Erhebung von Straßenbaubeiträgen für den Ausbau der Sachsenstraße hier: Anregung eines Anwohners gemäß § 24 GO NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2022/0047 befasst sich mit der Erhebung von Straßenbaubeiträgen für den abgeschlossenen Ausbau der Sachsenstraße zwischen der Krechtinger Straße und dem Mumbecker Bach. Im Haushaltsplan 2022 sind für diesen Zweck Beitragseinnahmen in Höhe von 426.000 Euro vorgesehen.
Gegenstand der Vorlage ist die Anregung eines Anwohners gemäß § 24 GO NRW, ein Moratorium für den Erlass der Beitragsbescheide einzuführen. Der Antragsteller begründet diesen Vorschlag mit einer vermeintlichen politischen Mehrheit auf Landesebene für die Abschaffung von Straßenbaubeiträgen.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass der Landtag bereits 2019 die Beibehaltung der Straßenbaubeiträge beschlossen hat und zur Entlastung der Betroffenen ein Förderprogramm für Landeszuwendungen existiert. Eine zukünftige Änderung der Rechtslage könne nicht vorhergesehen werden, wobei ein finanzieller Ausgleich für die Kommunen bei einer etwaigen Abschaffung notwendig sei. Zudem bestehe gemäß dem Kommunalabgabengesetz NRW eine gesetzliche Verpflichtung zur Erhebung der Beiträge. Das Ziel der Verwaltung ist die zeitnahe Vereinnahmung der der Stadt zustehenden Forderungen.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Verwaltung mit der zeitnahen Erhebung der Straßenbaubeiträge zu beauftragen. In einer ergänzenden Empfehlung des Ausschusses wird zudem vorgeschlagen, im Anschluss an die Erhebung entsprechende Förderanträge zu stellen.
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