Netto-Wertgrenze für Direktaufträge bei Bauleistungen sowie bei Liefer- und Dienstleistungen von bisher 15.000 Euro auf 25.000 Euro anzuheben. Ziel dieser Anpassung ist es, das Verhältnis zwischen Auftragswert und formalen Vorgaben auszugleichen und die Abwicklung der Aufträge für Auftraggeber sowie Auftragnehmer zu vereinfachen. Eine weitere Anhebung der übrigen Wertgrenzen, etwa für freihändige Vergaben oder beschränkte Ausschreibungen nach VOB oder UVgO, wird von der Verwaltung nicht beantragt, da die bestehenden Grenzen als ausreichend erachtet werden.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Änderung in der vorliegenden Fassung mit 15 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen geprüft und empfiehlt dem Rat, den Beschluss anzunehmen. Seitens der örtlichen Rechnungsprüfung bestehen keine Einwände gegen die Erhöhung der Grenze für Direktkäufe, da diese die praxisgerechte Umsetzung von Maßnahmen erleichtert. Die Vorlage wurde zur Beratung im Rechnungsprüfungsausschuss am 15. Februar 2022 sowie im Rat am 16. Februar 2022 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 16.02.2022kein Ergebnis hinterlegt
- 15.02.2022kein Ergebnis hinterlegt