Erhöhung der Erträge durch weitere Heranziehung der Beteiligungen
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/0070 des Vorstandsbereichs II befasst sich mit der Erhöhung der städtischen Erträge durch eine verstärkte Heranziehung von Beteiligungen. Hintergrund der Vorlage ist die Notwendigkeit der Haushaltskonsolidierung. Die Verwaltung weist darauf hin, dass seit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzwesens (NKF) rund 30 Millionen Euro Eigenkapital verzehrt wurden. Zwar konnten die Jahresabschlüsse 2020 und 2021 diesen Trend teilweise ausgleichen, dies sei jedoch maßgeblich auf coronabedingte Isolationsregelungen zurückzuführen. Ab 2025 werden die Folgen dieser Maßnahmen zu Ergebnisverschlechterungen führen. Zudem werden steigende Kosten für Energie und Rohstoffe sowie geringere Mittel aus dem vertikalen Finanzausgleich erwartet.
Zur Ertragssteigerung schlägt die Verwaltung zwei Maßnahmen vor. Erstens soll in der Verbandsversammlung der Niederrheinischen Sparkasse Rhein-Lippe ein Beschluss beantragt werden, den jährlichen Bilanzgewinn zur Hälfte an die Trägerkommunen auszuschütten. Bisher wurden Überschüsse zur Stärkung des Eigenkapitals der Sparkasse verwendet. Zweitens soll in der Verbandsversammlung des Wasserversorgungsverbandes Wittenhorst eine Erhöhung der Gewinnausschüttung um 25 Prozent beantragt werden. Als Begründung dient ein Vergleich der Wasserpreise, wonach die Gebühren der Wasserwerke Wittenhorst im regionalen Vergleich am unteren Ende liegen.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat im Rahmen seiner Sitzung am 15. Juni 2022 empfohlen, die Verwaltung mit dem Antrag auf hälftige Ausschüttung der Niederrheinischen Sparkasse Rhein-Lippe zu beauftragen, den Antrag zur Erhöhung der Gewinnausschüttung beim Wasserversorgungsverband Wittenhorst jedoch abzulehnen. Zudem wurde empfohlen, die Gremienmitglieder anzuweisen, in den jeweiligen Verbandsversammlungen entsprechend zu votieren.
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Beratungsfolge
- 23.06.2022kein Ergebnis hinterlegt
- 15.06.2022kein Ergebnis hinterlegt