Beitritt der Stadt Hamminkeln als Träger zur Anstalt des öffentlichen Rechts "d-NRW AöR"
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 sieht den Beitritt der Stadt Hamminkeln zur Anstalt des öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“ zum 1. November 2022 vor. Die d-NRW AöR wurde durch das Errichtungsgesetz des Landtags NRW geschaffen, um eine zeitgemäße Rechtsform für staatlich-kommunale IT-Kooperationsprojekte und E-Government-Initiativen zu etablieren.
Ein wesentlicher Aspekt des Beitritts ist die Möglichkeit der Inhouse-Vergabe. Als Träger der Anstalt kann die Stadt Hamminkeln Aufträge im Rahmen dieser Rechtsform ausschreibungsfrei erteilen und so Angebote wie regionale Vergabemarktplätze oder fachliche Unterstützung bei der Informationstechnik nutzen. Zudem ermöglicht die Trägerschaft die Nachnutzung von bundesweiten Online-Diensten im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes. Die Interessenvertretung der Stadt im Verwaltungsrat der Anstalt soll dabei über die durch die kommunalen Spitzenverbände benannten Mitglieder erfolgen.
Für die Stadt entsteht durch den Beitritt eine einmalige finanzielle Verpflichtung in Höhe von 1.000 Euro zur Zeichnung der Stammkapitaleinlage. Diese Einlage ist als werthaltige Finanzanlage zu behandeln, die bei einem späteren Austritt unverzinst zurückgezahlt wird. Eine Haftung der Stadt für die Verpflichtungen der d-NRW AöR ist gesetzlich ausgeschlossen. Die entsprechenden Mittel sind im Haushalt unter dem Produkt Organisationsangelegenheiten für den Erwerb von Anteilen an Digitalisierungsvorhaben vorhanden.
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