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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Erste Änderung der Benutzungsordnung der Sportstätten der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2022/0115 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/0115 der Fachdienste 40 sieht die erste Änderung der Benutzungsordnung der Sportstätten der Stadt Hamminkeln vor. Ziel der Änderung ist es, das Mitbringen von Glasflaschen in die Turn- oder Sporthallen zu untersagen.
Als Hintergrund für diesen Vorschlag wird ein aktueller Schadensfall durch eine Glasflasche angeführt. Die Verwaltung begründet die Maßnahme damit, dass durch das Verbot die Gefahr von Verletzungen, etwa durch Glasbruch, in den Hallen vermieden werden soll. Um die Sportflächen möglichst sicher zu gestalten, wird das Verbot spezifisch auf die Turn- und Sporthallen beschränkt. Die Einnahme von Getränken aus Glasflaschen bleibt in anderen Bereichen, wie beispielsweise den Umkleidekabinen, weiterhin möglich.
Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport hat bereits am 7. September 2022 einstimmig empfohlen, die Änderung der Benutzungsordnung zu beschließen. Ebenso hat der Haupt- und Finanzausschuss am 22. September 2022 eine einstimmige Empfehlung an den Rat abgegeben, das Verbot von Glasflaschen in den Turn- und Sporthallen umzusetzen. Die Entscheidung liegt nun beim Rat der Stadt Hamminkeln.
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Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Rat (14. Sitzung)
- 22.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung)
- 14.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (10. Sitzung)
- 3Allgemeinverfügung zum Verzicht auf die Ausübung des Vorkaufsrechts gemäß § 31 Denkmalschutzgesetzes NWZur Vorlage · 2022/0129 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 befasst sich mit der Ausübung des Vorkaufsrechts gemäß § 31 des Denkmalschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen. Seit dem 1. Juni 2022 steht den Gemeinden als Untere Denkmalbehörde ein Vorkaufsrecht beim Erwerb von Grundstücken zu, auf denen sich eingetragene Denkmäler oder ortsfeste Bodendenkmäler befinden. Dieses Recht erstreckt sich auch auf den Kauf von Rechten nach dem Wohnungseigentümergesetz sowie auf Erbbaurechte und ist damit umfassender als das allgemeine Vorkaufsrecht nach dem Bundesbaugesetz. Eine Ausübung ist nur zulässig, wenn die dauerhafte Erhaltung des Denkmals dadurch ermöglicht werden soll.
Die Vorlage bezieht sich auf Anwendungshinweise des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 15. Juni 2022. Ziel dieser Hinweise ist es, Verzögerungen im Grundstücksverkehr zu minimieren und die dreimonatige Ausübungsfrist nach Mitteilung des Kaufvertrags nicht voll auszuschöpfen. Das Ministerium räumt den Gemeinden zudem die Möglichkeit ein, für das gesamte Gemeindegebiet generell auf die Ausübung des Vorkaufsrechts nach § 31 Denkmalschutzgesetz NRW zu verzichten.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, diesem Verzicht zuzustimmen und die entsprechende Allgemeinverfügung zu erlassen.
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Beratungsfolge
- 22.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung)
- 4Sanierung Schloss RingenbergZur Vorlage · 2022/0128 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln hat im Rahmen des Bundesprogramms „KulturInvest“ einen Förderantrag für die Sanierung des Schlosses Ringenberg gestellt. Der Antrag wurde Anfang August 2022 durch die Verwaltung eingereicht. Ziel der Förderung ist die Instandsetzung kultureller Orte, wobei der Bundeshaushalt für dieses Programm insgesamt 40 Millionen Euro bereitstellt.
Die beantragte Fördersumme beläuft sich auf 5.459.482 Euro, was einer Übernahme von 50 Prozent der gesamten Sanierungskosten entspricht. In diesem Zusammenhang hat der Landschaftsverband Rheinland eine positive Stellungnahme zum Vorhaben abgegeben, nachdem der Bund eine entsprechende Auskunft angefordert hatte.
Eine Entscheidung des Bundes darüber, ob die Mittel aus dem Programm KulturInvest für die Sanierung des Schlosses Ringenberg bewilligt werden, wird für das Herbsthalbjahr 2022 erwartet. Die Verwaltung hat angekündigt, über den weiteren Verlauf des Antragsverfahrens zu informieren. Die entsprechenden Kostenaufstellungen sowie eine Darstellung der Schlossanlage liegen der Vorlage bei.
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Beratungsfolge
- 22.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung)
- 5Jahresbericht städtische Bücherei HamminkelnZur Vorlage · 2022/0127 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2022/0127 der Fachdienste 40 enthält den Jahresbericht der städtischen Bücherei Hamminkeln anlässlich ihres 10-jährigen Jubiläums. Der Bericht dokumentiert die Entwicklung der Einrichtung seit dem Jahr 2019, als der Aufbau einer Bibliothek der ersten Stufe eingeleitet wurde. In diesem Zuge wurden die Medieneinheiten auf 10.000 aufgestockt, die Öffnungszeiten erweitert und eine hauptamtliche fachliche Bibliotheksleitung etabliert. Durch diese Entwicklung wurde zudem die Aufnahme in den Onleihe-Verbund Niederrhein ermöglicht.
Die technische Ausstattung der Bücherei wurde durch Mittel der Bezirksregierung Düsseldorf modernisiert, unter anderem durch die Einführung eines elektronischen Verbuchungssystems (RFID). Der aktuelle Personalschlüssel umfasst eine leitende Bibliothekarin mit 30 Wochenstunden, eine Medienfachkraft mit 12 Wochenstunden sowie fünf ehrenamtliche Kräfte.
Die statistischen Daten belegen einen Ausbau des physischen Medienbestands auf 11.906 Titel. Im Bereich der digitalen Angebote verzeichnete die Einrichtung einen Zuwachs bei den eMedien von 35.222 Titeln im Jahr 2020 auf 54.412 Titel im Jahr 2021, was zu einer Steigerung der Entleihungen von eBooks und eAudios von 2.609 auf 3.695 führte. Die Nutzerzahlen stiegen von 3.658 im Jahr 2020 auf 3.777 im Jahr 2021. Neben der Nutzung als klassische Bücherei dient die Einrichtung auch als Selbstlernzentrum für die Gesamtschule Hamminkeln.
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- 22.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung)
- 6Bereitstellung überplanmäßiger Ausgaben für diverse Ausstattungsmerkmale für den Neubau Grundschule MehrhoogZur Vorlage · 2022/0139 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 befasst sich mit der Bereitstellung überplanmäßiger Mittel für den Neubau der Grundschule Mehrhoog. Hintergrund der Vorlage ist eine fehlerhafte Veranschlagung bei der Mittelanmeldung für den Haushalt 2022. Die Kosten für die Telefonanlage sowie die Präsentations- und Medienausstattung der Klassen- und Fachräume wurden im Vorjahr versehentlich als konsumtive Ausgaben statt als investive Ausgaben veranschlagt.
Um die Deckungsfähigkeit der erforderlichen Mittel sicherzustellen, sollen überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 63.000 Euro bereitgestellt werden. Diese sollen durch die Heranziehung von Minderaufwendungen unter der Kostenstelle 1003010133 des Sachkontos 52811000 finanziert werden. Da die geplanten überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen den Schwellenwert von 25.000 Euro überschreiten, ist gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie der Haushaltssatzung der Stadt Hamminkeln die Zustimmung des Rates erforderlich.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Vorlage mit einer Einstimmigkeit empfohlen, die Bereitstellung der Mittel dem Rat der Stadt Hamminkeln zu ermöglichen. Die finanziellen Mittel stehen im Produkt Grundschulen zur Verfügung. Auswirkungen auf den Klimawandel werden in der Vorlage nicht festgestellt.
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- 29.09.2022 · Rat (14. Sitzung)
- 22.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung)
- 7Implementierung eines Energiemanagementsystems in den kommunalen GebäudenZur Vorlage · 2022/0156.1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die Implementierung eines Energiemanagementsystems (EMS) in ihren kommunalen Gebäuden. Ziel der Maßnahme ist die kontinuierliche Erfassung und Steuerung von Energieverbrauchsdaten, um die Energieeffizienz zu steigern und CO2-Emissionen zu reduzieren. Basierend auf Erfahrungen aus einem bereits im Rathaus installierten Monitoringsystem, das in der vergangenen Heizperiode zu einer Einsparung von etwa 30 % der Erdgasenergie führte, sollen nun weitere Liegenschaften einbezogen werden.
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, ein Förderprogramm im Rahmen der Kommunalrichtlinie zu beantragen. Dieses Programm umfasst Software, Messtechnik, die Inanspruchnahme externer Dienstleistungen sowie die Schaffung von Fachpersonal. Zur kurzfristigen Umsetzung der Monitoringsysteme für die 15 energieintensivsten Gebäude werden 50.000 Euro benötigt. Diese Mittel sollen durch eine Umbuchung aus dem Produkt Klimaschutz bereitgestellt werden.
Für die langfristige Umsetzung und den Aufbau des Systems wird die Einrichtung einer befristeten Vollzeitstelle (Entgeltgruppe 11) im Stellenplan 2023 im Bereich Gebäudemanagement vorgeschlagen. Die Verwaltung soll im Rahmen der Stellenplanberatung 2023 prüfen, wie diese Stelle nach Ablauf des Förderzeitraums dauerhaft in den Stellenbedarf der Fachdienste 65 integriert werden kann. Die Umsetzung der geförderten Maßnahmen ist nach der Bewilligung des Antrags und dem anschließenden Recruiting-Prozess geplant.
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Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Rat (14. Sitzung)
- 22.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung)
- 15.09.2022 · Bauausschuss (10. Sitzung)
- 07.09.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (10. Sitzung)
- 8Sanierung kommunaler Einrichtungen hier: Förderantrag Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2022/0168 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ Fördermittel zu beantragen. Das Programm, dessen Mittel im Bundeshaushalt 2022 im Klima- und Transformationsfonds veranschlagt wurden, zielt auf die Sanierung und Modernisierung kommunaler Infrastruktur ab. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der energetischen Optimierung und der Anpassung an den Klimawandel, wobei der Erhalt von Bestandsgebäuden im Vordergrund steht.
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, dass die Verwaltung Projektskizzen für vier spezifische Liegenschaften beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einreicht. Dabei handelt es sich um die Turnhalle der Grundschule Meerhoog, die Turnhalle der Gesamtschule Hamminkeln, die Hogenbuschhalle Mehrhoog sowie die Sporthalle Dingden am Höingsweg. Die Förderung umfasst konzeptionelle, investitionsvorbereitende sowie investive Kosten und kann als nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 45 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben erfolgen.
Für die Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen ist die Einbindung eines anerkannten Energieeffizienz-Experten vorgesehen. Die Verwaltung hat bereits eine Bietergemeinschaft mit der zuständigen Energieberatung beauftragt, um die notwendigen Unterlagen für die Projektskizzen zu erstellen. Der Haupt- und Finanzausschuss hat empfohlen, die Teilnahme am Projektaufruf zu genehmigen und die Einreichung der Skizzen bis zur genannten Frist am 30. September 2022 zu vollziehen.
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- 29.09.2022 · Rat (14. Sitzung)
- 22.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung)
- 9Beitritt der Stadt Hamminkeln als Träger zur Anstalt des öffentlichen Rechts "d-NRW AöR"Zur Vorlage · 2022/0116 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 sieht den Beitritt der Stadt Hamminkeln zur Anstalt des öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“ zum 1. November 2022 vor. Die d-NRW AöR wurde durch das Errichtungsgesetz des Landtags NRW geschaffen, um eine zeitgemäße Rechtsform für staatlich-kommunale IT-Kooperationsprojekte und E-Government-Initiativen zu etablieren.
Ein wesentlicher Aspekt des Beitritts ist die Möglichkeit der Inhouse-Vergabe. Als Träger der Anstalt kann die Stadt Hamminkeln Aufträge im Rahmen dieser Rechtsform ausschreibungsfrei erteilen und so Angebote wie regionale Vergabemarktplätze oder fachliche Unterstützung bei der Informationstechnik nutzen. Zudem ermöglicht die Trägerschaft die Nachnutzung von bundesweiten Online-Diensten im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes. Die Interessenvertretung der Stadt im Verwaltungsrat der Anstalt soll dabei über die durch die kommunalen Spitzenverbände benannten Mitglieder erfolgen.
Für die Stadt entsteht durch den Beitritt eine einmalige finanzielle Verpflichtung in Höhe von 1.000 Euro zur Zeichnung der Stammkapitaleinlage. Diese Einlage ist als werthaltige Finanzanlage zu behandeln, die bei einem späteren Austritt unverzinst zurückgezahlt wird. Eine Haftung der Stadt für die Verpflichtungen der d-NRW AöR ist gesetzlich ausgeschlossen. Die entsprechenden Mittel sind im Haushalt unter dem Produkt Organisationsangelegenheiten für den Erwerb von Anteilen an Digitalisierungsvorhaben vorhanden.
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Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Rat (14. Sitzung)
- 22.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung)
- 10Grundsätze für die Vergabe von Baugrundstücken im geplanten Baugebiet in Wertherbruch, SiemensweideZur Vorlage · 2022/0169 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2022/0169 der Fachdienste 23 erläutert die Grundsätze für die Vergabe von Baugrundstücken im geplanten Neubaugebiet Siemensweide in Wertherbruch. Das Angebot umfasst zwei Bauplätze für Doppelhaushälften, zwei für Mehrfamilienhäuser sowie zehn Grundstücke für Einfamilienhäuser. Die Verkaufspreise sind nach der Art der Bebauung gestaffelt: Für Mehrfamilienhäuser werden 127,50 Euro pro Quadratmeter angesetzt, für die übrigen Bauplätze 8lag5,00 Euro pro Quadratmeter zuzüglich der Erschließungsbeiträge.
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist am 26. August 2022 sind 20 Bewerbungsschreiben eingegangen. Die Verwaltung prüft die Anträge anhand eines festgelegten Gewichtungssystems, das den Fokus auf die Förderung der Eigenentwicklung des Ortsteils legt. Vorrangig sollen junge Paare mit Kindern sowie Bewerber mit lokalem Bezug zu Wertherbruch und ohne vorhandenen Grundbesitz berücksichtigt werden. Eine weitere Priorisierung erfolgt nach dem Alter der Bewerber und dem Vorhandensein von Kindern.
Die Verwaltung prüft zudem die Möglichkeit, die beiden für Doppelhaushälften vorgesehenen Plätze an einzelne Bewerber zusammen zu vergeben, da für diese spezifische Bauform keine nennenswerte Nachfrage bestand. Für alle Erwerber gelten eine Bebauungsverpflichtung innerhalb von fünf Jahren sowie eine Veräußerungsbeschränkung von zehn Jahren. Zudem ist eine vertragliche Selbstnutzungspflicht für die Eigenheime vorgesehen, wobei Ausnahmen für Mehrfamilienhäuser möglich sind. Die Wirksamkeit der Kaufverträge ist an die Rechtskraft der Bebauungsplanung und die Erschließung der Flächen gebunden.
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Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Rat (14. Sitzung)
- 22.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung)
- 11Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 12Mitteilungen und Anfragen