Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (10. Sitzung)
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Ausbau der Betuwe-Linie - Antrag der SPD-Fraktion vom 08.08.2022Zur Vorlage · 2022/0140 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Beschlussvorlage 2022/0140 einen Antrag gestellt, die von der Deutschen Bahn AG vorgelegte Variante II, die sogenannte „Öhrchenlösung“, in das laufende Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der Betuwe-Linie einzubringen. Ziel des Antrags ist es, die ursprüngliche Variante 0 der Deutschen Bahn zu vermeiden.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Stadt Hamminkeln in einer früheren Stellungnahme die Forderung nach einer Halbtroglage im Bereich des Bahnhofs Mehrhoog erhoben hatte, welche von der DB Netz AG bisher abgelehnt wurde. Als Alternative wurde ein alternatives Plankonzept entwickelt, das unter anderem die Schaffung einer Fuß- und Radwegunterführung, den Ersatz einer Zugangsrampe durch Treppen und Aufzüge sowie eine barrierefreie Verbindung zum Dorfplatz vorsieht. Zudem ist eine stadtgestalterische Aufwertung der Lärmschutzwände durch transparente Elemente vorgesehen.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat dem Rat der Stadt Hamminkeln mit 13 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen empfohlen, auf die Forderung nach einer Halbtroglage zu verzichten und die Weiterverfolgung der „Öhrchenlösung“ zu unterstützen. Zudem soll die Verwaltung beauftragt werden, einen entsprechenden Antrag beim Eisenbahnbundesamt zu stellen, um die Umplanung in das laufende Verfahren zu integrieren. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Option auf Klagemöglichkeit bis zu einer verbindlichen Entscheidung des Eisenbahnbundesamtes bestehen bleiben sollte.
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Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Rat (14. Sitzung)
- 07.09.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (10. Sitzung)
- 3Freiflächen PV-Anlage Dingden, Am Depot Freiflächen PV-Anlage Marienthal, Kirchweg - Anträge der USD-Fraktion vom 20. und 21.07.2022Zur Vorlage · 2022/0141 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2022/0141 der Fachdienste 61 befasst sich mit den Anträgen der USD-Fraktion zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen an zwei Standorten in Hamminkeln. Die Anträge sehen vor, Anlagen zur Stromversorgung städtischer Abwasseranlagen zu errichten, konkret an der Fläche Am Depot in Dingden sowie an der Kläranlage Marienthal am Kirchweg.
Für den Standort Am Depot in Dingden werden zwei Flächen betrachtet. Die primär genannte Parzelle 894 erstreckt sich zwischen einer Bahnstrecke und der Straße Am Depot. Da die Fläche teilweise nicht im Eigentum der Stadt liegt und eine Pufferfunktion zwischen Gewerbe- und Wohnbebauung übernimmt, wird die Errichtung einer Anlage aufgrund des Baum- und Gehölzbestandes sowie der Eigentumsverhältnisse als ungünstig bewertet. Die alternative Fläche an der Nikolaus-Groß-Straße ist im Bebauungsplan als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen, was eine Photovoltaikanlage an diesem Ort ausschließt.
Am Standort Marienthal ist eine Anlage als Nebenanlage zur Kläranlage baurechtlich möglich, sofern der Strom überwiegend der Versorgung der Anlage dient. Da jedoch ein Umbau des Standorts zu einem Pumpwerk mit geringem Stromverbrauch geplant ist, kann ein überwiegender Eigenverbrauch nicht nachgewiesen werden. Aus diesen Gründen empfiehlt die Verwaltung dem Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung, die Anträge der USD-Fraktion abzulehnen.
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Beratungsfolge
- 07.09.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (10. Sitzung)
- 4Trockenfallen der Issel, Folgen, Auswirkungen und mögliche MaßnahmenZur Vorlage · 2022/0157 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2022/0157 befasst sich mit dem Thema des Trockenfallens der Issel sowie den damit verbundenen Folgen, Auswirkungen und möglichen Maßnahmen. Hintergrund der Vorlage ist die aktuelle Trockenperiode, die zu niedrigen Wasserständen in den Flüssen geführt hat. Aufgrund dieser Entwicklung wurde der entsprechende Tagesordnungspunkt durch den Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung für die Sitzung am 7. September 2022 beantragt.
Die Verwaltung führt in der Vorlage aus, dass im Rahmen ihrer Zuständigkeit kein rechtlicher Anknüpfungspunkt für eigenes Handeln zu diesem Sachverhalt besteht. Um dennoch eine fundierte Informationsgrundlage für die Beratung im Ausschuss zu schaffen, ist vorgesehen, eine Vertretung der zuständigen Fachbehörde, der Unteren Wasserbehörde des Kreises Wesel, einzuladen. Diese soll über den aktuellen Sachstand und die Situation der Issel berichten.
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Beratungsfolge
- 07.09.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (10. Sitzung)
- 5Wohnmobilstellplätze in Hamminkeln - Antrag der FWI-Fraktion vom 23.08.2022Zur Vorlage · 2022/0158 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FWI-Fraktion hat im Rat der Stadt Hamminkeln einen Antrag gestellt, wonach die Verwaltung mögliche Standorte für Wohnmobilstellplätze in allen Ortsteilen der Stadt prüfen soll. Bei der Suche nach geeigneten Flächen sollen neben der unmittelbaren Umgebung auch Aspekte der Nahversorgung sowie der Ver- und Entsorgung berücksichtigt werden. Das Ergebnis dieser Prüfung soll in einer der kommenden Sitzungen des zuständigen Ausschusses vorgestellt werden.
Die Verwaltung vertritt die Ansicht, dass attraktive Stellplätze die touristische Attraktivität der Kommune sowie wirtschaftliche Aspekte fördern können. Es wird darauf hingewiesen, dass in der Vergangenheit bereits planerische Ansätze für Standorte am Wanderparkplatz Marienthal und am Weikensee entwickelt wurden, diese jedoch nicht weitergeführt werden konnten. Zur Erarbeitung neuer Planungsansätze wird die Prüfung potenzieller Standorte als erster Schritt als sinnvoll erachtet.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat die Vorlage mit 13 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen beraten. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Verwaltung mit der Prüfung möglicher Wohnmobilstandorte im Stadtgebiet zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Rat (14. Sitzung)
- 07.09.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (10. Sitzung)
- 6Sachstand/Planung Radweg-Lückenschluss in Hamminkeln-Marienthal L401 - B70 - Antrag der CDU-Fraktion vom 17.08.2022Zur Vorlage · 2022/0159 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer 2022/0159 befasst sich mit dem aktuellen Planungsstand für den Lückenschluss eines Radwegs in Hamminkeln-Marienthal. Konkret geht es um den Abschnitt der Landesstraße L401, der die Einmündung der B70 mit dem Ortseingang verbindet.
Grundlage der Vorlage ist ein Antrag der CDU-Fraktion, der am 23. August 2022 bei der Stadtverwaltung eingegangen ist. Mit diesem Antrag wurde die Erstellung eines Berichts über den derzeitigen Sachstand der Planungen angefordert. Die zuständigen Fachdienste 61 werden dazu in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung am 7. September 2022 über den Stand der Planungsarbeiten informieren.
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- 07.09.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (10. Sitzung)
- 7Antrag auf Aufstellung einer Außenbereichssatzung gemäß § 35 BauGB für den Bereich Butenfeld/StrauchheideZur Vorlage · 2022/0142 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2022/0142 liegt ein Antrag vor, eine Außenbereichssatzung gemäß § 35 BauGB für den Bereich Butenfeld/Strauchheide aufzustellen. Ziel des Antrags vom 15. August 2022 ist es, durch eine solche Satzung zusätzlichen Wohnraum zu schaffen, da die allgemeinen Regelungen für das Bauen im Außenbereich den bestehenden Wohn- und Raumbedarf in bestimmten Bestandslagen nicht vollständig abdecken können. Eine Außenbereichssatzung könnte die Genehmigung von Wohnbauvorhaben ermöglichen, die sonst aufgrund von Beschränkungen wie Wohnflächenobergrenzen oder der Anzahl der Wohneinheiten nicht zulässig wären.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Wohnbebauung im Bereich der Straße Butenfeld (Hausnummern 37 bis 43) räumlich von der restlichen Bebauung abgesetzt ist und durch das Wasserwerk eine Zäsur erfährt. Damit stelle diese Bebauung keine Wohnbebauung von eigenem Gewicht dar. Eine Ausweitung der Satzung auf die Strauchheide wird aufgrund fehlender räumlicher Zusammenhänge und planerischer sowie rechtlicher Bedenken seitens der Fachdienste kritisch betrachtet.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat den ursprünglichen Beschlussvorschlag, den Antrag abzulehnen, in seiner Sitzung am 7. September 2022 mit 12 Gegenstimmen zu 4 Ja-Stimmen abgelehnt. Stattdessen empfiehlt der Ausschuss dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Verwaltung mit der Erarbeitung einer Außenbereichssatzung für den Bereich Butenfeld/Strauchheide zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Rat (14. Sitzung)
- 07.09.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (10. Sitzung)
- 82. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Schüllemorgen" im Ortsteil Ringenberg - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2022/0143.1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die zweite Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Schüllemorgen“ im Ortsteil Ringenberg. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage der Fachdienste 61 wird der Aufstellungsbeschluss für diese Änderung beantragt. Ziel der Anpassung ist die rechtliche Neugestaltung der Verkehrsflächen in der Isselstraße.
Derzeit ist im Bebauungsplan ein Teilstück der Isselstraße als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung mit der Funktion eines Fuß- und Radwegs festgesetzt. Die Änderung sieht vor, diese Festsetzung in Richtung Süden zu kürzen und durch eine allgemeine öffentliche Verkehrsfläche zu ersetzen. Damit soll die Erschließungsfunktion für den Kfz-Verkehr wiederhergestellt und die Zusammenfassung der unterschiedlichen Flächen zu einer einheitlichen Erschließungsanlage ermöglicht werden. Dies ist notwendig, um die anfallenden Kosten für den geplanten Ausbau der Straße auf die Anlieger der Hausnummern 28 bis 32 umlegen zu können.
Der Ausbau der Isselstraße, der auch die Verlegung eines Schmutzwasserkanals umfasst, ist bereits im Haushalt veranschlagt. Aufgrund einer Änderung des Ausführungsgesetzes zum Baugesetzbuch ist ein kurzfristiger Ausbau angestrebt, um die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vor Ablauf der 25-jährigen Frist zu sichern. Nach Ablauf dieser Frist könnten nur noch Straßenbaubeiträge erhoben werden, was zu einem Einnahmeverlust für die Kommune führen würde. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat die Vorlage mit 13 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen mit einer Empfehlung an den Rat der Stadt Hamminkeln beraten.
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- 29.09.2022 · Rat (14. Sitzung)
- 07.09.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (10. Sitzung)
- 91. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 I "Brüner Straße Teilbereich I" im Ortsteil Hamminkeln - Parkplatzerweiterung zu Lasten der SpielplatzflächeZur Vorlage · 2022/0144 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2022/0144 der Fachdienste 61 befasst sich mit der geplanten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 I „Brüner Straße Teilbereich I“ im Ortsteil Hamminkeln. Ziel der Vorlage ist die Erweiterung des Parkplatzes am Kerschenkamp durch die Inanspruchnahme von Teilen der angrenzenden Spielplatzfläche.
Die Verwaltung begründet das Vorhaben mit der aktuellen Eigentumssituation, durch die die dauerhafte Nutzung des Parkplatzes an der Brüner Straße vor der Gaststätte gefährdet ist. Ein Wegfall der dortigen etwa 26 Stellplätze könnte zu einem erhöhten Parkdruck auf umliegende Flächen führen. Als Lösung wurde die Erweiterung des Parkplatzes Kerschenkamp als einzige räumlich mögliche Option angeführt.
Für die Umsetzung wurden verschiedene Varianten erarbeitet, die alle eine Reduzierung der Spielplatzfläche vorsehen. Während eine Variante den Baumbestand vollständig erhält, müssten bei anderen Varianten Bäume entfallen. Die Verwaltung empfahl die Einleitung eines Änderungsverfahrens, um eine alternative Nutzung des Parkplatzes vor der Gaststätte zu ermöglichen.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat den Beschlussvorschlag, den Aufstellungsbeschluss für die erste Änderung des Bebauungsplanes zu fassen, in seiner Sitzung am 7. September 2022 mit 5 Ja-Stimmen gegen 11 Gegenstimmen abgelehnt.
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- 29.09.2022 · Rat (14. Sitzung)
- 07.09.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (10. Sitzung)
- 10Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 20 "Erweiterung Tischlereibetrieb" im Ortsteil Brünen - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) - Beschluss zur Beteiligung der Behörden (§ 4 BauGB)Zur Vorlage · 2022/0145 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2022/0145 der Fachdienste 61 befasst sich mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 20 zur Erweiterung eines Tischlereibetriebs im Ortsteil Brünen. Ziel des Verfahrens ist es, einem bereits im Außenbereich ansässigen Betrieb die Erweiterung in der erforderlichen Größenordnung zu ermöglichen, was ohne einen entsprechenden Bebauungsplan nicht realisierbar wäre. Die geplante Erweiterung sieht die Errichtung eines Gebäudes im Südwesten des bestehenden Betriebsgrundstückes vor.
Nachdem der Rat der Stadt Hamminkeln bereits am 7. April 2021 den Aufstellungsbeschluss gefasst hat, liegt nun ein Planentwurf des Vorhabenträgers sowie die erforderlichen Fachgutachten vor. Die Vorlage dient dazu, im Rahmen des Ausstellungsverfahrens die notwendigen nächsten Schritte einzuleiten. Konkret wird der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung dazu aufgerufen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 BauGB auf Grundlage des vorliegenden Entwurfs zu beschließen. Die Unterlagen zur Planung sind der Vorlage beigefügt.
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- 07.09.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (10. Sitzung)
- 1165. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Brünen - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) - Beschluss zur Beteiligung der Behörden (§ 4 BauGB)Zur Vorlage · 2022/0146 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/0146 der Fachdienste 61 befasst sich mit der 65. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Brünen. Das Vorhaben steht in direktem Zusammenhang mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 20 zur Erweiterung eines Tischlereibetriebs. Da Bebauungspläne gemäß den gesetzlichen Vorgaben aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden müssen, ist eine entsprechende Anpassung der Planung erforderlich. Inhaltlich sieht die Änderung vor, eine Fläche, die bisher der Landwirtschaft vorbehalten war, als gewerbliche Baufläche darzustellen. Die Durchführung der Änderung des Flächennutzungsplanes kann dabei als Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgen.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 7. September 2022 mit 13 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen empfohlen, dem Rat der Stadt Hamminkeln den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplanes zu erlassen. Zudem beschloss der Ausschuss, vorbehaltlich der Entscheidung durch den Rat, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 BauGB einzuleiten. Der entsprechende Beschluss des Rates ist für den 29. September 2022 vorgesehen.
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- 29.09.2022 · Rat (14. Sitzung)
- 07.09.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (10. Sitzung)
- 124. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 "Dingden-Süd" als vorhabenbezogene Bebauungsplanänderung im Ortsteil Dingden - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) - Beschluss zur Beteiligung der Behörden (§ 4 BauGB)Zur Vorlage · 2022/0147 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Dingden-Süd“ als vorhabenbezogene Änderung im Ortsteil Dingden. Ziel dieses Verfahrens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für die Errichtung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes in Form eines Lebensmitteldiscounters.
Der vorliegende Entwurf wurde seit der ursprünglichen Beschlussfassung durch die Stadt im Juni 2022 weiter ausgearbeitet und um verschiedene Fachgutachten ergänzt. Die Planung umfasst nun neben dem Bebauungsplanentwurf und der Entwurfsbegründung auch ein Einzelhandelsgutachten, ein Schallschutzgutachten, eine UVP-Vorprüfung sowie Unterlagen zum Artenschutz und einen landschaftspflegerischen Begleitplan. Im Rahmen des landschaftspflegerischen Begleitplans wurden Ausgleichsmaßnahmen festgelegt, deren Umsetzung südlich des Baugebietes vorgesehen ist. Hinsichtlich der Auswirkungen auf den Klimawandel wird ein teilweiser Verlust einer innerortlichen Freifläche aufgeführt.
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 sieht vor, dass der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB beschließt. Damit wird der nächste Schritt im Aufstellungsverfahren eingeleitet.
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- 07.09.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (10. Sitzung)
- 13Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO 1 "Am Klausenhof" im Ortsteil DingdenZur Vorlage · 2022/0148 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln prüft eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO 1 „Am Klausenhof“ im Ortsteil Dingden. Der vorliegende Antrag auf die zweite Änderung des aus dem Jahr 1965 stammenden Bebauungsplans konkretisiert ein bereits zuvor beratenes Vorhaben und erweitert den Geltungsbereich auf ein westlich angrenzendes Grundstück. Ziel der Änderung ist die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum. Durch die Zusammenfassung der beiden benachbarten Einzelmaßnahmen in einem Verfahren werden zwei Grundstücksflächen in das Verfahren einbezogen. Die Planungskosten für die Änderung sind durch die Antragsteller zu tragen.
Im Rahmen der vorangegangenen Beratungen im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung wurden Aspekte zur Ausnutzbarkeit der Grundstücke, insbesondere hinsichtlich der Grundflächenzahl und der Geschossigkeit, thematisiert. Als Reaktion darauf wurde der Änderungsplan um eine Festsetzung der Baumassenzahl ergänzt. Diese Kennzahl setzt das Verhältnis der Grundstücksgröße zur Baumasse in umbautem Raum in Beziehung, um die Ausnutzbarkeit auf das angedachte Bauvolumen zu begrenzen.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat im Rahmen seiner Sitzung am 7. September 2022 mit 11 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen empfohlen, dem Rat der Stadt Hamminkeln den Aufstellungsbeschluss für die zweite Änderung des Bebauungsplanes zu erlassen. Die Durchführung der Änderung soll im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB erfolgen.
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Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Rat (14. Sitzung)
- 07.09.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (10. Sitzung)
- 146. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Halfmannsfeld II" im Ortsteil Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)Zur Vorlage · 2022/0149 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/0149 der Fachdienste 61 behandelt die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Halfmannsfeld II“ im Ortsteil Hamminkeln. Ziel der Änderung ist eine Anpassung der Straßenführung im südlichen Einfahrtsbereich der Brüner Straße und der Straße Am Rott, da die Verfügbarkeit notwendiger Straßenflächen derzeit nicht gegeben ist. Die Planung sieht den Entfall eines Lärmschutzwalles sowie einer geplanten Erschließungsstraße vor. Zudem soll die geplante Abbindung der Straße „Am Rott“ von der Brüsebner Straße sowie der dortige Wendehammer entfallen, um die Zufahrt zum nördlichen Baugebiet zu erhalten.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gingen verschiedene Stellungnahmen ein. Die Bezirksregierung Düsseldorf verwies auf den Hochwasserschutz, worauf die Verwaltung durch die Beachtung des Bundesraumordnungsplanes reagiert. Die Deutsche Telekom Technik GmbH, die Gelsenwasser Energienetze GmbH sowie die Innogy Netze Deutschland GmbH machten Hinweise zu bestehenden Versorgungsleitungen. Die Verwaltung plant, diese Belange bei späteren Straßenbauarbeiten durch Abstimmung mit den jeweiligen Unternehmen zu berücksichtigen. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung empfahl eine Überprüfung der Flächen auf Kampfmittel, was laut Verwaltung bereits im Bebauungsplan berücksichtigt sei.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln einstimmig, den Satzungsbeschluss zur 6. Änderung des Bebauungsplanes zu fassen. Zudem wird empfohlen, die Anregung zur Vermeidung von Durchgangsverkehr durch eine Versetzung von Pollern umzusetzen.
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- 29.09.2022 · Rat (14. Sitzung)
- 07.09.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (10. Sitzung)
- 15Implementierung eines Energiemanagementsystems in den kommunalen GebäudenZur Vorlage · 2022/0156.1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die Implementierung eines Energiemanagementsystems (EMS) in ihren kommunalen Gebäuden. Ziel der Maßnahme ist die kontinuierliche Erfassung und Steuerung von Energieverbrauchsdaten, um die Energieeffizienz zu steigern und CO2-Emissionen zu reduzieren. Basierend auf Erfahrungen aus einem bereits im Rathaus installierten Monitoringsystem, das in der vergangenen Heizperiode zu einer Einsparung von etwa 30 % der Erdgasenergie führte, sollen nun weitere Liegenschaften einbezogen werden.
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, ein Förderprogramm im Rahmen der Kommunalrichtlinie zu beantragen. Dieses Programm umfasst Software, Messtechnik, die Inanspruchnahme externer Dienstleistungen sowie die Schaffung von Fachpersonal. Zur kurzfristigen Umsetzung der Monitoringsysteme für die 15 energieintensivsten Gebäude werden 50.000 Euro benötigt. Diese Mittel sollen durch eine Umbuchung aus dem Produkt Klimaschutz bereitgestellt werden.
Für die langfristige Umsetzung und den Aufbau des Systems wird die Einrichtung einer befristeten Vollzeitstelle (Entgeltgruppe 11) im Stellenplan 2023 im Bereich Gebäudemanagement vorgeschlagen. Die Verwaltung soll im Rahmen der Stellenplanberatung 2023 prüfen, wie diese Stelle nach Ablauf des Förderzeitraums dauerhaft in den Stellenbedarf der Fachdienste 65 integriert werden kann. Die Umsetzung der geförderten Maßnahmen ist nach der Bewilligung des Antrags und dem anschließenden Recruiting-Prozess geplant.
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- 29.09.2022 · Rat (14. Sitzung)
- 22.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung)
- 15.09.2022 · Bauausschuss (10. Sitzung)
- 07.09.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (10. Sitzung)
- 16Roadmap Evolving Regions - Vorstellung des ProjektesZur Vorlage · 2022/0150 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2022/0150 der Fachdienste 61 stellt das Projekt „Evolving Regions“ vor, welches der regionalen Klimafolgenanpassung im Kreis Wesel dient. Das Projekt, das ehemals unter dem Namen LIRCA bekannt war, umfasst eine Roadmap, die als Fahrplan für die Anpassung an den Klimawandel fungiert. Diese Roadmap konzentriert sich auf die Themenfelder gesunde Lebensverhältnisse, Infrastruktur sowie nachhaltige Landnutzung und Landwirtschaft.
Der Prozess basierte auf der Zusammenarbeit verschiedener Akteure aus Kommunen, Verbänden und der Wirtschaft, wobei die Workshops aufgrund der Pandemielage digital durchgeführt wurden. Ziel des Vorhabens ist es, die Widerstandsfähigkeit der Region gegenüber Klimafolgen zu erhöhen und die Anpassung in kommunale Planungsprozesse zu integrieren. Ein wesentlicher Bestandteil ist eine Klimawirkungsanalyse des Instituts für Raumplanung der TU Dortmund. Diese Analyse nutzt Kartenmaterial und Software-Tools, um räumliche Sensitivitäten sowie die Auswirkungen von Ereignissen wie Hitze, Dürre oder Starkregen darzustellen. Dies soll es der Verwaltung ermöglichen, Maßnahmen wie die Sicherung der Trinkwasserversorgung oder die Starkregenvorsorge zu priorisieren.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Ergebnisse zur Kenntnis zu nehmen und die Roadmap als Grundlage für die weitere Arbeit an der Klimafolgenanpassung zu nutzen. Bestehende Arbeitsgruppen sollen die Ergebnisse bei Bedarf weiterentwickeln können.
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Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Rat (14. Sitzung)
- 07.09.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (10. Sitzung)
- 17Bebauungsplan Nr. 3 "Siemensweide" im Ortsteil Wertherbruch - SachstandZur Vorlage · 2022/0151 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 2022/0151 zum Bebauungsplan Nr. 3 „Siemensweide“ im Ortsteil Wertherbruch informiert über den aktuellen Sachstand des Planungsverfahrens. Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung einer planungsrechtlichen Grundlage für ein neues Wohnbaugebiet im Bereich der Schulstraße. Der Rat der Stadt Hamminkeln hatte bereits am 4. April 2019 den Aufstellungsbeschluss für dieses Vorhaben gefasst.
Im Rahmen des laufenden Verfahrens fand vom 27. Juni bis zum 29. Juli 2022 die öffentliche Auslegung des Planentwurfes statt. Ursprünglich war vorgesehen, in der aktuellen Sitzungsfolge den abschließenden Satzungsbeschluss zu fassen, um im Anschluss die Erschließungsmaßnahmen auszuschreiben und die Vergabe der ersten Grundstücke im Rahmen des laufenden Bewerbungsverfahrens einzuleiten.
Die Verwaltung berichtet jedoch, dass die Bezirksregierung Düsseldorf im Zuge der öffentlichen Auslegung Bedenken hinsichtlich der Abwasserentsorgung geäußert hat. Diese Einwände enthalten Aspekte allgemeiner Natur, die einer grundsätzlichen Klärung bedürfen. Ein entsprechender Klärungsprozess wurde eingeleitet, ist jedoch zum Zeitpunkt der Vorlage noch nicht abgeschlossen. Infolgedessen kann der abschließende Satzungsbeschluss derzeit nicht gefasst werden, was zu einer Verzögerung aller weiteren Planungsschritte bis mindestens zur nächsten Sitzungsfolge führt.
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- 07.09.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (10. Sitzung)
- 18Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 19 "Erweiterung des Elektrobetriebes" im Ortsteil Brünen - SachstandZur Vorlage · 2022/0152 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 2022/0152 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 19 „Erweiterung des Elektrobetriebes“ im Ortsteil Brünen informiert über den aktuellen Sachstand des Planungsverfahrens. Ziel des Bebauungsplans ist es, die planungsrechtlichen Grundlagen für die Errichtung einer Lager- und Logistikhalle zu schaffen, die eine Erweiterung des bereits bestehenden Elektrobetriebes darstellt. Ein entsprechender Aufstellungsbeschluss wurde bereits in der Sitzung des Rates am 18. August 2021 gefasst.
Für die Durchführung der ersten Beteiligungsschritte, welche sowohl die Öffentlichkeit als auch die Behörden umfassen, müssen durch den Vorhabenträger verschiedene Pläne und Gutachten erstellt werden. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage waren diese Unterlagen noch nicht vollständig fertiggestellt. Es ist jedoch vorgesehen, den Planentwurf zusammen mit den erforderlichen Gutachten in der nächsten Sitzungsfolge des Ausschusses für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung vorzulegen. Damit sollen die anschließenden Verfahrensschritte eingeleitet werden.
Zusätzlich zur Erstellung des Bebauungsplans ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig. Die hierfür erforderlichen Unterlagen befinden sich ebenfalls in der Erstellung und sollen in der kommenden Sitzung vorliegen. Die Vorlage weist darauf hin, dass das Vorhaben mit einem Verlust von Freiflächen verbunden ist. Federführend für die Mitteilung sind die Fachdienste 61.
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Beratungsfolge
- 07.09.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (10. Sitzung)
- 19Photovoltaikanlage an der Kläranlage - SachstandZur Vorlage · 2022/0153 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2022/0153 der Fachdienste 61 informiert über den aktuellen Sachstand zum geplanten Bau einer Freiflächen-Photovoltaikanlage am zentralen Klärwerk Hamminkeln. Im Nachgang zu einem Beschluss des Rates vom 7. Oktober 2021, der die weitere Verfolgung des Projekts sowie die Beauftragung notwendiger Gutachten vorsah, liegen die entsprechenden Untersuchungen nun vollständig vor.
Zu den vorgelegten Dokumenten gehören insbesondere eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Vorprüfung), ein Artenschutzgutachten sowie ein landschaftspflegerischer Begleitplan. Die Ergebnisse der Gutachten deuten darauf hin, dass der Errichtung der Photovoltaikanlage keine wesentlichen Aspekte entgegenstehen. Laut den vorliegenden Einschätzungen sind die verbleibenden Freiflächen am Standort voraussichtlich ausreichend, um die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen umzusetzen.
Da planungsrechtliche und umweltrelevante Belange dem Vorhaben nicht entgegenstehen, ist eine Konkretisierung des Projektes durch das zuständige Fachamt vorgesehen. Die Vorlage dient der Information des Ausschusses für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung für dessen Sitzung am 7. September 2022.
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Beratungsfolge
- 07.09.2022 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (10. Sitzung)
- 20Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 21Mitteilungen und Anfragen