Anpassung des Hamminkelner Klimaschutzes
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der Anpassung der Klimaschutzstrategie der Stadt Hamminkeln. Nachdem der Rat am 18. Februar 2021 die Fortschreibung des bestehenden Klimaschutzkonzeptes beschlossen hatte, wurde die Verwaltung auf die Möglichkeit eines Förderprogramms im Rahmen der Kommunalrichtlinie für ein integriertes Vorreiterkonzept aufmerksam gemacht.
Ein solches Vorreiterkonzept verfolgt das Ziel, die Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2040 zu erreichen. Im Gegensatz zur geplanten Fortschreibung des bisherigen Konzepts bietet das Vorreiterkonzept eine 50-prozentige Förderung durch die Kommunalrichtlinie an. Die verbleibenden Kosten könnten über die Billigkeitsrichtlinie abgedeckt werden, was eine kostenneutrale Erstellung ermöglichen würde. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Kosten für das Vorreiterkonzept vergleichbar mit der ursprünglichen Fortschreibung sind, wobei zusätzliche Bilanzierungen für Bereiche wie die Landwirtschaft und Abfallwirtschaft erforderlich werden.
Die Vorlage enthält den Vorschlag, den Beschluss vom 18. Februar 2021 aufzuheben. Die Verwaltung soll beauftragt werden, die Förderung für das Vorreiterkonzept zu beantragen und die Mittel aus der Billigkeitsrichtlinie zu sichern. Aufgrund der Notwendigkeit, die Vergabe bis Mitte März 2022 abzuschließen, um die Haushaltsplanung für 2023 zu gewährleisten, wird eine Dringlichkeitsentscheidung durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied empfohlen.
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Beratungsfolge
- 16.03.2022kein Ergebnis hinterlegt