Innenbereichssatzung "Unterbauernschaft" im Ortsteil Brünen - Rücknahme einer Teilfläche
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der geplanten Änderung der Innenbereichssatzung „Unterbauernschaft“ im Ortsteil Brünen. Ziel der Vorlage ist die Rücknahme einer Teilfläche innerhalb des bestehenden Satzungsgebiets.
Die ursprüngliche Satzung wurde im Jahr 2012 rechtsverbindlich gestellt, um Erweiterungsmöglichkeiten für ansässige Gewerbebetriebe, darunter ein Elektrobetrieb, ein Lohnunternehmen sowie ein Gastronomie- und Hotelbetrieb, zu schaffen. Die räumliche Zuordnung der Erweiterungsflächen sollte den jeweiligen Betrieben spezifische Flächen zur Verfügung stellen. In der Praxis kam es jedoch dazu, dass Baurechte entgegen der ursprünglichen Planung in Anspruch genommen wurden. Während ein Lohnunternehmen Flächen nutzte, die nicht primär für dessen Erweiterung vorgesehen waren, blieb die für dieses Unternehmen reservierte Fläche bislang weitgehend ungenutzt. Gleichzeitig wurde für einen Elektrobetrieb bereits ein vorhabenbezogener Bebauungsplan unmittelbar südlich des Horster Weges beschlossen, um dessen Erweiterungsbedarf zu decken.
Die Verwaltung schlägt vor, die Erweiterungsfläche C, die der Satzung nach dem Lohnunternehmen zugeordnet war, zurückzunehmen. Durch diesen Schritt soll ein Ausgleich in der Flächenbilanz herbeigeführt werden, um im Sinne eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden die gewerbliche Flächeninanspruchnahme auf das notwendige Maß zu beschränken. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat den Tagesordnungspunkt im Termin am 16.03.2022 mit 14 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und einer Enthaltung vertagt.
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Beratungsfolge
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- 16.03.2022kein Ergebnis hinterlegt