Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (9. Sitzung)
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Zweckverband Hochwasserschutz Issel - SachstandsberichtZur Vorlage · 2022/0073 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer 2022/0073 dient als Sachstandsbericht zum Zweckverband Hochwasserschutz Issel. Der Zweckverband, der im Dezember 2019 gegründet wurde, hat seit seiner Entstehung mit der Planung der ersten konkreten Schutzmaßnahmen begonnen, die auf dem bestehenden Hochwasserschutzkonzept basieren.
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung am 1. Juni 2022 soll über den aktuellen Bearbeitungsstand sowie die Einzelheiten der geplanten Maßnahmen informiert werden. Eine Mitarbeiterin des Hochwasserzweckverbandes wird hierzu einen Bericht vorlegen. Die Vorlage wurde durch die Fachdienste 61 erstellt und unterzeichnet.
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- 01.06.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (9. Sitzung)
- 3Technische Sicherung von Bahnübergängen im Streckenabschnitt Dingden - BocholtZur Vorlage · 2022/0074 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2022/0074 der Fachdienste 61 befasst sich mit der technischen Sicherung von Bahnübergängen im Streckenabschnitt zwischen Dingden und Bocholt. Hintergrund der Vorlage ist die Forderung der DB Netz AG nach einer eindeutigen Positionierung der Stadt Hamminkeln zu den diskutierten Maßnahmen, bevor weitere Planungen fortgeführt werden können.
Konkret stehen Entscheidungen für den Bahnübergang Lankernbrok sowie für die verbleibenden nicht technisch gesicherten Übergänge im Raum. Für den Übergang Lankernbrok wird zwischen einer technischen Sicherung und einer Umgestaltung als Fuß- und Radweg-Bahnübergang unterschieden. Bei den weiteren Übergängen besteht die Wahl zwischen einer technischen Sicherung oder der Aufhebung einzelner Übergänge durch die Anlage von Bahnseitenwegen. Die DB Netz AG sieht die Notwendigkeit für technische Sicherungen oder andere Maßnahmen nicht und fordert für den Fall gewünschter kommunaler Maßnahmen eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung für die Planungsleistungen.
Die Verwaltung empfiehlt, zunächst eine Entscheidung für den Bahnübergang Lankernbrok zu treffen, wobei eine technische Sicherung für den Verkehr von Fußgängern, Radfahrern und Kraftfahrzeugen vorgesehen ist. Dies entspricht der Funktionszuweisung als multifunktionaler Verbindungsweg im beschlossenen Wirtschaftskonzept. Über Maßnahmen an den übrigen Bahnübergängen soll zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden, da hier mit Kosten für die Stadt verbunden ist. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat die Empfehlung zur technischen Sicherung des Übergangs Lankernbrok einstimmig an den Rat der Stadt Hamminkeln übermittelt.
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- 23.06.2022 · Rat (13. Sitzung)
- 01.06.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (9. Sitzung)
- 4Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 17.01.2022 - Wegeränder - Wiedervorlage aus dem UPIA vom 16.03.2022Zur Vorlage · 2022/0075 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2022/0075 befasst sich mit einem Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen zur Anlegung von Wegerändern. Der Sachverhalt basiert auf einer vorangegangenen Beratung im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung im März 2022, bei der eine Entscheidung vertagt wurde, um Gespräche mit der Landwirtschaft zu ermöglichen.
In einem Gespräch im April 2022 wurden die Interessen des Naturschutzes sowie die Intention des Antrags erörtert. Anhand von Luftbildern wurden stadteigene Wegerandstreifen identifiziert, die für eine landwirtschaftliche Nutzung und die Anlegung von Randstreifen infrage kommen. Da bestehende Strukturen oft zu schmal sind, um ökologische Ziele zu erreichen, wurde die Möglichkeit erörtert, durch vertragliche Regelungen mit den betroffenen Grundstückseigentümern und Landwirten Anpassungen vorzunehmen. Ziel ist es, schmale Strukturen an geeigneten Stellen zu breiteren Streifen zusammenzufassen, um einen ökologischen Mehrwert zu schaffen.
Die Verwaltung bewertet dieses Vorgehen als zielführend und schlägt vor, die Umsetzbarkeit an bereits ermittelten Standorten zu prüfen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat dem Rat der Stadt Hamminkeln mit zehn Ja- zu sieben Nein-Stimmen empfohlen, die Verwaltung mit der Ermittlung und Prüfung möglicher Standorte für die Anlegung der Wegeränder zu beauftragen.
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- 23.06.2022 · Rat (13. Sitzung)
- 01.06.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (9. Sitzung)
- 5Innenbereichssatzung "Unterbauernschaft" im Ortsteil Brünen - Rücknahme einer Teilfläche - Wiedervorlage aus dem UPIA vom 16.03.2022Zur Vorlage · 2022/0077 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/0077 der Fachdienste 61 befasst sich mit der Änderung der Innenbereichssatzung „Unterbauernschaft“ im Ortsteil Brünen. Hintergrund der Vorlage ist die geplante Rücknahme einer Teilfläche aus dem Satzungsbereich, die bereits im März 2022 im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung beraten wurde.
Nach Gesprächen zwischen der Verwaltung und dem betroffenen Unternehmen wurde eine Alternative zur Flächenrücknahme erarbeitet. Ein ursprünglicher Vorschlag des Unternehmens, eine Teilrücknahme der Fläche um die Hälfte umzusetzen, führte aufgrund der geplanten Hallenplatzierung zu einer nur geringfügigen Reduzierung der Fläche, wodurch das ursprüngliche Planungsziel nicht erreicht worden wäre.
Als Kompromiss wird nun die Einführung einer zusätzlichen Festsetzung für den Erweiterungsbereich C vorgeschlagen. Durch die Festlegung einer Grundflächenzahl (GRZ) soll der Nutzungsgrad der Fläche begrenzt werden. Ein Wert von 0,5 würde die nutzbare Fläche auf etwa 2530 Quadratmeter begrenzen, was den Planungen des Unternehmens für Hallen- und Rangierflächen entspricht. Die Verwaltung sieht in dieser Lösung einen vertretbaren Weg, der zudem die Einstellung der Abstellung von Fahrzeugen und Gerätschaften auf Flächen außerhalb des Satzungsbereichs vorsieht.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Aufstellungsbeschluss für die erste Änderung der Satzung zu fassen, um die bauliche Ausnutzbarkeit im Bereich C zu reduzieren.
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- 23.06.2022 · Rat (13. Sitzung)
- 01.06.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (9. Sitzung)
- 64. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 "Dingden-Süd" als vorhabenbezogene Bebauungsplanänderung im Ortsteil Dingden - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2022/0078 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/0078 der Fachdienste 61 befasst sich mit der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Dingden-Süd“ im Ortsteil Dingden. Ziel der vorhabenbezogenen Änderung ist die Errichtung eines Discountmarktes an der Nordbrocker Straße.
Nachdem der Rat der Stadt Hamminkeln bereits in einer Sitzung im Februar 2022 der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung zur Zustimmung der modifizierten Planung gefolgt war, liegen nun neue Entwürfe vor. Der Vorhabensträger hat zwischenzeitlich den Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes sowie die Planung des geplanten Gebäudes erarbeitet. Ergänzend dazu wurde ein Erläuterungsschreiben vorgelegt, welches die im Rahmen der ersten Beratung thematisierten Aspekte darlegt.
Die Vorlage sieht vor, einen Aufstellungsbeschluss für die vorgenannte Bebauungsplanänderung zu fassen. Zudem wird die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange ermöglicht. In Bezug auf die Auswirkungen auf den Klimawandel wird ein teilweiser Verlust einer innerörtlichen Freifläche aufgeführt.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 1. Juni 2022 mit 12 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen die Empfehlung ausgesprochen, dem Rat der Stadt Hamminkeln den Aufstellungsbeschluss für die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Dingden-Süd“ als vorhabenbezogene Änderung zu erlassen.
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- 23.06.2022 · Rat (13. Sitzung)
- 01.06.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (9. Sitzung)
- 7Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln für den Bereich "Erholungsgebiet Dingdener Heide" im Ortsteil DingdenZur Vorlage · 2022/0079 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2022/0079 liegt ein Antrag zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln für den Bereich des Erholungsgebietes Dingdener Heide im Ortsteil Dingden vor. Gegenstand des Antrags ist die Anpassung der Zweckbindung einer Sondergebietsfläche nördlich des Bußter Weges.
Die Fläche ist im aktuellen Flächennutzungsplan seit dem Jahr 1980 als Sondergebietsfläche für Dauercamping und Dauerzeltplatz ausgewiesen. Laut Antrag ist die derzeitige Baunutzungsstruktur nicht mehr mit dieser Vorgabe vereinbar. Zudem besteht aufgrund des Alters der bestehenden baulichen Anlagen die Notwendigkeit für Umstrukturierungs- und Neubaumaßnahmen durch den Betreiber. Die geplante Änderung sieht vor, die Fläche in einen Camping- und Wochenendplatz umzuwidmen, wodurch eine Nutzung auf Grundlage der Camping- und Wochenendplatzverordnung möglich wird. Dies soll die Gestaltungsmöglichkeiten des Betriebes erweitern.
Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag zu entsprechen und einen Aufstellungsbeschluss für die 63. Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen. Die notwendigen planerischen Leistungen werden durch die Antragstellerin erbracht. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat bereits eine einstimmige Empfehlung an den Rat der Stadt Hamminkeln ausgesprochen, den Aufstellungsbeschluss zur Änderung der Zweckbindung zu verabschieden.
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- 23.06.2022 · Rat (13. Sitzung)
- 01.06.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (9. Sitzung)
- 8Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO 1 "Am Klausenhof" im Ortsteil DingdenZur Vorlage · 2022/0080 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 (Nummer 2022/0080) behandelt den Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO 1 „Am Klausenhof“ im Ortsteil Dingden. Der betreffende Bebauungsplan dient als planungsrechtliche Grundlage für die Bebauung am östlichen Ende des Siedlungsbereichs von Dingden und umfasst unter anderem den Standort des kommunalen Kindergartens.
Der vorliegende Änderungsantrag konkretisiert ein bereits in einer früheren Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung beratenes Vorhaben. Zudem wurde der Antrag auf ein westlich angrenzendes Grundstück ausgeweitet, um den Bedarf an Erweiterung von Wohnraum zu decken. Durch diese Erweiterung werden zwei benachbarte Einzelmaßnahmen in einem gemeinsamen Änderungsverfahren zusammengefasst. Die Planungskosten für diese Einzelvorhaben sind von den Antragstellern zu tragen.
Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung, dem Rat der Stadt Hamminkeln den Aufstellungsbeschluss für die zweite Änderung des Bebauungsplanes BO 1 zu empfehlen. Die Durchführung der Änderung soll im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB erfolgen. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzungen des Ausschusses am 1. Juni 2022 sowie des Rates am 23. Juni 2022 vorgesehen.
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- 01.06.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (9. Sitzung)
- 9Prüfung einer Baulandentwicklung im Ortsteil Dingden (Freibadfläche)Zur Vorlage · 2022/0081 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2022/0081 der Fachdienste 61 befasst sich mit der Prüfung einer möglichen Baulandentwicklung im Ortsteil Dingden auf der Fläche des Freibades. Hintergrund ist ein Antrag auf Erwerb von stadteigenen Grundstücksflächen zum Zweck einer späteren Wohnbebauung. Dieser Antrag wurde bereits im Rat der Stadt am 16. Februar 2022 beraten und zur weiteren Prüfung an den Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung verwiesen.
Die betreffende Fläche liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. BO12 „Freibad“ und ist als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbindung Spielplatz sowie Badeplatz festgesetzt. Eine Bebauung würde eine Änderung des Bebauungsplanes erfordern. Die Verwaltung führt aus, dass eine isolierte Entwicklung eines einzelnen Grundstücks städtebaulich schwer begründbar sei. Ein alternativer planerischer Ansatz könnte die Einbeziehung der westlich angrenzenden Parzelle 367 vorsehen, um insgesamt vier Bauplätze zu schaffen und so eine nachvollziehbare Innenentwicklung zu ermöglichen.
Dennoch wird in der Vorlage darauf hingewiesen, dass eine solche Entwicklung mit dem Verlust von Gehölzstrukturen und großkronigen Bäumen verbunden wäre. Zudem müsste die emissionsschutzrechtliche Verträglichkeit zwischen der Wohnbebauung und der Nutzung des Freibades sichergestellt werden. Aufgrund der Beeinträchtigung der Grünstrukturen und der fehlenden städtebaulichen Begründung für eine kleinteilige Planung empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt Hamminkeln, von der Baulandentwicklung auf der Freifläche südlich des Freibades abzusehen.
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- 23.06.2022 · Rat (13. Sitzung)
- 01.06.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (9. Sitzung)
- 104. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 "Im Mühlenbusch" im Ortsteil Mehrhoog - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Durchführung des vereinfachten Änderungsverfahrens (§ 13 BauGB)Zur Vorlage · 2022/0082 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/0082 der Fachdienste 61 sieht die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Im Mühlenbusch“ im Ortsteil Mehrhoog vor. Ziel der Änderung ist die Anpassung der Planfestsetzungen an die tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort. Im Rahmen von Prüfungen wurden Abweichungen bei der Nutzung von Flächen sowie bei der Ausführung von Straßenabrundungen und Straßenausbauten festgestellt.
Die vorgeschlagenen Anpassungen umfassen die Umwidmung von Flächen zwischen der Nutzungsart „Reines Wohngebiet“ (WR) und „öffentliche Verkehrsfläche“. Im Bereich des Kiefernweges sollen bestimmte Grundstücksanteile im privaten Eigentum in Wohngebiete umgewandelt werden, während ein städtischer Anteil als Verkehrsfläche festgesetzt wird. Zudem sollen mehrere Eckgrundstücke an den Straßen Kiefernweg, Schroverbecksweg und Im Mühlenbusch aufgrund nicht ausgeführter Abrundungsradien von Verkehrsflächen in Wohngebiete geändert werden.
Weitere Änderungen betreffen den Bereich Fichtenweg, wo ein bereits erschlossener Stichweg als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt werden soll, sowie die Rheinstraße, wo Flächen aufgrund abweichender Grundstücksgrenzen und vorhandener Abrundungen angepasst werden sollen. Die Verwaltung hat die Änderung vorab mit dem zuständigen Tiefbauamt abgestimmt. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, den Aufstellungsbeschluss zur Durchführung des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB zu fassen.
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- 23.06.2022 · Rat (13. Sitzung)
- 01.06.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (9. Sitzung)
- 1150. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Wertherbruch - Abwägungsbeschlüsse frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - Abwägungsbeschlüsse Beteiligung der Behörden - Beschluss zur öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)Zur Vorlage · 2022/0083 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/0083 der Fachdienste 61 befasst sich mit der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln für den Ortsteil Wertherbruch. Ziel der Änderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für ein neues Wohnbaugebiet im Bereich der Schulstraße, welches in direktem Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Siemensweide“ steht.
Im Rahmen des Verfahrens wurden die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange geprüft. Während im Rahmen der Bürgerbeteiligung keine abwägungsrelevanten Bedenken gegen den Planentwurf vorlagen, gingen von verschiedenen Institutionen Hinweise ein. Die Bezirksregierung Düsseldorf regte Anpassungen hinsichtlich der Hochwassergefahren und Starkregenereignisse an, worauf die Verwaltung mit der Festlegung von Freiflächen zur Oberflächenwasseraufnahme im Bebauungsplan reagiert. Der Kreis Wesel gab Hinweise zur Landschaftsplanung und zum Artenschutz, die auf Ebene der Bauausführung zu behandeln sind. Der Landschaftsverband Rheinland äußerte vorsorgliche Bedenken hinsichtlich des Erhalts der Kulturlandschaft, was die vorliegende Planung jedoch nicht direkt beeinträchtigt. Zudem wurden Hinweise der Innogy Netze Deutschland GmbH zu Bestandsleitungen und der Bedarf einer neuen Kabeltrasse sowie Empfehlungen des Kampfmittelbeseitigungsdienstes zur Überprüfung der Flächen auf Kampfmittel berücksichtigt.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, die vorliegenden Hinweise zur Kenntnis zu nehmen und beschließt, den Entwurf zur 50. Änderung des Flächennutzungsplanes öffentlich auszulegen.
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- 01.06.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (9. Sitzung)
- 12Bebauungsplan Nr. 3 "Siemensweide" im Ortsteil Wertherbruch - Abwägungsbeschlüsse frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - Abwägungsbeschlüsse Beteiligung der Behörden - Beschluss zur öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)Zur Vorlage · 2022/0084 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2022/0084 befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 3 „Siemensweide“ im Ortsteil Wertherbruch, der die Schaffung eines neuen Wohnbaugebiets im Bereich der Schulstraße vorsieht. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt, den Entwurf des Bebauungsplanes nun zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen.
Im Rahmen des Verfahrens wurden verschiedene Anregungen und Stellungnahmen abgewogen. Auf den Wunsch eines Bürgers nach der Zulassung von Mansardendächern zur besseren Nutzung der Dachgeschosse wird nicht gefolgt, da die bestehenden Vorgaben zur Dachneigung und Firsthöhe sowie die erweiterten Regelungen der Landesbauordnung ein ausreichendes Nutzungspotenzial bieten.
Die Verwaltung berücksichtigt die Hinweise der Bezirksregierung Düsseldorf zum Gewässerschutz, indem die Hochwassergefahren angepasst und Vorsorgemaßnahmen für Starkregenereignisse durch die Festlegung von Freiflächen zur Wasseraufnahme integriert werden. Die Anregungen des Kreises Wesel zum Naturschutz werden teilweise umgesetzt, etwa durch die Festlegung eines Mindestanteils von 50 % heimischer Gehölze bei der Bepflanzung. Bezüglich der Wasserwirtschaft wird die Anregung zur verpflichtenden Dachbegrünung abgelehnt, da der Versiegelungsgrad im geplanten Gebiet gering bleibt.
Die Hinweise der Innogy Netze Deutschland GmbH zu Bestandsleitungen und einer neuen Kabeltrasse sollen im Zuge der Erschließungsplanung durch das zuständige Fachamt abgestimmt werden. Der Hinweis des Kampfmittelbeseitigungsdienstes zur Überprüfung der Fläche auf Kampfmittel ist bereits im Planentwurf enthalten und wird zur Kenntnis genommen.
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- 01.06.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (9. Sitzung)
- 136. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Halfmannsfeld II" im Ortsteil Hamminkeln - Beschluss zur öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)Zur Vorlage · 2022/0085 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/0085 der Fachdienste 61 sieht die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Halfmannsfeld II“ im Ortsteil Hamminkeln vor. Ziel der Änderung ist die Anpassung der Straßenführung im südlichen Einfahrtsbereich des Baugebiets, konkret im Bereich der Brüner Straße und der Straße Am Rott.
Die Anpassungen ergeben sich aus der Tatsache, dass die erforderlichen Straßenflächen auf absehbare Zeit nicht zur Verfügung stehen. Im Rahmen der geplanten Änderung entfällt ein zuvor vorgesehener Lärmschutzwall sowie eine geplante Erschließungsstraße mit Anbindung an die Brüner Straße. Damit einher geht die Aufhebung der durch diese Planstraße erschlossenen Bauflächen. Zudem soll die geplante Abbindung der Straße „Am Rott“ von der Brüner Straße sowie der dort vorgesehene Wendehammer entfallen. Dadurch bleibt die bestehende Zufahrt von der Brüner Straße in die Straße Am Rott sowie das nördlich anschließende Baugebiet erhalten.
Der Entwurf wurde auf Grundlage der bereits im Februar 2022 gefassten Abwägungsbeschlüsse zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung überarbeitet. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung soll nun im Rahmen eines vereinfachten Aufstellungsverfahrens die öffentliche Auslegung dieses Änderungsentwurfes beschließen.
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- 01.06.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (9. Sitzung)
- 14Bebauungsplan Nr. 31 "Gewerbegebiet Daßhorst Ost" im Ortsteil Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)Zur Vorlage · 2022/0086 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2022/0086 der Fachdienste 61 befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 31 „Gewerbegebiet Daßhorst Ost“ im Ortsteil Hamminkeln. Ziel des Plans ist die Sicherung der gewerblichen Entwicklung sowie der Schutz des zentralen Versorgungsbereichs durch die Vermeidung von Einzelhandelsansiedlungen. Im Zentrum der Vorlage steht die Abwägung der Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung sowie der öffentlichen Auslegung.
Die Bezirksregierung Düsseldorf empfahl, die Beteiligung von Denkmalbehörden sicherzustellen und die Auswirkungen von Störfallbetrieben gemäß der Seveso-III-Richtlinie zu berücksichtigen. Die Verwaltung schloss die Zulässigkeit von Störfallbetrieben im Bebauungsplan aus, um die angrenzenden Wohngebiete zu schützen. Zudem wurden Korrekturen zur Hochwassergefährdung und zum Wasserschutz vorgenommen.
Vom Kreis Wesel wurden Anregungen zur Eingriffsregelung, zum Artenschutz und zur Wasserwirtschaft eingereicht. Die Verwaltung integrierte eine neue Festsetzung zur Anpflanzung von Bäumen entlang der B 473 und aktualisierte das Baumkataster. Zudem wurden konkrete Zeiträume für den Artenschutz ergänzt. Bezüglich der Wasserwirtschaft wurden die bestehenden Festsetzungen zur Versickerung von Niederschlagswasser beibehalten.
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW forderte die Darstellung von Sichtdreiecken sowie die Kennzeichnung von Bereichen ohne Zufahrten entlang der B 473 und L 602. Die Verwaltung ergänzte den Plan um die entsprechenden Sichtdreiecke und Kennzeichnungen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, die Anregungen gemäß den Abwägungen zu beachten.
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- 23.06.2022 · Rat (13. Sitzung)
- 01.06.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (9. Sitzung)
- 15Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
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