Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (8. Sitzung)
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Vorstellung Untersuchung Zukunft des WohnensZur Vorlage · 2022/0039 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Konzepts „Zukunft Hamminkeln 2030+“ hat die Stadt Hamminkeln in Zusammenarbeit mit dem CIMA Institut für Regionalwirtschaft GmbH eine Untersuchung zum Thema Wohnungsmarkt erstellt. Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer 2022/0039 dient der Vorstellung der Untersuchung „Zukunft des Wohnens“ im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung.
Die Grundlage der Untersuchung bildet die Beobachtung, dass die Bevölkerungsentwicklung in Hamminkeln seit dem Zensus 2011 stabil geblieben ist, während der Wohnungsmarkt durch eine hohe Nachfrage geprägt war. Dabei wird hervorgehoben, dass die Entwicklung der Haushalte eine größere Bedeutung für die Wohnraumnachfrage hat als die reine Bevölkerungszahl. Durch die zunehmende Singularisierung von Haushalten und den steigenden Anteil an Senioren hat die Anzahl kleinerer Haushalte in den vergangenen Jahren zugenommen.
Das Ziel des Wohnungsmarktkonzeptes ist es, den zukünftigen Wohnungsbedarf auf Basis von Bestandsindikatoren sowie der Bevölkerungs- und Haushaltsentwicklung präzise zu beschreiben. Darauf aufbauend sollen geeignete Handlungsempfehlungen für die Stadt entwickelt werden. Die Vorstellung der Ergebnisse erfolgt durch die Projektleitung des Instituts. Die entsprechende Präsentation wird der Niederschrift der Sitzung beigefügt.
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Beratungsfolge
- 16.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (8. Sitzung)
- 3Vorstellung eines stadtweiten GutscheinsystemsZur Vorlage · 2022/0038 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2022/0038 befasst sich mit der Vorstellung eines stadtweiten Gutscheinsystems für Hamminkeln. Im Rahmen dieses Vorhabens haben sich die Hamminkelner Werbegemeinschaft e.V. und die Dingdener Interessen und Werbegemeinschaft e.V. zur Arbeitsgemeinschaft Stadtgutschein Hamminkeln zusammengeschlossen.
Ein entsprechender Beschluss des Hauptausschusses vom 24. Juni 2021 hatte bereits eine Anschubfinanzierung in Höhe von insgesamt 10.000 Euro für dieses Projekt genehmigt. Die Vertreter der Arbeitsgemeinschaft Stadtgutschein Hamminkeln sind dazu eingeladen, an der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung am 16. März 2022 teilzunehmen, um den aktuellen Projektstand zu präsentieren.
Die ursprünglich vorgesehene Präsentation des Projektstandes musste aufgrund der pandemiebedingten Maßnahmen zur Vermeidung von Kontakten auf den Termin im März verschoben werden. Die detaillierten Inhalte der Präsentation werden der Niederschrift der Ausschusssitzung beigefügt.
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- 16.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (8. Sitzung)
- 4Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 17.01.2022 - BaumschutzsatzungZur Vorlage · 2022/0040 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit Antrag vom 17. Januar 2022 die Einführung einer Baumschutzsatzung für die Stadt Hamminkeln beantragt. Die Vorlage orientiert sich dabei an einer beigefügten Mustersatzung.
Die Verwaltung äußerte sich grundsätzlich positiv zu der Initiative und verwies auf frühere Versuche, eine solche Satzung bereits vor dem Jahr 2007 zu erlassen. Gleichzeitig wies die zuständige Fachabteilung darauf hin, dass für die administrative und sachliche Umsetzung zusätzliche Personalkapazitäten im Stellenplan geschaffen werden müssten. Als Beispiel für den möglichen Verwaltungsaufwand wurde die Anzahl der Anträge in der kreisfreien Stadt Wesel angeführt. Zudem empfahl die Verwaltung die Einführung einer Bearbeitungsgebühr für Anträge, um die entstehenden Kosten teilweise zu decken. Hinsichtlich des Geltungsbereichs wurde darauf hingewiesen, dass sich eine solche Satzung auf Bebauungspläne und zusammenhängende bebauchte Ortsteile beschränken müsste, da für den Außenbereich die Zuständigkeit beim Kreis Wesel liege.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat dem Antrag in seiner Sitzung am 16. Juni 2022 mit 7 Ja-Stimmen und 10 Nein-Stimmen widersprochen. In der Folge wurde dem Rat der Stadt Hamminkeln empfohlen, den Antrag abzulehnen.
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- 07.04.2022 · Rat (12. Sitzung)
- 16.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (8. Sitzung)
- 5Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 17.01.2022 - WegeränderZur Vorlage · 2022/0041 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen hat mit der Vorlage 2022/0041 einen Antrag zum Thema Wegeränder gestellt. Ziel des Antrags ist es, das Potenzial von Randstreifen, Brachflächen, Wegeparzellen und Hecken im Sinne des Natur- und Artenschutzes zu nutzen, um die Biodiversität zu steigern.
Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung zunächst das kommunale Potenzial vertragsungebundener Flächen ermittelt und ein entsprechendes Randstreifen-Register erstellt. Die so erfassten Flächen sollen im weiteren Verlauf durch Gespräche mit den aktuellen Nutzern für ökologische Zwecke zurückgewonnen und brachliegen gelassen werden. Für geeignete Flächen soll unter Einbeziehung der Biologischen Station ein Biodiversitätskonzept entwickelt werden, das unter anderem durch Patenschaften umgesetzt werden kann. Parallel dazu sollen ein Finanzierungskonzept sowie die Prüfung von Fördermöglichkeiten erstellt werden. Zudem soll die Verwaltung Hecken und lineare Strukturen auf kommunalem Grund erfassen und in das Konzept integrieren, um auch künftige Ausgleichsmaßnahmen entsprechend auszurichten.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die für die Umsetzung erforderlichen detaillierten Daten erst durch einen mehrwöchigen Ermittlungsaufwand zusammengestellt werden müssen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, die Verwaltung mit der Durchführung der ersten beiden Punkte des Antrags zu beauftragen und die Ergebnisse anschließend erneut zur Entscheidung vorzulegen.
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- 16.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (8. Sitzung)
- 662. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Hamminkeln - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2022/0042 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/0042 der Fachdienste 61 befasst sich mit der 62. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Hamminkeln. Ziel der Vorlage ist der Aufstellungsbeschluss für die Änderung der Flächennutzung an einem Standort an der Diersfordter Straße, um die bauliche Realisierung einer neuen Grundschule zu ermöglichen.
Derzeit ist das betreffende Areal im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen und liegt im Außenbereich. Da für das Vorhaben kein Bebauungsplan existiert, ist eine Änderung der planungsrechtlichen Grundlagen notwendig. Die geplante Änderung sieht vor, die Darstellung von der landwirtschaftlichen Nutzung hin zu einer Fläche für den Gemeinbedarf mit der spezifischen Zweckbindung „Schule“ zu ändern. Parallel zur Änderung des Flächennutzungsplanes soll auch die Aufstellung eines Bebauungsplanes erfolgen, um das erforderliche Baurecht zu schaffen. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches kann im weiteren Verlauf des Verfahrens angepasst werden, sofern sich die Hochbauplanung konkretisiert.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat die Vorlage mit 15 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen beraten und empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss zu fassen. Als Auswirkung auf den Klimawandel wird der Verlust von Freiflächen angeführt.
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- 07.04.2022 · Rat (12. Sitzung)
- 16.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (8. Sitzung)
- 7Bebauungsplan Nr. 32 "Grundschule Diersfordter Straße" im Ortsteil Hamminkeln - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2022/0043 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/0043 der Fachdienste 61 befasst sich mit dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 32 „Grundschule Diersfordter Straße“ im Ortsteil Hamminkeln. Ziel des Verfahrens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für den Neubau einer Grundschule. Da der angedachte Standort derzeit im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen ist und sich im Außenbereich befindet, sind eine Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Der erste Entwurf sieht eine Fläche von etwa 11.000 Quadratmetern für die Nutzung der Grundschule inklusive einer Turnhalle vor. Die Erschließung und Zufahrt sollen unmittelbar von der Diersfordter Straße aus erfolgen. Ein Grundstückstreifen entlang der Straße Roßmühle mit einer Tiefe von rund 30 Metern soll dabei ausgespart werden, um eine zukünftige bauliche Entwicklung an dieser Straße zu ermöglichen.
Da konkrete Angaben zur Gestaltung der Schulgebäude zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorliegen, sieht der Entwurf eine großzügige überbaubare Fläche und eine maximal dreigeschossige Bauweise vor. Eine Randeingrünung soll das Gelände nach Westen und Süden hin zur freien Landschaft hin abgrenzen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat die Empfehlung ausgesprochen, den Aufstellungsbeschluss zu fassen, was in der Sitzung mit 15 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen beschlossen wurde.
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- 07.04.2022 · Rat (12. Sitzung)
- 16.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (8. Sitzung)
- 8Innenbereichssatzung "Unterbauernschaft" im Ortsteil Brünen - Rücknahme einer TeilflächeZur Vorlage · 2022/0044 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der geplanten Änderung der Innenbereichssatzung „Unterbauernschaft“ im Ortsteil Brünen. Ziel der Vorlage ist die Rücknahme einer Teilfläche innerhalb des bestehenden Satzungsgebiets.
Die ursprüngliche Satzung wurde im Jahr 2012 rechtsverbindlich gestellt, um Erweiterungsmöglichkeiten für ansässige Gewerbebetriebe, darunter ein Elektrobetrieb, ein Lohnunternehmen sowie ein Gastronomie- und Hotelbetrieb, zu schaffen. Die räumliche Zuordnung der Erweiterungsflächen sollte den jeweiligen Betrieben spezifische Flächen zur Verfügung stellen. In der Praxis kam es jedoch dazu, dass Baurechte entgegen der ursprünglichen Planung in Anspruch genommen wurden. Während ein Lohnunternehmen Flächen nutzte, die nicht primär für dessen Erweiterung vorgesehen waren, blieb die für dieses Unternehmen reservierte Fläche bislang weitgehend ungenutzt. Gleichzeitig wurde für einen Elektrobetrieb bereits ein vorhabenbezogener Bebauungsplan unmittelbar südlich des Horster Weges beschlossen, um dessen Erweiterungsbedarf zu decken.
Die Verwaltung schlägt vor, die Erweiterungsfläche C, die der Satzung nach dem Lohnunternehmen zugeordnet war, zurückzunehmen. Durch diesen Schritt soll ein Ausgleich in der Flächenbilanz herbeigeführt werden, um im Sinne eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden die gewerbliche Flächeninanspruchnahme auf das notwendige Maß zu beschränken. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat den Tagesordnungspunkt im Termin am 16.03.2022 mit 14 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und einer Enthaltung vertagt.
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- 07.04.2022 · Rat (12. Sitzung)
- 16.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (8. Sitzung)
- 9Aufstellung des Regionalplan Ruhr / 2. Beteiligung - Stellungnahme der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2022/0045 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Hamminkeln bereitet eine Stellungnahme zur zweiten Beteiligungsphase des Regionalplans Ruhr vor. Nachdem die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr die Regionalplanungsbehörde mit der Erarbeitung des Plans beauftragt hatte, erfolgte bereits 2019 eine erste Beteiligung. Aufgrund von Anpassungen an den Landesentwicklungsplan NRW sowie der Abwägung relevanter Belange wurde der Planentwurf überarbeitet, was eine erneute öffentliche Auslegung erforderlich machte.
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 thematisiert die Änderungen des Planentwurfs, der Begründung und des Umweltberichts. Die Unterlagen sind für die Dauer der Beteiligungsfrist bis zum 29. April 2022 einsehbar. Die Änderungen umfassen sowohl textliche Festlegungen als auch zeichnerische Anpassungen in den Karten.
Für die Stadt Hamminkeln sind insbesondere Änderungen bei den zeichnerischen Festlegungen relevant. Dazu gehören die Umwidmung einer Fläche nordöstlich von Mehrhoog von einem Agrarbereich in einen Waldbereich sowie Anpassungen bei den Bereichen zum Schutz der Natur (BSN). Im Bereich Lankern wurden zudem Änderungen an den Flächen zur Sicherung und zum Abbau oberflächennaher Bodenschätze (BSAB) vorgenommen. Die Stellungnahme der Stadt bezieht sich dabei auf die neuen zeichnerischen Festlegungen, die Erwiderungen der Regionalplanungsbehörde auf frühere Anregungen sowie die geänderten textlichen Vorgaben.
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- 07.04.2022 · Rat (12. Sitzung)
- 16.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (8. Sitzung)
- 10Anpassung des Hamminkelner KlimaschutzesZur Vorlage · 2022/0048 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der Anpassung der Klimaschutzstrategie der Stadt Hamminkeln. Nachdem der Rat am 18. Februar 2021 die Fortschreibung des bestehenden Klimaschutzkonzeptes beschlossen hatte, wurde die Verwaltung auf die Möglichkeit eines Förderprogramms im Rahmen der Kommunalrichtlinie für ein integriertes Vorreiterkonzept aufmerksam gemacht.
Ein solches Vorreiterkonzept verfolgt das Ziel, die Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2040 zu erreichen. Im Gegensatz zur geplanten Fortschreibung des bisherigen Konzepts bietet das Vorreiterkonzept eine 50-prozentige Förderung durch die Kommunalrichtlinie an. Die verbleibenden Kosten könnten über die Billigkeitsrichtlinie abgedeckt werden, was eine kostenneutrale Erstellung ermöglichen würde. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Kosten für das Vorreiterkonzept vergleichbar mit der ursprünglichen Fortschreibung sind, wobei zusätzliche Bilanzierungen für Bereiche wie die Landwirtschaft und Abfallwirtschaft erforderlich werden.
Die Vorlage enthält den Vorschlag, den Beschluss vom 18. Februar 2021 aufzuheben. Die Verwaltung soll beauftragt werden, die Förderung für das Vorreiterkonzept zu beantragen und die Mittel aus der Billigkeitsrichtlinie zu sichern. Aufgrund der Notwendigkeit, die Vergabe bis Mitte März 2022 abzuschließen, um die Haushaltsplanung für 2023 zu gewährleisten, wird eine Dringlichkeitsentscheidung durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied empfohlen.
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- 16.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (8. Sitzung)
- 11Technische Sicherung von Bahnübergängen im Streckenabschnitt "Dingden-Bocholt" - SachstandsberichtZur Vorlage · 2022/0052 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 2022/0052 der Fachdienste 61 informiert über den aktuellen Sachstand zur technischen Sicherung von vier Bahnübergängen im Streckenabschnitt zwischen Dingden und der Stadtgrenze Bocholt. Die Übergänge Kniebingweg, Lankernbrok, Rotering und Döringer Feld verfügen derzeit über keine technischen Sicherungseinrichtungen, da im Zuge der Elektrifizierung keine Geschwindigkeitserhöhung auf diesem Abschnitt erforderlich war.
Der Bahnübergang Lankernbrok sowie der benachbarte Kniebingweg sind aktuell für den Kfz-Verkehr gesperrt. Diese Maßnahme wurde nach einem Unfall im Jahr 2020 durch eine Unfallkommission beschlossen, um Umgehungsverkehr zu verhindern. Die Sperrung soll bis zur technischen Sicherung bestehen bleiben, wobei auch der Verkehrsfluss einer nahegelegenen Gärtnerei berücksichtigt wird. Es bestehen unterschiedliche Interessen der Anlieger hinsichtlich einer Wiederöffnung oder einer dauerhaften Schließung der Übergänge.
Ein Antrag der Stadt auf technische Sicherung aller vier Übergänge wurde von der DB Netz AG abgelehnt, da das Unternehmen derzeit keine Notwendigkeit sieht. Eine Umsetzung der Maßnahmen müsste demnach durch die Stadt finanziert werden. Es wird eine Verknüpfung der Maßnahmen am Lankernbrok mit der Anlage eines Bahnseitenweges an den Übergängen Döringer Feld und Rotering geprüft. Die DB Netz AG knüpft eine solche Lösung an die Prüfung der öffentlichen Widmung der Zufahrtswege. Die zuständige Stelle der DB Netz AG erwartet nun eine eindeutige Positionierung der Stadt zum Umfang der Sicherungsmaßnahmen am Lankernbrok.
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- 16.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (8. Sitzung)
- 12Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 13Mitteilungen und Anfragen