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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ÖFFENTLICHER TEIL
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Gießpatenschaften für Bäume hier: FWI-Antrag vom 31.01.2022Zur Vorlage · 2022/0056 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2022/0056 befasst sich mit dem Antrag der FWI-Fraktion vom 31. Januar 2022, die Möglichkeit von Gießpatenschaften für städtische Bäume zu prüfen. Ziel ist es, die Versorgung der Bäume mit Wasser, insbesondere während sommerlicher Trockenperioden, durch die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern zu unterstützen, da die Kapazitäten des städtischen Bauhofes für eine ausreichende Bewässerung nicht vollständig ausreichen.
Die Verwaltung bewertet das Vorhaben grundsätzlich als sinnvoll, weist jedoch auf technische Einschränkungen hin. Eine Bewässerung durch Patenschaften sei primär bei Jungbäumen bis zum 15. Standjahr sowie bei Flachwurzlern möglich, wobei pro Woche etwa 100 bis 150 Liter Wasser pro Baum einzuplanen seien. Die Pflege älterer oder größerer Bäume sowie die Versorgung von Bäumen im Außenbereich oder in Waldstücken wird aufgrund der benötigten Wassermengen als schwierig eingestuft.
Zur Umsetzung der Prüfung ist die Durchführung einer Bestandsaufnahme von Jungbäumen und Flachwurzlern vorgesehen. Die Standorte sollen in einer Bewässerungskarte, gegebenenfalls unter Nutzung einer App, mit Angaben zu botanischen Bezeichnungen, dem Pflanzjahr und einer Beschreibung erfasst werden. Zudem soll eine Gießempfehlung für die Bürgerinnen und Bürger ausgearbeitet werden. Nach Abschluss dieser Schritte ist die Entwicklung eines Verfahrens zur Abwicklung der Gießpatenschaften vorgesehen, welches dem Gremium erneut zur Entscheidung vorgelegt wird. Finanzielle Auswirkungen werden nicht erwartet.
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Beratungsfolge
- 30.03.2022 · Bauausschuss (8. Sitzung)
- 3Übernahme der Abwasserbeseitigungspflicht hier: öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Bocholt und der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2022/0055 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Bocholt, um die Abwasserbeseitigungspflicht für ein spezifisches Grundstück in der Gemarkung Dingden zu regeln. Das betreffende Grundstück im Flur 4, Flurstück 36, befindet sich im entwässerungstechnischen Außenbereich und liegt innerhalb der Wasserschutzzone IIIa der Wassergewinnungsanlage Mussum. Da eine Anbindung an die öffentliche Abwasserentsorgung der Stadt Hamminkeln technisch nicht möglich ist und geplante Bauerweiterungsmaßnahmen auf dem Grundstück eine Neuregelung der Abwasserentsorgung erforderlich machen, sieht die Vorlage den Anschluss an das System der Stadt Bocholt vor.
Durch die Vereinbarung übernimmt die Stadt Bocholt die Abwasserbeseitigungspflicht für das Grundstück, wodurch die entsprechenden Auflagen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens erfüllt werden können. Mit dem Abschluss der Vereinbarung finden die Entwässerungs-, Beitrags- und Gebührensatzungen der Stadt Bocholt auf das Grundstück Anwendung. Für die technische Umsetzung wird durch den Anschlussnehmer eine Pumpstation sowie eine Druckleitung errichtet und betrieben, die an das bestehende Netz der Stadt Bocholt in der Straße Döringer Feld angebunden werden. Die Kosten für Bau und Unterhalt dieser Anlagen trägt der Anschlussnehmer; der Stadt Hamminkeln entstehen keine Baukosten.
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die zuständigen Gremien der Stadt Bocholt sowie durch den Kreis Borken. Der Kreis Wesel wird über das Vorhaben informiert. Der Bauausschuss hat dem Rat bereits einstimmig empfohlen, der Vereinbarung zuzustimmen.
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Beratungsfolge
- 07.04.2022 · Rat (12. Sitzung)
- 30.03.2022 · Bauausschuss (8. Sitzung)
- 4Buswendeanlage Gesamtschule Hamminkeln hier: überplanmäßige Ausgaben Haushalt 2021Zur Vorlage · 2022/0060 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/0060 befasst sich mit überplanmäßigen Ausgaben im Haushalt 2021 im Zusammenhang mit der Buswendeanlage der Gesamtschule Hamminkeln. Die Baumaßnahme wurde im Jahr 2021 abgeschlossen, wobei die Schlussrechnung erst Anfang 2022 einging. Aufgrund des Wertaufhellungszeitraums erfolgt die buchhalterische Zuordnung der Kosten zum Haushaltsjahr 2021.
Während die bisherigen Auszahlungen im Jahr 2021 einen Betrag von 319.582,74 Euro umfassten, belaufen sich die Gesamtaufwendungen laut Schlussrechnung auf 374.784,87 Euro. Daraus ergibt sich ein Bedarf an überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 55.202,13 Euro. Die Differenz zum ursprünglichen Budget wird durch notwendige Zusatzleistungen während der Bauphase begründet. So mussten im Bereich der Neuanlagen sowie bei Anpassungen an bestehenden Pflaster- und Asphaltflächen nicht tragfähige Bodenschichten ausgetauscht werden, was zu Mehraufwänden bei der Entsorgung und der Materiallieferung führte. Zudem waren Instandsetzungen an nicht mehr funktionstüchtigen Entwässerungsanlagen erforderlich. Ein weiterer Grund für die Kostensteigerung ist eine umfangreichere Gestaltung der Beschilderung und Verkehrsführung, die aufgrund des Nutzungsverhaltens der Verkehrsteilnehmer notwendig wurde.
Die Deckung dieser überplanmäßigen Ausgaben soll über das PSP-Element „Schaffung Schulzentrum Hamminkeln“ erfolgen. Der Bauausschuss hat empfohlen, dem Rat die Genehmigung dieser Ausgaben unter Berücksichtigung des genannten Deckungsvorschlages einstimmig zu erteilen.
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Beratungsfolge
- 07.04.2022 · Rat (12. Sitzung)
- 30.03.2022 · Bauausschuss (8. Sitzung)
- 5Haushalt 2022 hier: überplanmäßige AusgabenZur Vorlage · 2022/0057 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Überprüfung des Haushalts 2022 hat die Verwaltung festgestellte Differenzen bei den investiven Mittelanmeldungen identifiziert. Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/0057 thematisiert überplanmäßige Ausgaben, die sich aus fehlerhaften Budgets ergeben. Laut der Verwaltung resultieren diese Abweichungen zwischen dem Planansatz und dem erforderlichen Budget nicht aus Kostensteigerungen der einzelnen Projekte, sondern sind auf verschiedene Fehlerquellen zurückzuführen. Dazu zählen nicht im Wertaufhellungszeitraum vorliegende Rechnungen, Bedienfehler bei der Bearbeitung von e-Rechnungen sowie nicht übertragene Mittelbindungen aus dem Vorjahr sowie allgemeine Rechenfehler.
Die betroffenen Vorhaben umfassen den Neubau der Grundschule Mehrhoog, die Erneuerung der Grundschule Ringenberg, die Errichtung einer Klärschlammentwässerung, die Erneuerung der Gasfackel an der ZKA sowie den Kanal NBG Ringstraße. Für das laufende Haushaltsjahr 2022 entstehen durch diese Differenzen keine Auswirkungen auf den tatsächlichen Finanzmittelabfluss, da die Deckung durch Mittel aus anderen Produkten vorgesehen ist. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Mittelanmeldungen für das Jahr 2023 entsprechend erhöht werden müssen. Die Verwaltung plant, den Prozess der e-Rechnungen durch Überarbeitung und Schulungen anzupassen, um künftige Fehler zu vermeiden. Der Bauausschuss hat den Tagesordnungspunkt mit 11 Ja-Stimmen zu 6 Nein-Stimmen vertagt und keine Beschlussempfehlung ausgesprochen.
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Beratungsfolge
- 30.03.2022 · Bauausschuss (8. Sitzung)
- 6Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 7Mitteilungen und Anfragen