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Beschlussvorlage

Anpassung des Hamminkelner Klimaschutzkonzeptes hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung

2022/0063 07.04.2022 Fachdienste 61

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, die Strategie zur Klimaschutzplanung anzupassen. Im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung, die der Bürgermeister und ein Ratsmitglied am 17. März 2022 getroffen haben, wurde vorgeschlagen, den ursprünglichen Beschluss des Rates vom 16. Februar 2021 zur Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes aufzuheben.

Grund für diese Neuausrichtung ist die Möglichkeit, ein sogenanntes integriertes Vorreiterkonzept zu erstellen. Dieses Konzept verfolgt das Ziel der Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2040. Durch die Nutzung der Kommunalrichtlinie können 50 Prozent der Kosten gefördert werden, während die verbleibenden 50 Prozent über die Billigkeitsrichtlinie abgedeckt werden sollen, was eine kostenneutrale Erstellung ermöglichen könnte. Im Vergleich zur bisher geplanten Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes sind beim Vorreiterkonzept höhere Anforderungen an die Fachbüros und die Verwaltung sowie eine erweiterte Bilanzierung der Treibhausgasemissionen, unter anderem für die Landwirtschaft und Abfallwirtschaft, vorgesehen.

Die Verwaltung wurde im Rahmen der Dringlichkeitsentscheidung beauftragt, die entsprechenden Förderungen über die Kommunalrichtlinie sowie die Billigkeitsrichtlinie zu beantragen. Nach der Bewilligung der Mittel soll der Sachverhalt dem Rat erneut zur Beratung vorgelegt werden. Die Entscheidung steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch den Rat in der nächsten Sitzung.

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