Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (10. Sitzung)
Gremium: Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- IZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- IIÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Raumkonzept Grundschule BrünenZur Vorlage · 2022/0119 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 befasst sich mit dem neuen Raumkonzept für die Grundschule Brünen. Aufgrund einer Raumanalyse aus dem Jahr 2021 sowie veränderter pädagogischer Anforderungen, insbesondere durch die Offene Ganztagsschule, wurde ein Bedarf an zusätzlichen Flächen festgestellt. Die Verwaltung plant hierfür einen zweistöckigen Anbau, der an das bestehende Schulgebäude anschließt.
Das neue Konzept sieht vor, die Schule von einer Flurschule hin zu einem Clustermodell zu entwickeln, das mit den Neubauten in Hamminkeln und Mehrhoog vergleichbar ist. Dabei sollen Klassenräume mit einer Fläche von über 60 Quadratmeter entstehen und durch sogenannte Marktplätze ergänzt werden, die als Räume für Differenzierung und Ganztagsangebote dienen. Der Plan umfasst die Überplanung des denkmalgeschützten Altbaus sowie die Integration der ehemaligen Hausmeisterwohnung in den Schulbetrieb. Ziel ist es, die barrierefreie Erschließung des Gebäudes zu gewährleisten und die Anforderungen an moderne Unterrichtsformen, wie die Rhythmisierung des Unterrichts, zu erfüllen.
Die Schulleitung hat die raumbezogenen Anforderungen für die moderne Schulentwicklung schriftlich dargelegt und befürwortet die vorliegende Planung. Die Kostenschätzung für die Bauleistungen beläuft sich nach aktuellem Stand auf etwa 6,33 Millionen Euro. Unter Berücksichtigung der Planungskosten und der Außenanlagen geht die Verwaltung von einem Kostenrahmen von rund 8 Millionen Euro aus. Ein Baubeginn für den Anbau wird für das Frühjahr 2023 in Erwägung gezogen.
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Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Rat (14. Sitzung)
- 15.09.2022 · Bauausschuss (10. Sitzung)
- 14.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (10. Sitzung)
- 3Nutzung Neubau der Grundschule Hamminkeln durch Vereine, hier Antrag Tambourkorps HamminkelnZur Vorlage · 2022/0120 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2022/0120 der Fachdienste 40 befasst sich mit der Nutzung des Neubaus der Grundschule Hamminkeln durch lokale Vereine. Grundlage der Vorlage ist ein Antrag des Tambourkorps Hamminkeln, der die Bereitstellung eines zusätzlichen Raumes im Neubau zur Lagerung von Musikinstrumenten vorsieht. Der Verein bietet zudem an, sich im Rahmen der weiteren Planung mit Mitwirkungsangeboten zu beteiligen.
Derzeit befindet sich das Bauvorhaben für die Grundschule im Vergabeverfahren. In der Ausschreibung ist bereits eine multifunktionale Nutzung des Gebäudes vorgesehen, welche die Bereitstellung von Flächen für Vereine außerhalb der Schulzeiten einschließt. Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Interessen des Tambourkorps sowie weiterer Vereine durch diese bereits festgeschriebene multifunktionale Ausrichtung in der Vergabe berücksichtigt werden.
Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport hat in seiner Sitzung am 14. September 2022 einstimmig empfohlen, dem Rat vorzuschlagen, die Verwaltung mit der Berücksichtigung von Vereinsbelangen in der Neubauplanung der Grundschule zu beauftragen. Die Vorlage wurde zur Beratung in die Arbeitsgruppe Schule sowie in den Rat vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Rat (14. Sitzung)
- 14.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (10. Sitzung)
- 4Schulbushaltestellen in Hamminkeln hier: Untersuchung zur BeleuchtungssituationZur Vorlage · 2022/0132 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/0132 befasst sich mit der Untersuchung der Beleuchtungssituation an Schulbushaltestellen im Stadtgebiet von Hamminkeln. Von den insgesamt 156 Haltestellen für Schülerinnen und Schüler sind derzeit 37 beleuchtet, während 119 Haltestellen über keine Beleuchtung verfügen. Da an 55 dieser unbeleuchteten Stellen die Abholung direkt an den Wohnorten erfolgt, verbleiben 64 Haltestellen, die für eine Nachrüstung in Betracht kommen.
Die Verwaltung plant den Einsatz von Solarleuchten des Typs Protos 115. Bei der Auswahl der Technik wird berücksichtigt, dass die Haltepunkte aufgrund wechselnder Schullinien variieren können und die Ausleuchtung die Verkehrssicherheit auf angrenzenden Straßen nicht beeinträchtigen darf.
Die geschätzten Kosten für die Planung, Beschaffung und Montage der Solarbeleuchtung an den 64 Haltestellen belaufen sich auf circa 185.000 Euro brutto. Zusätzlich werden jährliche Unterhalts- und Prüfkosten in Höhe von 20 Euro pro Leuchte veranschlagt. Da für das Haushaltsjahr 2022 keine Mittel bereitstehen, sollen die Kosten in den Haushalt ab 2023 eingestellt werden.
Sowohl der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport als auch der Bauausschuss haben bereits einstimmig empfohlen, dem Rat die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel ab 2023 sowie die Nachrüstung der unbeleuchteten Haltestellen gemäß der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu beschließen.
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- 29.09.2022 · Rat (14. Sitzung)
- 15.09.2022 · Bauausschuss (10. Sitzung)
- 14.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (10. Sitzung)
- 5Kinderschutzkonzept Kita am BachZur Vorlage · 2022/0121 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2022/0121 der Fachdienste 40 informiert über den aktuellen Stand der Erarbeitung eines Kinderschutzkonzepts für die kommunale Kindertageseinrichtung Kita am Bach. Im Rahmen dieses Prozesses wurden erste Teile eines Konzepts unter fachlicher Begleitung entwickelt.
Ein wesentlicher Bestandteil der bisherigen Arbeit betrifft die Festlegung von Verfahrensabläufen bei Übergriffen in Kindertageseinrichtungen. Dieser Baustein wurde durch Projektfördergelder des Landes Nordrhein-Westfalen ermöglicht. Die Entwicklung der Abläufe, die sowohl pädagogische Kräfte als auch externe Fachkräfte für Kinderschutz betreffen, erfolgte unter Einbeziehung eines externen Referenten.
Zudem wird vorgeschlagen, im Rahmen der zweimal jährlich stattfindenden Konferenzen aller Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet die Schaffung von Grundstrukturen für ein kommunales Netzwerk zum Kinderschutz anzuregen. Die Vorlage dient der Information des Ausschusses für Soziales, Generationen, Bildung und Sport.
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- 14.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (10. Sitzung)
- 6Bäderbetriebe in den WintermonatenZur Vorlage · 2022/0123 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2022/0123 der Fachdienste 40 befasst sich mit der Regelung der Bäderbetriebe in den Wintermonaten. Nachdem die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Freibadverein die Öffnungszeiten des Freibades bis Ende September verlängert hatte, um Heizkosten im Hallenbad einzusparen, wird nun der Betrieb des Hallenbades für die Zeit nach den Herbstferien festgelegt.
Nach den Herbstferien wird das Hallenbad für Schulen und Vereine geöffnet. Die Wassertemperatur wird dabei auf 26 Grad gesenkt. Die neuen Öffnungszeiten sehen vor, dass das Bad montags für die Öffentlichkeit geschlossen bleibt und primär für Schul- und Vereinsschwimmen genutzt wird. An den restlichen Wochentagen finden neben Schulschwimmen auch Angebote wie Frühschwimmen, Aquafitness, Wassergymnastik sowie Schwimmkurse für Kinder mit Handicap und Behindertensport statt. Für die allgemeine Öffentlichkeit sind zudem feste Zeitfenster am Mittwoch, Donnerstag, Freitag und Sonntag vorgesehen.
Das Hallenbad schließt im Zeitraum vom 23. Dezember 2022 bis zum 9. Januar 2023. Eine Entscheidung über die Regelung für den Monat Januar wird Mitte Dezember getroffen. Die Grundlage für diese Entscheidung bilden die Auswertung der Energieverbräuche sowie die Analyse des Nutzerverhaltens unter den verringerten Wassertemperaturen.
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- 29.09.2022 · Rat (14. Sitzung)
- 14.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (10. Sitzung)
- 7Nutzungsentgelte für städtische LiegenschaftenZur Vorlage · 2022/0112 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 befasst sich mit der Neugestaltung der Nutzungsentgelte für städtische Liegenschaften in Hamminkeln. Ziel der Verwaltung ist es, eine einheitliche Entgeltordnung für alle städtischen Räume zu etablieren, die sowohl Sport- als auch kulturschaffende Vereine umfasst. Damit soll eine Gleichbehandlung der Nutzergruppen erreicht werden.
Im Rahmen der Vorlage wird zudem eine Anpassung der bestehenden Entgelte für Turn- und Sporthallen vorgeschlagen. Hintergrund sind gestiegene Kosten, die laut Verwaltung seit 2011 einen Anstieg der durchschnittlichen Kostenwerte pro Hallenstunde von 11,69 € auf 17,45 € im Jahr 2018 aufweisen. Die Verwaltung schlägt vor, das Entgelt für die Nutzung von Hallenteilen auf 4,00 € brutto pro Stunde anzuheben, während die Gebühren für Außensportanlagen unverändert bei 3,90 € brutto pro Stunde verbleiben sollen. Die Entgelte werden weiterhin nur für Übungs- und Trainingszwecke erhoben.
Um die finanzielle Situation der Vereine angesichts der Energiekrise nicht unmittelbar zu beeinträchtigen, empfiehlt die Verwaltung, die Einführung der neuen Entgeltordnung sowie die Erhöhung der Sportentgelte auf das Jahr 2024 zu verschieben. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport hat eine entsprechende Empfehlung an den Rat ausgesprochen, wobei die Erhöhung vor der endgültigen Umsetzung erneut zur Beratung vorgelegt werden soll.
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- 29.09.2022 · Rat (14. Sitzung)
- 14.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (10. Sitzung)
- 8Erste Änderung der Benutzungsordnung der Sportstätten der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2022/0115 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/0115 der Fachdienste 40 sieht die erste Änderung der Benutzungsordnung der Sportstätten der Stadt Hamminkeln vor. Ziel der Änderung ist es, das Mitbringen von Glasflaschen in die Turn- oder Sporthallen zu untersagen.
Als Hintergrund für diesen Vorschlag wird ein aktueller Schadensfall durch eine Glasflasche angeführt. Die Verwaltung begründet die Maßnahme damit, dass durch das Verbot die Gefahr von Verletzungen, etwa durch Glasbruch, in den Hallen vermieden werden soll. Um die Sportflächen möglichst sicher zu gestalten, wird das Verbot spezifisch auf die Turn- und Sporthallen beschränkt. Die Einnahme von Getränken aus Glasflaschen bleibt in anderen Bereichen, wie beispielsweise den Umkleidekabinen, weiterhin möglich.
Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport hat bereits am 7. September 2022 einstimmig empfohlen, die Änderung der Benutzungsordnung zu beschließen. Ebenso hat der Haupt- und Finanzausschuss am 22. September 2022 eine einstimmige Empfehlung an den Rat abgegeben, das Verbot von Glasflaschen in den Turn- und Sporthallen umzusetzen. Die Entscheidung liegt nun beim Rat der Stadt Hamminkeln.
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- 29.09.2022 · Rat (14. Sitzung)
- 22.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung)
- 14.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (10. Sitzung)
- 9Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 10Mitteilungen und Anfragen