Nutzungsentgelte für städtische Liegenschaften
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 befasst sich mit der Neugestaltung der Nutzungsentgelte für städtische Liegenschaften in Hamminkeln. Ziel der Verwaltung ist es, eine einheitliche Entgeltordnung für alle städtischen Räume zu etablieren, die sowohl Sport- als auch kulturschaffende Vereine umfasst. Damit soll eine Gleichbehandlung der Nutzergruppen erreicht werden.
Im Rahmen der Vorlage wird zudem eine Anpassung der bestehenden Entgelte für Turn- und Sporthallen vorgeschlagen. Hintergrund sind gestiegene Kosten, die laut Verwaltung seit 2011 einen Anstieg der durchschnittlichen Kostenwerte pro Hallenstunde von 11,69 € auf 17,45 € im Jahr 2018 aufweisen. Die Verwaltung schlägt vor, das Entgelt für die Nutzung von Hallenteilen auf 4,00 € brutto pro Stunde anzuheben, während die Gebühren für Außensportanlagen unverändert bei 3,90 € brutto pro Stunde verbleiben sollen. Die Entgelte werden weiterhin nur für Übungs- und Trainingszwecke erhoben.
Um die finanzielle Situation der Vereine angesichts der Energiekrise nicht unmittelbar zu beeinträchtigen, empfiehlt die Verwaltung, die Einführung der neuen Entgeltordnung sowie die Erhöhung der Sportentgelte auf das Jahr 2024 zu verschieben. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport hat eine entsprechende Empfehlung an den Rat ausgesprochen, wobei die Erhöhung vor der endgültigen Umsetzung erneut zur Beratung vorgelegt werden soll.
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Beratungsfolge
- 29.09.2022kein Ergebnis hinterlegt
- 14.09.2022kein Ergebnis hinterlegt