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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Spielmannszug Dingden-Lankern; hier Antrag auf Zuschuss der Nebenkosten nach Verkauf städtischer ImmobilieZur Vorlage · 2022/0066 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2022/0066 befasst sich der Rat der Stadt Hamminkeln mit einem Antrag des Spielmannszugs Dingden-Lankern auf einen Zuschuss zu den Nebenkosten für die Nutzung von Räumlichkeiten. Der Verein nutzt seit Jahren die ehemalige Lankerner Schule für seine Vereinsangelegenheiten. Durch den Verkauf der städtischen Immobilie besteht weiterhin die Option zur Raumnutzung, wobei die Nebenkosten nun durch den neuen Vermieter abgerechnet werden. Der Verein gibt an, dass die jährlichen Kosten von etwa 8.000 Euro das Vereinsvermögen übersteigen.
Die Verwaltung führt aus, dass die Stadt bisher Schulgebäude nach Ende des Schulbetriebs für verschiedene Vereine zur Verfügung stellt, ohne dass dabei in der Regel gesonderte Nebenkosten an die Gruppen in Rechnung gestellt wurden. Eine Ausnahme bestand bisher lediglich für das Humberghaus. Die Fachdienste 40 weisen darauf hin, dass eine Kostenübernahme eine Grundlage für mögliche Folgeanträge anderer Gruppen schaffen könnte.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat im Rahmen der Beratung eine Empfehlung ausgesprochen. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln einstimmig, die Nebenkosten für die tatsächlich genutzten Räume vollständig zu übernehmen. Damit wird die Variante der vollständigen Kostenübernahme gegenüber der Option einer anteiligen Förderung oder dem Verzicht auf eine Kostenübernahme bei gleichzeitiger Raumanbietung bevorzugt.
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Beratungsfolge
- 23.06.2022 · Rat (13. Sitzung)
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (11. Sitzung)
- 3Zwischenbilanz Dritter Ort Schloss RingenbergZur Vorlage · 2022/0103 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 zur Zwischenbilanz des Projekts „Dritter Ort Schloss Ringenberg“ dokumentiert den aktuellen Stand der kulturellen Entwicklung und die baulichen Rahmenbedingungen des Standortes. Das Land Nordrhein-Westfalen stellt für das Konzept des Dritten Ortes ein Fördervolumen von 450.000 Euro für drei Jahre zur Verfügung. Trotz pandemiebedingter Einschränkungen verzeichnete das Schloss im ersten Jahr rund 4.500 Besucher sowie ein reges Interesse an Kooperationen mit Institutionen wie dem Kunstverein Mönchengladbach, der Musikschule Hamminkeln und dem Kulturraum Niederrhein e.V. Zudem wurde der Freundeskreis Kunst- und Kulturort Schloss Ringenberg e.V. mit 30 Mitgliedern gegründet.
Die weitere Entwicklung des Programms wird durch bauliche Gegebenheiten des denkmalgeschützten Gebäudes beeinflusst. Ein vorliegendes Brandschutzkonzept begrenzt die Nutzung der Ausstellungsbereiche auf eine geringe Personenzahl und erfordert technische Anpassungen, wie die Installation eines Brandmeldesystems, um Veranstaltungen über 22 Uhr zu ermöglichen. Auch im Bereich der Ateliers und der Gastronomie bestehen aufgrund fehlender Rettungswege Einschränkungen. Für den Nordflügel ist eine bauliche Ertüchtigung des „Wohnzimmers des Dritten Ortes“ geplant, wofür bereits eine Förderzusage aus der Heimatpflege vorliegt. Die Kosten für Planungsleistungen müssen aufgrund von Personalmangel in der Verwaltung durch die Stadt Hamminkeln selbst getragen werden.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den Kunst- und Kulturort Schloss Ringenberg zu erhalten. Dies beinhaltet die Beauftragung eines statischen Gutachtens sowie die Umsetzung der Baumaßnahmen im Nordflügel unter Verwendung von Mitteln der Dorferneuerung. Die Verwaltung wird zudem angewiesen, weitere Förderoptionen zu prüfen.
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Beratungsfolge
- 23.06.2022 · Rat (13. Sitzung)
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (11. Sitzung)
- 4Erhöhung der Erträge durch weitere Heranziehung der BeteiligungenZur Vorlage · 2022/0070 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/0070 des Vorstandsbereichs II befasst sich mit der Erhöhung der städtischen Erträge durch eine verstärkte Heranziehung von Beteiligungen. Hintergrund der Vorlage ist die Notwendigkeit der Haushaltskonsolidierung. Die Verwaltung weist darauf hin, dass seit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzwesens (NKF) rund 30 Millionen Euro Eigenkapital verzehrt wurden. Zwar konnten die Jahresabschlüsse 2020 und 2021 diesen Trend teilweise ausgleichen, dies sei jedoch maßgeblich auf coronabedingte Isolationsregelungen zurückzuführen. Ab 2025 werden die Folgen dieser Maßnahmen zu Ergebnisverschlechterungen führen. Zudem werden steigende Kosten für Energie und Rohstoffe sowie geringere Mittel aus dem vertikalen Finanzausgleich erwartet.
Zur Ertragssteigerung schlägt die Verwaltung zwei Maßnahmen vor. Erstens soll in der Verbandsversammlung der Niederrheinischen Sparkasse Rhein-Lippe ein Beschluss beantragt werden, den jährlichen Bilanzgewinn zur Hälfte an die Trägerkommunen auszuschütten. Bisher wurden Überschüsse zur Stärkung des Eigenkapitals der Sparkasse verwendet. Zweitens soll in der Verbandsversammlung des Wasserversorgungsverbandes Wittenhorst eine Erhöhung der Gewinnausschüttung um 25 Prozent beantragt werden. Als Begründung dient ein Vergleich der Wasserpreise, wonach die Gebühren der Wasserwerke Wittenhorst im regionalen Vergleich am unteren Ende liegen.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat im Rahmen seiner Sitzung am 15. Juni 2022 empfohlen, die Verwaltung mit dem Antrag auf hälftige Ausschüttung der Niederrheinischen Sparkasse Rhein-Lippe zu beauftragen, den Antrag zur Erhöhung der Gewinnausschüttung beim Wasserversorgungsverband Wittenhorst jedoch abzulehnen. Zudem wurde empfohlen, die Gremienmitglieder anzuweisen, in den jeweiligen Verbandsversammlungen entsprechend zu votieren.
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Beratungsfolge
- 23.06.2022 · Rat (13. Sitzung)
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (11. Sitzung)
- 5Änderung der Mittelausgabe für die BilligkeitsrichtlinieZur Vorlage · 2022/0106.1 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2022/0106.1 der Fachdienste 61 informiert über eine Änderung der Mittelausgabe im Rahmen der Billigkeitsrichtlinie der Stadt Hamminkeln. Ein Beschluss des Rates vom 16. Februar 2022 sah ursprünglich vor, Mittel in Höhe von 30.000 Euro über die Billigkeitsrichtlinie bereitzustellen, um Anträge zur Förderung von energiesparenden Neu- und Umbauten sowie zur Begrünung privater Dächer abzudecken.
Nach Rücksprache mit der Bewilligungsbehörde wurde jedoch festgestellt, dass die Dachbegrünung nicht unter den Verwendungszweck der Billigkeitsrichtlinie fällt und somit nicht als förderfähig eingestuft werden kann. In der Folge reduziert sich der im Haushalt 2022 für die städtischen Förderprogramme vorgesehene Betrag von 50.000 Euro auf 20.000 Euro.
Die Stadt plant, die zur Verfügung stehenden 30.000 Euro aus der Billigkeitsrichtlinie stattdessen für die Ausweitung des im Rathaus etablierten Energiemonitoringsystems auf weitere kommunale Liegenschaften zu verwenden. Über die organisatorische Umsetzung des Energiemonitorings, welches auch im Rahmen der Kommunalrichtlinie für Energiemonitoring und Energiemanagement gefördert werden kann, wird die Verwaltung nach der Vorberatung im Fachausschuss im nächsten Sitzungszyklus nach den Sommerferien 2022 den Rat informieren.
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Beratungsfolge
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (11. Sitzung)
- 6Zwischenbericht FördermittelmanagementZur Vorlage · 2022/0107 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln hat im Rahmen einer Mitteilungsvorlage (2022/0107) einen Zwischenbericht zum Fördermittelmanagement vorgelegt. Die Verwaltung hat zum 1. Januar 2019 eine zentrale Struktur im Vorstandsbereich II etabliert, um die Akquise von EU-, Bundes- und Landesmitteln zu professionalisieren. Die Aufgaben des Managements umfassen die Ermittlung von Investitionsbedarfen, die Analyse der Förderfähigkeit von Projekten sowie die Regelung der Prozesse von der Beantragung bis zur Abrechnung. Ziel ist es, die Finanzierung von Infrastruktur, Digitalisierung, Klimaschutz und sozialen Einrichtungen durch die Nutzung verschiedener Förderprogramme zu unterstützen.
Seit der Einführung der zentralen Struktur konnten verschiedene Zuwendungen akquiriert werden. Die Liste der Projekte umfasst unter anderem die Errichtung einer zweizügigen Grundschule in Mehrhoog, die Dorferneuerung in Loikum und Brünen sowie Maßnahmen der Städtebauförderung für den Molkereiplatz und den Bereich Dingden. Weitere geförderte Bereiche sind die Elektromobilität, etwa durch die Anschaffung von Elektrofahrzeugen für das Tiefbauamt und die Kläranlage, sowie der Digitalpakt Schule für die Netzwerkinfrastruktur. Auch Projekte zur Erhaltung von Wirtschaftswegen, die Förderung von Sportstätten wie dem Kunstrasenplatz Wertherbruch sowie Maßnahmen zur Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr wurden realisiert. Insgesamt belaufen sich die zuwendungsschädigen Gesamtausgaben im Berichtszeitraum auf rund 11,99 Millionen Euro, wovon etwa 5,20 Millionen Euro durch die akquirierten Zuwendungen gedeckt werden konnten.
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Beratungsfolge
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (11. Sitzung)
- 7Einstellung von Auszubildenden im Jahr 2023 und Einrichtung eines Ausbildungsplatzes "praxis-integrierte Ausbildung zur Kinderpfleger*in" für das Jahr 2022Zur Vorlage · 2022/0104 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 befasst sich mit der Planung und Einrichtung von Ausbildungsplätzen sowie Stellen für den Bundesfreiwilligendienst in der Stadt Hamminkeln. Aufgrund von voraussichtlichen personellen Abgängen in der Stadtverwaltung, den Kindertagesstätten und dem Bauhof bis zum Jahr 2026 wird für das Jahr 2023 die Einrichtung einer Ausbildungsstelle für Verwaltungsfachangestellte vorgeschlagen.
Über den bestehenden Bedarf hinaus sieht die Vorlage die Schaffung weiterer Ausbildungsstellen vor. Dies umfasst zwei Stellen für Gärtner im Garten- und Landschaftsbau sowie eine Stelle für die Ausbildung zur Fachkraft für Abwassertechnik. Zudem sollen acht Plätze für Bundesfreiwilligendienstleistende bereitgestellt werden, wobei ein Platz der Kita am Bach und sieben Plätze den Schulen zugeordnet sind.
Für das Jahr 2022 wird die Aufnahme einer Stelle für die praxisintegrierte Ausbildung zur Kinderpflegerin in der Kita am Bach vorgeschlagen. Diese Maßnahme erfolgt im Rahmen einer Qualifizierungsoffensive der Landesregierung, die durch Mittel des Europäischen Sozialfonds im Rahmen der Initiative REACT-EU mit einem Pauschalbetrag von 13.040 Euro gefördert wird.
Die jährlichen Kosten für die Vergütung der Auszubildenden werden auf etwa 54.000 Euro geschätzt, während die Kosten für die Bundesfreiwilligendienstleistenden rund 12.000 Euro pro Jahr betragen. Die entsprechenden Mittel sollen in die Haushaltsplanungen ab 2023 aufgenommen werden. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die vorgeschlagenen Anpassungen des Stellenplans vorzunehmen.
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Beratungsfolge
- 23.06.2022 · Rat (13. Sitzung)
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (11. Sitzung)
- 8Beantragung einer Förderung im Rahmen der Kommunalrichtlinie für Energiemonitoring/-managementZur Vorlage · 2022/0108 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, im Rahmen der Kommunalrichtlinie für Energiemonitoring und -management Fördermittel zu beantragen. Grundlage der Beschlussvorlage ist die erfolgreiche Installation eines Energiemonitoringsystems im Rathaus, welches in der vergangenen Heizperiode zu einer Reduzierung der Heizenergie um etwa 30 Prozent führte. Ziel ist es, diese Einsparungspotenziale nun auf etwa 35 weitere kommunale Liegenschaften auszuweiten.
Das geplante Förderprogramm umfasst die Implementierung eines Energiemanagementsystems (EMS) durch die Erfassung von Verbrauchsdaten sowie die Schaffung organisatorischer Strukturen. Gefördert werden sollen Software, Messtechnik, externe Dienstleistungen sowie Personalausgaben für Fachpersonal. Die Regelförderquote beträgt 70 Prozent der Bruttobeträge. Für die Umsetzung der Maßnahmen wird die Einrichtung einer zusätzlichen Personalstelle bis zur Entgeltgruppe 11 im Stellenplan ab dem Jahr 2023 empfohlen.
Die Kalkulation für einen Zeitraum von drei Jahren sieht Gesamtkosten in Höhe von 394.000 Euro vor, wobei ein Eigenanteil der Stadt von 118.200 Euro verbleibt. Ein Teil dieses Eigenanteils soll über die Billigkeitsrichtlinie abgedeckt werden. Die Verwaltung strebt durch die Maßnahmen eine Reduzierung der Heizenergiekosten um etwa 20 Prozent sowie eine Senkung der CO2-Emissionen um 20.000 Tonnen pro Jahr an. Nach einer positiven Bewilligung der Förderung ist die Durchführung von Messungen ab der Heizperiode 2023/2024 vorgesehen.
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- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (11. Sitzung)
- 91. Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose vom 09.06.2017Zur Vorlage · 2022/0109 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 50 sieht eine Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose vom 09.06.2017 vor. Hintergrund der Anpassung ist die Notwendigkeit, aufgrund des Zustroms von Geflüchteten aus der Ukraine zusätzliche Unterbringungsmöglichkeiten in der Stadt Hamminkeln zu schaffen.
Im Rahmen der Satzungsänderung soll das Gebäude der ehemaligen Kreuzschule im Ortsteil Dingden, gelegen unter der Anschrift „Am Schienenberg 2a“, in die Anlage der bestehenden Satzung aufgenommen werden. Diese Aufnahme ist erforderlich, um die Kosten für die neue Unterkunft per Bescheid festsetzen und erlassen zu können.
Gleichzeitig sieht die Vorlage vor, bestimmte Unterkünfte aus der Satzung zu streichen, da diese nicht mehr als Gemeinschaftsunterkünfte zur Verfügung stehen. Dies betrifft die Standorte Bergstraße 35c, Ringstraße 7a sowie Hooge Heide 7-9.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat am 15.06.2022 die einstimmige Annahme der Änderung der Satzung empfohlen. Die Entscheidung über die Vorlage liegt beim Rat.
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Beratungsfolge
- 23.06.2022 · Rat (13. Sitzung)
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (11. Sitzung)
- 10Bereitstellung überplanmäßiger Ausgaben für die Inbetriebnahme IT-Netzwerk im Neubau Grundschule Mehrhoog; hier: DringlichkeitsentscheidungZur Vorlage · 2022/0110 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/0110 der Fachdienste 10 befasst sich mit der Bereitstellung überplanmäßiger Mittel für die Inbetriebnahme des IT-Netzwerks im Neubau der Grundschule Mehrhoog. Hintergrund ist die Information, dass bereits am 30. März 2022 beim KRZN bestellte Netzwerkkomponenten aufgrund von Lieferverzögerungen voraussichtlich erst Ende November lieferbar wären. Ein Verzug der Lieferung würde bedeuten, dass zum Beginn des neuen Schuljahres kein Internet- und WLAN-Zugang in den Räumlichkeiten zur Verfügung stünde, was die Umsetzung des Medienkonzepts sowie die Nutzung der vorhandenen iPads für die Jahrgangsstufen 3 und 4 verhindern würde.
Durch die aktuelle Marktsituation haben sich die Kosten für die benötigten Komponenten von ursprünglich 25.000 Euro auf insgesamt 67.000 Euro zuzüglich der Installationskosten erhöht. Ein alternativer Anbieter kann die Ware bis zu den Sommerferien liefern, setzt jedoch eine kurzfristige Auftragserteilung voraus.
Die Verwaltung beantragt daher im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung beim Haupt- und Finanzausschuss, überplanmäßige Mittel in Höhe von 50.000 Euro bereitzustellen. Diese sollen aus Minderaufwendungen der Kostenstelle 1003010133 (Grundschule Mehrhoog) unter dem Sachkonto 52811000 entnommen werden. Die Entscheidung wird dem Rat zur abschließenden Genehmigung in der Sitzung am 23. Juni 2022 vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 23.06.2022 · Rat (13. Sitzung)
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (11. Sitzung)
- 11Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 12Mitteilungen und Anfragen