50. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Wertherbruch - Abwägungsbeschlüsse frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - Abwägungsbeschlüsse Beteiligung der Behörden - Beschluss zur öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/0083 der Fachdienste 61 befasst sich mit der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln für den Ortsteil Wertherbruch. Ziel der Änderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für ein neues Wohnbaugebiet im Bereich der Schulstraße, welches in direktem Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Siemensweide“ steht.
Im Rahmen des Verfahrens wurden die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange geprüft. Während im Rahmen der Bürgerbeteiligung keine abwägungsrelevanten Bedenken gegen den Planentwurf vorlagen, gingen von verschiedenen Institutionen Hinweise ein. Die Bezirksregierung Düsseldorf regte Anpassungen hinsichtlich der Hochwassergefahren und Starkregenereignisse an, worauf die Verwaltung mit der Festlegung von Freiflächen zur Oberflächenwasseraufnahme im Bebauungsplan reagiert. Der Kreis Wesel gab Hinweise zur Landschaftsplanung und zum Artenschutz, die auf Ebene der Bauausführung zu behandeln sind. Der Landschaftsverband Rheinland äußerte vorsorgliche Bedenken hinsichtlich des Erhalts der Kulturlandschaft, was die vorliegende Planung jedoch nicht direkt beeinträchtigt. Zudem wurden Hinweise der Innogy Netze Deutschland GmbH zu Bestandsleitungen und der Bedarf einer neuen Kabeltrasse sowie Empfehlungen des Kampfmittelbeseitigungsdienstes zur Überprüfung der Flächen auf Kampfmittel berücksichtigt.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, die vorliegenden Hinweise zur Kenntnis zu nehmen und beschließt, den Entwurf zur 50. Änderung des Flächennutzungsplanes öffentlich auszulegen.
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