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Mitteilungsvorlage

Änderung der Mittelausgabe für die Billigkeitsrichtlinie

2022/0106.1 15.06.2022 Fachdienste 61

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Mitteilungsvorlage 2022/0106.1 der Fachdienste 61 informiert über eine Änderung der Mittelausgabe im Rahmen der Billigkeitsrichtlinie der Stadt Hamminkeln. Ein Beschluss des Rates vom 16. Februar 2022 sah ursprünglich vor, Mittel in Höhe von 30.000 Euro über die Billigkeitsrichtlinie bereitzustellen, um Anträge zur Förderung von energiesparenden Neu- und Umbauten sowie zur Begrünung privater Dächer abzudecken.

Nach Rücksprache mit der Bewilligungsbehörde wurde jedoch festgestellt, dass die Dachbegrünung nicht unter den Verwendungszweck der Billigkeitsrichtlinie fällt und somit nicht als förderfähig eingestuft werden kann. In der Folge reduziert sich der im Haushalt 2022 für die städtischen Förderprogramme vorgesehene Betrag von 50.000 Euro auf 20.000 Euro.

Die Stadt plant, die zur Verfügung stehenden 30.000 Euro aus der Billigkeitsrichtlinie stattdessen für die Ausweitung des im Rathaus etablierten Energiemonitoringsystems auf weitere kommunale Liegenschaften zu verwenden. Über die organisatorische Umsetzung des Energiemonitorings, welches auch im Rahmen der Kommunalrichtlinie für Energiemonitoring und Energiemanagement gefördert werden kann, wird die Verwaltung nach der Vorberatung im Fachausschuss im nächsten Sitzungszyklus nach den Sommerferien 2022 den Rat informieren.

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