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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Neubau Grundschule Hamminkeln hier: Pädagogisches Konzept und RaumprogrammZur Vorlage · 2022/0095 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 befasst sich mit dem pädagogischen Konzept und dem Raumprogramm für den Neubau der vierzügigen Grundschule im Ortsteil Hamminkeln. Grundlage der Planung ist die Ausrichtung auf einen rhythmisierten Ganztag, der Lern- und Betreuungszeiten sowie Anspannungs- und Entspannungsphasen abwechselnd gestaltet. Ziel ist es, die Schule langfristig als Ganztagseinrichtung mit einem Betrieb von 7:45 Uhr bis 15:45 Uhr zu etablieren.
Für die räumliche Umsetzung wird ein teilintegriertes Cluster-Modell favorisiert. Dieses Modell nutzt multifunktionale Verkehrsflächen als Marktplätze und ermöglicht eine effizientere Raumnutzung, indem Betreuungsangebote direkt in die Funktionsbereiche integriert werden. Das Raumprogramm orientiert sich an den Empfehlungen der Montag-Stiftung und umfasst nach einer Machbarkeitsstudie eine Bruttogrundfläche von etwa 8.500 Quadratmetern. Neben Klassenräumen und Funktionsbereichen sind eine Turnhalle, eine Mensa sowie Verwaltung und Technik vorgesehen.
Zusätzlich werden ökologische und infrastrukturelle Standards berücksichtigt. Die Planung sieht die Zielsetzung eines CO2-emissionsfreien Gebäudes sowie den Einsatz regenerativer Energien vor. Weitere Aspekte umfassen die Nutzung von Recyclingmaterialien, die Schaffung von Grünflächen und die Prüfung von Nutzungsmöglichkeiten für Vereine oder Bildungseinrichtungen. Die Verwaltung plant, die Ausschreibung auf Basis der vorliegenden Funktionsbereiche und der Organisationsstruktur vorzunehmen.
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Beratungsfolge
- 23.06.2022 · Rat (13. Sitzung)
- 09.06.2022 · Bauausschuss (9. Sitzung)
- 08.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (9. Sitzung)
- 3Sportaußenflächen an der städtischen GesamtschuleZur Vorlage · 2022/0097 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2022/0097 der Fachdienste 40 befasst sich mit der Situation der Sportaußenflächen an der städtischen Gesamtschule Hamminkeln. Hintergrund der Vorlage ist ein bestehender Fehlbedarf an Sportflächen, auf den bereits die Schulleitung im Jahr 2018 hingewiesen hat. Durch den Umzug der verbliebenen Klassen vom Standort Hauptschule Dingden in das neue Lernhaus in Hamminkeln im Schuljahr 2021/22 hat sich die Situation weiter konkretisiert. Aktuell nutzt die Schule Hallenzeiten außerhalb des Schulgeländes im Ortsteil Mehrhoog und greift auf die Gelände des Hamminkelner Sportvereins (HSV) zurück, wobei dort keine Leichtathletikflächen zur Verfügung stehen.
Die vorhandene Außensportanlage mit Tartanbahn weist Mängel auf und ist sanierungsbedürftig. Da die Flächen auch von der Grundschule Hamminkeln zur Vorbereitung der Bundesjugendspiele genutzt werden, besteht Bedarf an einer Neugestaltung. Die Verwaltung schlägt vor, für den Haushalt 2023 Mittel für eine Überplanung des Außensportgeländes einzustellen. Ziel ist es, einen Entwurf inklusive einer entsprechenden Kostendarstellung erarbeiten zu lassen. Die geschätzten Kosten für die Planung und die Kostenschätzung belaufen sich auf 10.000 bis 15.000 Euro. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport empfiehlt dem Rat einstimmig, die Planungskosten für die Überplanung im Haushalt 2023 bereitzustellen.
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Beratungsfolge
- 23.06.2022 · Rat (13. Sitzung)
- 08.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (9. Sitzung)
- 4Antrag der Ev. Kirchengemeinde An der Issel auf Erweiterung der Übernahme von Trägeranteilen vom 24.03.22Zur Vorlage · 2022/0087 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Evangelische Kirchengemeinde An der Issel hat einen Erweiterungsantrag gestellt, um die Übernahme von Trägeranteilen für ihre Kindertageseinrichtungen in den Ortsteilen Hamminkeln und Brünen zu erweitern. Ziel der Erweiterung ist die Einrichtung einer vierten Gruppe, um die wohnortnahe Versorgung von Kindern aus dem Ortsteil Mehrhoog sicherzustellen.
Der Antrag umfasst neben der Übernahme der Trägeranteile für die Überbelegung auch die Kosten für die vierte Gruppe sowie die zusätzlichen Personalkosten für die Leitung. Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine tarifliche Höhergruppierung der Leitung nach TVÖD nicht vorliegt und schlägt daher vor, die Personalkostenerstattung nicht zu übernehmen. Die Kosten für die Übernahme des Trägeranteils für die vierte Gruppe belaufen sich laut Auskunft des Kreisjugendamtes Wesel auf 18.800,00 Euro pro Kindergartenjahr.
Da bereits im April 2022 Mittel in Höhe von 10.000,00 Euro für die Übernahme von Trägeranteilen bei Überbelegungen bereitgestellt wurden, belaufen sich die durch den Erweiterungsantrag entstehenden Mehrausgaben auf etwa 9.000,00 Euro. Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag zuzustimmen und die Mittel für das Kindergartenjahr 2022/2023 überplanmäßig bereitzustellen. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport hat bereits eine einstimmige Beschlussempfehlung zur Umsetzung dieses Vorhabens abgegeben.
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Beratungsfolge
- 23.06.2022 · Rat (13. Sitzung)
- 08.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (9. Sitzung)
- 5Förderung DRK Ortsverband Dingden, hier Antrag vom 24.05.2022Zur Vorlage · 2022/0099.1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2022/0099.1 der Fachdienste 40 befasst sich mit der finanziellen Situation der Kindergarten-Einrichtung des DRK-Ortsverbandes Dingden. Im Rahmen einer Vereinbarung aus dem Jahr 2011 wurde festgelegt, dass der Träger der Einrichtung ab dem Jahr 2021 direkt als Mieter der Immobilie auftritt.
Nach Angaben des DRK-Ortsverbandes entsteht durch die Übernahme des Mietverhältnisses eine Differenz zwischen den tatsächlichen Mietkosten und den über das Kinderbildungsgesetz refinanzierbaren Beträgen. Diese Deckungslücke beläuft sich aktuell auf 2.360,91 Euro, was die wirtschaftliche Stabilität des Kindergartenbetriebs beeinträchtigt.
Die Verwaltung hat bereits im Rahmen früherer Mietvertragsverhandlungen Verhandlungsunterstützung angeboten, welche vom Träger jedoch nicht in Anspruch genommen wurde. Angesichts der aktuellen Lage wird die Notwendigkeit von Gesprächen zwischen dem Vermieter und dem Mieter zur Erstellung eines geänderten Mietvertrages festgestellt.
Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport empfiehlt daher der Verwaltung, erneut Kontakt mit dem DRK-Ortsverband und dem Vermieter aufzunehmen. Die Verwaltung soll dabei als Vermittler fungieren, um eine gemeinsame Lösung zur Schließung der Finanzierungslücke zu finden. Die Vorlage war zur Beratung im zuständigen Ausschuss sowie im Rat vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 23.06.2022 · Rat (13. Sitzung)
- 08.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (9. Sitzung)
- 6Spielmannszug Dingden-Lankern; hier Antrag auf Zuschuss der Nebenkosten nach Verkauf städtischer ImmobilieZur Vorlage · 2022/0066 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2022/0066 befasst sich der Rat der Stadt Hamminkeln mit einem Antrag des Spielmannszugs Dingden-Lankern auf einen Zuschuss zu den Nebenkosten für die Nutzung von Räumlichkeiten. Der Verein nutzt seit Jahren die ehemalige Lankerner Schule für seine Vereinsangelegenheiten. Durch den Verkauf der städtischen Immobilie besteht weiterhin die Option zur Raumnutzung, wobei die Nebenkosten nun durch den neuen Vermieter abgerechnet werden. Der Verein gibt an, dass die jährlichen Kosten von etwa 8.000 Euro das Vereinsvermögen übersteigen.
Die Verwaltung führt aus, dass die Stadt bisher Schulgebäude nach Ende des Schulbetriebs für verschiedene Vereine zur Verfügung stellt, ohne dass dabei in der Regel gesonderte Nebenkosten an die Gruppen in Rechnung gestellt wurden. Eine Ausnahme bestand bisher lediglich für das Humberghaus. Die Fachdienste 40 weisen darauf hin, dass eine Kostenübernahme eine Grundlage für mögliche Folgeanträge anderer Gruppen schaffen könnte.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat im Rahmen der Beratung eine Empfehlung ausgesprochen. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln einstimmig, die Nebenkosten für die tatsächlich genutzten Räume vollständig zu übernehmen. Damit wird die Variante der vollständigen Kostenübernahme gegenüber der Option einer anteiligen Förderung oder dem Verzicht auf eine Kostenübernahme bei gleichzeitiger Raumanbietung bevorzugt.
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Beratungsfolge
- 23.06.2022 · Rat (13. Sitzung)
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (11. Sitzung)
- 7Zwischenbilanz Dritter Ort Schloss RingenbergZur Vorlage · 2022/0103 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 zur Zwischenbilanz des Projekts „Dritter Ort Schloss Ringenberg“ dokumentiert den aktuellen Stand der kulturellen Entwicklung und die baulichen Rahmenbedingungen des Standortes. Das Land Nordrhein-Westfalen stellt für das Konzept des Dritten Ortes ein Fördervolumen von 450.000 Euro für drei Jahre zur Verfügung. Trotz pandemiebedingter Einschränkungen verzeichnete das Schloss im ersten Jahr rund 4.500 Besucher sowie ein reges Interesse an Kooperationen mit Institutionen wie dem Kunstverein Mönchengladbach, der Musikschule Hamminkeln und dem Kulturraum Niederrhein e.V. Zudem wurde der Freundeskreis Kunst- und Kulturort Schloss Ringenberg e.V. mit 30 Mitgliedern gegründet.
Die weitere Entwicklung des Programms wird durch bauliche Gegebenheiten des denkmalgeschützten Gebäudes beeinflusst. Ein vorliegendes Brandschutzkonzept begrenzt die Nutzung der Ausstellungsbereiche auf eine geringe Personenzahl und erfordert technische Anpassungen, wie die Installation eines Brandmeldesystems, um Veranstaltungen über 22 Uhr zu ermöglichen. Auch im Bereich der Ateliers und der Gastronomie bestehen aufgrund fehlender Rettungswege Einschränkungen. Für den Nordflügel ist eine bauliche Ertüchtigung des „Wohnzimmers des Dritten Ortes“ geplant, wofür bereits eine Förderzusage aus der Heimatpflege vorliegt. Die Kosten für Planungsleistungen müssen aufgrund von Personalmangel in der Verwaltung durch die Stadt Hamminkeln selbst getragen werden.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den Kunst- und Kulturort Schloss Ringenberg zu erhalten. Dies beinhaltet die Beauftragung eines statischen Gutachtens sowie die Umsetzung der Baumaßnahmen im Nordflügel unter Verwendung von Mitteln der Dorferneuerung. Die Verwaltung wird zudem angewiesen, weitere Förderoptionen zu prüfen.
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Beratungsfolge
- 23.06.2022 · Rat (13. Sitzung)
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (11. Sitzung)
- 8Technische Sicherung von Bahnübergängen im Streckenabschnitt Dingden - BocholtZur Vorlage · 2022/0074 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2022/0074 der Fachdienste 61 befasst sich mit der technischen Sicherung von Bahnübergängen im Streckenabschnitt zwischen Dingden und Bocholt. Hintergrund der Vorlage ist die Forderung der DB Netz AG nach einer eindeutigen Positionierung der Stadt Hamminkeln zu den diskutierten Maßnahmen, bevor weitere Planungen fortgeführt werden können.
Konkret stehen Entscheidungen für den Bahnübergang Lankernbrok sowie für die verbleibenden nicht technisch gesicherten Übergänge im Raum. Für den Übergang Lankernbrok wird zwischen einer technischen Sicherung und einer Umgestaltung als Fuß- und Radweg-Bahnübergang unterschieden. Bei den weiteren Übergängen besteht die Wahl zwischen einer technischen Sicherung oder der Aufhebung einzelner Übergänge durch die Anlage von Bahnseitenwegen. Die DB Netz AG sieht die Notwendigkeit für technische Sicherungen oder andere Maßnahmen nicht und fordert für den Fall gewünschter kommunaler Maßnahmen eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung für die Planungsleistungen.
Die Verwaltung empfiehlt, zunächst eine Entscheidung für den Bahnübergang Lankernbrok zu treffen, wobei eine technische Sicherung für den Verkehr von Fußgängern, Radfahrern und Kraftfahrzeugen vorgesehen ist. Dies entspricht der Funktionszuweisung als multifunktionaler Verbindungsweg im beschlossenen Wirtschaftskonzept. Über Maßnahmen an den übrigen Bahnübergängen soll zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden, da hier mit Kosten für die Stadt verbunden ist. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat die Empfehlung zur technischen Sicherung des Übergangs Lankernbrok einstimmig an den Rat der Stadt Hamminkeln übermittelt.
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Beratungsfolge
- 23.06.2022 · Rat (13. Sitzung)
- 01.06.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (9. Sitzung)
- 9Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 17.01.2022 - Wegeränder - Wiedervorlage aus dem UPIA vom 16.03.2022Zur Vorlage · 2022/0075 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2022/0075 befasst sich mit einem Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen zur Anlegung von Wegerändern. Der Sachverhalt basiert auf einer vorangegangenen Beratung im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung im März 2022, bei der eine Entscheidung vertagt wurde, um Gespräche mit der Landwirtschaft zu ermöglichen.
In einem Gespräch im April 2022 wurden die Interessen des Naturschutzes sowie die Intention des Antrags erörtert. Anhand von Luftbildern wurden stadteigene Wegerandstreifen identifiziert, die für eine landwirtschaftliche Nutzung und die Anlegung von Randstreifen infrage kommen. Da bestehende Strukturen oft zu schmal sind, um ökologische Ziele zu erreichen, wurde die Möglichkeit erörtert, durch vertragliche Regelungen mit den betroffenen Grundstückseigentümern und Landwirten Anpassungen vorzunehmen. Ziel ist es, schmale Strukturen an geeigneten Stellen zu breiteren Streifen zusammenzufassen, um einen ökologischen Mehrwert zu schaffen.
Die Verwaltung bewertet dieses Vorgehen als zielführend und schlägt vor, die Umsetzbarkeit an bereits ermittelten Standorten zu prüfen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat dem Rat der Stadt Hamminkeln mit zehn Ja- zu sieben Nein-Stimmen empfohlen, die Verwaltung mit der Ermittlung und Prüfung möglicher Standorte für die Anlegung der Wegeränder zu beauftragen.
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- 23.06.2022 · Rat (13. Sitzung)
- 01.06.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (9. Sitzung)
- 10Innenbereichssatzung "Unterbauernschaft" im Ortsteil Brünen - Rücknahme einer Teilfläche - Wiedervorlage aus dem UPIA vom 16.03.2022Zur Vorlage · 2022/0077 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/0077 der Fachdienste 61 befasst sich mit der Änderung der Innenbereichssatzung „Unterbauernschaft“ im Ortsteil Brünen. Hintergrund der Vorlage ist die geplante Rücknahme einer Teilfläche aus dem Satzungsbereich, die bereits im März 2022 im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung beraten wurde.
Nach Gesprächen zwischen der Verwaltung und dem betroffenen Unternehmen wurde eine Alternative zur Flächenrücknahme erarbeitet. Ein ursprünglicher Vorschlag des Unternehmens, eine Teilrücknahme der Fläche um die Hälfte umzusetzen, führte aufgrund der geplanten Hallenplatzierung zu einer nur geringfügigen Reduzierung der Fläche, wodurch das ursprüngliche Planungsziel nicht erreicht worden wäre.
Als Kompromiss wird nun die Einführung einer zusätzlichen Festsetzung für den Erweiterungsbereich C vorgeschlagen. Durch die Festlegung einer Grundflächenzahl (GRZ) soll der Nutzungsgrad der Fläche begrenzt werden. Ein Wert von 0,5 würde die nutzbare Fläche auf etwa 2530 Quadratmeter begrenzen, was den Planungen des Unternehmens für Hallen- und Rangierflächen entspricht. Die Verwaltung sieht in dieser Lösung einen vertretbaren Weg, der zudem die Einstellung der Abstellung von Fahrzeugen und Gerätschaften auf Flächen außerhalb des Satzungsbereichs vorsieht.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Aufstellungsbeschluss für die erste Änderung der Satzung zu fassen, um die bauliche Ausnutzbarkeit im Bereich C zu reduzieren.
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- 23.06.2022 · Rat (13. Sitzung)
- 01.06.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (9. Sitzung)
- 114. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 "Dingden-Süd" als vorhabenbezogene Bebauungsplanänderung im Ortsteil Dingden - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2022/0078 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/0078 der Fachdienste 61 befasst sich mit der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Dingden-Süd“ im Ortsteil Dingden. Ziel der vorhabenbezogenen Änderung ist die Errichtung eines Discountmarktes an der Nordbrocker Straße.
Nachdem der Rat der Stadt Hamminkeln bereits in einer Sitzung im Februar 2022 der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung zur Zustimmung der modifizierten Planung gefolgt war, liegen nun neue Entwürfe vor. Der Vorhabensträger hat zwischenzeitlich den Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes sowie die Planung des geplanten Gebäudes erarbeitet. Ergänzend dazu wurde ein Erläuterungsschreiben vorgelegt, welches die im Rahmen der ersten Beratung thematisierten Aspekte darlegt.
Die Vorlage sieht vor, einen Aufstellungsbeschluss für die vorgenannte Bebauungsplanänderung zu fassen. Zudem wird die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange ermöglicht. In Bezug auf die Auswirkungen auf den Klimawandel wird ein teilweiser Verlust einer innerörtlichen Freifläche aufgeführt.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 1. Juni 2022 mit 12 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen die Empfehlung ausgesprochen, dem Rat der Stadt Hamminkeln den Aufstellungsbeschluss für die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Dingden-Süd“ als vorhabenbezogene Änderung zu erlassen.
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Beratungsfolge
- 23.06.2022 · Rat (13. Sitzung)
- 01.06.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (9. Sitzung)
- 12Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln für den Bereich "Erholungsgebiet Dingdener Heide" im Ortsteil DingdenZur Vorlage · 2022/0079 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2022/0079 liegt ein Antrag zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln für den Bereich des Erholungsgebietes Dingdener Heide im Ortsteil Dingden vor. Gegenstand des Antrags ist die Anpassung der Zweckbindung einer Sondergebietsfläche nördlich des Bußter Weges.
Die Fläche ist im aktuellen Flächennutzungsplan seit dem Jahr 1980 als Sondergebietsfläche für Dauercamping und Dauerzeltplatz ausgewiesen. Laut Antrag ist die derzeitige Baunutzungsstruktur nicht mehr mit dieser Vorgabe vereinbar. Zudem besteht aufgrund des Alters der bestehenden baulichen Anlagen die Notwendigkeit für Umstrukturierungs- und Neubaumaßnahmen durch den Betreiber. Die geplante Änderung sieht vor, die Fläche in einen Camping- und Wochenendplatz umzuwidmen, wodurch eine Nutzung auf Grundlage der Camping- und Wochenendplatzverordnung möglich wird. Dies soll die Gestaltungsmöglichkeiten des Betriebes erweitern.
Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag zu entsprechen und einen Aufstellungsbeschluss für die 63. Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen. Die notwendigen planerischen Leistungen werden durch die Antragstellerin erbracht. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat bereits eine einstimmige Empfehlung an den Rat der Stadt Hamminkeln ausgesprochen, den Aufstellungsbeschluss zur Änderung der Zweckbindung zu verabschieden.
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Beratungsfolge
- 23.06.2022 · Rat (13. Sitzung)
- 01.06.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (9. Sitzung)
- 13Prüfung einer Baulandentwicklung im Ortsteil Dingden (Freibadfläche)Zur Vorlage · 2022/0081 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2022/0081 der Fachdienste 61 befasst sich mit der Prüfung einer möglichen Baulandentwicklung im Ortsteil Dingden auf der Fläche des Freibades. Hintergrund ist ein Antrag auf Erwerb von stadteigenen Grundstücksflächen zum Zweck einer späteren Wohnbebauung. Dieser Antrag wurde bereits im Rat der Stadt am 16. Februar 2022 beraten und zur weiteren Prüfung an den Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung verwiesen.
Die betreffende Fläche liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. BO12 „Freibad“ und ist als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbindung Spielplatz sowie Badeplatz festgesetzt. Eine Bebauung würde eine Änderung des Bebauungsplanes erfordern. Die Verwaltung führt aus, dass eine isolierte Entwicklung eines einzelnen Grundstücks städtebaulich schwer begründbar sei. Ein alternativer planerischer Ansatz könnte die Einbeziehung der westlich angrenzenden Parzelle 367 vorsehen, um insgesamt vier Bauplätze zu schaffen und so eine nachvollziehbare Innenentwicklung zu ermöglichen.
Dennoch wird in der Vorlage darauf hingewiesen, dass eine solche Entwicklung mit dem Verlust von Gehölzstrukturen und großkronigen Bäumen verbunden wäre. Zudem müsste die emissionsschutzrechtliche Verträglichkeit zwischen der Wohnbebauung und der Nutzung des Freibades sichergestellt werden. Aufgrund der Beeinträchtigung der Grünstrukturen und der fehlenden städtebaulichen Begründung für eine kleinteilige Planung empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt Hamminkeln, von der Baulandentwicklung auf der Freifläche südlich des Freibades abzusehen.
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Beratungsfolge
- 23.06.2022 · Rat (13. Sitzung)
- 01.06.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (9. Sitzung)
- 144. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 "Im Mühlenbusch" im Ortsteil Mehrhoog - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Durchführung des vereinfachten Änderungsverfahrens (§ 13 BauGB)Zur Vorlage · 2022/0082 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/0082 der Fachdienste 61 sieht die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Im Mühlenbusch“ im Ortsteil Mehrhoog vor. Ziel der Änderung ist die Anpassung der Planfestsetzungen an die tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort. Im Rahmen von Prüfungen wurden Abweichungen bei der Nutzung von Flächen sowie bei der Ausführung von Straßenabrundungen und Straßenausbauten festgestellt.
Die vorgeschlagenen Anpassungen umfassen die Umwidmung von Flächen zwischen der Nutzungsart „Reines Wohngebiet“ (WR) und „öffentliche Verkehrsfläche“. Im Bereich des Kiefernweges sollen bestimmte Grundstücksanteile im privaten Eigentum in Wohngebiete umgewandelt werden, während ein städtischer Anteil als Verkehrsfläche festgesetzt wird. Zudem sollen mehrere Eckgrundstücke an den Straßen Kiefernweg, Schroverbecksweg und Im Mühlenbusch aufgrund nicht ausgeführter Abrundungsradien von Verkehrsflächen in Wohngebiete geändert werden.
Weitere Änderungen betreffen den Bereich Fichtenweg, wo ein bereits erschlossener Stichweg als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt werden soll, sowie die Rheinstraße, wo Flächen aufgrund abweichender Grundstücksgrenzen und vorhandener Abrundungen angepasst werden sollen. Die Verwaltung hat die Änderung vorab mit dem zuständigen Tiefbauamt abgestimmt. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, den Aufstellungsbeschluss zur Durchführung des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB zu fassen.
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- 23.06.2022 · Rat (13. Sitzung)
- 01.06.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (9. Sitzung)
- 15Bebauungsplan Nr. 31 "Gewerbegebiet Daßhorst Ost" im Ortsteil Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)Zur Vorlage · 2022/0086 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2022/0086 der Fachdienste 61 befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 31 „Gewerbegebiet Daßhorst Ost“ im Ortsteil Hamminkeln. Ziel des Plans ist die Sicherung der gewerblichen Entwicklung sowie der Schutz des zentralen Versorgungsbereichs durch die Vermeidung von Einzelhandelsansiedlungen. Im Zentrum der Vorlage steht die Abwägung der Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung sowie der öffentlichen Auslegung.
Die Bezirksregierung Düsseldorf empfahl, die Beteiligung von Denkmalbehörden sicherzustellen und die Auswirkungen von Störfallbetrieben gemäß der Seveso-III-Richtlinie zu berücksichtigen. Die Verwaltung schloss die Zulässigkeit von Störfallbetrieben im Bebauungsplan aus, um die angrenzenden Wohngebiete zu schützen. Zudem wurden Korrekturen zur Hochwassergefährdung und zum Wasserschutz vorgenommen.
Vom Kreis Wesel wurden Anregungen zur Eingriffsregelung, zum Artenschutz und zur Wasserwirtschaft eingereicht. Die Verwaltung integrierte eine neue Festsetzung zur Anpflanzung von Bäumen entlang der B 473 und aktualisierte das Baumkataster. Zudem wurden konkrete Zeiträume für den Artenschutz ergänzt. Bezüglich der Wasserwirtschaft wurden die bestehenden Festsetzungen zur Versickerung von Niederschlagswasser beibehalten.
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW forderte die Darstellung von Sichtdreiecken sowie die Kennzeichnung von Bereichen ohne Zufahrten entlang der B 473 und L 602. Die Verwaltung ergänzte den Plan um die entsprechenden Sichtdreiecke und Kennzeichnungen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, die Anregungen gemäß den Abwägungen zu beachten.
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- 23.06.2022 · Rat (13. Sitzung)
- 01.06.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (9. Sitzung)
- 16Nachmalige Straßenbaumaßnahme (KAG) Sachsenstraße hier: Anpassung des Ratsbeschlusses vom 19.02.2020Zur Vorlage · 2022/0089 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/0089 befasst sich mit der Anpassung eines Ratsbeschlusses vom 19. Februar 2020 bezüglich der nachmaligen Straßenbaumaßnahme in der Sachsenstraße. Der ursprüngliche Beschluss sah den Ausbau der Straße in der Variante 3 vor, was eine Kanalsanierung in offener Bauweise sowie die Erneuerung des Entsorgungsnetzes und die Asphaltierung der Straße umfasste. Dieser Ausbau sollte sich zwischen der Krechtinger Straße und der Kreuzung Rheder Weg/Schwanenschlatt erstrecken.
Nach aktuellem Sachstand wurde der Ausbau im Bereich der Kanaltrasse zwischen der Krechtinger Straße und dem Mumbecker Bach bereits gemäß dem Bauprogramm durchgeführt. Die Flurstücke 1170 und 1258, welche den Bereich vom Mumbecker Bach bis zur Rheder Straße/Schwanenschlatt abdecken, sind vom derzeitigen Ausbau nicht betroffen. Eine Ertüchtigung dieses Abschnitts sowie die Erneuerung des Brückenbauwerkes über den Mumbecker Bach sind für einen späteren zweiten Bauabschnitt vorgesehen.
Aufgrund dieser Entwicklung wird eine Änderung der Beschlusslage beantragt. Der Bauausschuss hat bereits eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen. Der Rat soll den Beschluss vom Februar 2020 dahingehend ändern, dass das Ausbauende an der Rheder Straße/Schwanenschlatt verschoben wird. Der Ausbau soll sich künftig auf den Bereich zwischen der Krechtinger Straße und dem Mumbecker Bach beschränken, wie es im beigefügten Ausbauplan festgelegt ist.
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- 23.06.2022 · Rat (13. Sitzung)
- 09.06.2022 · Bauausschuss (9. Sitzung)
- 171. Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose vom 09.06.2017Zur Vorlage · 2022/0109 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 50 sieht eine Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose vom 09.06.2017 vor. Hintergrund der Anpassung ist die Notwendigkeit, aufgrund des Zustroms von Geflüchteten aus der Ukraine zusätzliche Unterbringungsmöglichkeiten in der Stadt Hamminkeln zu schaffen.
Im Rahmen der Satzungsänderung soll das Gebäude der ehemaligen Kreuzschule im Ortsteil Dingden, gelegen unter der Anschrift „Am Schienenberg 2a“, in die Anlage der bestehenden Satzung aufgenommen werden. Diese Aufnahme ist erforderlich, um die Kosten für die neue Unterkunft per Bescheid festsetzen und erlassen zu können.
Gleichzeitig sieht die Vorlage vor, bestimmte Unterkünfte aus der Satzung zu streichen, da diese nicht mehr als Gemeinschaftsunterkünfte zur Verfügung stehen. Dies betrifft die Standorte Bergstraße 35c, Ringstraße 7a sowie Hooge Heide 7-9.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat am 15.06.2022 die einstimmige Annahme der Änderung der Satzung empfohlen. Die Entscheidung über die Vorlage liegt beim Rat.
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- 23.06.2022 · Rat (13. Sitzung)
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (11. Sitzung)
- 18Haushalt 2022 hier: überplanmäßige Ausgaben Schloss Ringenberg - Gutachten Holzbau und Planungsleistungen DritterZur Vorlage · 2022/0091 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Hamminkeln hat im Rahmen des Haushalts 2022 eine Beschlussvorlage zur Bereitstellung überplanmäßiger Mittel für das Schloss Ringenberg vorgelegt. Ziel ist die Finanzierung eines Gutachtens zur Holzkonstruktion sowie die Vergabe von Planungsleistungen für den Bereich „Dritter-Ort-Raum“.
Im Zuge der Planungen für das Konzept der „Dritten Orte“ wurden Schäden an der Holzkonstruktion im Schloss entdeckt. Um die historische Bausubstanz denkmalgerecht zu erhalten und Sanierungsempfehlungen zu erarbeiten, ist die Beauftragung eines Sachverständigen für Denkmalpflege und Bauwerterhaltung erforderlich. Die Kosten für dieses Gutachten belaufen sich auf etwa 35.000 Euro. Parallel dazu ist die Bereitstellung von weiteren 35.000 Euro für externe Planungsleistungen notwendig, da die interne Planung aufgrund einer Kündigung im Fachbereich nicht mehr umgesetzt werden kann.
Die Finanzierung der insgesamt 70.000 Euro soll durch eingesparte Mittel aus der Vergabe des GEP Dingden erfolgen. Die Vorlage bezieht sich zudem auf weitere Förderanträge, darunter Programme für „Leader“ und „nationale Projekte des Städtebaus“. Während für den „Dritter-Ort-Raum“ bereits eine Einplanungszusage vorliegt, steht die Entscheidung über die umfangreicheren Städtebauprojekte noch aus. Der Bauausschuss hat die Bereitstellung der Mittel bereits einstimmig empfohlen.
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Beratungsfolge
- 23.06.2022 · Rat (13. Sitzung)
- 09.06.2022 · Bauausschuss (9. Sitzung)
- 19Erhöhung der Erträge durch weitere Heranziehung der BeteiligungenZur Vorlage · 2022/0070 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/0070 des Vorstandsbereichs II befasst sich mit der Erhöhung der städtischen Erträge durch eine verstärkte Heranziehung von Beteiligungen. Hintergrund der Vorlage ist die Notwendigkeit der Haushaltskonsolidierung. Die Verwaltung weist darauf hin, dass seit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzwesens (NKF) rund 30 Millionen Euro Eigenkapital verzehrt wurden. Zwar konnten die Jahresabschlüsse 2020 und 2021 diesen Trend teilweise ausgleichen, dies sei jedoch maßgeblich auf coronabedingte Isolationsregelungen zurückzuführen. Ab 2025 werden die Folgen dieser Maßnahmen zu Ergebnisverschlechterungen führen. Zudem werden steigende Kosten für Energie und Rohstoffe sowie geringere Mittel aus dem vertikalen Finanzausgleich erwartet.
Zur Ertragssteigerung schlägt die Verwaltung zwei Maßnahmen vor. Erstens soll in der Verbandsversammlung der Niederrheinischen Sparkasse Rhein-Lippe ein Beschluss beantragt werden, den jährlichen Bilanzgewinn zur Hälfte an die Trägerkommunen auszuschütten. Bisher wurden Überschüsse zur Stärkung des Eigenkapitals der Sparkasse verwendet. Zweitens soll in der Verbandsversammlung des Wasserversorgungsverbandes Wittenhorst eine Erhöhung der Gewinnausschüttung um 25 Prozent beantragt werden. Als Begründung dient ein Vergleich der Wasserpreise, wonach die Gebühren der Wasserwerke Wittenhorst im regionalen Vergleich am unteren Ende liegen.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat im Rahmen seiner Sitzung am 15. Juni 2022 empfohlen, die Verwaltung mit dem Antrag auf hälftige Ausschüttung der Niederrheinischen Sparkasse Rhein-Lippe zu beauftragen, den Antrag zur Erhöhung der Gewinnausschüttung beim Wasserversorgungsverband Wittenhorst jedoch abzulehnen. Zudem wurde empfohlen, die Gremienmitglieder anzuweisen, in den jeweiligen Verbandsversammlungen entsprechend zu votieren.
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Beratungsfolge
- 23.06.2022 · Rat (13. Sitzung)
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (11. Sitzung)
- 20Einbringung des Jahresabschlusses 2021 der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2022/0105 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln hat im Rahmen der Vorlage 2022/0105 den Entwurf des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2021 zur Beratung vorgelegt. Der Entwurf wurde durch die zuständige Kämmerei aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt. Der Jahresabschluss umfasst gemäß den gesetzlichen Vorgaben die Bilanz, die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung, die Teilrechnungen sowie den Anhang und beinhaltet einen Lagebericht nach den Bestimmungen der Kommunalen Haushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen.
Ziel des Abschlusses ist es, unter Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein transparentes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde abzubilden. Dabei werden sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen sowie Ein- und Auszahlungen dokumentiert.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat den Entwurf des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 zur Kenntnis nimmt. Im weiteren Verfahren wird das Dokument an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen weitergeleitet. Erst nach dieser Prüfung durch den Ausschuss erfolgt der endgültige Feststellungsbeschluss durch den Rat. Die Federführung für die Vorlage liegt bei den Fachdiensten 20.
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Beratungsfolge
- 23.06.2022 · Rat (13. Sitzung)
- 21Vorlage des 1. Quartalsberichtes der Stadt Hamminkeln 2022Zur Vorlage · 2022/0067 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln hat mit der Mitteilungsvorlage 2022/0067 den Bericht des ersten Quartals 2022 vorgelegt. Dieser umfasst die Ergebnis- und Finanzrechnungen sowie eine Übersicht über die Abwicklung investiver Maßnahmen für die Monate Januar bis März 20
- Im betrachteten Zeitraum fielen insgesamt 21 % der für das Jahr 2022 geplanten Erträge an, was einem Betrag von etwa 16,3 Millionen Euro entspricht. Bei den Steuern und ähnlichen Abgaben wurden 16 % des Planansatzes verbucht, wobei die Gewerbesteuerveranlagung mit 1,3 Millionen Euro über dem Planwert lag. Die Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie die Hundesteuer werden erst in den Folgequartalen verbucht.
Im Bereich der Zuwendungen und allgemeinen Umlagen wurden 29 % der geplanten Erträge realisiert. Hierbei sind die Schlüsselzuweisung, die Aufwands- und Unterhaltungspauschale sowie die Schulpauschale bereits in voller Höhe eingegangen. Die Erträge aus dem Breitbandausbau im Außenbereich stehen noch aus, wobei die Finanzierung für die Gemeinden Hünxe und Schermbeck über den städtischen Haushalt erfolgt.
Die Aufwendungen beliefen sich im ersten Quartal auf 42 % des Jahresplans. Bei den privatrechtlichen Leistungsentgelten wurden bereits 42 % der Planwerte verbucht, da einige Mieterträge für das gesamte Jahr vorliegen. Die Auswirkungen der Ukraine-Krise auf den Haushalt werden im kommenden Quartalsbericht gesondert betrachtet.
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- 23.06.2022 · Rat (13. Sitzung)
- 22Bereitstellung überplanmäßiger Ausgaben für die Inbetriebnahme IT-Netzwerk im Neubau Grundschule Mehrhoog; hier: DringlichkeitsentscheidungZur Vorlage · 2022/0110 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/0110 der Fachdienste 10 befasst sich mit der Bereitstellung überplanmäßiger Mittel für die Inbetriebnahme des IT-Netzwerks im Neubau der Grundschule Mehrhoog. Hintergrund ist die Information, dass bereits am 30. März 2022 beim KRZN bestellte Netzwerkkomponenten aufgrund von Lieferverzögerungen voraussichtlich erst Ende November lieferbar wären. Ein Verzug der Lieferung würde bedeuten, dass zum Beginn des neuen Schuljahres kein Internet- und WLAN-Zugang in den Räumlichkeiten zur Verfügung stünde, was die Umsetzung des Medienkonzepts sowie die Nutzung der vorhandenen iPads für die Jahrgangsstufen 3 und 4 verhindern würde.
Durch die aktuelle Marktsituation haben sich die Kosten für die benötigten Komponenten von ursprünglich 25.000 Euro auf insgesamt 67.000 Euro zuzüglich der Installationskosten erhöht. Ein alternativer Anbieter kann die Ware bis zu den Sommerferien liefern, setzt jedoch eine kurzfristige Auftragserteilung voraus.
Die Verwaltung beantragt daher im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung beim Haupt- und Finanzausschuss, überplanmäßige Mittel in Höhe von 50.000 Euro bereitzustellen. Diese sollen aus Minderaufwendungen der Kostenstelle 1003010133 (Grundschule Mehrhoog) unter dem Sachkonto 52811000 entnommen werden. Die Entscheidung wird dem Rat zur abschließenden Genehmigung in der Sitzung am 23. Juni 2022 vorgelegt.
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- 23.06.2022 · Rat (13. Sitzung)
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (11. Sitzung)
- 23Einstellung von Auszubildenden im Jahr 2023 und Einrichtung eines Ausbildungsplatzes "praxis-integrierte Ausbildung zur Kinderpfleger*in" für das Jahr 2022Zur Vorlage · 2022/0104 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 befasst sich mit der Planung und Einrichtung von Ausbildungsplätzen sowie Stellen für den Bundesfreiwilligendienst in der Stadt Hamminkeln. Aufgrund von voraussichtlichen personellen Abgängen in der Stadtverwaltung, den Kindertagesstätten und dem Bauhof bis zum Jahr 2026 wird für das Jahr 2023 die Einrichtung einer Ausbildungsstelle für Verwaltungsfachangestellte vorgeschlagen.
Über den bestehenden Bedarf hinaus sieht die Vorlage die Schaffung weiterer Ausbildungsstellen vor. Dies umfasst zwei Stellen für Gärtner im Garten- und Landschaftsbau sowie eine Stelle für die Ausbildung zur Fachkraft für Abwassertechnik. Zudem sollen acht Plätze für Bundesfreiwilligendienstleistende bereitgestellt werden, wobei ein Platz der Kita am Bach und sieben Plätze den Schulen zugeordnet sind.
Für das Jahr 2022 wird die Aufnahme einer Stelle für die praxisintegrierte Ausbildung zur Kinderpflegerin in der Kita am Bach vorgeschlagen. Diese Maßnahme erfolgt im Rahmen einer Qualifizierungsoffensive der Landesregierung, die durch Mittel des Europäischen Sozialfonds im Rahmen der Initiative REACT-EU mit einem Pauschalbetrag von 13.040 Euro gefördert wird.
Die jährlichen Kosten für die Vergütung der Auszubildenden werden auf etwa 54.000 Euro geschätzt, während die Kosten für die Bundesfreiwilligendienstleistenden rund 12.000 Euro pro Jahr betragen. Die entsprechenden Mittel sollen in die Haushaltsplanungen ab 2023 aufgenommen werden. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die vorgeschlagenen Anpassungen des Stellenplans vorzunehmen.
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Beratungsfolge
- 23.06.2022 · Rat (13. Sitzung)
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (11. Sitzung)
- 24Nachbesetzung des Bauausschusses; hier: Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport sowie BauausschussZur Vorlage · 2022/0094 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2022/0094 der Fachdienste 10 befasst sich mit der Nachbesetzung von Stellvertretungen in zwei Ausschüssen des Rates der Stadt Hamminkeln. Grundlage der Vorlage sind die Niederlegungen von stellvertretenden Mandaten durch zwei Ratsmitglieder im Mai 2022.
Im Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport hat ein Ratsmitglied sein stellvertretendes Mandat für einen sachkundigen Bürger niedergelegt. Im Bauausschuss hat ein weiterer sachkundiger Bürger sein stellvertretendes Mandat für ein weiteres Mitglied der sachkundigen Bürger niedergelegt. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind die Ratsmitglieder bei einem vorzeitigen Ausscheiden eines Ausschussmitglieds dazu berechtigt, auf Vorschlag der entsprechenden Fraktion oder Gruppe eine Nachfolge zu wählen. Dabei ist die gesetzliche Regelung zu beachten, dass die Anzahl der sachkundigen Bürger die Anzahl der Ratsmitglieder in den jeweiligen Ausschüssen nicht erreichen darf.
Die SPD-Fraktion hat für die Neubesetzung Vorschläge unterbreitet. Im Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport soll ein sachkundiger Bürger als stellvertretendes Mitglied nachrücken. Für den Bauausschuss wurde ebenfalls die Nachbesetzung einer stellvertretenden Position durch einen sachkundigen Bürger vorgeschlagen. Die Vorlage sieht vor, dass der Rat die vorgeschlagenen Nachbesetzungen durch einen Mehrheitsbeschluss bestätigt.
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- 23.06.2022 · Rat (13. Sitzung)
- 25Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 26Mitteilungen und Anfragen