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Beschlussvorlage

6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Halfmannsfeld II" im Ortsteil Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)

2022/0149 29.09.2022 Fachdienste 61

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/0149 der Fachdienste 61 behandelt die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Halfmannsfeld II“ im Ortsteil Hamminkeln. Ziel der Änderung ist eine Anpassung der Straßenführung im südlichen Einfahrtsbereich der Brüner Straße und der Straße Am Rott, da die Verfügbarkeit notwendiger Straßenflächen derzeit nicht gegeben ist. Die Planung sieht den Entfall eines Lärmschutzwalles sowie einer geplanten Erschließungsstraße vor. Zudem soll die geplante Abbindung der Straße „Am Rott“ von der Brüsebner Straße sowie der dortige Wendehammer entfallen, um die Zufahrt zum nördlichen Baugebiet zu erhalten.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gingen verschiedene Stellungnahmen ein. Die Bezirksregierung Düsseldorf verwies auf den Hochwasserschutz, worauf die Verwaltung durch die Beachtung des Bundesraumordnungsplanes reagiert. Die Deutsche Telekom Technik GmbH, die Gelsenwasser Energienetze GmbH sowie die Innogy Netze Deutschland GmbH machten Hinweise zu bestehenden Versorgungsleitungen. Die Verwaltung plant, diese Belange bei späteren Straßenbauarbeiten durch Abstimmung mit den jeweiligen Unternehmen zu berücksichtigen. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung empfahl eine Überprüfung der Flächen auf Kampfmittel, was laut Verwaltung bereits im Bebauungsplan berücksichtigt sei.

Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln einstimmig, den Satzungsbeschluss zur 6. Änderung des Bebauungsplanes zu fassen. Zudem wird empfohlen, die Anregung zur Vermeidung von Durchgangsverkehr durch eine Versetzung von Pollern umzusetzen.

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