Abberufung und Bestellung einer Tariflich Beschäftigten zur Rechnungsprüferin
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, die personelle Besetzung der örtlichen Rechnungsprüfung für die Verwaltungsprüfung zum 1. Oktober 2022 zu verändern. Im Rahmen der Beschlussvorlage 2022/0163 wird vorgeschlagen, die bisherige Prüferin mit Wirkung zum 30. September 2022 abzurufen. Grund für diesen Schritt ist die geplante Umsetzung der bisherigen Prüferin in den Fachdienst 22, was im Zusammenhang mit dem Ausscheiden der dortigen Fachdiensteleitung im kommenden Jahr steht.
Gleichzeitig soll eine tariflich Beschäftigte nach einer internen Ausschreibung mit Wirkung zum 1. Oktober 2022 als neue Prüferin der örtlichen Rechnungsprüfung bestellt werden. Mit dieser neuen Funktion wird der Person zudem die Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten in einem Umfang von 19,5 Stunden übertragen. Die rechtliche Grundlage für die Bestellung und Abberufung der Prüfer durch den Rat ergibt sich aus den entsprechenden Bestimmungen der Gemeindeordnung. Die Federführung für diese Vorlage liegt bei den Fachdiensten 10.
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- 29.09.2022kein Ergebnis hinterlegt