Erste Änderung der Benutzungsordnung der Sportstätten der Stadt Hamminkeln
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/0115 der Fachdienste 40 sieht die erste Änderung der Benutzungsordnung der Sportstätten der Stadt Hamminkeln vor. Ziel der Änderung ist es, das Mitbringen von Glasflaschen in die Turn- oder Sporthallen zu untersagen.
Als Hintergrund für diesen Vorschlag wird ein aktueller Schadensfall durch eine Glasflasche angeführt. Die Verwaltung begründet die Maßnahme damit, dass durch das Verbot die Gefahr von Verletzungen, etwa durch Glasbruch, in den Hallen vermieden werden soll. Um die Sportflächen möglichst sicher zu gestalten, wird das Verbot spezifisch auf die Turn- und Sporthallen beschränkt. Die Einnahme von Getränken aus Glasflaschen bleibt in anderen Bereichen, wie beispielsweise den Umkleidekabinen, weiterhin möglich.
Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport hat bereits am 7. September 2022 einstimmig empfohlen, die Änderung der Benutzungsordnung zu beschließen. Ebenso hat der Haupt- und Finanzausschuss am 22. September 2022 eine einstimmige Empfehlung an den Rat abgegeben, das Verbot von Glasflaschen in den Turn- und Sporthallen umzusetzen. Die Entscheidung liegt nun beim Rat der Stadt Hamminkeln.
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Beratungsfolge
- 29.09.2022kein Ergebnis hinterlegt
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