Beantragung einer Förderung im Rahmen der Kommunalrichtlinie für Energiemonitoring/-management
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, im Rahmen der Kommunalrichtlinie für Energiemonitoring und -management Fördermittel zu beantragen. Grundlage der Beschlussvorlage ist die erfolgreiche Installation eines Energiemonitoringsystems im Rathaus, welches in der vergangenen Heizperiode zu einer Reduzierung der Heizenergie um etwa 30 Prozent führte. Ziel ist es, diese Einsparungspotenziale nun auf etwa 35 weitere kommunale Liegenschaften auszuweiten.
Das geplante Förderprogramm umfasst die Implementierung eines Energiemanagementsystems (EMS) durch die Erfassung von Verbrauchsdaten sowie die Schaffung organisatorischer Strukturen. Gefördert werden sollen Software, Messtechnik, externe Dienstleistungen sowie Personalausgaben für Fachpersonal. Die Regelförderquote beträgt 70 Prozent der Bruttobeträge. Für die Umsetzung der Maßnahmen wird die Einrichtung einer zusätzlichen Personalstelle bis zur Entgeltgruppe 11 im Stellenplan ab dem Jahr 2023 empfohlen.
Die Kalkulation für einen Zeitraum von drei Jahren sieht Gesamtkosten in Höhe von 394.000 Euro vor, wobei ein Eigenanteil der Stadt von 118.200 Euro verbleibt. Ein Teil dieses Eigenanteils soll über die Billigkeitsrichtlinie abgedeckt werden. Die Verwaltung strebt durch die Maßnahmen eine Reduzierung der Heizenergiekosten um etwa 20 Prozent sowie eine Senkung der CO2-Emissionen um 20.000 Tonnen pro Jahr an. Nach einer positiven Bewilligung der Förderung ist die Durchführung von Messungen ab der Heizperiode 2023/2024 vorgesehen.
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- 15.06.2022kein Ergebnis hinterlegt