Bebauungsplan Nr. 31 "Gewerbegebiet Daßhorst Ost" im Ortsteil Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2022/0086 der Fachdienste 61 befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 31 „Gewerbegebiet Daßhorst Ost“ im Ortsteil Hamminkeln. Ziel des Plans ist die Sicherung der gewerblichen Entwicklung sowie der Schutz des zentralen Versorgungsbereichs durch die Vermeidung von Einzelhandelsansiedlungen. Im Zentrum der Vorlage steht die Abwägung der Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung sowie der öffentlichen Auslegung.
Die Bezirksregierung Düsseldorf empfahl, die Beteiligung von Denkmalbehörden sicherzustellen und die Auswirkungen von Störfallbetrieben gemäß der Seveso-III-Richtlinie zu berücksichtigen. Die Verwaltung schloss die Zulässigkeit von Störfallbetrieben im Bebauungsplan aus, um die angrenzenden Wohngebiete zu schützen. Zudem wurden Korrekturen zur Hochwassergefährdung und zum Wasserschutz vorgenommen.
Vom Kreis Wesel wurden Anregungen zur Eingriffsregelung, zum Artenschutz und zur Wasserwirtschaft eingereicht. Die Verwaltung integrierte eine neue Festsetzung zur Anpflanzung von Bäumen entlang der B 473 und aktualisierte das Baumkataster. Zudem wurden konkrete Zeiträume für den Artenschutz ergänzt. Bezüglich der Wasserwirtschaft wurden die bestehenden Festsetzungen zur Versickerung von Niederschlagswasser beibehalten.
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW forderte die Darstellung von Sichtdreiecken sowie die Kennzeichnung von Bereichen ohne Zufahrten entlang der B 473 und L 602. Die Verwaltung ergänzte den Plan um die entsprechenden Sichtdreiecke und Kennzeichnungen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, die Anregungen gemäß den Abwägungen zu beachten.
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