Übernahme der Abwasserbeseitigungspflicht hier: öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Bocholt und der Stadt Hamminkeln
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Bocholt, um die Abwasserbeseitigungspflicht für ein spezifisches Grundstück in der Gemarkung Dingden zu regeln. Das betreffende Grundstück im Flur 4, Flurstück 36, befindet sich im entwässerungstechnischen Außenbereich und liegt innerhalb der Wasserschutzzone IIIa der Wassergewinnungsanlage Mussum. Da eine Anbindung an die öffentliche Abwasserentsorgung der Stadt Hamminkeln technisch nicht möglich ist und geplante Bauerweiterungsmaßnahmen auf dem Grundstück eine Neuregelung der Abwasserentsorgung erforderlich machen, sieht die Vorlage den Anschluss an das System der Stadt Bocholt vor.
Durch die Vereinbarung übernimmt die Stadt Bocholt die Abwasserbeseitigungspflicht für das Grundstück, wodurch die entsprechenden Auflagen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens erfüllt werden können. Mit dem Abschluss der Vereinbarung finden die Entwässerungs-, Beitrags- und Gebührensatzungen der Stadt Bocholt auf das Grundstück Anwendung. Für die technische Umsetzung wird durch den Anschlussnehmer eine Pumpstation sowie eine Druckleitung errichtet und betrieben, die an das bestehende Netz der Stadt Bocholt in der Straße Döringer Feld angebunden werden. Die Kosten für Bau und Unterhalt dieser Anlagen trägt der Anschlussnehmer; der Stadt Hamminkeln entstehen keine Baukosten.
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die zuständigen Gremien der Stadt Bocholt sowie durch den Kreis Borken. Der Kreis Wesel wird über das Vorhaben informiert. Der Bauausschuss hat dem Rat bereits einstimmig empfohlen, der Vereinbarung zuzustimmen.
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Beratungsfolge
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- 30.03.2022kein Ergebnis hinterlegt