Bebauungsplan Nr. 3 "Siemensweide" im Ortsteil Wertherbruch - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/0171 der Fachdienste 61 befasst sich mit dem Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 3 „Siemensweide“ im Ortsteil Wertherbruch. Das Vorhaben sieht die Schaffung eines neuen Wohnbaugebiets im Bereich der Schulstraße vor. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehet dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Satzungsbeschluss zu fassen und die Entwurfsbegründung als Entscheidungsgrundlage zu übernehmen.
Im Rahmen des Verfahrens wurden verschiedene Stellungnahmen abgewogen. Die Bezirksregierung Düsseldorf gab Hinweise zum Gewässerschutz und zum Hochwasserrisiko, welche durch Anpassungen im Plan sowie durch die Festlegung von Flächen zur Aufnahme von Oberflächenwasser berücksichtigt wurden. Der Kreis Wesel regte eine höhere Anzahl heimischer Gehölze sowie den Nachweis von Ökopunkten an. Die Verwaltung hat die textlichen Festsetzungen zur Bepflanzung entsprechend erweitert und den Nachweis der Kompensation vorgesehen. Bezüglich der Wasserwirtschaft wurde die Notwendigkeit einer Dachbegrünung geprüft, jedoch aufgrund der geringen Versiegelung nicht als zwingende Festsetzung aufgenommen.
Weitere Belange der Innogy Netze Deutschland GmbH zur Versorgung des Gebiets werden im Zuge der Erschließungsplanung mit dem zuständigen Fachamt abgestimmt. Hinweise des Kampfmittelbeseitigungsdienstes zur Überprüfung der Fläche sind bereits im Plan enthalten. Die Anregung eines Bürgers zur Zulassung von Mansardendächern wurde abgelehnt, um die Angleichung an die benachbarte Bestandsbebauung zu gewährleisten.
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- 29.09.2022kein Ergebnis hinterlegt
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