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Beschlussvorlage

Neuwahl des Aufsichtsrates der Evangelischen Krankenhaus GmbH

2022/0024 16.02.2022 Fachdienste 10

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Amtszeit des Aufsichtsrates der Evangelischen Krankenhaus GmbH endet im Herbst des laufenden Jahres. Gemäß den Bestimmungen des Gesellschaftervertrages steht den Kommunen Schermbeck, Hünxe und Hamminkeln gemeinsam das Recht zu, einen Vertreter für die Wahl in das Aufsichtsgremium vorzuschlagen. In der Vergangenheit wurde dieses Recht wechselseitig von den jeweiligen Hauptverwaltungsbeamten der beteiligten Kommunen wahrgenommen.

Nachdem in der aktuellen Amtszeit die Stadt Hamminkeln vertreten war und in der vorangegangenen Periode die Gemeinde Hünxe im Aufsichtsrat saß, liegt das Vorschlagsrecht für die nächste Wahlperiode bei der Gemeinde Schermbeck. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen obliegt dem Rat die Aufgabe, die Vertreter der Gemeinde für die Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten in Organen juristischer Personen zu bestellen oder vorzuschlagen. Die Abstimmung über diesen Vorgang erfolgt im Rat durch Mehrheitswahl.

Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 sieht vor, dass der Rat festlegt, dass das Vorschlagsrecht für die kommende Amtszeit des Aufsichtsrates der Evangelischen Krankenhaus GmbH bei der Gemeinde Schermbeck liegt.

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