11. Satzung zur Änderung des Tarifs zur Kostenersatz- und Gebührensatzung der Feuerwehr der Stadt Hamminkeln vom 14.04.2011
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat mit der Beschlussvorlage 2022/0011 eine Änderung der Kostenersatz- und Gebührensatzung der Feuerwehr beantragt. Gegenstand der 11. Satzung ist die Anpassung der Tarife, die auf einer abgeschlossenen Gebührenbedarfsrechnung basieren.
Die Neugestaltung der Gebühren umfasst sowohl die Kosten für Feuerwehr-Dienstkräfte als auch die Gebühren für verschiedene Einsatzfahrzeuge. Die Berechnung der Fahrzeugkosten berücksichtigt dabei die Vorhaltekosten, welche Abschreibungen auf Basis der bereinigten Beschaffungskosten, die Verzinsung des Eigenanteils am Anschaffungswert sowie die Kosten der Gebäudenutzung beinhalten. Die Kosten für die Gebäudenutzung wurden auf Basis der Angaben für das Jahr 2021 mit insgesamt 157.933,28 Euro ermittelt.
Zusätzlich werden die Unterhaltskosten, bestehend aus Wartung, Reparatur und Kraftstoff, auf Basis der Mittelwerte der Jahre 2020 und 2021 berechnet. Die resultierenden Stundensätze wurden für gleichartige Fahrzeuge zu einheitlichen Gebührensätzen zusammengefasst.
Der Feuerschutzausschuss hat die Vorlage in der Sitzung vom 26. Januar 2022 einstimmig mit der Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss beraten, die Änderung zu beschließen. Auch der Haupt- und Finanzausschuss empfahl in seiner Sitzung am 9. Februar 2022 einstimmig die Verabschiedung der Satzung durch den Rat.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 16.02.2022kein Ergebnis hinterlegt
- 09.02.2022kein Ergebnis hinterlegt
- 26.01.2022kein Ergebnis hinterlegt