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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Erhebung von Straßenbaubeiträgen für den Ausbau der Sachsenstraße hier: Anregung eines Anwohners gemäß § 24 GO NRWZur Vorlage · 2022/0047 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2022/0047 befasst sich mit der Erhebung von Straßenbaubeiträgen für den abgeschlossenen Ausbau der Sachsenstraße zwischen der Krechtinger Straße und dem Mumbecker Bach. Im Haushaltsplan 2022 sind für diesen Zweck Beitragseinnahmen in Höhe von 426.000 Euro vorgesehen.
Gegenstand der Vorlage ist die Anregung eines Anwohners gemäß § 24 GO NRW, ein Moratorium für den Erlass der Beitragsbescheide einzuführen. Der Antragsteller begründet diesen Vorschlag mit einer vermeintlichen politischen Mehrheit auf Landesebene für die Abschaffung von Straßenbaubeiträgen.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass der Landtag bereits 2019 die Beibehaltung der Straßenbaubeiträge beschlossen hat und zur Entlastung der Betroffenen ein Förderprogramm für Landeszuwendungen existiert. Eine zukünftige Änderung der Rechtslage könne nicht vorhergesehen werden, wobei ein finanzieller Ausgleich für die Kommunen bei einer etwaigen Abschaffung notwendig sei. Zudem bestehe gemäß dem Kommunalabgabengesetz NRW eine gesetzliche Verpflichtung zur Erhebung der Beiträge. Das Ziel der Verwaltung ist die zeitnahe Vereinnahmung der der Stadt zustehenden Forderungen.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Verwaltung mit der zeitnahen Erhebung der Straßenbaubeiträge zu beauftragen. In einer ergänzenden Empfehlung des Ausschusses wird zudem vorgeschlagen, im Anschluss an die Erhebung entsprechende Förderanträge zu stellen.
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Beratungsfolge
- 07.04.2022 · Rat (12. Sitzung)
- 31.03.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (10. Sitzung)
- 32. Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträge im Rahmen der offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Stadt Hamminkeln ab dem 01.08.2022Zur Vorlage · 2022/0033 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant eine Anpassung der Elternbeiträge für die Offene Ganztagsschule (OGS) im Primarbereich. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage 2022/0033 wird die zweite Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung der Elternbeiträge vorgelegt. Ziel der Vorlage ist es, die monatlichen Gebühren über alle Einkommensgruppen hinweg für das Schuljahr 2022/23 sowie das darauffolgende Schuljahr um jeweils 3 Prozent zu erhöhen.
Die Grundlage für diese Maßnahme ist die Umsetzung eines Referenzrahmens zur Konkretisierung der Qualitätsstandards in den Ganztagsschulen. Die Finanzierung der OGS setzt sich aus Landeszuschüssen, Elternbeiträgen und einem städtischen Zuschuss zusammen. Da die durchschnittlichen Ausgaben pro Kind im Schuljahr 2020/2021 auf 2.284 Euro gestiegen sind, sieht die Verwaltung eine Refinanzierung der Qualitätssteigerung durch die Erhöhung der Elternbeiträge vor. Der geltende Runderlass erlaubt der Kommune eine jährliche Steigerung der Beiträge um bis zu 3 Prozent.
Die vorgeschlagene Staffelung sieht vor, dass für die ersten beiden Einkommensstufen weiterhin keine Gebühren anfallen. In den höheren Einkommensklassen werden die monatlichen Beträge entsprechend der prozentualen Erhöhung angepasst. Durch die Maßnahme werden für das Schuljahr 2022/23 Mehreinnahmen von etwa 7.300 Euro und für das Schuljahr 2023/24 von etwa 7.500 Euro erwartet. Sowohl der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport als auch der Haupt- und Finanzausschuss haben die Erhöhung mit entsprechenden Mehrheiten empfohlen.
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Beratungsfolge
- 07.04.2022 · Rat (12. Sitzung)
- 31.03.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (10. Sitzung)
- 17.03.2022 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (8. Sitzung)
- 4Antrag der Ev. Kirchengemeinde An der Issel auf Übernahme von Trägeranteilen für Überbelegungen für die Ev. Kita Brünen und Ev. Kita Hamminkeln vom 11.01.2022Zur Vorlage · 2022/0035 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Evangelische Kirchengemeinde An der Issel hat mit Schreiben vom 11. Januar 2022 beantragt, dass die Stadt Hamminkeln die Trägeranteile für Überbelegungen in den Kindertageseinrichtungen in den Ortsteilen Hamminkeln und Brünen übernimmt. Hintergrund des Antrags ist die Entscheidung der Kirchengemeinde, ab dem Kindergartenjahr 2022/2023 aufgrund sinkender Finanzmittel durch Kirchenaustritte keine Überbelegungen mehr zuzulassen.
Nach Ermittlungen des Kreises Wesel ist die Deckung des Platzbedarfs in den betreffenden Einrichtungen nur durch Überbelegungen möglich. Für den Ortsteil Hamminkeln wurde bereits die Bereitstellung einer Fläche für eine temporäre Erweiterung durch einen Container beschlossen. Da das Jugendamt des Kreises Wesel keine Trägeranteile übernimmt, liegt die Entscheidung über solche freiwilligen Leistungen bei den jeweiligen Kommunen. Eine Abfrage der Stadt Hamminkeln ergab, dass mittlerweile alle Kommunen im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes Kreis Wesel Trägeranteile übernehmen, da dies wirtschaftlicher erscheint als der Aufbau eigener kommunaler Kapazitäten.
Die Verwaltung schlägt vor, die Kosten für das Kindergartenjahr 2022/2023 zur Sicherung der Plätze zu übernehmen. Die Kosten werden auf etwa 10.000 Euro geschätzt. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln einstimmig, die Trägeranteile der Betriebskosten in Höhe von 10,3 Prozent des Eigenanteils zu übernehmen und die Mittel im Haushalt 2022 überplanmäßig bereitzustellen.
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- 07.04.2022 · Rat (12. Sitzung)
- 17.03.2022 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (8. Sitzung)
- 5Anpassung des Hamminkelner Klimaschutzkonzeptes hier: Genehmigung einer DringlichkeitsentscheidungZur Vorlage · 2022/0063 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, die Strategie zur Klimaschutzplanung anzupassen. Im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung, die der Bürgermeister und ein Ratsmitglied am 17. März 2022 getroffen haben, wurde vorgeschlagen, den ursprünglichen Beschluss des Rates vom 16. Februar 2021 zur Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes aufzuheben.
Grund für diese Neuausrichtung ist die Möglichkeit, ein sogenanntes integriertes Vorreiterkonzept zu erstellen. Dieses Konzept verfolgt das Ziel der Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2040. Durch die Nutzung der Kommunalrichtlinie können 50 Prozent der Kosten gefördert werden, während die verbleibenden 50 Prozent über die Billigkeitsrichtlinie abgedeckt werden sollen, was eine kostenneutrale Erstellung ermöglichen könnte. Im Vergleich zur bisher geplanten Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes sind beim Vorreiterkonzept höhere Anforderungen an die Fachbüros und die Verwaltung sowie eine erweiterte Bilanzierung der Treibhausgasemissionen, unter anderem für die Landwirtschaft und Abfallwirtschaft, vorgesehen.
Die Verwaltung wurde im Rahmen der Dringlichkeitsentscheidung beauftragt, die entsprechenden Förderungen über die Kommunalrichtlinie sowie die Billigkeitsrichtlinie zu beantragen. Nach der Bewilligung der Mittel soll der Sachverhalt dem Rat erneut zur Beratung vorgelegt werden. Die Entscheidung steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch den Rat in der nächsten Sitzung.
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- 07.04.2022 · Rat (12. Sitzung)
- 6Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 17.01.2022 - BaumschutzsatzungZur Vorlage · 2022/0040 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit Antrag vom 17. Januar 2022 die Einführung einer Baumschutzsatzung für die Stadt Hamminkeln beantragt. Die Vorlage orientiert sich dabei an einer beigefügten Mustersatzung.
Die Verwaltung äußerte sich grundsätzlich positiv zu der Initiative und verwies auf frühere Versuche, eine solche Satzung bereits vor dem Jahr 2007 zu erlassen. Gleichzeitig wies die zuständige Fachabteilung darauf hin, dass für die administrative und sachliche Umsetzung zusätzliche Personalkapazitäten im Stellenplan geschaffen werden müssten. Als Beispiel für den möglichen Verwaltungsaufwand wurde die Anzahl der Anträge in der kreisfreien Stadt Wesel angeführt. Zudem empfahl die Verwaltung die Einführung einer Bearbeitungsgebühr für Anträge, um die entstehenden Kosten teilweise zu decken. Hinsichtlich des Geltungsbereichs wurde darauf hingewiesen, dass sich eine solche Satzung auf Bebauungspläne und zusammenhängende bebauchte Ortsteile beschränken müsste, da für den Außenbereich die Zuständigkeit beim Kreis Wesel liege.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat dem Antrag in seiner Sitzung am 16. Juni 2022 mit 7 Ja-Stimmen und 10 Nein-Stimmen widersprochen. In der Folge wurde dem Rat der Stadt Hamminkeln empfohlen, den Antrag abzulehnen.
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Beratungsfolge
- 07.04.2022 · Rat (12. Sitzung)
- 16.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (8. Sitzung)
- 762. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Hamminkeln - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2022/0042 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/0042 der Fachdienste 61 befasst sich mit der 62. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Hamminkeln. Ziel der Vorlage ist der Aufstellungsbeschluss für die Änderung der Flächennutzung an einem Standort an der Diersfordter Straße, um die bauliche Realisierung einer neuen Grundschule zu ermöglichen.
Derzeit ist das betreffende Areal im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen und liegt im Außenbereich. Da für das Vorhaben kein Bebauungsplan existiert, ist eine Änderung der planungsrechtlichen Grundlagen notwendig. Die geplante Änderung sieht vor, die Darstellung von der landwirtschaftlichen Nutzung hin zu einer Fläche für den Gemeinbedarf mit der spezifischen Zweckbindung „Schule“ zu ändern. Parallel zur Änderung des Flächennutzungsplanes soll auch die Aufstellung eines Bebauungsplanes erfolgen, um das erforderliche Baurecht zu schaffen. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches kann im weiteren Verlauf des Verfahrens angepasst werden, sofern sich die Hochbauplanung konkretisiert.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat die Vorlage mit 15 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen beraten und empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss zu fassen. Als Auswirkung auf den Klimawandel wird der Verlust von Freiflächen angeführt.
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- 07.04.2022 · Rat (12. Sitzung)
- 16.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (8. Sitzung)
- 8Bebauungsplan Nr. 32 "Grundschule Diersfordter Straße" im Ortsteil Hamminkeln - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2022/0043 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/0043 der Fachdienste 61 befasst sich mit dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 32 „Grundschule Diersfordter Straße“ im Ortsteil Hamminkeln. Ziel des Verfahrens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für den Neubau einer Grundschule. Da der angedachte Standort derzeit im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen ist und sich im Außenbereich befindet, sind eine Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Der erste Entwurf sieht eine Fläche von etwa 11.000 Quadratmetern für die Nutzung der Grundschule inklusive einer Turnhalle vor. Die Erschließung und Zufahrt sollen unmittelbar von der Diersfordter Straße aus erfolgen. Ein Grundstückstreifen entlang der Straße Roßmühle mit einer Tiefe von rund 30 Metern soll dabei ausgespart werden, um eine zukünftige bauliche Entwicklung an dieser Straße zu ermöglichen.
Da konkrete Angaben zur Gestaltung der Schulgebäude zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorliegen, sieht der Entwurf eine großzügige überbaubare Fläche und eine maximal dreigeschossige Bauweise vor. Eine Randeingrünung soll das Gelände nach Westen und Süden hin zur freien Landschaft hin abgrenzen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat die Empfehlung ausgesprochen, den Aufstellungsbeschluss zu fassen, was in der Sitzung mit 15 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen beschlossen wurde.
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- 07.04.2022 · Rat (12. Sitzung)
- 16.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (8. Sitzung)
- 9Innenbereichssatzung "Unterbauernschaft" im Ortsteil Brünen - Rücknahme einer TeilflächeZur Vorlage · 2022/0044 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der geplanten Änderung der Innenbereichssatzung „Unterbauernschaft“ im Ortsteil Brünen. Ziel der Vorlage ist die Rücknahme einer Teilfläche innerhalb des bestehenden Satzungsgebiets.
Die ursprüngliche Satzung wurde im Jahr 2012 rechtsverbindlich gestellt, um Erweiterungsmöglichkeiten für ansässige Gewerbebetriebe, darunter ein Elektrobetrieb, ein Lohnunternehmen sowie ein Gastronomie- und Hotelbetrieb, zu schaffen. Die räumliche Zuordnung der Erweiterungsflächen sollte den jeweiligen Betrieben spezifische Flächen zur Verfügung stellen. In der Praxis kam es jedoch dazu, dass Baurechte entgegen der ursprünglichen Planung in Anspruch genommen wurden. Während ein Lohnunternehmen Flächen nutzte, die nicht primär für dessen Erweiterung vorgesehen waren, blieb die für dieses Unternehmen reservierte Fläche bislang weitgehend ungenutzt. Gleichzeitig wurde für einen Elektrobetrieb bereits ein vorhabenbezogener Bebauungsplan unmittelbar südlich des Horster Weges beschlossen, um dessen Erweiterungsbedarf zu decken.
Die Verwaltung schlägt vor, die Erweiterungsfläche C, die der Satzung nach dem Lohnunternehmen zugeordnet war, zurückzunehmen. Durch diesen Schritt soll ein Ausgleich in der Flächenbilanz herbeigeführt werden, um im Sinne eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden die gewerbliche Flächeninanspruchnahme auf das notwendige Maß zu beschränken. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat den Tagesordnungspunkt im Termin am 16.03.2022 mit 14 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und einer Enthaltung vertagt.
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- 07.04.2022 · Rat (12. Sitzung)
- 16.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (8. Sitzung)
- 10Aufstellung des Regionalplan Ruhr / 2. Beteiligung - Stellungnahme der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2022/0045 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln bereitet eine Stellungnahme zur zweiten Beteiligungsphase des Regionalplans Ruhr vor. Nachdem die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr die Regionalplanungsbehörde mit der Erarbeitung des Plans beauftragt hatte, erfolgte bereits 2019 eine erste Beteiligung. Aufgrund von Anpassungen an den Landesentwicklungsplan NRW sowie der Abwägung relevanter Belange wurde der Planentwurf überarbeitet, was eine erneute öffentliche Auslegung erforderlich machte.
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 thematisiert die Änderungen des Planentwurfs, der Begründung und des Umweltberichts. Die Unterlagen sind für die Dauer der Beteiligungsfrist bis zum 29. April 2022 einsehbar. Die Änderungen umfassen sowohl textliche Festlegungen als auch zeichnerische Anpassungen in den Karten.
Für die Stadt Hamminkeln sind insbesondere Änderungen bei den zeichnerischen Festlegungen relevant. Dazu gehören die Umwidmung einer Fläche nordöstlich von Mehrhoog von einem Agrarbereich in einen Waldbereich sowie Anpassungen bei den Bereichen zum Schutz der Natur (BSN). Im Bereich Lankern wurden zudem Änderungen an den Flächen zur Sicherung und zum Abbau oberflächennaher Bodenschätze (BSAB) vorgenommen. Die Stellungnahme der Stadt bezieht sich dabei auf die neuen zeichnerischen Festlegungen, die Erwiderungen der Regionalplanungsbehörde auf frühere Anregungen sowie die geänderten textlichen Vorgaben.
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Beratungsfolge
- 07.04.2022 · Rat (12. Sitzung)
- 16.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (8. Sitzung)
- 11Übernahme der Abwasserbeseitigungspflicht hier: öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Bocholt und der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2022/0055 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Bocholt, um die Abwasserbeseitigungspflicht für ein spezifisches Grundstück in der Gemarkung Dingden zu regeln. Das betreffende Grundstück im Flur 4, Flurstück 36, befindet sich im entwässerungstechnischen Außenbereich und liegt innerhalb der Wasserschutzzone IIIa der Wassergewinnungsanlage Mussum. Da eine Anbindung an die öffentliche Abwasserentsorgung der Stadt Hamminkeln technisch nicht möglich ist und geplante Bauerweiterungsmaßnahmen auf dem Grundstück eine Neuregelung der Abwasserentsorgung erforderlich machen, sieht die Vorlage den Anschluss an das System der Stadt Bocholt vor.
Durch die Vereinbarung übernimmt die Stadt Bocholt die Abwasserbeseitigungspflicht für das Grundstück, wodurch die entsprechenden Auflagen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens erfüllt werden können. Mit dem Abschluss der Vereinbarung finden die Entwässerungs-, Beitrags- und Gebührensatzungen der Stadt Bocholt auf das Grundstück Anwendung. Für die technische Umsetzung wird durch den Anschlussnehmer eine Pumpstation sowie eine Druckleitung errichtet und betrieben, die an das bestehende Netz der Stadt Bocholt in der Straße Döringer Feld angebunden werden. Die Kosten für Bau und Unterhalt dieser Anlagen trägt der Anschlussnehmer; der Stadt Hamminkeln entstehen keine Baukosten.
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die zuständigen Gremien der Stadt Bocholt sowie durch den Kreis Borken. Der Kreis Wesel wird über das Vorhaben informiert. Der Bauausschuss hat dem Rat bereits einstimmig empfohlen, der Vereinbarung zuzustimmen.
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Beratungsfolge
- 07.04.2022 · Rat (12. Sitzung)
- 30.03.2022 · Bauausschuss (8. Sitzung)
- 12Buswendeanlage Gesamtschule Hamminkeln hier: überplanmäßige Ausgaben Haushalt 2021Zur Vorlage · 2022/0060 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/0060 befasst sich mit überplanmäßigen Ausgaben im Haushalt 2021 im Zusammenhang mit der Buswendeanlage der Gesamtschule Hamminkeln. Die Baumaßnahme wurde im Jahr 2021 abgeschlossen, wobei die Schlussrechnung erst Anfang 2022 einging. Aufgrund des Wertaufhellungszeitraums erfolgt die buchhalterische Zuordnung der Kosten zum Haushaltsjahr 2021.
Während die bisherigen Auszahlungen im Jahr 2021 einen Betrag von 319.582,74 Euro umfassten, belaufen sich die Gesamtaufwendungen laut Schlussrechnung auf 374.784,87 Euro. Daraus ergibt sich ein Bedarf an überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 55.202,13 Euro. Die Differenz zum ursprünglichen Budget wird durch notwendige Zusatzleistungen während der Bauphase begründet. So mussten im Bereich der Neuanlagen sowie bei Anpassungen an bestehenden Pflaster- und Asphaltflächen nicht tragfähige Bodenschichten ausgetauscht werden, was zu Mehraufwänden bei der Entsorgung und der Materiallieferung führte. Zudem waren Instandsetzungen an nicht mehr funktionstüchtigen Entwässerungsanlagen erforderlich. Ein weiterer Grund für die Kostensteigerung ist eine umfangreichere Gestaltung der Beschilderung und Verkehrsführung, die aufgrund des Nutzungsverhaltens der Verkehrsteilnehmer notwendig wurde.
Die Deckung dieser überplanmäßigen Ausgaben soll über das PSP-Element „Schaffung Schulzentrum Hamminkeln“ erfolgen. Der Bauausschuss hat empfohlen, dem Rat die Genehmigung dieser Ausgaben unter Berücksichtigung des genannten Deckungsvorschlages einstimmig zu erteilen.
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Beratungsfolge
- 07.04.2022 · Rat (12. Sitzung)
- 30.03.2022 · Bauausschuss (8. Sitzung)
- 13Haushalt 2022 hier: überplanmäßige AusgabenZur Vorlage · 2022/0057.1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/0057.1 befasst sich mit überplanmäßigen Ausgaben im Haushalt 2022 der Stadt Hamminkeln. Hintergrund der Vorlage ist ein Vertagungsantrag des Bauausschusses vom 30. März 2022, welcher die Verwaltung dazu verpflichtete, die Sachverhalte zu spezifizieren und die Zahlen des Haushaltsjahres 2021 einzubeziehen.
Ein wesentlicher Aspekt der Vorlage ist die Änderung der Budgetregelung durch den Kämmerer. Im Gegensatz zum Vorjahr werden für investive Auszahlungen keine Budgets mehr gebildet, wodurch eine gegenseitige Deckungsfähigkeit zwischen verschiedenen Investitionsvorhaben ausgeschlossen ist. Eine Deckung ist nur bis zu einer Grenze von 25.000 Euro durch die Verwaltung möglich; darüber hinausgehende Beträge erfordern einen politischen Beschluss.
Die Vorlage führt verschiedene Projekte auf, bei denen ein Finanzierungsbedarf besteht. Dazu gehören der Neubau der Grundschule Mehrhoog, die Erneuerung der Grundschule Ringenberg, die Errichtung einer Klärschlammentwässerung, die Erneuerung einer Gasfackel an der ZKA sowie Kanalarbeiten an der NBG Ringstraße. Die Differenzen zwischen dem erforderlichen Budget und dem Planansatz resultieren laut Verwaltung aus nicht übertragenen Mittelbindungen, verzögerten Rechnungseingängen, Kostensteigerungen sowie Übertragungsfehlern in der Planung.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die überplanmäßigen Ausgaben für die genannten fünf Projekte unter Berücksichtigung eines vorgeschlagenen Deckungsvorschlags zu genehmigen. Die Verwaltung plant, die Prozesse zur Vermeidung künftiger Fehlerquellen durch Überarbeitung und Schulungen zu optimieren.
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Beratungsfolge
- 07.04.2022 · Rat (12. Sitzung)
- 14Voraussetzungen und Folgen eines Haushaltssicherungskonzeptes; hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 10.01.2022Zur Vorlage · 2022/0046 · Mitteilungsvorlage
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Mit der Mitteilungsvorlage 2022/0046 befasst sich der Rat der Stadt Hamminkeln mit dem Antrag der CDU-Fraktion vom 10. Januar 2022. Gegenstand des Antrags ist die Erarbeitung und Information über die Voraussetzungen sowie die möglichen Folgen eines Haushaltssicherungskonzeptes.
Die Fraktion hat im Rahmen ihres Antrags eine Mitteilungsvorlage sowie eine kurze Präsentation für eine öffentliche Ratssitzung angefordert. Der Fokus der Anfrage liegt auf der Darstellung der sachlichen Grundlagen und der daraus resultierenden Konsequenzen für den städtischen Haushalt.
Im Rahmen der Sitzung am 7. April 2022 wird der Kämmerer den Sachverhalt zum Thema Haushaltssicherung erläutern. Im Anschluss an den mündlichen Vortrag wird die entsprechende Präsentation zur Verfügung gestellt. Die Federführung für diese Vorlage liegt im Vorstandsbereich II.
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Beratungsfolge
- 07.04.2022 · Rat (12. Sitzung)
- 15Inanspruchnahme einer Beratungsförderung im Rahmen der Breitbandförderung des Bundes im Haushaltsjahr 2022 und Aufgabenübertragung auf den Kreis WeselZur Vorlage · 2022/0054 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, im Rahmen der Bundesförderung für Breitband den Einsatz einer Beratungsförderung zu prüfen. Da sich die Förderrichtlinien des Bundes für den Gigabitausbau in sogenannten grauen Flecken ändern und die Aufgreifschwelle ab dem Jahr 2023 voraussichtlich auf 200 Mbit/s symmetrisch angehoben werden soll, sieht die Verwaltung die Notwendigkeit, die aktuellen Daten zum Ausbaupotenzial zu validieren.
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, den Kreis Wesel zu beauftragen, diese Beratungsförderung für die Stadt Hamminkeln zu beantragen. Ziel der Förderung ist es, eine fundierte Entscheidungsgrundlage für die künftige Inanspruchnahme von Fördermitteln zu schaffen. Im Rahmen dieser Beratung sollen die Daten aus einem vorangegangenen Markterkundungsverfahren plausibilisiert und die für einen Ausbau infrage kommenden Bereiche innerhalb des Stadtgebiets ermittelt werden. Zudem sollen die Inhalte für eine spätere Ausschreibung ausgearbeitet, die Antragstellung bei Bund und Land vorbereitet sowie die Begleitung des Ausschreibungsverfahrens und eine fachanwaltliche Beratung sichergestellt werden.
Die Verwaltung schlägt vor, die Ausschreibung der Beratungsförderung über den Kreis Wesel durchzuführen, um Synergiepotenziale bei der Gebietsermittlung zu nutzen. Hierfür ist der Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit dem Kreis Wesel vorgesehen, die als Legitimationsnachweis für den Antrag beim Bund dient. Für die Stadt Hamminkeln entstehen durch die Inanspruchnahme der Beratungsförderung keine finanziellen Auswirkungen.
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- 07.04.2022 · Rat (12. Sitzung)
- 31.03.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (10. Sitzung)
- 16Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2021Zur Vorlage · 2022/0061 · Mitteilungsvorlage
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Mit der Mitteilungsvorlage 2022/0061 informiert die Verwaltung über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen sowie Auszahlungen des Haushaltsjahres 2021. Die in der Anlage zur Sitzungsvorlage aufgeführten zusätzlichen Ausgaben wurden durch den Kämmerer genehmigt.
Die Deckung der entsprechenden Auszahlungen und Aufwendungen war laut den Angaben in der Vorlage gewährleistet. Es wird darauf hingewiesen, dass sich durch die abschließenden Buchungen zum Jahresabschluss noch weitere über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen ergeben können. Die Vorlage dient der Information des Rates für die Sitzung am 7. April 2022. Federführend für das Dokument sind die Fachdienste 20.
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Beratungsfolge
- 07.04.2022 · Rat (12. Sitzung)
- 17Nachbesetzung der Arbeitsgruppe SchuleZur Vorlage · 2022/0036 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2022/0036 der Fachdienste 10 befasst sich mit der Nachbesetzung eines Mandats in der Arbeitsgruppe Schule. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden der ehemaligen stellvertretenden Stadt-Schulpflegschaftsvorsitzenden aus der Arbeitsgruppe mit sofortiger Wirkung. Damit ist das Mandat für die Vertretung der Stadt-Schulpflegschaft vakant geworden.
Gemäß der Hauptsatzung der Stadt Hamminkeln setzt der Rat Arbeitskreise und Beiräte ein, die nicht gesetzlich vorgeschrieben sind. Im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens eines Mitglieds sieht das Verfahren vor, dass die Ratsmitglieder auf Vorschlag der entsprechenden Fraktion oder Gruppe eine Nachfolge wählen. Seitens der Stadt-Schulpflegschaft wurde bereits eine Nachfolgerin vorgeschlagen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Ratsmitglieder die Arbeitsgruppe Schule mit der vorgeschlagenen Person als stellvertretendes Mitglied nachbesetzen. Für diese Nachwahl ist ein Mehrheitsbeschluss erforderlich. Der Bürgermeister nimmt bei diesem Vorgang, analog zu den Regelungen der Gemeindeordnung NRW, nicht am Stimmrecht teil. Die Vorlage war für die Sitzung des Rates am 7. April 2022 vorgesehen.
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- 07.04.2022 · Rat (12. Sitzung)
- 18Besetzung des Rates der Euregio Rhein-WaalZur Vorlage · 2022/0062 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2022/0062 liegt dem Rat der Stadt Hamminkeln ein Antrag zur Neubesetzung eines Mandats im Rat der Euregio Rhein-Waal vor. Gemäß der Satzung des Zweckverbandes Euregio Rhein-Waal entsenden die beteiligten Gemeinden neben zwei Vertretern des Rates zusätzlich den hauptamtlichen Bürgermeister oder dessen gesetzlichen Vertreter in das Gremium.
Bisher war die Stadt Hamminkeln durch den Bürgermeister als ordentliches Mitglied sowie durch eine Fachdiensteleiterin als stellvertretendes Mitglied in diesem Rat vertreten. Die vorliegende Vorlage sieht nun vor, eine Verwaltungsmitarbeiterin als stellvertretendes Mitglied für den Bürgermeister zu entsenden. Die Begründung für diesen Wechsel liegt darin, dass die in der Euregio behandelten Themengebiete überwiegend den Bereich der Wirtschaftsförderung betreffen.
Die rechtliche Grundlage für die Besetzung ergibt sich aus dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit, welches festlegt, dass dem Rat der Euregio Rhein-Waal lediglich Ratsmitglieder und Dienstkräfte der Verwaltung angehören können. Die Nachfolgefeststellung in den Organen von Drittorganisationen erfolgt nach den Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen durch Mehrheitswahl, wobei der Bürgermeister ein Stimmrecht besitzt. Der Rat der Stadt Hamminkeln wird gebeten, die entsprechende Verwaltungsmitarbeiterin als stellvertretendes Mitglied zu wählen.
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Beratungsfolge
- 07.04.2022 · Rat (12. Sitzung)
- 19Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 20Mitteilungen und Anfragen