Inanspruchnahme einer Beratungsförderung im Rahmen der Breitbandförderung des Bundes im Haushaltsjahr 2022 und Aufgabenübertragung auf den Kreis Wesel
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, im Rahmen der Bundesförderung für Breitband den Einsatz einer Beratungsförderung zu prüfen. Da sich die Förderrichtlinien des Bundes für den Gigabitausbau in sogenannten grauen Flecken ändern und die Aufgreifschwelle ab dem Jahr 2023 voraussichtlich auf 200 Mbit/s symmetrisch angehoben werden soll, sieht die Verwaltung die Notwendigkeit, die aktuellen Daten zum Ausbaupotenzial zu validieren.
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, den Kreis Wesel zu beauftragen, diese Beratungsförderung für die Stadt Hamminkeln zu beantragen. Ziel der Förderung ist es, eine fundierte Entscheidungsgrundlage für die künftige Inanspruchnahme von Fördermitteln zu schaffen. Im Rahmen dieser Beratung sollen die Daten aus einem vorangegangenen Markterkundungsverfahren plausibilisiert und die für einen Ausbau infrage kommenden Bereiche innerhalb des Stadtgebiets ermittelt werden. Zudem sollen die Inhalte für eine spätere Ausschreibung ausgearbeitet, die Antragstellung bei Bund und Land vorbereitet sowie die Begleitung des Ausschreibungsverfahrens und eine fachanwaltliche Beratung sichergestellt werden.
Die Verwaltung schlägt vor, die Ausschreibung der Beratungsförderung über den Kreis Wesel durchzuführen, um Synergiepotenziale bei der Gebietsermittlung zu nutzen. Hierfür ist der Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit dem Kreis Wesel vorgesehen, die als Legitimationsnachweis für den Antrag beim Bund dient. Für die Stadt Hamminkeln entstehen durch die Inanspruchnahme der Beratungsförderung keine finanziellen Auswirkungen.
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Beratungsfolge
- 07.04.2022kein Ergebnis hinterlegt
- 31.03.2022kein Ergebnis hinterlegt