Besetzung des Rates der Euregio Rhein-Waal
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2022/0062 liegt dem Rat der Stadt Hamminkeln ein Antrag zur Neubesetzung eines Mandats im Rat der Euregio Rhein-Waal vor. Gemäß der Satzung des Zweckverbandes Euregio Rhein-Waal entsenden die beteiligten Gemeinden neben zwei Vertretern des Rates zusätzlich den hauptamtlichen Bürgermeister oder dessen gesetzlichen Vertreter in das Gremium.
Bisher war die Stadt Hamminkeln durch den Bürgermeister als ordentliches Mitglied sowie durch eine Fachdiensteleiterin als stellvertretendes Mitglied in diesem Rat vertreten. Die vorliegende Vorlage sieht nun vor, eine Verwaltungsmitarbeiterin als stellvertretendes Mitglied für den Bürgermeister zu entsenden. Die Begründung für diesen Wechsel liegt darin, dass die in der Euregio behandelten Themengebiete überwiegend den Bereich der Wirtschaftsförderung betreffen.
Die rechtliche Grundlage für die Besetzung ergibt sich aus dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit, welches festlegt, dass dem Rat der Euregio Rhein-Waal lediglich Ratsmitglieder und Dienstkräfte der Verwaltung angehören können. Die Nachfolgefeststellung in den Organen von Drittorganisationen erfolgt nach den Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen durch Mehrheitswahl, wobei der Bürgermeister ein Stimmrecht besitzt. Der Rat der Stadt Hamminkeln wird gebeten, die entsprechende Verwaltungsmitarbeiterin als stellvertretendes Mitglied zu wählen.
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Beratungsfolge
- 07.04.2022kein Ergebnis hinterlegt