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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Verabschiedung und Einführung von Ratsmitgliedern hier: Ratsmitglied Sandra Neß für Erwin Meyer Ratsmitglied Mario Tenhumberg für Nadine MilewskiZur Vorlage · 2022/0117 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Mitteilungsvorlage 2022/0117 der Fachdienste 10 wird über die Neubesetzung von zwei Mandaten in der Vertretung der Stadt Hamminkeln informiert. Hintergrund sind die Niederlegungen der Ratsmandate durch ein Mitglied der CDU sowie ein Mitglied der SPD. Das Mandat des CDU-Vertreters wurde mit Wirkung zum 30. September 2022 niedergelegt, während das Mandat des SPD-Vertreters mit sofortiger Wirkung endete.
Aufgrund der Nachfolgefeststellungen gemäß den gesetzlichen Regelungen der Reservelisten wurden neue Nachfolger bestimmt. Für die Nachfolge des CDU-Ratsmitglieds wurde ein Mitglied aus der Reserveliste der CDU nachrückend bestimmt, nachdem ein weiterer Ersatzbewerber auf seine Anwartschaft verzichtet hatte. Die Übernahme des Mandats erfolgt mit Wirkung zum 1. Oktober 2022. Für die Nachfolge des SPD-Ratsmitglieds wurde ein Nachfolger aus der entsprechenden Reserveliste festgestellt, dessen Mandat bereits mit Eingang der Annahmeerklärung beim Wahlleiter am 12. September 2022 wirksam wurde.
Gemäß der Gemeindeordnung ist der Bürgermeister dazu angehalten, die Nachfolger einzuführen und feierlich zur gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten. Die Verpflichtung erfolgt durch die Bekundung der Einhaltung des Grundgesetzes, der Landesverfassung sowie der Gesetze zum Wohle der Gemeinde.
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Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Rat (14. Sitzung)
- 2Fragestunde für Einwohner/innen
- 3Sicherung von Bahnübergängen an der Bocholter Bahnstrecke im Abschnitt Ringenberg - Dingden - Bocholt; hier: Vorstellung eines Maßnahmenkonzeptes durch die Deutsche Bahn AGZur Vorlage · 2022/0170 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2022/0170 der Fachdienste 61 befasst sich mit der Sicherung von Bahnübergängen an der Bocholter Bahnstrecke im Abschnitt zwischen Ringenberg und Dingden-Bocholt. Grundlage der Vorlage ist ein Beschluss des Rates vom 23. Juni 2022, der eine technische Sicherung des Bahnüberganges „Lankernbrok“ für den Fußgänger-, Radfahrer- und Kfz-Verkehr vorsieht.
Die DB-Netz AG hat für alle Bahnübergänge in diesem Bereich, die bislang nicht technisch gesichert sind, ein Maßnahmenkonzept erarbeitet. Dieses Konzept wird im Rahmen der Sitzung des Rates am 29. September 2022 vorgestellt. Die geplanten Maßnahmen umfassen verschiedene technische Sicherungen sowie mögliche Schließungen von Bahnübergängen. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Verkehrssicherheit an den Übergängen zu erhöhen. Durch die Umsetzung der technischen Sicherungen soll zudem die Notwendigkeit für den Zugführer, das Signalhorn zu betätigen, reduziert werden. Eine Auswirkung auf den Klimawandel wird in der Vorlage nicht angegeben.
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Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Rat (14. Sitzung)
- 4Unterbringung und Verteilung von Flüchtlingen im Stadtgebiet HamminkelnZur Vorlage · 2022/0176 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2022/0176 der Fachdienste 50 befasst sich mit der Unterbringung und Verteilung von Flüchtlingen im Stadtgebiet Hamminkeln. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage sind 819 Flüchtlinge in der Stadt untergebracht, wovon 402 Personen in kommunalen Übergangsheimen leben. Im Jahr 2022 wurden 425 Personen neu zugewiesen. Die Gruppe umfasst vor allem Menschen aus der Ukraine, Afghanistan, dem Irak, Syrien und dem Iran.
Die Verwaltung berichtet von einer zunehmenden Belegung der vorhandenen Kapazitäten. Die theoretische Kapazität der bisherigen Übergangsheime liegt bei lediglich 32 Personen, wobei durch Zuweisungen der Bezirksregierung Arnsberg für die kommenden Kalenderwochen weitere Personen erwartet werden. Als Maßnahmen zur Erweiterung der Kapazitäten ist die Belegung der ehemaligen Grundschule in Mehrhoog mit zunächst etwa 40, nach Umbau maximal 100 Personen vorgesehen. Zudem soll das Gebäude C in Belenhorst nach einer Renovierung bis zu 40 Plätze bieten. Das Gebäudemanagement prüft zudem die Bereitstellung von Containeranlagen sowie die Anfrage bei örtlichen Unternehmen für weitere Unterbringungsobjekte.
Als letzte Option wird die Belegung der Hogenbuschhalle in Betracht gezogen, während die Nutzung von Schulturnhallen oder Bürgerhallen aufgrund der bestehenden Nutzungen und vertraglichen Bindungen an Vereine durch die Verwaltung ausgeschlossen wird. Der Bürgermeister hat zudem eine Initiative zur Erstellung einer Resolution durch die Gemeinden des Kreises Wesel an die Landesregierung gestartet, um eine gleichmäßige Verteilung der Flüchtlinge auf die Bundesländer zu erwirken. Der Rat wird beauftragt, die Verwaltung mit der Schaffung neuer Kapazitäten unter Beachtung einer gerechten Verteilung im Stadtgebiet zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Rat (14. Sitzung)
- 5Raumkonzept Grundschule BrünenZur Vorlage · 2022/0119 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 befasst sich mit dem neuen Raumkonzept für die Grundschule Brünen. Aufgrund einer Raumanalyse aus dem Jahr 2021 sowie veränderter pädagogischer Anforderungen, insbesondere durch die Offene Ganztagsschule, wurde ein Bedarf an zusätzlichen Flächen festgestellt. Die Verwaltung plant hierfür einen zweistöckigen Anbau, der an das bestehende Schulgebäude anschließt.
Das neue Konzept sieht vor, die Schule von einer Flurschule hin zu einem Clustermodell zu entwickeln, das mit den Neubauten in Hamminkeln und Mehrhoog vergleichbar ist. Dabei sollen Klassenräume mit einer Fläche von über 60 Quadratmeter entstehen und durch sogenannte Marktplätze ergänzt werden, die als Räume für Differenzierung und Ganztagsangebote dienen. Der Plan umfasst die Überplanung des denkmalgeschützten Altbaus sowie die Integration der ehemaligen Hausmeisterwohnung in den Schulbetrieb. Ziel ist es, die barrierefreie Erschließung des Gebäudes zu gewährleisten und die Anforderungen an moderne Unterrichtsformen, wie die Rhythmisierung des Unterrichts, zu erfüllen.
Die Schulleitung hat die raumbezogenen Anforderungen für die moderne Schulentwicklung schriftlich dargelegt und befürwortet die vorliegende Planung. Die Kostenschätzung für die Bauleistungen beläuft sich nach aktuellem Stand auf etwa 6,33 Millionen Euro. Unter Berücksichtigung der Planungskosten und der Außenanlagen geht die Verwaltung von einem Kostenrahmen von rund 8 Millionen Euro aus. Ein Baubeginn für den Anbau wird für das Frühjahr 2023 in Erwägung gezogen.
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- 29.09.2022 · Rat (14. Sitzung)
- 15.09.2022 · Bauausschuss (10. Sitzung)
- 14.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (10. Sitzung)
- 6Nutzung Neubau der Grundschule Hamminkeln durch Vereine, hier Antrag Tambourkorps HamminkelnZur Vorlage · 2022/0120 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2022/0120 der Fachdienste 40 befasst sich mit der Nutzung des Neubaus der Grundschule Hamminkeln durch lokale Vereine. Grundlage der Vorlage ist ein Antrag des Tambourkorps Hamminkeln, der die Bereitstellung eines zusätzlichen Raumes im Neubau zur Lagerung von Musikinstrumenten vorsieht. Der Verein bietet zudem an, sich im Rahmen der weiteren Planung mit Mitwirkungsangeboten zu beteiligen.
Derzeit befindet sich das Bauvorhaben für die Grundschule im Vergabeverfahren. In der Ausschreibung ist bereits eine multifunktionale Nutzung des Gebäudes vorgesehen, welche die Bereitstellung von Flächen für Vereine außerhalb der Schulzeiten einschließt. Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Interessen des Tambourkorps sowie weiterer Vereine durch diese bereits festgeschriebene multifunktionale Ausrichtung in der Vergabe berücksichtigt werden.
Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport hat in seiner Sitzung am 14. September 2022 einstimmig empfohlen, dem Rat vorzuschlagen, die Verwaltung mit der Berücksichtigung von Vereinsbelangen in der Neubauplanung der Grundschule zu beauftragen. Die Vorlage wurde zur Beratung in die Arbeitsgruppe Schule sowie in den Rat vorgelegt.
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- 29.09.2022 · Rat (14. Sitzung)
- 14.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (10. Sitzung)
- 7Bäderbetriebe in den WintermonatenZur Vorlage · 2022/0123 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2022/0123 der Fachdienste 40 befasst sich mit der Regelung der Bäderbetriebe in den Wintermonaten. Nachdem die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Freibadverein die Öffnungszeiten des Freibades bis Ende September verlängert hatte, um Heizkosten im Hallenbad einzusparen, wird nun der Betrieb des Hallenbades für die Zeit nach den Herbstferien festgelegt.
Nach den Herbstferien wird das Hallenbad für Schulen und Vereine geöffnet. Die Wassertemperatur wird dabei auf 26 Grad gesenkt. Die neuen Öffnungszeiten sehen vor, dass das Bad montags für die Öffentlichkeit geschlossen bleibt und primär für Schul- und Vereinsschwimmen genutzt wird. An den restlichen Wochentagen finden neben Schulschwimmen auch Angebote wie Frühschwimmen, Aquafitness, Wassergymnastik sowie Schwimmkurse für Kinder mit Handicap und Behindertensport statt. Für die allgemeine Öffentlichkeit sind zudem feste Zeitfenster am Mittwoch, Donnerstag, Freitag und Sonntag vorgesehen.
Das Hallenbad schließt im Zeitraum vom 23. Dezember 2022 bis zum 9. Januar 2023. Eine Entscheidung über die Regelung für den Monat Januar wird Mitte Dezember getroffen. Die Grundlage für diese Entscheidung bilden die Auswertung der Energieverbräuche sowie die Analyse des Nutzerverhaltens unter den verringerten Wassertemperaturen.
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Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Rat (14. Sitzung)
- 14.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (10. Sitzung)
- 8Nutzungsentgelte für städtische LiegenschaftenZur Vorlage · 2022/0112 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 befasst sich mit der Neugestaltung der Nutzungsentgelte für städtische Liegenschaften in Hamminkeln. Ziel der Verwaltung ist es, eine einheitliche Entgeltordnung für alle städtischen Räume zu etablieren, die sowohl Sport- als auch kulturschaffende Vereine umfasst. Damit soll eine Gleichbehandlung der Nutzergruppen erreicht werden.
Im Rahmen der Vorlage wird zudem eine Anpassung der bestehenden Entgelte für Turn- und Sporthallen vorgeschlagen. Hintergrund sind gestiegene Kosten, die laut Verwaltung seit 2011 einen Anstieg der durchschnittlichen Kostenwerte pro Hallenstunde von 11,69 € auf 17,45 € im Jahr 2018 aufweisen. Die Verwaltung schlägt vor, das Entgelt für die Nutzung von Hallenteilen auf 4,00 € brutto pro Stunde anzuheben, während die Gebühren für Außensportanlagen unverändert bei 3,90 € brutto pro Stunde verbleiben sollen. Die Entgelte werden weiterhin nur für Übungs- und Trainingszwecke erhoben.
Um die finanzielle Situation der Vereine angesichts der Energiekrise nicht unmittelbar zu beeinträchtigen, empfiehlt die Verwaltung, die Einführung der neuen Entgeltordnung sowie die Erhöhung der Sportentgelte auf das Jahr 2024 zu verschieben. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport hat eine entsprechende Empfehlung an den Rat ausgesprochen, wobei die Erhöhung vor der endgültigen Umsetzung erneut zur Beratung vorgelegt werden soll.
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Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Rat (14. Sitzung)
- 14.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (10. Sitzung)
- 9Erste Änderung der Benutzungsordnung der Sportstätten der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2022/0115 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/0115 der Fachdienste 40 sieht die erste Änderung der Benutzungsordnung der Sportstätten der Stadt Hamminkeln vor. Ziel der Änderung ist es, das Mitbringen von Glasflaschen in die Turn- oder Sporthallen zu untersagen.
Als Hintergrund für diesen Vorschlag wird ein aktueller Schadensfall durch eine Glasflasche angeführt. Die Verwaltung begründet die Maßnahme damit, dass durch das Verbot die Gefahr von Verletzungen, etwa durch Glasbruch, in den Hallen vermieden werden soll. Um die Sportflächen möglichst sicher zu gestalten, wird das Verbot spezifisch auf die Turn- und Sporthallen beschränkt. Die Einnahme von Getränken aus Glasflaschen bleibt in anderen Bereichen, wie beispielsweise den Umkleidekabinen, weiterhin möglich.
Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport hat bereits am 7. September 2022 einstimmig empfohlen, die Änderung der Benutzungsordnung zu beschließen. Ebenso hat der Haupt- und Finanzausschuss am 22. September 2022 eine einstimmige Empfehlung an den Rat abgegeben, das Verbot von Glasflaschen in den Turn- und Sporthallen umzusetzen. Die Entscheidung liegt nun beim Rat der Stadt Hamminkeln.
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Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Rat (14. Sitzung)
- 22.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung)
- 14.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (10. Sitzung)
- 10Ausbau der Betuwe-Linie - Antrag der SPD-Fraktion vom 08.08.2022Zur Vorlage · 2022/0140 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Beschlussvorlage 2022/0140 einen Antrag gestellt, die von der Deutschen Bahn AG vorgelegte Variante II, die sogenannte „Öhrchenlösung“, in das laufende Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der Betuwe-Linie einzubringen. Ziel des Antrags ist es, die ursprüngliche Variante 0 der Deutschen Bahn zu vermeiden.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Stadt Hamminkeln in einer früheren Stellungnahme die Forderung nach einer Halbtroglage im Bereich des Bahnhofs Mehrhoog erhoben hatte, welche von der DB Netz AG bisher abgelehnt wurde. Als Alternative wurde ein alternatives Plankonzept entwickelt, das unter anderem die Schaffung einer Fuß- und Radwegunterführung, den Ersatz einer Zugangsrampe durch Treppen und Aufzüge sowie eine barrierefreie Verbindung zum Dorfplatz vorsieht. Zudem ist eine stadtgestalterische Aufwertung der Lärmschutzwände durch transparente Elemente vorgesehen.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat dem Rat der Stadt Hamminkeln mit 13 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen empfohlen, auf die Forderung nach einer Halbtroglage zu verzichten und die Weiterverfolgung der „Öhrchenlösung“ zu unterstützen. Zudem soll die Verwaltung beauftragt werden, einen entsprechenden Antrag beim Eisenbahnbundesamt zu stellen, um die Umplanung in das laufende Verfahren zu integrieren. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Option auf Klagemöglichkeit bis zu einer verbindlichen Entscheidung des Eisenbahnbundesamtes bestehen bleiben sollte.
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Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Rat (14. Sitzung)
- 07.09.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (10. Sitzung)
- 11Wohnmobilstellplätze in Hamminkeln - Antrag der FWI-Fraktion vom 23.08.2022Zur Vorlage · 2022/0158 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FWI-Fraktion hat im Rat der Stadt Hamminkeln einen Antrag gestellt, wonach die Verwaltung mögliche Standorte für Wohnmobilstellplätze in allen Ortsteilen der Stadt prüfen soll. Bei der Suche nach geeigneten Flächen sollen neben der unmittelbaren Umgebung auch Aspekte der Nahversorgung sowie der Ver- und Entsorgung berücksichtigt werden. Das Ergebnis dieser Prüfung soll in einer der kommenden Sitzungen des zuständigen Ausschusses vorgestellt werden.
Die Verwaltung vertritt die Ansicht, dass attraktive Stellplätze die touristische Attraktivität der Kommune sowie wirtschaftliche Aspekte fördern können. Es wird darauf hingewiesen, dass in der Vergangenheit bereits planerische Ansätze für Standorte am Wanderparkplatz Marienthal und am Weikensee entwickelt wurden, diese jedoch nicht weitergeführt werden konnten. Zur Erarbeitung neuer Planungsansätze wird die Prüfung potenzieller Standorte als erster Schritt als sinnvoll erachtet.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat die Vorlage mit 13 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen beraten. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Verwaltung mit der Prüfung möglicher Wohnmobilstandorte im Stadtgebiet zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Rat (14. Sitzung)
- 07.09.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (10. Sitzung)
- 12Antrag auf Aufstellung einer Außenbereichssatzung gemäß § 35 BauGB für den Bereich Butenfeld/StrauchheideZur Vorlage · 2022/0142 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2022/0142 liegt ein Antrag vor, eine Außenbereichssatzung gemäß § 35 BauGB für den Bereich Butenfeld/Strauchheide aufzustellen. Ziel des Antrags vom 15. August 2022 ist es, durch eine solche Satzung zusätzlichen Wohnraum zu schaffen, da die allgemeinen Regelungen für das Bauen im Außenbereich den bestehenden Wohn- und Raumbedarf in bestimmten Bestandslagen nicht vollständig abdecken können. Eine Außenbereichssatzung könnte die Genehmigung von Wohnbauvorhaben ermöglichen, die sonst aufgrund von Beschränkungen wie Wohnflächenobergrenzen oder der Anzahl der Wohneinheiten nicht zulässig wären.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Wohnbebauung im Bereich der Straße Butenfeld (Hausnummern 37 bis 43) räumlich von der restlichen Bebauung abgesetzt ist und durch das Wasserwerk eine Zäsur erfährt. Damit stelle diese Bebauung keine Wohnbebauung von eigenem Gewicht dar. Eine Ausweitung der Satzung auf die Strauchheide wird aufgrund fehlender räumlicher Zusammenhänge und planerischer sowie rechtlicher Bedenken seitens der Fachdienste kritisch betrachtet.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat den ursprünglichen Beschlussvorschlag, den Antrag abzulehnen, in seiner Sitzung am 7. September 2022 mit 12 Gegenstimmen zu 4 Ja-Stimmen abgelehnt. Stattdessen empfiehlt der Ausschuss dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Verwaltung mit der Erarbeitung einer Außenbereichssatzung für den Bereich Butenfeld/Strauchheide zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Rat (14. Sitzung)
- 07.09.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (10. Sitzung)
- 132. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Schüllemorgen" im Ortsteil Ringenberg - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2022/0143.1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die zweite Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Schüllemorgen“ im Ortsteil Ringenberg. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage der Fachdienste 61 wird der Aufstellungsbeschluss für diese Änderung beantragt. Ziel der Anpassung ist die rechtliche Neugestaltung der Verkehrsflächen in der Isselstraße.
Derzeit ist im Bebauungsplan ein Teilstück der Isselstraße als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung mit der Funktion eines Fuß- und Radwegs festgesetzt. Die Änderung sieht vor, diese Festsetzung in Richtung Süden zu kürzen und durch eine allgemeine öffentliche Verkehrsfläche zu ersetzen. Damit soll die Erschließungsfunktion für den Kfz-Verkehr wiederhergestellt und die Zusammenfassung der unterschiedlichen Flächen zu einer einheitlichen Erschließungsanlage ermöglicht werden. Dies ist notwendig, um die anfallenden Kosten für den geplanten Ausbau der Straße auf die Anlieger der Hausnummern 28 bis 32 umlegen zu können.
Der Ausbau der Isselstraße, der auch die Verlegung eines Schmutzwasserkanals umfasst, ist bereits im Haushalt veranschlagt. Aufgrund einer Änderung des Ausführungsgesetzes zum Baugesetzbuch ist ein kurzfristiger Ausbau angestrebt, um die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vor Ablauf der 25-jährigen Frist zu sichern. Nach Ablauf dieser Frist könnten nur noch Straßenbaubeiträge erhoben werden, was zu einem Einnahmeverlust für die Kommune führen würde. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat die Vorlage mit 13 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen mit einer Empfehlung an den Rat der Stadt Hamminkeln beraten.
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Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Rat (14. Sitzung)
- 07.09.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (10. Sitzung)
- 141. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 I "Brüner Straße Teilbereich I" im Ortsteil Hamminkeln - Parkplatzerweiterung zu Lasten der SpielplatzflächeZur Vorlage · 2022/0144 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2022/0144 der Fachdienste 61 befasst sich mit der geplanten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 I „Brüner Straße Teilbereich I“ im Ortsteil Hamminkeln. Ziel der Vorlage ist die Erweiterung des Parkplatzes am Kerschenkamp durch die Inanspruchnahme von Teilen der angrenzenden Spielplatzfläche.
Die Verwaltung begründet das Vorhaben mit der aktuellen Eigentumssituation, durch die die dauerhafte Nutzung des Parkplatzes an der Brüner Straße vor der Gaststätte gefährdet ist. Ein Wegfall der dortigen etwa 26 Stellplätze könnte zu einem erhöhten Parkdruck auf umliegende Flächen führen. Als Lösung wurde die Erweiterung des Parkplatzes Kerschenkamp als einzige räumlich mögliche Option angeführt.
Für die Umsetzung wurden verschiedene Varianten erarbeitet, die alle eine Reduzierung der Spielplatzfläche vorsehen. Während eine Variante den Baumbestand vollständig erhält, müssten bei anderen Varianten Bäume entfallen. Die Verwaltung empfahl die Einleitung eines Änderungsverfahrens, um eine alternative Nutzung des Parkplatzes vor der Gaststätte zu ermöglichen.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat den Beschlussvorschlag, den Aufstellungsbeschluss für die erste Änderung des Bebauungsplanes zu fassen, in seiner Sitzung am 7. September 2022 mit 5 Ja-Stimmen gegen 11 Gegenstimmen abgelehnt.
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Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Rat (14. Sitzung)
- 07.09.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (10. Sitzung)
- 1565. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Brünen - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) - Beschluss zur Beteiligung der Behörden (§ 4 BauGB)Zur Vorlage · 2022/0146 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/0146 der Fachdienste 61 befasst sich mit der 65. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Brünen. Das Vorhaben steht in direktem Zusammenhang mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 20 zur Erweiterung eines Tischlereibetriebs. Da Bebauungspläne gemäß den gesetzlichen Vorgaben aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden müssen, ist eine entsprechende Anpassung der Planung erforderlich. Inhaltlich sieht die Änderung vor, eine Fläche, die bisher der Landwirtschaft vorbehalten war, als gewerbliche Baufläche darzustellen. Die Durchführung der Änderung des Flächennutzungsplanes kann dabei als Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgen.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 7. September 2022 mit 13 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen empfohlen, dem Rat der Stadt Hamminkeln den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplanes zu erlassen. Zudem beschloss der Ausschuss, vorbehaltlich der Entscheidung durch den Rat, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 BauGB einzuleiten. Der entsprechende Beschluss des Rates ist für den 29. September 2022 vorgesehen.
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- 29.09.2022 · Rat (14. Sitzung)
- 07.09.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (10. Sitzung)
- 16Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO 1 "Am Klausenhof" im Ortsteil DingdenZur Vorlage · 2022/0148 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln prüft eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO 1 „Am Klausenhof“ im Ortsteil Dingden. Der vorliegende Antrag auf die zweite Änderung des aus dem Jahr 1965 stammenden Bebauungsplans konkretisiert ein bereits zuvor beratenes Vorhaben und erweitert den Geltungsbereich auf ein westlich angrenzendes Grundstück. Ziel der Änderung ist die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum. Durch die Zusammenfassung der beiden benachbarten Einzelmaßnahmen in einem Verfahren werden zwei Grundstücksflächen in das Verfahren einbezogen. Die Planungskosten für die Änderung sind durch die Antragsteller zu tragen.
Im Rahmen der vorangegangenen Beratungen im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung wurden Aspekte zur Ausnutzbarkeit der Grundstücke, insbesondere hinsichtlich der Grundflächenzahl und der Geschossigkeit, thematisiert. Als Reaktion darauf wurde der Änderungsplan um eine Festsetzung der Baumassenzahl ergänzt. Diese Kennzahl setzt das Verhältnis der Grundstücksgröße zur Baumasse in umbautem Raum in Beziehung, um die Ausnutzbarkeit auf das angedachte Bauvolumen zu begrenzen.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat im Rahmen seiner Sitzung am 7. September 2022 mit 11 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen empfohlen, dem Rat der Stadt Hamminkeln den Aufstellungsbeschluss für die zweite Änderung des Bebauungsplanes zu erlassen. Die Durchführung der Änderung soll im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB erfolgen.
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Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Rat (14. Sitzung)
- 07.09.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (10. Sitzung)
- 176. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Halfmannsfeld II" im Ortsteil Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)Zur Vorlage · 2022/0149 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/0149 der Fachdienste 61 behandelt die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Halfmannsfeld II“ im Ortsteil Hamminkeln. Ziel der Änderung ist eine Anpassung der Straßenführung im südlichen Einfahrtsbereich der Brüner Straße und der Straße Am Rott, da die Verfügbarkeit notwendiger Straßenflächen derzeit nicht gegeben ist. Die Planung sieht den Entfall eines Lärmschutzwalles sowie einer geplanten Erschließungsstraße vor. Zudem soll die geplante Abbindung der Straße „Am Rott“ von der Brüsebner Straße sowie der dortige Wendehammer entfallen, um die Zufahrt zum nördlichen Baugebiet zu erhalten.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gingen verschiedene Stellungnahmen ein. Die Bezirksregierung Düsseldorf verwies auf den Hochwasserschutz, worauf die Verwaltung durch die Beachtung des Bundesraumordnungsplanes reagiert. Die Deutsche Telekom Technik GmbH, die Gelsenwasser Energienetze GmbH sowie die Innogy Netze Deutschland GmbH machten Hinweise zu bestehenden Versorgungsleitungen. Die Verwaltung plant, diese Belange bei späteren Straßenbauarbeiten durch Abstimmung mit den jeweiligen Unternehmen zu berücksichtigen. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung empfahl eine Überprüfung der Flächen auf Kampfmittel, was laut Verwaltung bereits im Bebauungsplan berücksichtigt sei.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln einstimmig, den Satzungsbeschluss zur 6. Änderung des Bebauungsplanes zu fassen. Zudem wird empfohlen, die Anregung zur Vermeidung von Durchgangsverkehr durch eine Versetzung von Pollern umzusetzen.
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Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Rat (14. Sitzung)
- 07.09.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (10. Sitzung)
- 1850. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Wertherbruch - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - FeststellungsbeschlussZur Vorlage · 2022/0173 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat im Rahmen der Beschlussvorlage 2022/0173 den Feststellungsbeschluss für die 50. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Wertherbruch zur Vorlage gebracht. Ziel der Änderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für ein neues Wohnbaugebiet im Bereich der Schulstraße, welches in direktem Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 3 „Siemensweide“ steht.
Im Zuge des Verfahrens wurden Stellungnahmen verschiedener Behörden und Träger öffentlicher Belange berücksichtigt. Die Bezirksregierung Düsseldorf gab Hinweise zum Gewässerschutz und zum Hochwasserrisiko, woraufhin die Verwaltung Anpassungen bezüglich Starkregenereignissen vornahm und Maßnahmen auf Ebene des Bebauungsplanes festlegte. Der Kreis Wesel gab Hinweise zur Landschaftsplanung und zum Artenschutz, welche auf Ebene der Bauausführung zu behandeln sind. Der Landschaftsverband Rheinland wies vorsorglich auf den Erhalt der Kulturlandschaft hin. Die Innogy Netze Deutschland GmbH meldete die Notwendigkeit an, Bestandsleitungen zu berücksichtigen und eine neue Kabeltrasse für die Versorgung des Gebiets zu verlegen, was in die Erschließungsplanung einfließt. Zudem wurde die Empfehlung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes zur Überprüfung der Flächen auf Kampfmittel aufgenommen.
Nach der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs im Sommer 2022, bei der keine abwägungsrelevanten Bedenken von Bürgern vorlagen, empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt Hamminkeln einstimmig, den Feststellungsbeschluss zu fassen.
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- 29.09.2022 · Rat (14. Sitzung)
- 29.09.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (11. Sitzung)
- 19Bebauungsplan Nr. 3 "Siemensweide" im Ortsteil Wertherbruch - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)Zur Vorlage · 2022/0171 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/0171 der Fachdienste 61 befasst sich mit dem Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 3 „Siemensweide“ im Ortsteil Wertherbruch. Das Vorhaben sieht die Schaffung eines neuen Wohnbaugebiets im Bereich der Schulstraße vor. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehet dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Satzungsbeschluss zu fassen und die Entwurfsbegründung als Entscheidungsgrundlage zu übernehmen.
Im Rahmen des Verfahrens wurden verschiedene Stellungnahmen abgewogen. Die Bezirksregierung Düsseldorf gab Hinweise zum Gewässerschutz und zum Hochwasserrisiko, welche durch Anpassungen im Plan sowie durch die Festlegung von Flächen zur Aufnahme von Oberflächenwasser berücksichtigt wurden. Der Kreis Wesel regte eine höhere Anzahl heimischer Gehölze sowie den Nachweis von Ökopunkten an. Die Verwaltung hat die textlichen Festsetzungen zur Bepflanzung entsprechend erweitert und den Nachweis der Kompensation vorgesehen. Bezüglich der Wasserwirtschaft wurde die Notwendigkeit einer Dachbegrünung geprüft, jedoch aufgrund der geringen Versiegelung nicht als zwingende Festsetzung aufgenommen.
Weitere Belange der Innogy Netze Deutschland GmbH zur Versorgung des Gebiets werden im Zuge der Erschließungsplanung mit dem zuständigen Fachamt abgestimmt. Hinweise des Kampfmittelbeseitigungsdienstes zur Überprüfung der Fläche sind bereits im Plan enthalten. Die Anregung eines Bürgers zur Zulassung von Mansardendächern wurde abgelehnt, um die Angleichung an die benachbarte Bestandsbebauung zu gewährleisten.
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- 29.09.2022 · Rat (14. Sitzung)
- 29.09.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (11. Sitzung)
- 20Roadmap Evolving Regions - Vorstellung des ProjektesZur Vorlage · 2022/0150 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2022/0150 der Fachdienste 61 stellt das Projekt „Evolving Regions“ vor, welches der regionalen Klimafolgenanpassung im Kreis Wesel dient. Das Projekt, das ehemals unter dem Namen LIRCA bekannt war, umfasst eine Roadmap, die als Fahrplan für die Anpassung an den Klimawandel fungiert. Diese Roadmap konzentriert sich auf die Themenfelder gesunde Lebensverhältnisse, Infrastruktur sowie nachhaltige Landnutzung und Landwirtschaft.
Der Prozess basierte auf der Zusammenarbeit verschiedener Akteure aus Kommunen, Verbänden und der Wirtschaft, wobei die Workshops aufgrund der Pandemielage digital durchgeführt wurden. Ziel des Vorhabens ist es, die Widerstandsfähigkeit der Region gegenüber Klimafolgen zu erhöhen und die Anpassung in kommunale Planungsprozesse zu integrieren. Ein wesentlicher Bestandteil ist eine Klimawirkungsanalyse des Instituts für Raumplanung der TU Dortmund. Diese Analyse nutzt Kartenmaterial und Software-Tools, um räumliche Sensitivitäten sowie die Auswirkungen von Ereignissen wie Hitze, Dürre oder Starkregen darzustellen. Dies soll es der Verwaltung ermöglichen, Maßnahmen wie die Sicherung der Trinkwasserversorgung oder die Starkregenvorsorge zu priorisieren.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Ergebnisse zur Kenntnis zu nehmen und die Roadmap als Grundlage für die weitere Arbeit an der Klimafolgenanpassung zu nutzen. Bestehende Arbeitsgruppen sollen die Ergebnisse bei Bedarf weiterentwickeln können.
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- 29.09.2022 · Rat (14. Sitzung)
- 07.09.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (10. Sitzung)
- 21Spielplatz Haferkamp/Schwalbenweg im Ortsteil Mehrhoog hier: Schließung des Spielplatzes Haferkamp und Zusammenlegung mit dem Spielplatz SchwalbenwegZur Vorlage · 2022/0130 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/0130 sieht die Schließung des Spielplatzes Haferkamp im Ortsteil Mehrhoog und dessen Zusammenlegung mit dem Spielplatz am Schwalbenweg vor. Der Spielplatz Haferkamp weist eine Gesamtfläche von 1.078,48 m² auf, wobei die Hälfte der Fläche mit Spielgeräten ausgestattet ist. In der Begründung wird auf regelmäßige Vandalismusschäden verwiesen, wobei ein Vorfall mit zerschlagenen Glasflaschen im laufenden Jahr einen Austausch von 100 Tonnen Sand verursachte, was Kosten in Höhe von etwa 7.500 Euro nach sich zog.
Der Spielplatz am Schwalbenweg befindet sich etwa 600 Meter entfernt und umfasst eine Fläche von 1.521,69 m². Die Verwaltung schlägt vor, die Spielgeräte vom Haferkamp auf den Schwalbenweg zu übertragen und diesen durch eine Neugestaltung aufzuwerten. Ziel ist eine wirtschaftlichere Betriebsführung durch die Konzentration von Pflege-, Wartungs- und Inspektionsarbeiten auf einen Standort sowie eine Reduzierung der Kontrollaufwände. Die Fläche am Haferkamp soll vorerst als öffentliche Grünfläche erhalten bleiben.
Die geschätzten Kosten für die Umsetzung belaufen sich auf 12.500 Euro, wobei der Bauhof den Ausbau und Wiedereinbau der Geräte übernehmen soll. Die entsprechenden Haushaltsmittel müssten für den Haushalt 2023 angemeldet werden. Der Bauausschuss hat den vorliegenden Beschlussvorschlag in seiner Sitzung am 15. September 2022 einstimmig abgelehnt.
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- 29.09.2022 · Rat (14. Sitzung)
- 15.09.2022 · Bauausschuss (10. Sitzung)
- 22Schulbushaltestellen in Hamminkeln hier: Untersuchung zur BeleuchtungssituationZur Vorlage · 2022/0132 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/0132 befasst sich mit der Untersuchung der Beleuchtungssituation an Schulbushaltestellen im Stadtgebiet von Hamminkeln. Von den insgesamt 156 Haltestellen für Schülerinnen und Schüler sind derzeit 37 beleuchtet, während 119 Haltestellen über keine Beleuchtung verfügen. Da an 55 dieser unbeleuchteten Stellen die Abholung direkt an den Wohnorten erfolgt, verbleiben 64 Haltestellen, die für eine Nachrüstung in Betracht kommen.
Die Verwaltung plant den Einsatz von Solarleuchten des Typs Protos 115. Bei der Auswahl der Technik wird berücksichtigt, dass die Haltepunkte aufgrund wechselnder Schullinien variieren können und die Ausleuchtung die Verkehrssicherheit auf angrenzenden Straßen nicht beeinträchtigen darf.
Die geschätzten Kosten für die Planung, Beschaffung und Montage der Solarbeleuchtung an den 64 Haltestellen belaufen sich auf circa 185.000 Euro brutto. Zusätzlich werden jährliche Unterhalts- und Prüfkosten in Höhe von 20 Euro pro Leuchte veranschlagt. Da für das Haushaltsjahr 2022 keine Mittel bereitstehen, sollen die Kosten in den Haushalt ab 2023 eingestellt werden.
Sowohl der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport als auch der Bauausschuss haben bereits einstimmig empfohlen, dem Rat die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel ab 2023 sowie die Nachrüstung der unbeleuchteten Haltestellen gemäß der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu beschließen.
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- 29.09.2022 · Rat (14. Sitzung)
- 15.09.2022 · Bauausschuss (10. Sitzung)
- 14.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (10. Sitzung)
- 23Haushalt 2022 hier: überplanmäßige Ausgaben im Bereich des SG 66-3Zur Vorlage · 2022/0131 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regiebetrieb Abwasserwirtschaft der Stadt Hamminkeln hat im Rahmen der Beschlussvorlage 2022/0131 die Genehmigung für überplanmäßige Ausgaben im Haushalt 2022 beantragt. Die Vorlage betrifft zwei verschiedene Bereiche innerhalb des Haushalts.
Im ersten Bereich geht es um die Erstellung von Hausanschlüssen. Hier wird ein zusätzlicher Bedarf von 50.000 Euro angeführt. Als Gründe werden die Unvorhersehbarkeit der Anzahl der Anschlüsse, die unterschiedliche Kostenstruktur der einzelnen Maßnahmen sowie Preissteigerungen bei Rohrleitungen und Betriebsstoffen genannt. Zudem wird auf eine zunehmende bauliche Verdichtung und das Schließen von Baulücken verwiesen. Zur Deckung dieser Ausgabe wird eine Umwidmung von Mitteln aus dem Projekt zur Erneuerung des Regen- und Schmutzwasserkanals in der Sachsenstraße vorgeschlagen.
Der zweite Bereich umfasst Erneuerungsmaßnahmen an Kläranlagen, Betriebspunkten und Pumpwerken. Hier wird ein Bedarf von 65.000 Euro geltend gemacht. Neben gestiegenen Baukosten und Materialkosten wird die notwendige Erneuerung der Oberfläche eines Lagerplatzes auf der Zentralkläranlage Hamminkeln angeführt, da die vorhandene Fläche Risse und Löcher aufweist. Auch hier soll die Deckung durch Mittel aus dem Projekt zur Kanalerneuerung in der Sachsenstraße erfolgen, da sich diese Maßnahme in Abstimmung mit dem Straßenbau um ein Jahr verschoben hat.
Der Bauausschuss hat dem Rat empfohlen, beide überplanmäßigen Ausgaben in der vorgeschlagenen Form zu genehmigen.
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- 29.09.2022 · Rat (14. Sitzung)
- 15.09.2022 · Bauausschuss (10. Sitzung)
- 24Errichtung einer Klärschlammentwässerung hier: überplanmäßige AusgabenZur Vorlage · 2022/0161 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/0161 befasst sich mit der Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben für die Errichtung einer Klärschlammentwässerung auf der zentralen Kläranlage. Im Rahmen der Fortschreibung des Mittelabflussplanes wurde festgestellt, dass die Gesamtkosten für das Projekt mit 1.484.073,58 Euro über dem im Haushaltsplan vorgesehenen Budget von 1.340.000,00 Euro liegen. Daraus ergibt sich eine Differenz von 144.073,58 Euro.
Als wesentliche Gründe für diese Kostensteigerung werden die verteuerten Kosten für die Errichtung der Stahlhalle sowie die gestiegenen Preise für die Elektroausstattung, die Einrichtung der Halle und die damit verbundenen Planungskosten angeführt. Durch die Erhöhung der anrechenbaren Kosten steigen zudem die Honorarkosten. Darüber hinaus fallen zusätzliche Leistungen für Maßnahmen wie Asphaltarbeiten, die Herstellung eines Pumpensumpfes, die Installation eines Wärmetauschers sowie die Anbindung der Steuerung an das bestehende Prozessleitsystem an.
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 144.073,58 Euro soll innerhalb desselben Produktes über das PSP-Element „Erneuerung RW/SW Kanal Sachsenstraße“ erfolgen. Der Bauausschuss hat bereits eine einstimmige Empfehlung an den Rat ausgesprochen, die überplanmäßigen Ausgaben unter Berücksichtigung des vorgeschlagenen Deckungsvorschlags zu genehmigen.
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- 29.09.2022 · Rat (14. Sitzung)
- 15.09.2022 · Bauausschuss (10. Sitzung)
- 25Trafostation und Zuleitung ZKA hier: überplanmäßige AusgabeZur Vorlage · 2022/0162 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/0162 befasst sich mit einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 61.175,58 Euro für die Zentralkläranlage (ZKA) in Hamminkeln. Hintergrund der Vorlage ist die Notwendigkeit, die Stromkapazität der Kläranlage zu erweitern, da die vorhandene Trafostation nicht mehr ausreicht. Im Zuge der Errichtung einer neuen Trafostation und der Neuordnung der Stromverteilung soll auch die künftige Aufnahme von regenerativ erzeugtem Strom berücksichtigt werden. Der erhöhte Strombedarf resultiert insbesondere aus der neuen Klärschlammentwässerung mittels Zentrifuge, die aktuell im Probebetrieb über einen gemieteten Generator läuft.
Die Kosten für die überplanmäßige Ausgabe setzen sich aus zwei Komponenten zusammen. Zum einen fallen 39.583,15 Euro für den Anschluss der neuen Transformatorstation an das Netz des regionalen Energieversorgungsunternehmens an, da dieser Vorgang in der ursprünglichen Kalkulation nicht enthalten war. Zum anderen wurde ein Nachtrag der ausführenden Baufirma in Höhe von 21.592,43 Euro eingereicht. Dieser ergibt sich aus notwendigen Bodenarbeiten, bei denen aufgrund von Steinen im Boden ein Austausch von Erdreich sowie die Lieferung und der Einbau von Sand erforderlich wurden. Zudem fielen Kosten für die Entsorgung von Bauschutt sowie eine Massenmehrung beim Bodenaushub an.
Zur Deckung dieser Kosten wird vorgeschlagen, Mittel aus dem Projekt „Erneuerung RW-/SW-Kanal Sachsenstraße“ (PSP-Element 7.019108.700.300) zu verwenden. Der Bauausschuss hat empfohlen, dem Rat die Genehmigung dieser überplanmäßigen Ausgabe zu empfehlen.
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- 29.09.2022 · Rat (14. Sitzung)
- 15.09.2022 · Bauausschuss (10. Sitzung)
- 26Grundschule Ringenberg hier: überplanmäßige AusgabenZur Vorlage · 2022/0134 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/0134 befasst sich mit überplanmäßigen Ausgaben im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen an der Grundschule Ringenberg. Nach der Prüfung der vorliegenden Schlussrechnungen wurde festgestellt, dass das vorhandene Budget nicht ausreicht, um die durchgeführten Arbeiten vollständig abzurechnen. Die Differenz zwischen den bereitgestellten Mitteln und dem tatsächlichen Bedarf beläuft sich auf 85.000 Euro.
Die Ursachen für diese Kostenabweichung liegen unter anderem in einem erhöhten Aufwand bei der nachträglichen Änderung von Entwässerungsleitungen sowie in Preissteigerungen bei den Gewerken Dachdecker und Zimmerer während der Dachsanierung des Flachdachanbaus. Zudem wurde im Zuge einer Neuordnung der Projektzuständigkeiten festgestellt, dass die Übertragung von Mittelbindungen in das Haushaltsjahr 2022 fehlerhaft erfolgte, wodurch unter anderem die Kosten für Ingenieurleistungen in Höhe von 45.000 Euro nicht übertragen worden waren.
Zur Deckung des Finanzbedarfs von 85.000 Euro wird ein Umschichtungsvorschlag unterbreitet. Ein Betrag von 36.600 Euro soll aus dem Projekt zur Erweiterung der Ludgerischule bereitgestellt werden, da die dortige Machbarkeitsstudie für die Grundschule Dingden derzeit nicht weiterverfolgt wird. Weitere 48.400 Euro sollen aus dem Projekt zur Schaffung des Schulzentrums Hamminkeln stammen, da dort durch eine günstigere Abrechnung der Lüftungsgewerke Einsparungen erzielt werden konnten. Der Bauausschuss hat empfohlen, dem Rat diesen Deckungsvorschlag zu entsprechen.
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- 29.09.2022 · Rat (14. Sitzung)
- 15.09.2022 · Bauausschuss (10. Sitzung)
- 27Errichtung und Sanierung der städt. Flüchtlingsunterkünfte hier: überplanmäßige AusgabenZur Vorlage · 2022/0135 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung befasst sich mit der Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von insgesamt 283.000 Euro für verschiedene bauliche Maßnahmen im Stadtgebiet.
Ein wesentlicher Teil der Mittel soll der Sanierung der sogenannten „holländischen Modelle“ an den Standorten Handwerkerstraße, Rathausstraße und Am Hallenbad dienen. Für die anstehende Sanierung von acht Wohneinheiten werden Kosten von etwa 90.000 Euro veranschlagt. Diese sollen durch Mittel aus der Einzelmaßnahme der Gesamtschule gedeckt werden, da dort aufgrund von Verzögerungen bei der Verschattung des Forums und der Flurdecken Kapazitäten frei geworden sind.
Zudem ist die Einrichtung der ehemaligen Grundschule in Mehrhoog als neue Flüchtlingsunterkunft vorgesehen. Hierfür werden Kosten von circa 75.000 Euro für bauliche Anpassungen, die Umsetzung eines Brandschutzkonzeptes sowie die Beschaffung von Containern und Küchenausstattungen veranschlagt. Die Deckung soll über Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer erfolgen.
Ein dritter Punkt betrifft die Erhöhung des Budgets für die bauliche Unterhaltung um insgesamt 100.000 Euro. Dies ist notwendig, um weitere Instandhaltungsmaßnahmen, wie etwa notwendige Arbeiten am Kamin des Schlosses Ringenberg, sowie die allgemeine Handlungsfähigkeit des Gebäudemanagements sicherzustellen. Die Deckung dieser Erhöhung erfolgt teils aus der Einzelmaßnahme der Gesamtschule (85.000 Euro) und teils aus den Gewerbesteuermehreinnahmen (15.000 Euro). Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat die Zustimmung zu diesen Deckungsvorschlägen.
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- 29.09.2022 · Rat (14. Sitzung)
- 15.09.2022 · Bauausschuss (10. Sitzung)
- 28Erneuerung Aussegnungshalle Hamminkeln hier: überplanmäßige AusgabenZur Vorlage · 2022/0136 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/0136 befasst sich mit der finanziellen Deckung für die Erneuerung der Aussegnungshalle in Hamminkeln. Nachdem der Rat und der Bauausschuss im Jahr 2021 beschlossen hatten, die Planungen für einen Neubau zu stoppen und stattdessen Alternativen zu prüfen, wurde die Umsetzung eines Umbaus ohne bauliche Erweiterung verfolgt. Für diesen Zweck wurden bereits Mittel in Höhe von 370.000 Euro im Haushalt eingestellt.
Nach einer ersten Kostenschätzung aus dem Juli 2022 belaufen sich die voraussichtlichen Kosten für die Sanierung des Bestandsgebäudes sowie die Einrichtung von Kühlräumen auf etwa 420.000 Euro. Um die daraus resultierenden überplanmäßigen Ausgaben zu decken, wird vorgeschlagen, vorhandene Mittel umzubuchen. Konkret sollen 160.356 Euro, die auf dem PSP-Element für den ursprünglichen Neubau zur Abwicklung von Planungsleistungen bereitstehen, auf das PSP-Element für die Erneuerung der Aussegnungshalle übertragen werden.
Durch diese Umbuchung stünden für die Umsetzung des Umbauvorhabens insgesamt 530.356 Euro zur Verfügung. Die Verwaltung weist darauf hin, dass bestehende Verträge für Ingenieurleistungen für den Umbau angepasst werden können, wodurch Synergien genutzt und Kosten für erneute Planungsleistungen vermieden werden. Der Bauausschuss hat bereits einstimmig empfohlen, dem Rat den Deckungsvorschlag und die Bereitstellung der überplanmäßigen Ausgaben zuzustimmen.
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- 29.09.2022 · Rat (14. Sitzung)
- 15.09.2022 · Bauausschuss (10. Sitzung)
- 29Implementierung eines Energiemanagementsystems in den kommunalen GebäudenZur Vorlage · 2022/0156.1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die Implementierung eines Energiemanagementsystems (EMS) in ihren kommunalen Gebäuden. Ziel der Maßnahme ist die kontinuierliche Erfassung und Steuerung von Energieverbrauchsdaten, um die Energieeffizienz zu steigern und CO2-Emissionen zu reduzieren. Basierend auf Erfahrungen aus einem bereits im Rathaus installierten Monitoringsystem, das in der vergangenen Heizperiode zu einer Einsparung von etwa 30 % der Erdgasenergie führte, sollen nun weitere Liegenschaften einbezogen werden.
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, ein Förderprogramm im Rahmen der Kommunalrichtlinie zu beantragen. Dieses Programm umfasst Software, Messtechnik, die Inanspruchnahme externer Dienstleistungen sowie die Schaffung von Fachpersonal. Zur kurzfristigen Umsetzung der Monitoringsysteme für die 15 energieintensivsten Gebäude werden 50.000 Euro benötigt. Diese Mittel sollen durch eine Umbuchung aus dem Produkt Klimaschutz bereitgestellt werden.
Für die langfristige Umsetzung und den Aufbau des Systems wird die Einrichtung einer befristeten Vollzeitstelle (Entgeltgruppe 11) im Stellenplan 2023 im Bereich Gebäudemanagement vorgeschlagen. Die Verwaltung soll im Rahmen der Stellenplanberatung 2023 prüfen, wie diese Stelle nach Ablauf des Förderzeitraums dauerhaft in den Stellenbedarf der Fachdienste 65 integriert werden kann. Die Umsetzung der geförderten Maßnahmen ist nach der Bewilligung des Antrags und dem anschließenden Recruiting-Prozess geplant.
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- 29.09.2022 · Rat (14. Sitzung)
- 22.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung)
- 15.09.2022 · Bauausschuss (10. Sitzung)
- 07.09.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (10. Sitzung)
- 30Sanierung kommunaler Einrichtungen hier: Förderantrag Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2022/0168 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ Fördermittel zu beantragen. Das Programm, dessen Mittel im Bundeshaushalt 2022 im Klima- und Transformationsfonds veranschlagt wurden, zielt auf die Sanierung und Modernisierung kommunaler Infrastruktur ab. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der energetischen Optimierung und der Anpassung an den Klimawandel, wobei der Erhalt von Bestandsgebäuden im Vordergrund steht.
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, dass die Verwaltung Projektskizzen für vier spezifische Liegenschaften beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einreicht. Dabei handelt es sich um die Turnhalle der Grundschule Meerhoog, die Turnhalle der Gesamtschule Hamminkeln, die Hogenbuschhalle Mehrhoog sowie die Sporthalle Dingden am Höingsweg. Die Förderung umfasst konzeptionelle, investitionsvorbereitende sowie investive Kosten und kann als nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 45 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben erfolgen.
Für die Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen ist die Einbindung eines anerkannten Energieeffizienz-Experten vorgesehen. Die Verwaltung hat bereits eine Bietergemeinschaft mit der zuständigen Energieberatung beauftragt, um die notwendigen Unterlagen für die Projektskizzen zu erstellen. Der Haupt- und Finanzausschuss hat empfohlen, die Teilnahme am Projektaufruf zu genehmigen und die Einreichung der Skizzen bis zur genannten Frist am 30. September 2022 zu vollziehen.
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- 29.09.2022 · Rat (14. Sitzung)
- 22.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung)
- 31Bereitstellung überplanmäßiger Ausgaben für diverse Ausstattungsmerkmale für den Neubau Grundschule MehrhoogZur Vorlage · 2022/0139 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 befasst sich mit der Bereitstellung überplanmäßiger Mittel für den Neubau der Grundschule Mehrhoog. Hintergrund der Vorlage ist eine fehlerhafte Veranschlagung bei der Mittelanmeldung für den Haushalt 2022. Die Kosten für die Telefonanlage sowie die Präsentations- und Medienausstattung der Klassen- und Fachräume wurden im Vorjahr versehentlich als konsumtive Ausgaben statt als investive Ausgaben veranschlagt.
Um die Deckungsfähigkeit der erforderlichen Mittel sicherzustellen, sollen überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 63.000 Euro bereitgestellt werden. Diese sollen durch die Heranziehung von Minderaufwendungen unter der Kostenstelle 1003010133 des Sachkontos 52811000 finanziert werden. Da die geplanten überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen den Schwellenwert von 25.000 Euro überschreiten, ist gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie der Haushaltssatzung der Stadt Hamminkeln die Zustimmung des Rates erforderlich.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Vorlage mit einer Einstimmigkeit empfohlen, die Bereitstellung der Mittel dem Rat der Stadt Hamminkeln zu ermöglichen. Die finanziellen Mittel stehen im Produkt Grundschulen zur Verfügung. Auswirkungen auf den Klimawandel werden in der Vorlage nicht festgestellt.
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- 29.09.2022 · Rat (14. Sitzung)
- 22.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung)
- 32Vorlage des 2. Quartalsberichtes der Stadt Hamminkeln 2022Zur Vorlage · 2022/0114 · Mitteilungsvorlage
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Die Stadt Hamminkeln hat mit der Mitteilungsvorlage 2022/0114 den zweiten Quartalsbericht für das erste Halbjahr 2022 vorgelegt. Der Bericht umfasst die Ergebnis- und Finanzrechnungen sowie eine Übersicht über die Abwicklung investiver Maßnahmen für die Monate Januar bis Juni 2022.
Im Bereich der Gesamterträge wurden im ersten Halbjahr 44 % der für das Jahr 2022 geplanten Beträge verbucht. Bei den Steuern und ähnlichen Abgaben liegt der Ist-Wert mit 47 % leicht über dem Plananteil, wobei die Gewerbesteuerveranlagung zum 30. Juni um 2,1 Mio. € über dem Planansatz lag. Die Erträge aus Zuwendungen und allgemeinen Umlagen belaufen sich auf 40 % des Planwertes; hier sind die Schlüsselzuweisungen sowie die Schulpauschale bereits in voller Höhe eingegangen. Die Zuwendungen für den Breitbandausbau im Außenbereich werden voraussichtlich im dritten Quartal verbucht.
Die Aufwendungen im Haushalt wurden durch die Ukrainekrise beeinflusst, wobei im ersten Halbjahr Aufwendungen in Höhe von 136 T€ direkt daraus resultierten. Zum 30. Juni lebten 237 ukrainische Flüchtlinge im Stadtgebiet.
Weitere Ertragsarten wie öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte (52 %), privatrechtliche Leistungsentgelte (72 %), Kostenerstattungen und Umlagen (87 %) sowie sonstige ordentliche Erträge (70 %) zeigen im ersten Halbjahr unterschiedliche Abweichungen zum Planansatz. Der Bericht enthält zudem Darstellungen zur Entwicklung der Geldanlagen sowie Plan-Ist-Vergleiche mit den Vorjahreswerten.
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- 29.09.2022 · Rat (14. Sitzung)
- 33Zweiter Sachstandsbericht des DigitalisierungsbeauftragtenZur Vorlage · 2022/0118 · Mitteilungsvorlage
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Die Stadtverwaltung Hamminkeln legt im Rahmen der Ratssitzung am 29. September 2022 den zweiten Sachstandsbericht des Digitalisierungsbeauftragten vor. Dieser Bericht folgt auf die erste Berichterstattung vom 7. Oktober 2021. Die zeitliche Planung der Mitteilungsvorlage orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes, wonach Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 über digitale Verwaltungsportale angeboten werden sollen. Zudem steht der Umstieg auf die e-Akte in allen Fachdiensten der Stadtverwaltung zum 1. Januar 2023 an.
Neben dem aktuellen Fortschritt der Digitalisierung thematisiert der Bericht die Optimierung von Geschäftsprozessen. Hierbei wird auf die Durchführung von Prozessanalysen und -optimierungen verwiesen, die unter Einbeziehung aller Beteiligten erfolgen. In diesem Zusammenhang findet auch eine interkommunale Unterstützung im Rahmen des Kooperationsprojektes „Prozessmanagement@Niederrhein“ statt, an dem die Stadt nach einem Ratsbeschluss vom 20. Dezember 2020 teilnimmt.
Ein weiterer Bestandteil der Berichterstattung ist die Implementierung eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses (KVP). Dies geschieht in Umsetzung eines Auftrags aus der Sitzung der Hauptausschuss-Verantwortlichen (HFA) vom 9. Februar 2022, der eine Berichterstattung über das Konzept zur Geschäftsprozessoptimierung der Verwaltung nach der Sommerpause vorsah.
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- 29.09.2022 · Rat (14. Sitzung)
- 34Beitritt der Stadt Hamminkeln als Träger zur Anstalt des öffentlichen Rechts "d-NRW AöR"Zur Vorlage · 2022/0116 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 sieht den Beitritt der Stadt Hamminkeln zur Anstalt des öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“ zum 1. November 2022 vor. Die d-NRW AöR wurde durch das Errichtungsgesetz des Landtags NRW geschaffen, um eine zeitgemäße Rechtsform für staatlich-kommunale IT-Kooperationsprojekte und E-Government-Initiativen zu etablieren.
Ein wesentlicher Aspekt des Beitritts ist die Möglichkeit der Inhouse-Vergabe. Als Träger der Anstalt kann die Stadt Hamminkeln Aufträge im Rahmen dieser Rechtsform ausschreibungsfrei erteilen und so Angebote wie regionale Vergabemarktplätze oder fachliche Unterstützung bei der Informationstechnik nutzen. Zudem ermöglicht die Trägerschaft die Nachnutzung von bundesweiten Online-Diensten im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes. Die Interessenvertretung der Stadt im Verwaltungsrat der Anstalt soll dabei über die durch die kommunalen Spitzenverbände benannten Mitglieder erfolgen.
Für die Stadt entsteht durch den Beitritt eine einmalige finanzielle Verpflichtung in Höhe von 1.000 Euro zur Zeichnung der Stammkapitaleinlage. Diese Einlage ist als werthaltige Finanzanlage zu behandeln, die bei einem späteren Austritt unverzinst zurückgezahlt wird. Eine Haftung der Stadt für die Verpflichtungen der d-NRW AöR ist gesetzlich ausgeschlossen. Die entsprechenden Mittel sind im Haushalt unter dem Produkt Organisationsangelegenheiten für den Erwerb von Anteilen an Digitalisierungsvorhaben vorhanden.
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Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Rat (14. Sitzung)
- 22.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung)
- 35Neubesetzung von Ratsausschüssen und Benennung von Gremiumsmitgliedern in DrittorganisationenZur Vorlage · 2022/0167 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 befasst sich mit der Neubesetzung von Ratsausschüssen sowie der Benennung von Mitgliedern in Gremien von Drittorganisationen. Hintergrund sind die Mandatsniederlegungen zweier Ratsmitglieder der CDU und der SPD. Durch die Nachfolgefeststellungen aus den jeweiligen Reservelisten rücken ein Mitglied der CDU und ein Mitglied der SPD in die Stadtvertretung nach. Da die neuen Ratsmitglieder zuvor als sachkundige Bürger in verschiedenen Ausschüssen und Arbeitsgruppen vertreten waren, entfallen diese Mandate in ihrer Funktion als sachkundige Bürger.
Die Verwaltung legt verschiedene Nachbesetzungsvorschläge der Fraktionen vor. Die CDU-Fraktion schlägt für kommunale Ausschüsse unter anderem die Besetzung des Wahlprüfungsausschusses und des Haupt- und Finanzausschusses mit einem neuen Ratsmitglied vor. Zudem werden Vorschläge für die Vertretung in Drittorganisationen wie dem Zweckverband Hochwasserschutz Issel oder dem Städte- und Gemeindebund NRW unterbreitet.
Die SPD-Fraktion schlägt für den Haupt- und Finanzausschuss, den Rechnungsprüfungsausschuss sowie den Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport das neue Ratsmitglied als Nachfolge vor. Für den Feuerschutzausschuss benennt die SPD-Fraktion das neue Ratsmitglied als Nachfolger für den Vorsitz. Die Vorlage enthält zudem Vorschläge für die Vertretung in Gremien von Zweckverbänden, wie etwa der Verbandsversammlung des Wasserversorgungsverbandes Wittenhorst.
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Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Rat (14. Sitzung)
- 36Nachbesetzung von Gremien der Wasser- und BodenverbändeZur Vorlage · 2022/0111 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2022/0111 der Fachdienste 10 befasst sich mit der Nachbesetzung von Vertretungen in verschiedenen Gremien der Wasser- und Bodenverbände. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden eines Verwaltungsmitarbeiters aus dem Dienst, wodurch mehrere Sitze in den genannten Organen vakant geworden sind. Die Nachfolgefeststellung in den Organen dieser Drittorganisationen erfolgt gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen durch Mehrheitswahl.
Die Verwaltung schlägt für die Neubesetzung der Sitze im Raesfelder Isselverband (Ausschuss Gruppe Gemeinden), im Wasser- und Bodenverband Untere Issel Süd (Ausschuss Gruppe Gemeinden) sowie im Wasser- und Bodenverband Obere Issel (Ausschuss Gruppe Gemeinden) eine Verwaltungsmitarbeiterin vor. Ebenso wird diese Mitarbeiterin für die stellvertretende Mitgliedschaft im Vorstand der Gruppe Gemeinden des Wasser- und Bodenverbandes Mittlere Issel sowie als stellvertretendes Mitglied im Ausschuss Gruppe Erschwerer des Unteren Isselverbandes Nord vorgeschlagen.
Für die Besetzung im Ausschuss Gruppe Gemeinden des Unteren Isselverbandes Nord wird ein Verwaltungsmitarbeiter vorgeschlagen. Dieser soll die Position übernehmen, die durch das Ausscheiden des bisherigen Mitarbeiters frei wurde. Zudem wird derselbe Mitarbeiter als Mitglied für den Ausschuss Gruppe Erschwerer des Isselverbandes vorgeschlagen. Der Rat wird gebeten, die vorgeschlagenen Nachbesetzungen zu wählen bzw. die entsprechenden Vorschläge für die Gremien zu beschließen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die daraus resultierenden Weisungen an die betroffenen Personen zu erteilen.
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- 29.09.2022 · Rat (14. Sitzung)
- 37Abberufung und Bestellung einer Tariflich Beschäftigten zur RechnungsprüferinZur Vorlage · 2022/0163 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, die personelle Besetzung der örtlichen Rechnungsprüfung für die Verwaltungsprüfung zum 1. Oktober 2022 zu verändern. Im Rahmen der Beschlussvorlage 2022/0163 wird vorgeschlagen, die bisherige Prüferin mit Wirkung zum 30. September 2022 abzurufen. Grund für diesen Schritt ist die geplante Umsetzung der bisherigen Prüferin in den Fachdienst 22, was im Zusammenhang mit dem Ausscheiden der dortigen Fachdiensteleitung im kommenden Jahr steht.
Gleichzeitig soll eine tariflich Beschäftigte nach einer internen Ausschreibung mit Wirkung zum 1. Oktober 2022 als neue Prüferin der örtlichen Rechnungsprüfung bestellt werden. Mit dieser neuen Funktion wird der Person zudem die Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten in einem Umfang von 19,5 Stunden übertragen. Die rechtliche Grundlage für die Bestellung und Abberufung der Prüfer durch den Rat ergibt sich aus den entsprechenden Bestimmungen der Gemeindeordnung. Die Federführung für diese Vorlage liegt bei den Fachdiensten 10.
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Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Rat (14. Sitzung)
- 38Bestellung einer Stellvertretung des KämmerersZur Vorlage · 2022/0174 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2022/0174 wird dem Rat von Hamminkeln ein Antrag zur Bestellung einer Stellvertretung des Kämmerers vorgelegt. Ziel der Vorlage ist es, die bestehende Vertretungsregelung für den Fall einer mehrtägigen Verhinderung des Kämmerers zu erweitern. Während bereits zuvor Regelungen für die Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben sowie für Verpflichtungsermächtigungen getroffen wurden, sollen nun weitere gesetzlich zugewiesene Aufgaben abgedeckt werden.
Die Erweiterung der Befugnisse umfasst unter anderem die Mitgliedschaft im Verwaltungsvorstand, die Aufstellung der Haushaltssatzung, der Nachtragssatzung sowie der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung. Ebenso sollen die Erstellung des Jahresabschlusses sowie die Vertretung abweichender Meinungen in den Beratungen des Rates in den Aufgabenbereich der Vertretung fallen. Eine Übertragung der Aufgaben auf das Bürgermeisteramt ist aufgrund der gesetzlichen Stellung des Kämmerers nach der Gemeindeordnung NRW nicht möglich.
Als Stellvertreterin wird eine Mitarbeiterin der Fachdienste vorgeschlagen, die bereits seit 2013 die Funktion der stellvertretenden Fachdiensteleitung innehat und über die entsprechende fachliche Qualifikation verfügt. Von der Vertretungsbefugnis ausgenommen bleibt die Aufsicht über die Finanzbuchhaltung; diese soll im Falle einer Verhinderung des Kämmerers durch den Bürgermeister wahrgenommen werden. Die Stellvertretung bezieht sich ausschließlich auf den Aufgabenbereich des Kämmerers und nicht auf die Funktion als Vorstandsbereichsleiter.
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- 29.09.2022 · Rat (14. Sitzung)
- 39Grundsätze für die Vergabe von Baugrundstücken im geplanten Baugebiet in Wertherbruch, SiemensweideZur Vorlage · 2022/0169 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2022/0169 der Fachdienste 23 erläutert die Grundsätze für die Vergabe von Baugrundstücken im geplanten Neubaugebiet Siemensweide in Wertherbruch. Das Angebot umfasst zwei Bauplätze für Doppelhaushälften, zwei für Mehrfamilienhäuser sowie zehn Grundstücke für Einfamilienhäuser. Die Verkaufspreise sind nach der Art der Bebauung gestaffelt: Für Mehrfamilienhäuser werden 127,50 Euro pro Quadratmeter angesetzt, für die übrigen Bauplätze 8lag5,00 Euro pro Quadratmeter zuzüglich der Erschließungsbeiträge.
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist am 26. August 2022 sind 20 Bewerbungsschreiben eingegangen. Die Verwaltung prüft die Anträge anhand eines festgelegten Gewichtungssystems, das den Fokus auf die Förderung der Eigenentwicklung des Ortsteils legt. Vorrangig sollen junge Paare mit Kindern sowie Bewerber mit lokalem Bezug zu Wertherbruch und ohne vorhandenen Grundbesitz berücksichtigt werden. Eine weitere Priorisierung erfolgt nach dem Alter der Bewerber und dem Vorhandensein von Kindern.
Die Verwaltung prüft zudem die Möglichkeit, die beiden für Doppelhaushälften vorgesehenen Plätze an einzelne Bewerber zusammen zu vergeben, da für diese spezifische Bauform keine nennenswerte Nachfrage bestand. Für alle Erwerber gelten eine Bebauungsverpflichtung innerhalb von fünf Jahren sowie eine Veräußerungsbeschränkung von zehn Jahren. Zudem ist eine vertragliche Selbstnutzungspflicht für die Eigenheime vorgesehen, wobei Ausnahmen für Mehrfamilienhäuser möglich sind. Die Wirksamkeit der Kaufverträge ist an die Rechtskraft der Bebauungsplanung und die Erschließung der Flächen gebunden.
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Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Rat (14. Sitzung)
- 22.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung)
- 40Reparatur/Austausch der Heizung in der Hogenbuschhalle in Mehrhoog hier: Bereitstellung überplanmäßiger AusgabenZur Vorlage · 2022/0178 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Reparatur bzw. dem Austausch der Heizungsanlage in der Hogenbuschhalle in Mehrhoog. Am 22. September 2022 wurde eine Störung der Heizungsanlage festgestellt. Da es sich um eine Anlage aus dem Jahr 1986 handelt, ist laut dem Gebäudemanagement eine Reparatur des defekten Steuergeräts nicht mehr möglich, da keine Ersatzteile mehr verfügbar sind.
Als Lösung sieht die Verwaltung die Beschaffung eines zentralen Geräts mit einer Leistung von 212 kW vor. Die Installation soll voraussichtlich in der 41. Kalenderwoche erfolgen. Durch diese kurzfristige Umsetzung soll die Nutzung eines Mietgeräts vermieden werden, was zusätzliche Kosten verhindern soll. Die Kosten für die neue Anlage werden auf etwa 40.000 Euro geschätzt.
Für die Finanzierung der Maßnahme sollen überplanmäßige Ausgaben bereitgestellt werden, die durch Mehreinnahmen im Bereich der Gewerbesteuer gedeckt werden können. Die neue Anlage soll durch den Einsatz von Brennwerttechnik zu einer Senkung des Gasverbrauchs sowie der CO2-Emissionen führen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Verwaltung mit der Installation der neuen Heizungsanlage zu beauftragen und die entsprechenden Mittel zur Verfügung zu stellen.
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- 29.09.2022 · Rat (14. Sitzung)
- 41Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 42Mitteilungen und Anfragen