Bebauungsplan Nr. 3 "Siemensweide" im Ortsteil Wertherbruch - Abwägungsbeschlüsse frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - Abwägungsbeschlüsse Beteiligung der Behörden - Beschluss zur öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2022/0084 befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 3 „Siemensweide“ im Ortsteil Wertherbruch, der die Schaffung eines neuen Wohnbaugebiets im Bereich der Schulstraße vorsieht. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt, den Entwurf des Bebauungsplanes nun zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen.
Im Rahmen des Verfahrens wurden verschiedene Anregungen und Stellungnahmen abgewogen. Auf den Wunsch eines Bürgers nach der Zulassung von Mansardendächern zur besseren Nutzung der Dachgeschosse wird nicht gefolgt, da die bestehenden Vorgaben zur Dachneigung und Firsthöhe sowie die erweiterten Regelungen der Landesbauordnung ein ausreichendes Nutzungspotenzial bieten.
Die Verwaltung berücksichtigt die Hinweise der Bezirksregierung Düsseldorf zum Gewässerschutz, indem die Hochwassergefahren angepasst und Vorsorgemaßnahmen für Starkregenereignisse durch die Festlegung von Freiflächen zur Wasseraufnahme integriert werden. Die Anregungen des Kreises Wesel zum Naturschutz werden teilweise umgesetzt, etwa durch die Festlegung eines Mindestanteils von 50 % heimischer Gehölze bei der Bepflanzung. Bezüglich der Wasserwirtschaft wird die Anregung zur verpflichtenden Dachbegrünung abgelehnt, da der Versiegelungsgrad im geplanten Gebiet gering bleibt.
Die Hinweise der Innogy Netze Deutschland GmbH zu Bestandsleitungen und einer neuen Kabeltrasse sollen im Zuge der Erschließungsplanung durch das zuständige Fachamt abgestimmt werden. Der Hinweis des Kampfmittelbeseitigungsdienstes zur Überprüfung der Fläche auf Kampfmittel ist bereits im Planentwurf enthalten und wird zur Kenntnis genommen.
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